Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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§ 4018Abgelehnte AusrüstungDer Richter muss einen Teilnehmer mit regelwidriger Ausrüstung disqualifizieren.Dies kann vor Beginn des Rittes geschehen, der Ritt darf dann nicht durchgeführtwerden (keine Startgenehmigung) oder nach dem Ritt (Disqualifikation).§ 4019Disqualifikation und SperreDer Richter hat das Recht, aufgrund eines Regelverstoßes während einer Prüfungoder bei Verstößen während des Turniers gegen einen Teilnehmer eine Disqualifikationauszusprechen. Dies gilt auch in Fällen von Beleidigung oder Beschimpfung desRichters durch einen Teilnehmer.Bei groben Verstößen kann der Richter beim Turnierausschuss eine Sperre beantragen.Über die Sperre eines Teilnehmers entscheidet der Turnierausschuss (sieheAbschnitt A.44).Weiteres regelt die Rechtsordnung: Siehe Teil D.§ 4020Unterstützung eines Teilnehmers durch andere PersonenDer Richter kann einen Teilnehmer, der sich innerhalb der Bahn in einer Prüfungbefindet und von einer Person außerhalb der Bahn offensichtlich beeinflusst wird,von der Bewertung ausschließen.Wird das Pferd eines Teilnehmers von einer anderen Person in die Bahn geführtund die führende Person überschreitet die Tor-Linie, erhält der Teilnehmer keineWertung. (Gilt nicht für Führzügel-Klassen.)§ 4021Verletzung des PferdesA. Entscheidung vor oder während des Vorstellens:Es obliegt dem amtierenden Richter einer Klasse, das Vorstellen von Pferden, dieVerletzungen aufweisen, die offensichtlich Schmerzen verursachen, zu unterbinden.Dies kann bereits beim Einreiten oder während einer Prüfung durch Abbruch(Abpfeifen) geschehen. In Gruppenprüfungen kann das betreffende Pferd herausgenommenund zur Verwahrung an einen Ort bestimmt werden, der die übrigenTeilnehmer nicht behindert.B. Entscheidung nach dem Vorstellen:Es obliegt dem amtierenden Richter einer Klasse oder einem zusätzlichen Richter(Bit Judge), nach einem Vorstellen oder am Ende von Gruppenprüfungen Pferde,die offensichtliche Verletzungen aufweisen, zu disqualifizieren. Dies gilt insbesondere,wenn Verletzungen im Bereich reiterlicher Einwirkung festgestellt werden.Beispiele: Maul (Gebiss) und Bauch (Sporen), insbesondere Blut.§ 4022MitteilungEine Disqualifikation wegen Verletzung des Pferdes muss dem Teilnehmer mitgeteiltwerden.70gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 70 08.02.13 08:43

§ 4023LahmheitA. Entscheidung vor oder während des Vorstellens:Es obliegt dem amtierenden Richter einer Klasse, das Vorstellen von Pferden, dieoffensichtliche Bewegungsstörungen aufweisen, deren Ursache in Schmerzenvermutet werden, zu unterbinden. Während einer Einzelprüfung kann dies durchAbbruch (Abpfeifen) der Prüfung geschehen oder durch Disqualifikation am Endedes Vorstellens. In Gruppenprüfungen soll das betreffende Pferd herausgenommenund zur Verwahrung an einen Ort bestimmt werden, der die übrigenTeilnehmer nicht behindert.B. Entscheidung nach dem Vorstellen:Es obliegt dem amtierenden Richter einer Klasse, nach einem Vorstellen oder amEnde von Gruppenprüfungen, Pferde, die offensichtliche Bewegungsstörungenaufweisen, deren Ursache in Schmerzen vermutet werden, zu disqualifizieren.§ 4024MitteilungEine Disqualifikation wegen Lahmheit des Pferdes muss dem Teilnehmer mitgeteiltwerden.§ 4025Abwicklung und Auswertung der ErgebnisseDer Richter muss die Ringsteward-Beurteilung, ggf. Richter-, Ringsteward-Anwärter-Beurteilungen, und die Turnierbeurteilung innerhalb 1 Woche an die Bds.-EWUsenden.§ 4026Prüfer Breitensport WesternreitenFür E-Turniere können Prüfer Breitensport Westernreiten eingesetzt werden. Fürdiese gelten die Vorschriften §§ 4000 bis 4025 sinngemäß.§ 4027Einem auf dem Turnier amtierenden Richter ist es untersagt, als Veranstalter oderTurnierleiter tätig zu sein.n Abschnitt A.41: Ringsteward§ 4100AllgemeinDer Ringsteward muss Mitglied der EWU sein und auf der aktuellen Ringstewardlistegeführt sein.§ 4101Kompetenz in Kategorie DM, A/Q, B und CEin Ringsteward aus der von der Bds.-EWU geführten aktuellen Ringstewardlistewird für die Turnierkategorien DM, A/Q, B und C verlangt. Der Ringsteward mussMitglied der EWU sein.71gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 71 08.02.13 08:43

