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PC-SPEZIALISTSCHUTZ + GARANTIEfür Notebook, PC & Co.Be<strong>die</strong>nungsfehler, Sturz-, Bruch- oder Fallschäden, Kurzschluss – <strong>die</strong>s sind nur einige Ursachen,<strong>die</strong> Ihnen <strong>die</strong> Freude an Ihrem neuen Gerät nehmen können.Mit der PC-Spezialist Garantieerweiterung schützen Sie sich vor Reparaturkosten oder vorTotalverlust Ihres Gerätes – 3 oder 5 Jahre.100% FAIR -Top-Leistung z<strong>um</strong> kleinen Preis100% KOSTENÜBERNAHME - bei einem ersatzpflichtigen Schaden werdenIhnen <strong>die</strong> Reparaturkosten erstattet, bei Totalschaden erhalten Sie ein NeugerätCopyright 2013 SYNAXON AG. Alle Rechte vorbehalten.


PC-SPEZIALIST Schutz+GarantieI. ProduktinformationsblattPC-SPEZIALIST Schutz+Garantie ersetzt Ihnen Reparaturkosten für das durch Ihren Kaufbeleg näher bezeichneteGerät. Der Versicherungsvertrag kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag bzgl. des Gerätes abgeschlossen werden.Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie Kostenersatz für <strong>die</strong> Reparaturkosten des beschädigten Gerätes. BeiTotalschaden erhalten Sie ein Neugerät.1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung für Elektrogeräte (PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie) an. Grundlagensind <strong>die</strong> beigefügten Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (FIDESSECUR-E/05.2013) sowie alle weiterengenannten Bedingungen und Vereinbarungen.2. Welche Risiken sind versichert?Wir versichern Ihr Elektrogerät gegen Schäden durch:Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie;Be<strong>die</strong>nungsfehler, Ungeschicklichkeit;Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, <strong>hier</strong>unter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetischeStörung und <strong>die</strong> unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Erdschluss;Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anpralloder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren,Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuerlöschung;Wasser sowie Feuchtigkeit durch Elementarschäden als Folge von Schäden an Gebäuden;Schäden durch Elementargefahren, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost,Überschwemmung, Lawinen;Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder ZerstörungWeitere Informationen <strong>hier</strong>zu finden Sie in § 2 FIDESSECUR-E/05.2013.Versichert werden können beispielsweise alle Geräte der nachfolgenden Kategorien:a.b.c.d.e.f.g.h.i.Personal-Computer, Notebooks,Tablet-PCs, Netbooks, UltrabooksDrucker, Scanner, MonitoreTelekommunikationsgeräte (Telefon-, Telefaxgeräte, All-in-One, Anrufbeantworter)Handys, Smartphones, PDANavigationsgeräteFernseher, Beamer, Hifi-GeräteDVD-Player-, -Recorder, Blue-ray-GeräteSat-Receiver, MP3-Player, RundfunkgeräteVideo- und Fotokameras3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nichtoder verspätet bezahlen?a.b.c.Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei Vertragsabschluss zu zahlen.Der Versicherungsbeitrag einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer ist in Euro zu entrichten. Er ist abhängigvom Kaufpreis des versicherten Gerätes und der Laufzeit des gewählten Versicherungsschutzes. Zuschüsse oderSubventionen, beispielsweise durch Hersteller oder Provider, bleiben bei der Einstufung unberücksichtigt.Wird der Versicherungsbeitrag oder Einmal-Beitrag nicht zu dem nach § 10 Absatz 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunktgezahlt, sind wir nach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei.PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Versicherungsbedingungen Seite 1 von 10


