Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger
Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger
Ausnahme: Bei Turnieren der Kategorie C, D und E sind Erläuterungen des Richterszur Bewertung auch innerhalb der Bahn und vor der Siegerehrung erlaubt.§ 4009Beginn einer PrüfungDer Richter betritt die Reitbahn zusammen mit seinem Ringsteward frühestens 15Minuten vor Beginn einer Prüfung. Sind alle Vorbereitungen getroffen, lässt derRichter durch den Sprecher den Beginn der Prüfung ansagen.§ 4010Andere zugelassene Personen in der ArenaEs entscheidet der (hauptamtliche oder Tie-) Richter, ob er außer dem Ringstewardnoch weitere Personen in der Bahn zulässt. Dies können sein:- weitere Ringstewards oder RS-Anwärter,- weitere Richter oder Richter-Anwärter,- Personen des Parcoursdienstes,- Fotografen.Die zugelassenen Personen müssen von Anfang bis Ende der Prüfung in der Bahnsein und haben einen zugewiesenen Platz einzuhalten.§ 4011Beginn der Klasse bei GruppenprüfungenSind die durch den Sprecher aufgeforderten Teilnehmer in der Bahn und weitereTeilnehmer nach der Ansage „letzte Aufforderung für die Start-Nummer(n)“ nichterschienen, gibt der Richter dem Doorman ein Zeichen für das Schließen des Tores.Dann beginnt die Prüfung und kein weiterer Teilnehmer ist mehr startberechtigt.§ 4012Unterbrechung einer PrüfungDer Richter kann aus folgenden Gründen eine Prüfung jederzeit unterbrechen:- Veränderungen in der Bahn, die die Prüfung stören.- Tierschutzgründe.- Regelwidrige Ausrüstung.- Außer Kontrolle geratenes Pferd.Die Unterbrechung einer Prüfung wird vom Richter durch Handzeichen an denSprecher oder durch Abpfeifen mit einer Trillerpfeife signalisiert.§ 4013Gebiss- und AusrüstungskontrolleDer Richter kann am Ende jedes Rittes das Abnehmen des Kopfstücks und Zeigendes Gebisses verlangen sowie die Ausrüstung kontrollieren.Bei folgenden Disziplinen ist das Kontrollieren des Gebisses vorgeschrieben und derTeilnehmer muss dafür selbstständig im Schritt zum Richter kommen, absteigen, dasKopfstück abnehmen und das Gebiss vorzeigen:- Reining- Working Cow HorseMissachtet ein Teilnehmer seine Pflicht des Vorzeigens des Gebisses, ist er in demMoment disqualifiziert, in dem er die Bahn über die Torlinie verlassen hat. EineAnweisung des Richters an den Teilnehmer zum Vorzeigen ist zulässig, so lange derTeilnehmer die Torlinie nicht überschritten hat.68gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 68 08.02.13 08:43
§ 4014Zusätzlicher Richter zur Gebisskontrolle (Bit Judge)Ein zusätzlicher Richter (Bit Judge), der auf der offiziellen EWU-Richterliste geführtist, kann zur Gebisskontrolle eingesetzt werden. Dafür hält sich der Bit Judge imRaum vor dem Bahneingang von Beginn der Prüfung bis zum Verlassen der Platziertenbereit. Wird dies vor Prüfungen durch den Ansager bekannt gegeben, dannverlassen die Teilnehmer die Bahn und zeigen das Gebiss dem zusätzlichen Richter,der das Pferd auch auf Verletzungen hin kontrolliert.Sie dürfen den Raum vor der Bahn nur verlassen, wenn sie kontrolliert wurden,sonst sind sie disqualifiziert. Über eine diesbezügliche Disqualifikation entscheidetder zusätzliche Richter (Bit Judge) selbstständig und erstattet dem hauptamtlichenRichter schnellstmöglich Bericht.Der Bit Judge hat offizielle Kleidung zu tragen.Platzierungen und Siegerehrungen: Siehe Abschnitt A.9, §§ 900ff. undAbschnitt A.44.