Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger
Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger
§ 781Ausgeschriebene KlassenEin Angebot an Disziplinen aus § 761 ist für die Ausschreibung grundsätzlich freiwählbar.§ 782ZusammenlegungenZusammenlegungen werden wie folgt durchgeführt:- Jugend und Erwachsene einer LK- LK 5 und LK 4§ 783Reitweisenübergreifende KlassenDie Disziplinen WPL, WHS, TH und SSH können für die LK 5 reitweisenübergreifendausgeschrieben werden, d.h., es sind Western-, Freizeit- und klassische Reiterzugelassen, oder sie werden nur für Westernreiter ausgeschrieben. Es obliegt demVeranstalter, dies in der Ausschreibung zu vermerken. Werden LK-5-Klassen, diereitweisenübergreifend ausgeschrieben waren, mit LK 4 zusammengelegt, so ist dieganze Klasse reitweisenübergreifend.Die Disziplin RN kann nur für Westernreiter der LK 4 ausgeschrieben werden.§ 784Sonderprüfungen BreitensportwettbewerbeAlle Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbe dürfen auf EWU-D-Turnierenangeboten werden.Weiteres siehe RB T2, C.§ 785Nicht zugelassene Klassen der Kategorie DNicht zugelassen sind auf Turnieren der Kategorie D:- Jungpferdeprüfungen, getrennte Junior-/Senior-Klassen, Rinderklassen und Mannschaftswettbewerbe.Auf EWU-D Turnieren sind in allen Klassen, Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbennur Pferde ab 4 Jahre zugelassen.§ 786Zustandekommen von KlassenEine Klasse wird nur offiziell durchgeführt, wenn mindestens 3 Teilnehmer dafürgenannt haben. Bei weniger Teilnehmern kann auf Entscheidung des Veranstaltersim Einvernehmen mit den Teilnehmern eine Vorführung ohne Wertung stattfinden.Eine solche Vorführung ist aber ein „Start“ im Sinne der Startbegrenzungen fürPferde.40gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 40 08.02.13 08:43
n 7.6 Ausschreibungen Kategorie E§ 787AllgemeinEWU-E-Turniere sind Veranstaltungen mit Playday-Charakter. Es können auchPrüfungen für die Leistungskassen 4 und 5, ausgenommen Reining ausgeschriebenwerden. In der Disziplin WPL sind max. 5 Pferde in der Bahn zugelassen.Auf EWU-E-Turnieren sind in allen Klassen, Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbennur Pferde ab 4 Jahre zugelassen.Die Turniere dieser Kategorie können auch von den Prüfern Breitensport Westernreiten,die die Zulassung dafür haben, gerichtet werden. Die Ausbildung und das Bewertungssystemwerden über ein Merkblatt „Prüfer Breitensport / Westernreiten“ geregelt.n Abschnitt A.8: Nennungen§ 800NennungsformularNennungen für Turniere müssen auf den jeweils gültigen EWU-Nennungsformularenvorgenommen werden.§ 801Nennungsbestimmungen und notwendige AngabenJeder Teilnehmer an EWU-Turnieren muss vor seiner Teilnahme ein gültiges,vollständig ausgefülltes Nennungsformular abgeben. Er ist für Fehler auf diesemNennungsformular selbst verantwortlich. In der Nennung müssen folgende Angabenenthalten sein:- Name, Vorname- EWU-Mitgliedsnummer- Pferde-Registrierungsnummer- bei Jungpferdeprüfungen:Name beider Elterntiere des genannten Pferdes und Name des Züchters, sofernbekannt.- Angabe der genannten Prüfung(en)1. Ein Teilnehmer, der eine Nennung zurückzieht, erhält keine Erstattung der Startgebühr,es sei denn, er kann wegen nachweisbarer Krankheit oder Verletzungseines Pferdes oder eigener Krankheit oder Verletzung oder aufgrund einesTodesfalls in der Familie nicht starten. In diesem Fall werden 50% des gezahltenStartgelds erstattet. Der Antrag hierzu muss spätestens 4 Tage nach Turnierendebeim Veranstalter eingegangen sein. Hiervon ausgenommen sind Startgelder, dieals Preisgelder ausgeschüttet werden.2. Nennungen werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zu dem in der Ausschreibungangegebenen Nennungsschluss beim Veranstalter eingegangen sind. Unvollständigausgefüllte Nennungsformulare können von der Meldestelle nicht angenommenwerden.3. Nenngeld und alle Gebühren sind bis zum Nennungsschluss fällig. Gegen jedenTeilnehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, können Disziplinarmaßnahmennach der Rechtsordnung der EWU eingeleitet werden.41gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 41 08.02.13 08:43
- Seite 1 und 2: TurnierbestimmungenTierschutz im Pf
- Seite 3 und 4: EWU-REGELBUCHTEIL 1Turnierbestimmun
- Seite 5 und 6: Verzeichnis der Abkürzungenaa All
- Seite 7 und 8: 3. Beurteilung von PrüfungenA.40 R
- Seite 9 und 10: § 53LahmheitIn Wettbewerben (Prüf
