Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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Ausnahme: Bei Turnieren der Kategorie C, D und E sind Erläuterungen des Richterszur Bewertung auch innerhalb der Bahn und vor der Siegerehrung erlaubt.§ 4009Beginn einer PrüfungDer Richter betritt die Reitbahn zusammen mit seinem Ringsteward frühestens 15Minuten vor Beginn einer Prüfung. Sind alle Vorbereitungen getroffen, lässt derRichter durch den Sprecher den Beginn der Prüfung ansagen.§ 4010Andere zugelassene Personen in der ArenaEs entscheidet der (hauptamtliche oder Tie-) Richter, ob er außer dem Ringstewardnoch weitere Personen in der Bahn zulässt. Dies können sein:- weitere Ringstewards oder RS-Anwärter,- weitere Richter oder Richter-Anwärter,- Personen des Parcoursdienstes,- Fotografen.Die zugelassenen Personen müssen von Anfang bis Ende der Prüfung in der Bahnsein und haben einen zugewiesenen Platz einzuhalten.§ 4011Beginn der Klasse bei GruppenprüfungenSind die durch den Sprecher aufgeforderten Teilnehmer in der Bahn und weitereTeilnehmer nach der Ansage „letzte Aufforderung für die Start-Nummer(n)“ nichterschienen, gibt der Richter dem Doorman ein Zeichen für das Schließen des Tores.Dann beginnt die Prüfung und kein weiterer Teilnehmer ist mehr startberechtigt.§ 4012Unterbrechung einer PrüfungDer Richter kann aus folgenden Gründen eine Prüfung jederzeit unterbrechen:- Veränderungen in der Bahn, die die Prüfung stören.- Tierschutzgründe.- Regelwidrige Ausrüstung.- Außer Kontrolle geratenes Pferd.Die Unterbrechung einer Prüfung wird vom Richter durch Handzeichen an denSprecher oder durch Abpfeifen mit einer Trillerpfeife signalisiert.§ 4013Gebiss- und AusrüstungskontrolleDer Richter kann am Ende jedes Rittes das Abnehmen des Kopfstücks und Zeigendes Gebisses verlangen sowie die Ausrüstung kontrollieren.Bei folgenden Disziplinen ist das Kontrollieren des Gebisses vorgeschrieben und derTeilnehmer muss dafür selbstständig im Schritt zum Richter kommen, absteigen, dasKopfstück abnehmen und das Gebiss vorzeigen:- Reining- Working Cow HorseMissachtet ein Teilnehmer seine Pflicht des Vorzeigens des Gebisses, ist er in demMoment disqualifiziert, in dem er die Bahn über die Torlinie verlassen hat. EineAnweisung des Richters an den Teilnehmer zum Vorzeigen ist zulässig, so lange derTeilnehmer die Torlinie nicht überschritten hat.68gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 68 08.02.13 08:43

§ 4014Zusätzlicher Richter zur Gebisskontrolle (Bit Judge)Ein zusätzlicher Richter (Bit Judge), der auf der offiziellen EWU-Richterliste geführtist, kann zur Gebisskontrolle eingesetzt werden. Dafür hält sich der Bit Judge imRaum vor dem Bahneingang von Beginn der Prüfung bis zum Verlassen der Platziertenbereit. Wird dies vor Prüfungen durch den Ansager bekannt gegeben, dannverlassen die Teilnehmer die Bahn und zeigen das Gebiss dem zusätzlichen Richter,der das Pferd auch auf Verletzungen hin kontrolliert.Sie dürfen den Raum vor der Bahn nur verlassen, wenn sie kontrolliert wurden,sonst sind sie disqualifiziert. Über eine diesbezügliche Disqualifikation entscheidetder zusätzliche Richter (Bit Judge) selbstständig und erstattet dem hauptamtlichenRichter schnellstmöglich Bericht.Der Bit Judge hat offizielle Kleidung zu tragen.Platzierungen und Siegerehrungen: Siehe Abschnitt A.9, §§ 900ff. undAbschnitt A.44.§ 4015Aushängen der ErgebnisseDie Ergebnisse (Score sheets) der folgenden Disziplinen müssen vom Richterüber den Ringsteward dem Ansager übergeben werden, der sie der Meldestelleaushändigt.- Trail- Western Horsemanship- Western Riding- Superhorse- Reining- alle Jungpferdeprüfungen- Working Cow Horse- CuttingWeiteres siehe Abschnitt A.24, § 2405.§ 4016Veränderung an der Ausstattung der BahnVeränderungen der Bahnausstattung sind während einer Prüfung nicht zulässig.Beispiele:Sonnen-/Regenschirm, Stühle, Änderungen an der Umzäunung, Bauten und Einrichtungendirekt an der Reitbahn.§ 4017Veränderung der Startbedingungen durch WettereinflüsseÄndern sich die Startbedingungen während einer Prüfung durch Wettereinflüsse,obliegt es dem Richter zu entscheiden, ob die Prüfung bis zum Ende durchgeführtwird oder unterbrochen wird oder abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunktwiederholt wird.Bei Unterbrechung wird in der Startreihenfolge fortgefahren.Im Falle eines Abbruchs und Wiederholung der Prüfung starten alle Teilnehmer inder gleichen Startreihenfolge. Die abgebrochene Prüfung wird annulliert.69gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 69 08.02.13 08:43