§ 4015Aushängen der ErgebnisseDie Ergebnisse (Score sheets) der folgenden Disziplinen müssen vom Richterüber den Ringsteward dem Ansager übergeben werden, der sie der Meldestelleaushändigt.- Trail- Western Horsemanship- Western Riding- Superhorse- Reining- alle Jungpferdeprüfungen- Working Cow Horse- CuttingWeiteres siehe Abschnitt A.24, § 2405.§ 4016Veränderung an der Ausstattung der BahnVeränderungen der Bahnausstattung sind während einer Prüfung nicht zulässig.Beispiele:Sonnen-/Regenschirm, Stühle, Änderungen an der Umzäunung, Bauten und Einrichtungendirekt an der Reitbahn.§ 4017Veränderung der Startbedingungen durch WettereinflüsseÄndern sich die Startbedingungen während einer Prüfung durch Wettereinflüsse,obliegt es dem Richter zu entscheiden, ob die Prüfung bis zum Ende durchgeführtwird oder unterbrochen wird oder abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunktwiederholt wird.Bei Unterbrechung wird in der Startreihenfolge fortgefahren.Im Falle eines Abbruchs und Wiederholung der Prüfung starten alle Teilnehmer inder gleichen Startreihenfolge. Die abgebrochene Prüfung wird annulliert.69gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 69 08.02.13 08:43
- Seite 17 und 18: § 343DisziplinenDie Disziplinen f
- Seite 19 und 20: § 364LeistungsklassenerhaltEin Ant
- Seite 21 und 22: § 382ZurückstufungTeilnehmer der
- Seite 23 und 24: § 401AllgemeinLeistungspunkte kön
- Seite 25 und 26: § 503Turniere der Kategorie B, C,
- Seite 27 und 28: 4. Die Ursache für das Zutreffen v
- Seite 29 und 30: § 702NebenkostenDie Höhe der Teil
- Seite 31 und 32: § 722Klassen der Kategorie DMFolge
- Seite 33 und 34: - TrailTH LK 2 B, TH LK 1 B, TH Jun
- Seite 35 und 36: § 751Zwei Arten von KlassenDas Ang
- Seite 37 und 38: --LK3 und 4; Ausnahme: Western Plea
- Seite 39 und 40: § 769ZusammenlegungenZusammenlegun
- Seite 41 und 42: n 7.6 Ausschreibungen Kategorie E§
- Seite 43 und 44: § 902Anzahl der PlatziertenFür al
- Seite 45: Finden mehrere Klassen hintereinand
- Seite 48 und 49: § 1103GeldpreiseSind Geldpreise f
- Seite 50 und 51: § 1203PunktesystemEs wird folgende
- Seite 52 und 53: 3. Turniere der Kategorie D und E§
- Seite 54 und 55: § 2005AbreiteplätzeDie zugelassen
- Seite 56 und 57: § 2207SonstigesDer Turnierwart sen
- Seite 58 und 59: § 2407StartreihenfolgeDie Startrei
- Seite 60 und 61: § 2508Platzierung und Siegerehrung
- Seite 62 und 63: n Abschnitt A.28: Aufsicht Abreitep
- Seite 64 und 65: --Bandagen, Gamaschen, Streichklapp
- Seite 66 und 67: 3. Beurteilung von Prüfungenn Absc
- Seite 70 und 71: § 4018Abgelehnte AusrüstungDer Ri
- Seite 72 und 73: § 4102Kompetenz in Kategorie D und
- Seite 74 und 75: § 4114Ergebnisliste (Richterkarte)
- Seite 76 und 77: Die Verhängung einer Disziplinarma
- Seite 78 und 79: 7. Der Pferdesportler vertraut dem
- Seite 80 und 81: (5) Wer gewerbsmäßig mit Wirbelti
- Seite 82 und 83: werden. Die vorliegenden Leitlinien
- Seite 84 und 85: d) Strafen als AusnahmenStrafen sow