Versicherungsdauer/Beitrag in € inkl. VersicherungssteuerBeitragsklasseVerkaufspreis (€)3 Jahre 5 JahreI250,0029,9949,99II500,0049,9979,99III750,0059,9999,99IV1.000,0079,99129,99V1.500,0099,99149,99IV2.000,00129,99199,99VII2.500,00179,99249,994. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?Nicht versichert sind inbesondere:Material- oder Herstellungsfehler innerhalb der Herstellergarantie;Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung;Vorsatz;Diese Aufzählung ist nicht abschließend.Einzelheiten der Ausschlussgründe finden Sie in § 2 Absatz 2 FIDESSECUR-E/05.2013.5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen könnenVerletzungen <strong>die</strong>ser Pflicht haben?Ihre Pflichten bei Vertragsabschluss sind detailliert unter §10 Absatz 1 FIDESSECUR-E/05.2013 beschrieben.Eine Verletzung <strong>die</strong>ser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden.6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen könnenVerletzungen <strong>die</strong>ser Pflichten haben?Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit sind unter § 12 FIDESSECUR-E/05.2013 detailliert beschrieben.Nichterfüllung <strong>die</strong>ser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden.7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen<strong>die</strong>ser Pflichten haben?Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetretenist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns bzw. mit den von uns Beauftragten in Verbindung. <strong>Bitte</strong> erleichternSie uns <strong>die</strong> Untersuchungen, <strong>die</strong> nötig sind, <strong>um</strong> Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Zur GeltendmachungIhrer Ansprüche haben Sie nach Eintritt des Schadenfalls, das schadhafte Gerät zusammen mit dem Originalkaufbelegund <strong>die</strong>sen Versicherungsbedingungen an Ihren PC-SPEZIALIST-Fachhändler zu senden. Sie haben unseren Weisungenbzw. den Weisungen unserer Beauftragten zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zuhalten. Weitere Informationen <strong>hier</strong>zu finden Sie in § 12 Absatz 1 und 2 FIDESSECUR-E/05.2013. Beachten Sie <strong>die</strong> benanntenVerpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nachSchwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständenkönnen wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte § 12 Absatz 1 und 2 FIDESSECUR-E/05.2013.PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Versicherungsbedingungen Seite 2 von 10


PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?a.b.bei Garantieschäden beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der Garantie- bzw.Garantieleistungszeit des Herstellers und der sofortigen Zahlung des Beitrages,bei allen übrigen versicherten Risiken ab Kaufdat<strong>um</strong> des versicherten Gerätes und sofortiger Zahlung des Beitrages.Der Versicherungsschutz endet 36 bzw. 60 Monate nach dem Kaufdat<strong>um</strong> des versicherten Gerätes. Im Falle der Auszahlungeiner Entschädigung bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur endet der Versicherungsschutz ebenfalls.Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie <strong>die</strong>sen bereits z<strong>um</strong> Ende des dritten Jahreskündigen. Beachten Sie auch <strong>hier</strong>, dass uns Ihre Kündigung <strong>hier</strong>bei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre IhrerVertragslaufzeit oder jeden darauffolgenden Jahres zugehen muss. Weitere Einzelheiten können Sie § 9FIDESSECUR-E/05.2013 entnehmen.9. Wie können Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden?Neben den, unter Ziffer 8 <strong>die</strong>ses Blattes, beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten z<strong>um</strong> Ablauf des Vertrages, stehen Ihnenweitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wennwir eine Leistung erbracht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 9 Absatz 4 FIDESSECUR-E/05.2013.10. Wer sind Ihre Partner?a.Versicherungsgesellschaft:R+V Allgemeine Versicherung AGRaiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbadenvertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert RollingerHandelsregister-Nr.: HRB 2188 Amtsgericht WiesbadenUmsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 811198334Aufsichtsbehörde ist <strong>die</strong> Bundesanstalt für Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonnb.Weitere Ansprechpartner:Der von uns mit der Schadenabwicklung/Vermittlung beauftragte Versicherungsmakler FidesSecur Versicherungs-und Wirtschafts<strong>die</strong>nst Versicherungsmakler GmbH, Carl-Wery-Straße 18, 81739 vertreten durch dengeschäftsführenden Gesellschafter Jörg HartigUmsatzsteuer-Id. Nr. DE 232664823, Handelsregister: Amtsgericht München HRB 92 895Angaben zu den Informationspflichten gemäß § 11 VersVermVO: Registrierungs-Nr. D-ZD6N-8NDZ7-42Telefon +49 180 30029919 ct. pro angefangene Minute aus dem dt. Festnetz; max. 42 ct. pro angefangene Minute aus dt. Mobilfunknetzen.Telefax +49 180 3002992E-Mail pcspezialist-schutzundgarantie@fidessecur.deDie SYNAXON AG bzw. Ihr PC-SPEZIALIST-Fachhändler. Die entsprechenden Daten finden Sie auf IhrerGeräterechnung. Bei der SYNAXON AG bzw. Ihrem PC-SPEZIALIST-Fachhändler erfolgt lediglich <strong>die</strong> Anmeldungund Abwicklung des Schadens.PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie VersicherungsbedingungenSeite 3 von 10


PC-SPEZIALIST Schutz+Garantief.g.h.i.j.k.l.m.n.o.Schäden für <strong>die</strong> ein Dritter, aufgrund von Garantie-oder Gewährleistungsbestimmungen sowiesonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung,zu haften hat; Mitversichert ist jedoch einggf. bestehender Differenzschaden. Ein solcherist gegeben, soweit <strong>die</strong> aus <strong>die</strong>sem Vertrag zuleistende Entschädigung den Haftungsanspruchgegenüber dem Dritten übersteigt (bspw. Zeitwertentschädigung– Neuwertentschädigung).Die Entschädigungszahlung <strong>um</strong>fasst in <strong>die</strong>semFall lediglich <strong>die</strong> Differenzs<strong>um</strong>me,Schäden an oder durch Software oder Datenträger,durch Computerviren, ProgrammierungsoderSoftwarefehler. Hiervon ausgenommensind jedoch Daten (maschinenlesbare Informationen),<strong>die</strong> für <strong>die</strong> Grundfunktion der versichertenSache notwendig sind (System-Programmdatenaus Betriebssystemen oder damitgleichzusetzende Daten),Schäden durch Abhandenkommen, Liegenlassen,Vergessen und Verlieren. Ein späteresWiederfinden kann nicht berücksichtigt werdenund impliziert keinesfalls eine Deckung eventuellerSchäden,Kosten, <strong>die</strong> aufgrund von Service-, JustageundReinigungsarbeiten notwendig werden undKosten durch Schäden, <strong>die</strong> keine Hardwareschädensind,Kosten, <strong>die</strong> zur Beseitigung unerheblicherMängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, undScheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler,<strong>die</strong> den technischen Gebrauch des Gerätesnicht beeinträchtigen, erbracht werden,Schäden, <strong>die</strong> durch nicht fachgerechtes Einbauen,unsachgemäße Reparatur/Eingriffe vonnicht von uns autorisierten Dritten oder durchunsachgemäße, nicht bestimmungsgemäßeoder ungewöhnliche – insbesondere nicht denHerstellervorgaben entsprechende – Verwendungoder Reinigung des Gerätes entstehen,Schäden bzw. Wertminderung durch Abnutzungund Verschleiß, Verschleißteile und Verbrauchsmaterialiensowie Batterien und Akkusund Schäden durch langfristige chemische oderthermische Einwirkungen auf das geschützteGerät,Allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung,Schäden durch Verwendung von schadhaftem,externem Zubehör (z.B. Unterwassergehäuse),Schäden, <strong>die</strong> als unsachgerechter Gebrauchdes Gerätes gelten, z. B. Schweißschäden beioder in Folge sportlicher Betätigungen oder3.p.q.Schäden durch Kondenswasser,Unsorgsamer und unsorgfältiger Umgang mitdem versicherten Gerät. Bei Benutzung desGerätes sind <strong>die</strong> Herstellervorschriften zu beachten.Schäden an Geräten, <strong>die</strong> der Bauartnach beweglich eingesetzt und bei Gerätenwelche der Bauart nach im Freien aufgestelltwerden können, <strong>die</strong> aus einer nicht ständigenBeaufsichtigung resultieren, gelten als nicht versichert.Pixelfehler der Pixelfehlerklasse I und II nachinternationaler Norm ISO 13406-2 bei LCD-Bildschirmen.GefahrendefinitionIm Sinne <strong>die</strong>ser Bedingungen gilt:a. RaubRaub liegt vor, wenn gegen Sie Gewalt angewendetoder angedroht wird, <strong>um</strong> Ihren Widerstandgegen <strong>die</strong> Wegnahme versicherter Sachenauszuschalten. Ihnen stehen geeignetePersonen gleich, <strong>die</strong> vorübergehend <strong>die</strong> Obhutüber <strong>die</strong> versicherten Sachen ausüben.b. Brand, Blitzschlag, Explosionb1. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßenHerd entstanden ist oderihn verlassen hat und das sich aus eigenerKraft auszubreiten vermag,b2. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergangeines Blitzes auf Sachen,b3. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestrebenvon Gasen oder Dämpfen beruhende,plötzlich verlaufende Kraftäußerung.