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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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3. die artgemäße und verhaltensgerechte Pferdehaltung in der kritischen Anlernphasedes jungen Pferdes besonders beachtet wird und4. keine Überforderung des jungen Pferdes stattfindet.n Abschnitt D.5:Rechtsordnung der Ersten Westernreiter Union Deutschland e.V.vom 14. November 2004 in Gestalt der Änderungsfassung vom 13. März 2012I. AbschnittAllgemeine Best<strong>im</strong>mungen§ 1Geltungsbereich(1) Diese Rechtordnung findet bei allen Rechtsfällen zwischen dem Bundesverbandund seinen Landesverbänden, zwischen den Landesverbänden untereinanderund zwischen Mitgliedern der Landesverbände und dem Bundesverband oderden Landesverbänden Anwendung.(2) Teilnehmer und Veranstalter von Vereinsveranstaltungen sind wie Mitglieder derLandesverbände <strong>im</strong> Rahmen dieser Rechtsordnung zu behandeln, soweit siediese Satzung und Rechtsordnung des Bundesverbandes anerkannt haben.(3) Ergänzend gelten die Best<strong>im</strong>mungen weiterer Ordnungen, insbesondere derWettkampfordnung (Regelbuch), der Ausbildungsordnung (APO) und der Richterordnung.Sind in diesen Ordnungen abweichende Regelungen zu der Rechtordnunggetroffen, gelten die abweichenden Best<strong>im</strong>mungen der jeweiligen Ordnung.(4) Ordentliche Gerichte dürfen nicht angerufen werden, soweit und solange dieZuständigkeit des Sport-, Schiedsgerichtes oder des Großen Schiedsgerichtesder FN begründet ist.II. AbschnittProteste und Beschwerden§ 2Proteste(1) Jeder Teilnehmer, der durch einen Verstoß gegen die Wettkampfordnung (Regelbuch)benachteiligt wurde, kann gegen die entsprechende Wertung Protesteinlegen. Proteste gegen Mannschaftswertungen sind durch den Mannschaftsführereinzulegen.(2) Proteste gegen Richterentscheidungen sind nur möglich, wenn diese rechtsmissbräuchlichvorgenommen wurden.(3) Näheres regelt die Wettkampfordnung (Regelbuch).§ 3Beschwerden(1) Jeder Teilnehmer, der durch einen Verstoß gegen die Ausbildungs- und Prüfungsordnung(APO-FN) benachteiligt wurde, kann gegen die entsprechendeWertung Beschwerde einlegen.(2) Proteste gegen Prüferentscheidungen sind nur möglich, wenn diese rechtsmissbräuchlichvorgenommen wurden.(3) Näheres regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-FN). Das Sportgerichtder EWU übern<strong>im</strong>mt dabei die Funktion der zuständigenLandeskommission.91gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 91 08.02.13 08:43

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