Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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Die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ist schriftlich festzuhalten undunverzüglich nach der Veranstaltung an die Bds.-EWU zu melden.§ 4401TurnierausschussFür jedes Turnier muss ein Turnierausschuss gebildet werden, dessen Mitgliederwährend des gesamten Turniers anwesend sind.Der Turnierausschuss besteht aus dem Turnierleiter oder seinem Vertreter, einemRichter und einem Vertreter der EWU (Turnierwart).Der Turnierausschuss ist zuständig für Proteste und Maßnahmen im Sinne desTierschutzes sowie Disziplinarmaßnahmen im Sinne des § 4404.Proteste: Siehe Abschnitt A.10.Sperre: Siehe auch Abschnitt A.28 und A.40.§ 4402Sperre eines TurnierteilnehmersDer Turnierausschuss kann über einen Teilnehmer eine Turniersperre verhängen,der wegen seines Verhaltens von der Aufsicht Abreiteplatz dem Richter oderRingsteward, dem Turnierwart oder dem Turnierleiter gemeldet wurde.Die Sperre gilt für das gesamte Turnier und muss am ersten Werktag nach demTurnier an die Bds.-EWU gemeldet werden.Siehe dazu Abschnitt A.40, § 4019; Abschnitt A.28, § 2809.Weiteres regelt die Rechtsordnung: Teil D.§ 4403Sperre eines PferdesDer Turnierausschuss entscheidet über den weiteren Einsatz eines Pferdes, das vonder Aufsicht Abreiteplatz oder dem Richter wegen Verletzung, Lahmheit oder seinesallgemeinen Gesundheitszustands gemeldet wurde. Der Turnierausschuss kanneinen Tierarzt zu Rate ziehen. Diese Sperre gilt für das gesamte Turnier und mussam ersten Werktag nach dem Turnier an die Bds.-EWU gemeldet werden.Siehe dazu Abschnitt A.40, §§ 4021 und 4023; Abschnitt A.28, § 2808.§ 4404RechtsmittelGegen die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen durch beauftragte Personensteht dem Beschuldigten das Recht des Einspruchs zu.Der Einspruch ist innerhalb einer Woche schriftlich an das Sportgericht zu stellenund ausreichend zu begründen. Rechtsmittel sind nur zulässig, wenn sie frist- undformgerecht unter Einzahlung des Kostenvorschusses eingelegt wurden. Der ordentlicheRechtsweg ist ausgeschlossen.76gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 76 08.02.13 08:43

Anhangn Abschnitt D.1: Die ethischen Grundsätze1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortungfür das ihm anvertraute Lebewesen.2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.3. Der physische wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig vonseiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse,Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie dieKenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese giltes zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern.6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung geradefür junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihmanvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist diegrößtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd.8. Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- undVoltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögenund seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögensdurch medikamentöse sowie nicht pferdgerechte Einwirkung desMenschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sichauch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Menschstets im Sinne des Pferdes gerecht werden.n Abschnitt D.2: Verhaltenskodex im Pferdesport1. Der Reitbetrieb muss von respektvollem Umgang miteinander geprägt sein.Unabhängig von Ausbildungsstand, sportlichem Erfolg, Reitweise, eingesetzterPferderasse und materiellen Möglichkeiten verdient jeder Pferdesportler diegleiche Achtung und Wertschätzung.2. Jeder Pferdesportler ist zu einer fairen und konstruktiven Auseinandersetzungmit einem Reiterkameraden verpflichtet, wenn bei diesem Missstände in Ausbildungund Umgang mit dem Partner Pferd und damit ein Verstoß gegen die„ethischen Grundsätze“ des Pferdefreundes zu erkennen sind.3. Erfolg oder Misserfolg im Sport hängen ursächlich von reiterlichen Qualitätenab. Die (selbst)kritische und aufmunternde Auseinandersetzung mit der Leistungdes Einzelnen oder einer Gruppe ist wirkungsvoller, als die Fehlerquelle in derEignung des Pferdes zu suchen.4. Der Ausbilder muss in pädagogisch einwandfreiem Unterricht fachlich fundiertund motivierend fördern und zugleich Persönlichkeitsentwicklung, eigenverantwortlichesHandeln und soziales Verhalten der ihm anvertrauten Schüler fördern.Er soll jederzeit Vorbild sein, ist in höchstem Maße der „Horsemanship“ verpflichtetund lehnt alle Formen der verbotenen Leistungsbeeinflussung ab.5. Der Reitschüler bringt dem Reitlehrer denselben Respekt entgegen, den er vonihm erwartet oder bekommt. Ein offenes Gespräch über Ängste und Überforderunghilft mehr als eine emotionale Diskussion in der Reitbahn.6. Eltern der Reitschüler bzw. Voltigierkinder sollen motivierend auf ihre Kindereinwirken und die Erwartungen an die sportliche Entwicklung den realenGegebenheiten anpassen. Übertriebener Ehrgeiz der Eltern fördert Kinder undJugendliche nicht.77gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 77 08.02.13 08:43

