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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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tätige Person den Nachweis ihrer Sachkunde erbracht hat,[...]23. entgegen § 11c ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten16. Lebensjahr abgibt,[...](2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oderSchäden zufügt.(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabea, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22, 25 und 27 und des Absatzes 2 mit einer Geldbußebis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen des Absatzes 1 miteiner Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.n Abschnitt D.4: Leitlinien <strong>Tierschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>Pferdesport</strong>*Arbeitsgruppe <strong>Tierschutz</strong> und <strong>Pferdesport</strong>Inhaltsübersicht:EinleitungI Umgang mit Pferden bei Ausbildung und NutzungII. Ausbildungsbeginn, Einsatz und WettbewerbeIII. Ausrüstung und GeräteIV. DopingV. SchlussbemerkungenEinleitungIn früherer Zeit war dem Pferd als Zug- und Reittier eine für die Menschen lebensnotwendigeRolle zugewiesen. Heute werden Pferde überwiegend für Sport undFreizeit gehalten. Dies ist <strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen rechtens,jedoch sind an den Umgang mit Pferden Anforderungen zu stellen, die der Verantwortungdes Menschen für das Tier als Mitgeschöpf gerecht werden müssen,denn „niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oderSchäden zufügen” (§ 1 <strong>Tierschutz</strong>gesetz).Verboten ist es nach § 3 des <strong>Tierschutz</strong>gesetzes,- „einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seinesZustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfteübersteigen, ...- ein Tier auszubilden, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden fürdas Tier verbunden sind, ...- ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltungheranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tierverbunden sind, ...- an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittelanzuwenden.”Der verhaltens- und tierschutzgerechte Umgang mit Pferden bei der Ausbildung,be<strong>im</strong> Training und bei der Nutzung verlangt ein hohes Wissen und Können. Tierlehrerund Personen, die häufig mit Pferden Umgang haben, müssen in der Lage sein,das Verhalten des Pferdes als Ausdruck seiner Befindlichkeit zu erkennen und zuakzeptieren, von ihm nur die jeweils möglichen Leistungen zu verlangen und die fürdie Situation geeigneten Hilfen anzuwenden. Deshalb müssen diesem Personenkreisbei der Aus- und Fortbildung auch Erkenntnisse der Verhaltenslehre vermittelt81gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 81 08.02.13 08:43

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