- Seite 86 und 87: 4. Gesundheitszustand bei der Nutzu
- Seite 88 und 89: Darunter fallen z.B.- die Anwendung
- Seite 90 und 91: V. SchlussbemerkungenDiese Leitlini
- Seite 92 und 93: III. AbschnittDisziplinarmaßnahmen
- Seite 94 und 95: Sperre von mindestens einem Jahr un
- Seite 96 und 97: (2) Dem Beschuldigten ist vor der A
- Seite 98 und 99: § 22Vereinfachtes Verfahren des Sp
- Seite 100 und 101: Fragen stellen, ebenso Personen, di
- Seite 102 und 103: Kann innerhalb der Richterkommissio
- Seite 104 und 105: 3.2.3.3. Auswertung der Prüfungser
- Seite 106: 4.5 Der Richter hat die Möglichkei
- Seite 113 und 114: Ihre Notizen113gelbuch_2011_Teil 1_
- Seite 115 und 116: w w w . e x i s s - e u r o p e . c
- Seite 117 und 118: AusrüstungDisziplinen • PatternW
Ausnahme: Bei Turnieren der Kategorie C, D und E sind Erläuterungen des Richterszur Bewertung auch innerhalb der Bahn und vor der Siegerehrung erlaubt.§ 4009Beginn einer PrüfungDer Richter betritt die Reitbahn zusammen mit seinem Ringsteward frühestens 15Minuten vor Beginn einer Prüfung. Sind alle Vorbereitungen getroffen, lässt derRichter durch den Sprecher den Beginn der Prüfung ansagen.§ 4010Andere zugelassene Personen in der ArenaEs entscheidet der (hauptamtliche oder Tie-) Richter, ob er außer dem Ringstewardnoch weitere Personen in der Bahn zulässt. Dies können sein:- weitere Ringstewards oder RS-Anwärter,- weitere Richter oder Richter-Anwärter,- Personen des Parcoursdienstes,- Fotografen.Die zugelassenen Personen müssen von Anfang bis Ende der Prüfung in der Bahnsein und haben einen zugewiesenen Platz einzuhalten.§ 4011Beginn der Klasse bei GruppenprüfungenSind die durch den Sprecher aufgeforderten Teilnehmer in der Bahn und weitereTeilnehmer nach der Ansage „letzte Aufforderung für die Start-Nummer(n)“ nichterschienen, gibt der Richter dem Doorman ein Zeichen für das Schließen des Tores.Dann beginnt die Prüfung und kein weiterer Teilnehmer ist mehr startberechtigt.§ 4012Unterbrechung einer PrüfungDer Richter kann aus folgenden Gründen eine Prüfung jederzeit unterbrechen:- Veränderungen in der Bahn, die die Prüfung stören.- <strong>Tierschutz</strong>gründe.- Regelwidrige Ausrüstung.- Außer Kontrolle geratenes Pferd.Die Unterbrechung einer Prüfung wird vom Richter durch Handzeichen an denSprecher oder durch Abpfeifen mit einer Trillerpfeife signalisiert.§ 4013Gebiss- und AusrüstungskontrolleDer Richter kann am Ende jedes Rittes das Abnehmen des Kopfstücks und Zeigendes Gebisses verlangen sowie die Ausrüstung kontrollieren.Bei folgenden Disziplinen ist das Kontrollieren des Gebisses vorgeschrieben und derTeilnehmer muss dafür selbstständig <strong>im</strong> Schritt zum Richter kommen, absteigen, dasKopfstück abnehmen und das Gebiss vorzeigen:- Reining- Working Cow HorseMissachtet ein Teilnehmer seine Pflicht des Vorzeigens des Gebisses, ist er in demMoment disqualifiziert, in dem er die Bahn über die Torlinie verlassen hat. EineAnweisung des Richters an den Teilnehmer zum Vorzeigen ist zulässig, so lange derTeilnehmer die Torlinie nicht überschritten hat.68gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 68 08.02.13 08:43