13.07.2015 Aufrufe

Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Darunter fallen z.B.- die Anwendung stromführender Hilfsmittel, wie Elektrotreiber, Elektroführmaschinenmit stromführenden Treibhilfen, stromführende Sporen, stromführendePeitschen,- die Durchführung von Manipulationen am Pferd zur Beeinflussung der Leistung,wie Blistern, präparierte Bandagen o.ä.,- die Anwendung schädigender Beschläge oder das Anbringen von Gewichten anden Extremitäten,- die Anwendung einer Methode des Barrens, bei der dem Pferd erhebliche Schmerzenzugefügt werden, um es zum stärkeren Anziehen der Karpal- oder Tarsalgelenkezu veranlassen, z.B. Schlagen mit Hindernisstangen, Gegenständen oderStangen aus Eisen, Verwendung stromführender Drähte über dem Hindernis.h) Unerlaubte EingriffeEin Pferd mit Nervenschnitt (Neurektomie) oder eingesetzter Luftröhrenkanüle(Tracheotubus) in einem Wettbewerb zu starten, kann zu Schmerzen, Leiden oderSchäden führen und ist daher unzulässig. <strong>Tierschutz</strong>widrig ist es auch, die Tasthaareoder Ohrhaare zu entfernen.2. Hindernisse und GeräteHindernisse sind so zu gestalten, dass sie dem Ausbildungsstand und der Konditiondes Pferdes angepasst, vom Pferd gut zu sehen und so markiert sind, dass es sichauf das Überspringen, Umgehen oder Umfahren konzentrieren kann. Hindernissesind so zu gestalten, dass sie bei Kollisionen keine Verletzungen hervorrufen undbe<strong>im</strong> Misslingen des Sprunges das Pferd nicht gefährden. Sportgeräte, wie Bälle,Poloschläger sowie sonstige Gegenstände müssen so gestaltet sein, dass siedie Pferde nicht verletzen können und durch sie keine Schmerzen oder Schädenzugefügt werden.3. Fahrzeuge/FahrgeräteDie von Pferden zu ziehenden Fahrzeuge müssen in fahrtechnisch einwandfreiemZustand sein, eine korrekte Anspannung erlauben und, soweit es sich nicht umRenn- und Trainingswagen des Trabrennsportes, Schlitten oder ähnliche Fahrgerätehandelt, mit funktionsfähigen Bremseinrichtungen ausgerüstet sein. Ihr Eigen- undLadegewicht muss dem Leistungsvermögen der angespannten Pferde entsprechen.Die Anspannung hat so zu erfolgen, dass Verletzungen durch Fahrzeuge oder Fahrgeräteausgeschlossen sind.4. TransportTransportmittel und Fahrweise müssen be<strong>im</strong> Transport von Pferden den spezifischenAnforderungen der Pferde entsprechen und dürfen keine Schmerzen, Leidenoder Schäden verursachen (siehe auch Empfehlung Nr. R (87)17 des Minister-Komitees an die Mitgliedstaaten des Europarates für den Transport von Pferden,Richtlinie des Rates vom 19. November 1991 über den Schutz von Tieren be<strong>im</strong>Transport sowie zur Änderung der Richtlinien 90/425/EWG und 91/496/EWG sowieRichtlinie 95/29/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/628 über den Schutzvon Tieren be<strong>im</strong> Transport).IV. Doping1. Im Pferdekörper darf zum Zeitpunkt eines Wettkampfes kein Pharmakon undkeine körperfremde Substanz enthalten sein. Die Frage, ob ein Verstoß gegen88gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 88 08.02.13 08:43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!