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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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- Wer ein Pferd so intensiv oder so lange arbeitet, dass seine physischen Grenzenerreicht sind.- Wer einem Pferd wiederholt gezielt Schmerzen zufügt.- Wer ein Pferd arbeitet, dass Verletzungen aufweist.§ 2808LahmheitEs obliegt der Aufsicht auf dem Abreiteplatz, das Arbeiten von Pferden zu untersagen,die offensichtliche Bewegungsstörungen aufweisen, deren Ursache vermutlichSchmerzen sind.Die Aufsicht muss dem Turnierausschuss den Vorfall berichten. Die weitere Verantwortungobliegt dem Turnierausschuss.§ 2809VerwarnungDie Aufsicht Abreiteplatz ist befugt, gegen Teilnehmer eine Verwarnung auszusprechen,wenn diese mit ihrem Verhalten gegen die genannten Best<strong>im</strong>mungen verstoßen.Die Aufsicht muss dem Turnierausschuss den Vorfall berichten. Die weitere Verantwortungobliegt dem Turnierausschuss (siehe Abschnitt A.44).Ein Teilnehmer muss mit dem Ausschluss vom Turnier rechnen, wenn er trotz Verwarnungdurch die Aufsicht weiterhin gegen angemahnte Best<strong>im</strong>mungen verstößt.Weiteres regelt die Rechtsordnung der EWU.§ 2810Teilnehmerkennzeichnung auf dem AbreiteplatzJeder Benutzer des Abreiteplatzes muss be<strong>im</strong> Abreiten die für dieses Turnier gültigeStartnummer dieser Pferd-/Reiter-Kombination tragen.Unter „Abreiten“ <strong>im</strong> Sinne dieses Regelwerks wird jegliches Arbeiten von Pferden ander Hand, an der Longe oder unter dem Sattel verstanden.§ 2811Ausrüstung auf dem AbreiteplatzGrundsätzlich sind auf dem Abreiteplatz nur nach diesem Regelwerk zugelassenenAusrüstungsgegenstände zugelassen. Für Reiter der Leistungsklasse 1-5 B ist dasTragen eines Reithelms be<strong>im</strong> Abreiten zwingend vorgeschrieben.Die Aufsicht auf dem Abreiteplatz kann die Entfernung von Ausrüstungsteilen verlangen,die den Ausrüstungsbest<strong>im</strong>mungen der EWU nicht entsprechen.Ausdrücklich verboten ist:- Reiten ohne Sattel.- Reiten ohne zulässige Zäumung.- Mehr als ein Reiter auf einem Pferd.- Kinder auf Sätteln, deren Steigbügel zu lang sind.- Reiten mit Handpferd.§ 2812AusnahmenAuf dem Arbeitsplatz sind nur Zäumungen erlaubt, die auch in den Prüfungenzugelassen sind. Zusätzlich zugelassen sind:63gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 63 08.02.13 08:43

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