Ausnahme: Bei Turnieren der Kategorie C, D und E sind Erläuterungen des Richterszur Bewertung auch innerhalb der Bahn und vor der Siegerehrung erlaubt.§ 4009Beginn einer PrüfungDer Richter betritt die Reitbahn zusammen mit seinem Ringsteward frühestens 15Minuten vor Beginn einer Prüfung. Sind alle Vorbereitungen getroffen, lässt derRichter durch den Sprecher den Beginn der Prüfung ansagen.§ 4010Andere zugelassene Personen in der ArenaEs entscheidet der (hauptamtliche oder Tie-) Richter, ob er außer dem Ringstewardnoch weitere Personen in der Bahn zulässt. Dies können sein:- weitere Ringstewards oder RS-Anwärter,- weitere Richter oder Richter-Anwärter,- Personen des Parcoursdienstes,- Fotografen.Die zugelassenen Personen müssen von Anfang bis Ende der Prüfung in der Bahnsein und haben einen zugewiesenen Platz einzuhalten.§ 4011Beginn der Klasse bei GruppenprüfungenSind die durch den Sprecher aufgeforderten Teilnehmer in der Bahn und weitereTeilnehmer nach der Ansage „letzte Aufforderung für die Start-Nummer(n)“ nichterschienen, gibt der Richter dem Doorman ein Zeichen für das Schließen des Tores.Dann beginnt die Prüfung und kein weiterer Teilnehmer ist mehr startberechtigt.§ 4012Unterbrechung einer PrüfungDer Richter kann aus folgenden Gründen eine Prüfung jederzeit unterbrechen:- Veränderungen in der Bahn, die die Prüfung stören.- <strong>Tierschutz</strong>gründe.- Regelwidrige Ausrüstung.- Außer Kontrolle geratenes Pferd.Die Unterbrechung einer Prüfung wird vom Richter durch Handzeichen an denSprecher oder durch Abpfeifen mit einer Trillerpfeife signalisiert.§ 4013Gebiss- und AusrüstungskontrolleDer Richter kann am Ende jedes Rittes das Abnehmen des Kopfstücks und Zeigendes Gebisses verlangen sowie die Ausrüstung kontrollieren.Bei folgenden Disziplinen ist das Kontrollieren des Gebisses vorgeschrieben und derTeilnehmer muss dafür selbstständig <strong>im</strong> Schritt zum Richter kommen, absteigen, dasKopfstück abnehmen und das Gebiss vorzeigen:- Reining- Working Cow HorseMissachtet ein Teilnehmer seine Pflicht des Vorzeigens des Gebisses, ist er in demMoment disqualifiziert, in dem er die Bahn über die Torlinie verlassen hat. EineAnweisung des Richters an den Teilnehmer zum Vorzeigen ist zulässig, so lange derTeilnehmer die Torlinie nicht überschritten hat.68gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 68 08.02.13 08:43

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