§ 3 Versichertes Interesse1.2.Versichert ist Ihr InteresseSind Sie nicht Eigentümer, so ist auch das Interessedes Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zuversicherten Schäden und Gefahren bleiben unberührt.Bei Sicherungsübereignung gilt <strong>die</strong>s auch dann,wenn Sie das Eigent<strong>um</strong> nach Abschluss der Versicherungübertragen.§ 4 VersicherungswertVersicherungswert ist der Neuwert bzw. Neupreisam Schadentag. Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreisder versicherten Sache gleicher Artund Güte in einem neuwertigen Zustand. Die Deckungfür das Gerät bezieht sich immer auf den Verkaufspreisdes Gerätes inkl. Mehrwertsteuer ohneZuschüsse (Stützungen z. B. durch Hersteller oderProvider).PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie VersicherungsbedingungenSeite 5 von 10


§ 5 Umfang der Entschädigung§ 6 Versicherte und nicht versicherte Kosten1.2.WiederherstellungskostenIm Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschadenunterschieden. Ein Teilschaden liegt vor,wenn <strong>die</strong> Reparaturkosten inkl. aller Kosten geringersind als der Wiederbeschaffungswert eines neuenGerätes gleicher Art und Güte am Schadentag. Sind<strong>die</strong> Reparaturkosten inkl. aller Kosten höher odergleich dem Wiederbeschaffungswert eines neuenGerätes gleicher Art und Güte, so liegt ein Totalschadenvor. Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden,in Bargeld ist nicht möglich.1.1 TeilschadenEntschädigt werden alle für <strong>die</strong> Wiederherstellungdes früheren, betriebsfertigen Zustandsnotwendigen Aufwendungen.Wir leisten keine Entschädigung füra. Kosten einer Überholung oder sonstigerMaßnahmen, <strong>die</strong> auch unabhängig von demVersicherungsfall notwendig gewesenwären,b. Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen,<strong>die</strong> über <strong>die</strong> Wiederherstellunghinausgehen,c. Kosten einer Wiederherstellung in eigenerRegie, soweit <strong>die</strong> Kosten nicht auch durchArbeiten in fremder Regie entstandenwären,d. Mehrkosten durch behelfsmäßige odervorläufige Wiederherstellung,e. Kosten für Arbeiten, <strong>die</strong> zwar für <strong>die</strong> Wiederherstellungerforderlich sind, aber nicht ander versicherten Sache selbst ausgeführtwerden.1.2 TotalschadenEntschädigt wird der Neuwert/Neupreis amSchadentag. Sie erhalten im Falle eines TotalschadensErsatz für Ihr defektes Gerät in gleicherArt und Güte. Ein technischer Totalschadenliegt vor, wenn eine Reparatur des Gerätestatsächlich unmöglich ist. Ein wirtschaftlicherTotalschaden liegt vor, wenn z<strong>um</strong> Zeitpunkt desSchadeneintritts <strong>die</strong> Reparaturkosten höhersind als der Wiederbeschaffungswert eines neuenGerätes gleicher Art und Güte.Grenze der EntschädigungGrenze der Entschädigung ist der Versicherungswert.Entschädigungsberechnung bei grober FahrlässigkeitWurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt,wird <strong>die</strong> Entschädigung in einem der Schwere desVerschuldens entsprechenden Verhältnis, gekürzt.a.b.Aufwendungen zur Abwendung und Minderung desSchadensVersichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, <strong>die</strong>Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständennach zur Abwendung und Minderung desSchadens für geboten halten durften oder <strong>die</strong> Sieauf unsere Weisung oder <strong>die</strong> unserer Beauftragtenmachen.Der Ersatz <strong>die</strong>ser Aufwendungen und <strong>die</strong> Entschädigungfür versicherte Sachen sind auf den Versicherungswertbegrenzt.§ 7 SubsidiaritätWir gewähren Ihnen insoweit keinen Versicherungsschutz,als Sie Entschädigung aus einem anderenVersicherungsvertrag beanspruchen können.§ 8 Versicherungsort1.2.Stationäre GeräteBei stationären Geräten gelten Ihre Rä<strong>um</strong>lichkeitenals Versicherungsort, sofern sich <strong>die</strong>se innerhalbEuropas im geografischen Sinn, ohne GUS-Staatenbefinden. Versicherungsschutz besteht auch für Eigentransportevon stationären Geräten, z. B. beiTransporten im Zusammenhang mit einem Umzug.Bewegliche GeräteBei beweglichen Geräten und bei der Bauart nachim Freien aufstellbaren Geräten gilt als örtlicher GeltungsbereichEuropa im geografischen Sinn exklusiveGUS-Staaten.