Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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13.07.2015 Aufrufe

§ 2005AbreiteplätzeDie zugelassenen Abreiteplätze müssen gekennzeichnet werden. Die Abreiteplätzemüssen eine ausreichende Trennung von Reitern und Zuschauern gewährleisten.Die Bodenbeschaffenheit der Abreiteplätze muss ein gefahrloses Abreiten und einewettkampfgerechte Vorbereitung ermöglichen. Die Mindestgröße der Abreiteplätzebei Turnieren der Kategorien DM, A/Q und B muss 20 x 40 m betragen.§ 2006Sanitäre AnlagenFür jedes Turnier müssen ausreichend sanitäre Anlagen zur Verfügung gestellt werden.n Abschnitt A.21: Turnierleiter§ 2100Allgemein1. Der Veranstalter bestimmt für die Durchführung des Turniers einen Turnierleiter.2. Der Turnierleiter ist dem Veranstalter gegenüber verantwortlich für die Einhaltungder Durchführungsbestimmungen des Turniers.3. Ist der Veranstalter und der Turnierleiter dieselbe Person, so gelten uneingeschränktdie Bestimmungen des Veranstalters für den Turnierleiter.4. Er darf auf dem Turnier nicht als Richter tätig sein.§ 2101Voraussetzungen für die FunktionDer vom Veranstalter bestimmte Turnierleiter muss eine Person sein, die Mitgliedder EWU und mindestens 21 Jahre alt ist und eine Kompetenz für die Leitung einesTurniers aufweist. Die für die Genehmigung eines Turniers zuständige Stelle kann einenTurnierleiter ablehnen und die Benennung eines anderen Turnierleiters fordern.Der Turnierleiter darf nicht Teilnehmer des Turniers sein.§ 2102Aufgaben des TurnierleitersDer Turnierleiter hat das Recht und die Pflicht, auf die Einhaltung aller Regeln, diedas Turnier betreffen, zu achten. Er muss anwesend und für den Richter jederzeit innerhalbweniger Minuten ansprechbar sein. Der Turnierleiter ist für die Übermittlungder Ergebnisse an die Bds-EWU verantwortlich. Veröffentlichung der Ergebnisse:Siehe Abschnitt A.13 §§ 1301, 1311, 1321.§ 2103OrganisatorischesDer Turnierleiter ist für die Bearbeitung und Versendung aller für das Turnier erforderlichenUnterlagen verantwortlich. Er überwacht die Einhaltung des Zeitplans, derden Teilnehmern (als Turnierablaufplan) bekannt gegeben worden ist.§ 2104GesamtverantwortungDer Turnierleiter ist für den Gesamteindruck der Veranstaltung verantwortlich undunterstützt stets die Arbeit des Richters und des Ringstewards.54gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 54 08.02.13 08:43

n Abschnitt A.22: Turnierwart§ 2200VoraussetzungFür das Amt des Turnierwarts muss eine kompetente Person von der zuständigenStelle bestimmt werden. Der Turnierwart wird für jedes Turnier einzeln bestimmt undmuss Mitglied der EWU sein.§ 2201Kategorien DM und A/QBei Turnieren der Kategorie DM und A/Q bestimmt die Bds.-EWU den jeweiligenTurnierwart und seinen Vertreter.§ 2202Kategorien B und CBei Turnieren der Kategorie B und C bestimmt der EWU-Landesverband denjeweiligen Turnierwart und seinen Vertreter.§ 2203Kategorien D und EBei Turnieren der Kategorie D und E ist kein Turnierwart notwendig, der Turnierleiterübernimmt die Aufgaben des Turnierwarts.§ 2204Allgemeine AufgabenDer Turnierwart überwacht das Turnier im Auftrag der für das Turnier zuständigenGenehmigungsstelle. Er ist der Genehmigungsstelle gegenüber auskunftspflichtigund ist für die Genehmigungsstelle handlungsbevollmächtigt.Der Turnierwart hat das Recht und die Pflicht, Teilnehmer bei unsportlichem Verhalteninnerhalb und außerhalb der Reitbahn zu verwarnen und muss den Richter vondem Vorfall in Kenntnis zu setzen.§ 2205TurnierausschussDer Turnierwart ist Mitglied des Turnierausschusses, der verantwortlich für Protesteund Turniersperren ist.§ 2206Aufgaben in der MeldestelleDer Turnierwart überwacht die Arbeit der Meldestelle.Er überprüft, ob die folgenden Aushänge von der Meldestelle richtig ausgehängtwurden:- Die Reitaufgaben (Pattern) für alle Klassen – mind. 1 Stunde vor Turnierbeginn.- Die Starterlisten jeder Klasse – mind. 1 Stunde vor jeder Klasse.- Die Kopien der Score sheets – nach der Siegerehrung und Auswertung durch dieMeldestelle.- Bei Turnieren der Kat. A, B und C ein Zeitablaufplan mit Beginn der einzelnenPrüfungen.- Die Ergebnislisten jeder Klasse – nach Auswertung durch die Meldestelle.55gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 55 08.02.13 08:43

