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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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3. Beurteilung von Prüfungenn Abschnitt A.40: Richter§ 4000Kompetenz von RichternDer Richter muss aus der aktuellen EWU-Richterliste ausgewählt werden. BeiDeutschen Meisterschaften können auch qualifizierte Richter anderer anerkannterVerbände eingesetzt werden, sofern sie mit dem Teil des EWU-Regelwerks über diezu richtenden Disziplinen vertraut sind.Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der/die bestellte/n Richter über dieQualifikation (oder ggf. Zertifikate) verfügt/verfügen, die für das Richten der betreffendenausgeschriebenen Klassen notwendig sind.§ 4001A/B-ListeRichter, die in der von der Bds.-EWU geführten aktuellen A/B-Liste enthalten sind, dürfenalle Turnierklassen der Turnierkategorien DM, A/Q, B, C, D und E richten sowie alle Sonderprüfungenund Breitensportwettbewerbe. Ausnahme: Für das Richten von WorkingCow Horse und Cutting muss der Richter ein diesbezügliches Zertifikat besitzen.§ 4002C/D-ListeRichter, die in der von der Bds.-EWU geführten aktuellen C/D-Liste enthalten sind,dürfen alle Turnierklassen der Turnierkategorien C und D und E richten, alle Sonderprüfungenund Breitensportwettbewerbe.C/D-Richter dürfen auf Turnieren der Kategorie A/Q zusätzlich ausgeschriebeneKlassen der LK 3 und auf Turnieren der Kategorie B zusätzlich ausgeschriebeneKlassen der LK 3 und LK 4 richten.Richtervertrag, Zeitplan, Richterentgelt: Siehe Abschnitt A.20.§ 4003RingstewardDer Ringsteward wird <strong>im</strong> Richtervertrag benannt oder vom Veranstalter/Turnierleiter<strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Richter benannt und in der Ausschreibung angegeben.Es steht dem Richter prinzipiell zu, den Ringsteward zu benennen oder einen vomVeranstalter/Turnierleiter vorgeschlagenen Ringsteward abzulehnen. Benennt derRichter einen Ringsteward, so ist er dem Veranstalter gegenüber verpflichtet, für denRingsteward eine kostengünstige Anreise zu organisieren.Weiteres siehe Abschnitt A.41, Ringsteward.§ 4004AusrüstungDer Richter hat während seiner Amtsausführung in offizieller Kleidung zu erscheinen.Als offizielle Kleidung gilt:Für Herren:Westernhut, Jackett, bei entsprechendem Wetter (Regen-) Mantel, langärmeligesHemd, Krawatte, saubere lange Hose, Stiefel oder Stiefeletten.66gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 66 08.02.13 08:43

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