§ 4018Abgelehnte AusrüstungDer Richter muss einen Teilnehmer mit regelwidriger Ausrüstung disqualifizieren.Dies kann vor Beginn des Rittes geschehen, der Ritt darf dann nicht durchgeführtwerden (keine Startgenehmigung) oder nach dem Ritt (Disqualifikation).§ 4019Disqualifikation und SperreDer Richter hat das Recht, aufgrund eines Regelverstoßes während einer Prüfungoder bei Verstößen während des Turniers gegen einen Teilnehmer eine Disqualifikationauszusprechen. Dies gilt auch in Fällen von Beleidigung oder Besch<strong>im</strong>pfung desRichters durch einen Teilnehmer.Bei groben Verstößen kann der Richter be<strong>im</strong> Turnierausschuss eine Sperre beantragen.Über die Sperre eines Teilnehmers entscheidet der Turnierausschuss (sieheAbschnitt A.44).Weiteres regelt die Rechtsordnung: Siehe Teil D.§ 4020Unterstützung eines Teilnehmers durch andere PersonenDer Richter kann einen Teilnehmer, der sich innerhalb der Bahn in einer Prüfungbefindet und von einer Person außerhalb der Bahn offensichtlich beeinflusst wird,von der Bewertung ausschließen.Wird das Pferd eines Teilnehmers von einer anderen Person in die Bahn geführtund die führende Person überschreitet die Tor-Linie, erhält der Teilnehmer keineWertung. (Gilt nicht für Führzügel-Klassen.)§ 4021Verletzung des PferdesA. Entscheidung vor oder während des Vorstellens:Es obliegt dem amtierenden Richter einer Klasse, das Vorstellen von Pferden, dieVerletzungen aufweisen, die offensichtlich Schmerzen verursachen, zu unterbinden.Dies kann bereits be<strong>im</strong> Einreiten oder während einer Prüfung durch Abbruch(Abpfeifen) geschehen. In Gruppenprüfungen kann das betreffende Pferd herausgenommenund zur Verwahrung an einen Ort best<strong>im</strong>mt werden, der die übrigenTeilnehmer nicht behindert.B. Entscheidung nach dem Vorstellen:Es obliegt dem amtierenden Richter einer Klasse oder einem zusätzlichen Richter(Bit Judge), nach einem Vorstellen oder am Ende von Gruppenprüfungen Pferde,die offensichtliche Verletzungen aufweisen, zu disqualifizieren. Dies gilt insbesondere,wenn Verletzungen <strong>im</strong> Bereich reiterlicher Einwirkung festgestellt werden.Beispiele: Maul (Gebiss) und Bauch (Sporen), insbesondere Blut.§ 4022MitteilungEine Disqualifikation wegen Verletzung des Pferdes muss dem Teilnehmer mitgeteiltwerden.70gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 70 08.02.13 08:43

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