§ 2005AbreiteplätzeDie zugelassenen Abreiteplätze müssen gekennzeichnet werden. Die Abreiteplätzemüssen eine ausreichende Trennung von Reitern und Zuschauern gewährleisten.Die Bodenbeschaffenheit der Abreiteplätze muss ein gefahrloses Abreiten und einewettkampfgerechte Vorbereitung ermöglichen. Die Mindestgröße der Abreiteplätzebei Turnieren der Kategorien DM, A/Q und B muss 20 x 40 m betragen.§ 2006Sanitäre AnlagenFür jedes Turnier müssen ausreichend sanitäre Anlagen zur Verfügung gestellt werden.n Abschnitt A.21: Turnierleiter§ 2100Allgemein1. Der Veranstalter best<strong>im</strong>mt für die Durchführung des Turniers einen Turnierleiter.2. Der Turnierleiter ist dem Veranstalter gegenüber verantwortlich für die Einhaltungder Durchführungsbest<strong>im</strong>mungen des Turniers.3. Ist der Veranstalter und der Turnierleiter dieselbe Person, so gelten uneingeschränktdie Best<strong>im</strong>mungen des Veranstalters für den Turnierleiter.4. Er darf auf dem Turnier nicht als Richter tätig sein.§ 2101Voraussetzungen für die FunktionDer vom Veranstalter best<strong>im</strong>mte Turnierleiter muss eine Person sein, die Mitgliedder EWU und mindestens 21 Jahre alt ist und eine Kompetenz für die Leitung einesTurniers aufweist. Die für die Genehmigung eines Turniers zuständige Stelle kann einenTurnierleiter ablehnen und die Benennung eines anderen Turnierleiters fordern.Der Turnierleiter darf nicht Teilnehmer des Turniers sein.§ 2102Aufgaben des TurnierleitersDer Turnierleiter hat das Recht und die Pflicht, auf die Einhaltung aller Regeln, diedas Turnier betreffen, zu achten. Er muss anwesend und für den Richter jederzeit innerhalbweniger Minuten ansprechbar sein. Der Turnierleiter ist für die Übermittlungder Ergebnisse an die Bds-EWU verantwortlich. Veröffentlichung der Ergebnisse:Siehe Abschnitt A.13 §§ 1301, 1311, 1321.§ 2103OrganisatorischesDer Turnierleiter ist für die Bearbeitung und Versendung aller für das Turnier erforderlichenUnterlagen verantwortlich. Er überwacht die Einhaltung des Zeitplans, derden Teilnehmern (als Turnierablaufplan) bekannt gegeben worden ist.§ 2104GesamtverantwortungDer Turnierleiter ist für den Gesamteindruck der Veranstaltung verantwortlich undunterstützt stets die Arbeit des Richters und des Ringstewards.54gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 54 08.02.13 08:43

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