§ 9 Beginn des Versicherungsschutzes,Dauer und Ende des Vertrages1.2.3.Beginn des VersicherungsschutzesDer Versicherungsschutz beginnt ab dem Dat<strong>um</strong> derKaufrechnung und ist abhängig davon, dass Sie denVersicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlen.DauerDie Vertragsdauer beträgt in Abhängigkeit vonder gewählten Variante 36 bzw. 60 Monate. EineVerlängerung ist nicht möglich. PC-SPEZIALISTSchutz+Garantie endet automatisch mit Ablauf des36. bzw. 60. Monates ohne dass es einer separatenKündigung bedarf.Kündigung bei mehrjährigen VerträgenDer Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehrals drei Jahren z<strong>um</strong> Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres, unter Einhaltung einer Fristvon drei Monaten, von Ihnen gekündigt werden. DiePC-SPEZIALIST Schutz+Garantie VersicherungsbedingungenSeite 6 von 10


PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie4.Kündigung muss uns oder unseren Beauftragtenspätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligenVersicherungsjahres zugehen. Im Fall der vorzeitigenBeendigung des Versicherungsverhältnissesvor Ablauf der Versicherungsperiode steht unsfür <strong>die</strong>se Versicherungsperiode nur derjenige Teildes Beitrages zu, der dem Zeitra<strong>um</strong> entspricht, indem Versicherungsschutz bestanden hat.Kündigung nach VersicherungsfallNach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jedeVertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.Die Kündigung ist nur bis z<strong>um</strong> Ablauf eines Monatsseit dem Abschluss der Verhandlungen über <strong>die</strong>Entschädigung zulässig. Machen wir von unseremKündigungsrecht Gebrauch, haben wir eine Kündigungsfristvon einem Monat einzuhalten. Machen Sievon Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, können Sienicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schlussder laufenden Versicherungsperiode kündigen.§ 10 Fälligkeiten; Folgen verspäteter Zahlungoder Nichtzahlung des Einmal-Beitrages1.2.Fälligkeit des Einmal-BeitragesDer Einmal-Beitrag ist – unabhängig von dem Besteheneines Widerrufsrechts – unverzüglich nach demZeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsscheinangegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.Der Versicherungsschein ist der Folder mit <strong>die</strong>senBedingungen und der Original-Kaufrechnung.Folgen der Nichtzahlung des Einmal-BeitragesWird der Einmal-Beitrag nicht zu dem nach Absatz 1maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wirnach Maßgabe des § 37 VVG berechtigt, vom Vertragzurückzutreten oder auch leistungsfrei.§ 11 Wechsel, Tausch, Weitergabe/Verkaufder versicherten Sachen, Totalschaden1.2.Sollten Sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungden Kaufvertrag für das Gerät rückgängigmachen, kann PC-SPEZIALIST Schutz+Garantiegegen Erstattung des zeitanteiligen Beitrages z<strong>um</strong>Ende des Meldemonats gekündigt werden (maßgebendist der Posteingang bei uns oder unseren Beauftragten).Wird das Gerät in der Laufzeit der gesetzlichenGewährleistung durch ein neues Gerät gleicherArt und Güte getauscht, geht PC-SPEZIALISTSchutz+Garantie auf das neue Gerät über. Zur Einforderungeiner Leistung müssen auch <strong>die</strong> entsprechendenNachweise (Lieferschein, Austauschbelegetc.) beigebracht werden.3.4.Da sich PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie auf <strong>die</strong>Geräte-Serienn<strong>um</strong>mer bezieht, kann das Gerät innerhalbder Laufzeit weitergegeben/verkauft werden.Der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber<strong>die</strong> Rechte und Pflichten von PC-SPEZIALISTSchutz+Garantie anerkennt. Der Veräußerer undder Erwerber haften für den Beitrag, der auf <strong>die</strong> zurZeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiodeentfällt, als Gesamtschuldner. DerErwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnismit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrechterlischt, wenn es nicht innerhalb einesMonats nach dem Erwerb ausgeübt wird.Im Totalschadenfall, Einbruch<strong>die</strong>bstahlschaden oderRaub erlischt <strong>die</strong> Versicherung. In <strong>die</strong>sem Fall stehtuns nur der Beitrag anteilig nach der Zeit zu, in derVersicherungsschutz bestanden hat.