Anhangn Abschnitt D.1: Die ethischen Grundsätze1. Wer auch <strong>im</strong>mer sich mit dem Pferd beschäftigt, übern<strong>im</strong>mt die Verantwortungfür das ihm anvertraute Lebewesen.2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.3. Der physische wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig vonseiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse,Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie dieKenntnisse <strong>im</strong> Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese giltes zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern.6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung geradefür junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihmanvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist diegrößtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd.8. Die Nutzung des Pferdes <strong>im</strong> Leistungs- sowie <strong>im</strong> allgemeinen Reit-, Fahr- undVoltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögenund seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögensdurch medikamentöse sowie nicht pferdgerechte Einwirkung desMenschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sichauch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Menschstets <strong>im</strong> Sinne des Pferdes gerecht werden.n Abschnitt D.2: Verhaltenskodex <strong>im</strong> <strong>Pferdesport</strong>1. Der Reitbetrieb muss von respektvollem Umgang miteinander geprägt sein.Unabhängig von Ausbildungsstand, sportlichem Erfolg, Reitweise, eingesetzterPferderasse und materiellen Möglichkeiten verdient jeder <strong>Pferdesport</strong>ler diegleiche Achtung und Wertschätzung.2. Jeder <strong>Pferdesport</strong>ler ist zu einer fairen und konstruktiven Auseinandersetzungmit einem Reiterkameraden verpflichtet, wenn bei diesem Missstände in Ausbildungund Umgang mit dem Partner Pferd und damit ein Verstoß gegen die„ethischen Grundsätze“ des Pferdefreundes zu erkennen sind.3. Erfolg oder Misserfolg <strong>im</strong> Sport hängen ursächlich von reiterlichen Qualitätenab. Die (selbst)kritische und aufmunternde Auseinandersetzung mit der Leistungdes Einzelnen oder einer Gruppe ist wirkungsvoller, als die Fehlerquelle in derEignung des Pferdes zu suchen.4. Der Ausbilder muss in pädagogisch einwandfreiem Unterricht fachlich fundiertund motivierend fördern und zugleich Persönlichkeitsentwicklung, eigenverantwortlichesHandeln und soziales Verhalten der ihm anvertrauten Schüler fördern.Er soll jederzeit Vorbild sein, ist in höchstem Maße der „Horsemanship“ verpflichtetund lehnt alle Formen der verbotenen Leistungsbeeinflussung ab.5. Der Reitschüler bringt dem Reitlehrer denselben Respekt entgegen, den er vonihm erwartet oder bekommt. Ein offenes Gespräch über Ängste und Überforderunghilft mehr als eine emotionale Diskussion in der Reitbahn.6. Eltern der Reitschüler bzw. Voltigierkinder sollen motivierend auf ihre Kindereinwirken und die Erwartungen an die sportliche Entwicklung den realenGegebenheiten anpassen. Übertriebener Ehrgeiz der Eltern fördert Kinder undJugendliche nicht.77gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 77 08.02.13 08:43

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