- Seite 11 und 12: § 63Konsequenzen bei Verstößen g
- Seite 13 und 14: n 3.1 Leistungsklasse 5§ 301Allgem
- Seite 15 und 16: Die Erfolge der Teilnehmer in der L
- Seite 17 und 18: § 343DisziplinenDie Disziplinen f
- Seite 19 und 20: § 364LeistungsklassenerhaltEin Ant
- Seite 21 und 22: § 382ZurückstufungTeilnehmer der
- Seite 23 und 24: § 401AllgemeinLeistungspunkte kön
- Seite 25 und 26: § 503Turniere der Kategorie B, C,
- Seite 27 und 28: 4. Die Ursache für das Zutreffen v
- Seite 29 und 30: § 702NebenkostenDie Höhe der Teil
- Seite 31 und 32: § 722Klassen der Kategorie DMFolge
- Seite 33 und 34: - TrailTH LK 2 B, TH LK 1 B, TH Jun
- Seite 35 und 36: § 751Zwei Arten von KlassenDas Ang
- Seite 37 und 38: --LK3 und 4; Ausnahme: Western Plea
- Seite 39: § 769ZusammenlegungenZusammenlegun
- Seite 43 und 44: § 902Anzahl der PlatziertenFür al
- Seite 45: Finden mehrere Klassen hintereinand
- Seite 48 und 49: § 1103GeldpreiseSind Geldpreise f
- Seite 50 und 51: § 1203PunktesystemEs wird folgende
- Seite 52 und 53: 3. Turniere der Kategorie D und E§
- Seite 54 und 55: § 2005AbreiteplätzeDie zugelassen
- Seite 56 und 57: § 2207SonstigesDer Turnierwart sen
- Seite 58 und 59: § 2407StartreihenfolgeDie Startrei
- Seite 60 und 61: § 2508Platzierung und Siegerehrung
- Seite 62 und 63: n Abschnitt A.28: Aufsicht Abreitep
- Seite 64 und 65: --Bandagen, Gamaschen, Streichklapp
- Seite 66 und 67: 3. Beurteilung von Prüfungenn Absc
- Seite 68 und 69: Ausnahme: Bei Turnieren der Kategor
- Seite 70 und 71: § 4018Abgelehnte AusrüstungDer Ri
- Seite 72 und 73: § 4102Kompetenz in Kategorie D und
- Seite 74 und 75: § 4114Ergebnisliste (Richterkarte)
- Seite 76 und 77: Die Verhängung einer Disziplinarma
- Seite 78 und 79: 7. Der Pferdesportler vertraut dem
- Seite 80 und 81: (5) Wer gewerbsmäßig mit Wirbelti
- Seite 82 und 83: werden. Die vorliegenden Leitlinien
- Seite 84 und 85: d) Strafen als AusnahmenStrafen sow
- Seite 86 und 87: 4. Gesundheitszustand bei der Nutzu
- Seite 88 und 89: Darunter fallen z.B.- die Anwendung
n 7.6 Ausschreibungen Kategorie E§ 787AllgemeinEWU-E-Turniere sind Veranstaltungen mit Playday-Charakter. Es können auchPrüfungen für die Leistungskassen 4 und 5, ausgenommen Reining ausgeschriebenwerden. In der Disziplin WPL sind max. 5 Pferde in der Bahn zugelassen.Auf EWU-E-Turnieren sind in allen Klassen, Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbennur Pferde ab 4 Jahre zugelassen.Die Turniere dieser Kategorie können auch von den Prüfern Breitensport Westernreiten,die die Zulassung dafür haben, gerichtet werden. Die Ausbildung und das Bewertungssystemwerden über ein Merkblatt „Prüfer Breitensport / Westernreiten“ geregelt.n Abschnitt A.8: Nennungen§ 800NennungsformularNennungen für Turniere müssen auf den jeweils gültigen EWU-Nennungsformularenvorgenommen werden.§ 801Nennungsbest<strong>im</strong>mungen und notwendige AngabenJeder Teilnehmer an EWU-Turnieren muss vor seiner Teilnahme ein gültiges,vollständig ausgefülltes Nennungsformular abgeben. Er ist für Fehler auf diesemNennungsformular selbst verantwortlich. In der Nennung müssen folgende Angabenenthalten sein:- Name, Vorname- EWU-Mitgliedsnummer- Pferde-Registrierungsnummer- bei Jungpferdeprüfungen:Name beider Elterntiere des genannten Pferdes und Name des Züchters, sofernbekannt.- Angabe der genannten Prüfung(en)1. Ein Teilnehmer, der eine Nennung zurückzieht, erhält keine Erstattung der Startgebühr,es sei denn, er kann wegen nachweisbarer Krankheit oder Verletzungseines Pferdes oder eigener Krankheit oder Verletzung oder aufgrund einesTodesfalls in der Familie nicht starten. In diesem Fall werden 50% des gezahltenStartgelds erstattet. Der Antrag hierzu muss spätestens 4 Tage nach Turnierendebe<strong>im</strong> Veranstalter eingegangen sein. Hiervon ausgenommen sind Startgelder, dieals Preisgelder ausgeschüttet werden.2. Nennungen werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zu dem in der Ausschreibungangegebenen Nennungsschluss be<strong>im</strong> Veranstalter eingegangen sind. Unvollständigausgefüllte Nennungsformulare können von der Meldestelle nicht angenommenwerden.3. Nenngeld und alle Gebühren sind bis zum Nennungsschluss fällig. Gegen jedenTeilnehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, können Disziplinarmaßnahmennach der Rechtsordnung der EWU eingeleitet werden.41gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 41 08.02.13 08:43