§ 12 Obliegenheiten nach Eintritt desVersicherungsfalles1.a.b.c.d.e.Sie sind verpflichtet:den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich,spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden,telefonisch oder schriftlich Ihrem PC-SPEZIALIST Fachhändler bzw. unseren Beauftragtenanzuzeigen.uns bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes<strong>die</strong>ses inklusive des vollständigen serienmäßigenZubehörs zwecks Prüfung vorzulegen.nach Möglichkeit für <strong>die</strong> Abwendung oder Minderungdes Schaden zu sorgen und dabei unsere Weisungenoder <strong>die</strong> unserer Beauftragten einzuholen undzu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritteform- und fristgerecht – ggfs. auch gerichtlich – geltendzu machen oder auf andere Weise sicherzustellen.uns und unsere Beauftragten bei der Schadenermittlungund -regulierung nach Kräften zu unterstützen,ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichtezu erstatten und alle Umstände, <strong>die</strong> auf den VersicherungsfallBezug haben (auf Verlangen schriftlich)mitzuteilen, insbesondere auch <strong>die</strong> angefordertenBelege einzureichen.Schäden durch Einbruch<strong>die</strong>bstahl oder Raub – unterdetaillierter Angabe der abhandengekommenen,zerstörten oder beschädigten Geräte – der nächsterreichbaren Polizei<strong>die</strong>nststelle anzuzeigen unduns oder unseren Beauftragten eine Kopie der Anzeigezu übersenden.PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie VersicherungsbedingungenSeite 7 von 10


2.a.b.c.1.2.3.Verletzten Sie eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheitenvorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtungzur Leistung frei.Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheitsind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältniszu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldensentspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeithaben Sie zu beweisen.Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzungsind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweitSie nachweisen, dass <strong>die</strong> Verletzung der Obliegenheitweder für den Eintritt oder <strong>die</strong> Feststellung desVersicherungsfalles noch für <strong>die</strong> Feststellung oderden Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.Verletzten Sie eine, nach Eintritt des Versicherungsfalles,bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit,sind wir nur dann vollständig oder teilweiseleistungsfrei, wenn wir oder unsere BeauftragtenSie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf <strong>die</strong>seRechtsfolge hingewiesen haben.§ 13 Wieder herbeigeschaffte versicherteSachenWird der Verbleib abhanden gekommener Sachenermittelt, haben Sie <strong>die</strong>s nach Kenntniserlangunguns bzw. unseren Beauftragten unverzüglich schriftlichanzuzeigen.Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenenSache zurückerlangt und für <strong>die</strong> Sache bereitsEntschädigungsleistung erhalten, haben Sie das Ersatzgerätzurückzugeben bzw. <strong>die</strong> Entschädigungzurückzuzahlen oder <strong>die</strong> Sache uns zur Verfügungzu stellen. Sie haben <strong>die</strong>ses Wahlrecht innerhalbvon 2 Wochen nach Empfang unserer schriftlichenAufforderung auszuüben. Nach Ablauf <strong>die</strong>ser Fristgeht das Wahlrecht auf uns über.Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht esgleich, wenn Sie <strong>die</strong> Möglichkeit haben, sich den Besitzwieder zu verschaffen.§ 15 Anzeigen, Willenserklärung, Form1.2.3.4.Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungensind in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) abzugeben.Sie sind ausschließlich an unsere Beauftragten, FidesSecurVersicherungs- und Wirtschafts<strong>die</strong>nst VersicherungsmaklerGmbH, Carl-Wery-Straße 18 in81739 München zu richten.§ 16 Anzuwendendes Recht und zuständigesGerichtFür <strong>die</strong>sen Vertrag gilt deutsches Recht.Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegenuns bestimmt sich <strong>die</strong> gerichtliche Zuständigkeitnach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertragzuständigen Niederlassung. Sind Sieeine natürliche Person und wohnen in Deutschlandist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Siez<strong>um</strong> Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitzoder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichenAufenthalt gehabt haben.Sind Sie eine natürliche Person und wohnen inDeutschland, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertraggegen Sie bei dem Gericht erhobenwerden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelungeines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltszuständig ist. Unterhalten Sie z<strong>um</strong> Zeitpunktder Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthalt in einem Staat außerhalb der EuropäischenGemeinschaft, Islands, Norwegens oderder Schweiz, oder ist Ihr Wohnsitz bzw. Ihr gewöhnlicherAufenthalt z<strong>um</strong> Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt, können wir Sie vor dem für unserenSitz zuständigen Gericht verklagen. Sind Sie einejuristische Person, bestimmt sich das zuständigeGericht nach Ihrem Sitz oder deren Niederlassung.Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsständewerden durch <strong>die</strong>se Vereinbarung nichtausgeschlossen.§ 14 Besondere Verwirkungsgründe1.2.Haben Sie uns arglistig über Tatsachen, <strong>die</strong> für denGrund oder <strong>die</strong> Höhe der Entschädigung von Bedeutungsind, getäuscht oder <strong>die</strong>s versucht, sind wir vonder Entschädigungspflicht frei. Ist <strong>die</strong> Täuschungdurch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugesoder Betrugsversuches festgestellt, so gelten <strong>die</strong>Voraussetzungen gemäß Satz 1 als bewiesen.Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, sosind wir berechtigt, unsere Leistung in einem derSchwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältniszu kürzen.PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie VersicherungsbedingungenSeite 8 von 10


PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie§ 17 WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalbvon 14 Tagen ohne Angabe von Gründen inTextform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. DieFrist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein,<strong>die</strong> Vertragsbestimmungen einschließlichder Allgemeinen Versicherungsbedingungen,<strong>die</strong> weiteren Informationen nach § 7 Abs.1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes inVerbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnungund <strong>die</strong>se Belehrungjeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrungder Widerrufsfrist genügt <strong>die</strong> rechtzeitige Absendungdes Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:R+V Allgemeine Versicherung AGRaiffeisenplatz 165189 WiesbadenBei einem Widerruf per Telefax an folgende Faxn<strong>um</strong>merzu richten:Fax-Nr. + 49 611-5333556WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs endet derVersicherungsschutz und wir erstatten Ihnenden auf <strong>die</strong> Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallendenTeil der Prämie, wenn Sie zugestimmthaben, dass der Versicherungsschutz vor demEnde der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil desBeitrags, der auf <strong>die</strong> Zeit bis z<strong>um</strong> Zugang des Widerrufsentfällt, dürfen wir in <strong>die</strong>sem Fall einbehalten;dabei handelt es sich <strong>um</strong> einen Betrag inHöhe von 0 Euro.Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag aufIhren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnenals auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor SieIhr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ihre R+V Allgemeine Versicherung AG§ 18 Außergerichtliche BeschwerdestelleBei Beschwerden können Sie das außergerichtlicheBeschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei demVerein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruchnehmen. Die Anschrift lautet:Versicherungsombudsmann e. V.Postfach 08 06 32, 10006 BerlinLeipziger Straße 121, 10117 BerlinE-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.deTelefon +49 800 3696000Telefax +49 800 3699000(kostenfrei pro Anruf aus dem dt. Telefonnetz, max. 0,42 ct. proangefangene Minute aus dt. Mobilfunknetzen)Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Unabhängig vonder Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestellebesteht für Sie weiterhin <strong>die</strong> Möglichkeitden Rechtsweg zu beschreiten.§ 19 Beschwerde bei der AufsichtsbehördeSie können sich mit einer Beschwerde auch an <strong>die</strong>Bundesanstalt für Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsichtwenden.Die Anschrift lautet:Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.§ 20 Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegenWerbung und Markt- und MeinungsforschungWir, <strong>die</strong> R+V Allgemeine Versicherung AG, FidesSecurVersicherungs- und Wirtschafts<strong>die</strong>nst VersicherungsmaklerGmbH und <strong>die</strong> SYNAXON AG und IhrPC-SPEZIALIST Fachhändler - speichern und nutzenIhre Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichenZulässigkeit z<strong>um</strong> Zwecke der Werbung sowieder Markt- und Meinungsforschung. Dieser NutzungIhrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für <strong>die</strong>Zukunft widersprechen.Im Falle eines Schadens können Ihre, in der Schadenanzeigeangegebenen personenbezogenen, Datenz<strong>um</strong> Zwecke der Schadenabwicklung auf Grundlageder PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie an denmit der Schadenabwicklung beauftragten Versicherungsmakler,FidesSecur Versicherungs- und Wirtschafts<strong>die</strong>nstVersicherungsmakler GmbH sowie an<strong>die</strong> R+V Allgemeine Versicherung AG als Risikoträgerinübermittelt werden.PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie VersicherungsbedingungenSeite 9 von 10


Besondere Vereinbarungen zur Schadenabwicklung1.VoraussetzungenPC-SPEZIALIST Schutz+Garantie gilt unabhängigvon vorangegangenen oder gültigen Herstellergarantien.Voraussetzung ist, dass Sie das beschädigteGerät zur Reparatur zu einem PC-SPEZIALIST-Fachhändler bringen.Zur gültigen Anmeldung müssen Sie weiterhin, nebendem defekten Gerät, unbedingt auch den Versicherungsscheinan PC-SPEZIALIST-Fachhändleroder unsere Beauftragten senden. Der Versicherungsscheinbesteht aus der Originalrechnung überdas betreffende Gerät und <strong>die</strong>sen Vertragsunterlagen.Bei Schäden an Elektrogroßgeräten (Großbild-TV, etc.), <strong>die</strong> eine Vor-Ort-Reparatur erfordern, muss<strong>die</strong> weitere Vorgangsweise mit dem PC-SPEZIA-LIST-Fachhändler oder unseren Beauftragten vereinbartwerden. Bei derartigen Elektrogeräten erfolgtbei ersatzpflichtigen Schäden jedoch eine Erstattungder tatsächlich angefallenen Kosten für den Hin- undRücktransport bis maximal in einem Umkreis von 75km z<strong>um</strong> nächsten PC-SPEZIALIST-Fachhändler zuIhren Rä<strong>um</strong>lichkeiten, wenn eine Vor-Ort-Reparaturnicht möglich ist.5.Bestätigung der BehördeFür alle Schäden, <strong>die</strong> ein behördliches Vorgehennach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.)müssen Sie <strong>die</strong> entsprechenden behördlichen Bestätigungeneinreichen.2.SchadenformularBei jedem Schaden muss das Schadenformular zurPC-SPEZIALIST Schutz+Garantie ausgefüllt werden.Der Schadenhergang ist von Ihnen selbst zuformulieren, in das Schadenformular einzutragenund zu unterschreiben.3.SchadenübernahmeSchadenübernahme erfolgt durch uns bzw. unsereBeauftragten. Zur Prüfung und Einschätzung desSchadens wird uns eine angemessene Zeit eingerä<strong>um</strong>t.Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortigenErsatz des geschützten Gerätes oder auf einLeihgerät besteht nicht.4.SchadenabwicklungNach Zustimmung zur Schadenübernahme durchuns bzw. unsere Beauftragten wird <strong>die</strong> Reparatureingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät anSie ausgegeben. Eventuelle Kosten aus nicht gedecktenSchäden sowie nicht gedeckte Kosten sinddirekt an den PC-SPEZIALIST Fachhändler oder unsereBeauftragten zu bezahlen.PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie VersicherungsbedingungenSeite 10 von 10


PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie<strong>Bitte</strong> <strong>hier</strong> Ihre Original-Rechnung einheften:Geschütztes Gerät und Serienn<strong>um</strong>mer:Rechnungsn<strong>um</strong>mer:EGIS-Garantiecode:Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherungssteuer. Preisänderungen, Irrtümer sowie Satz- und Druckfehlervorbehalten. Stand 05.2013PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie

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