Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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§ 781Ausgeschriebene KlassenEin Angebot an Disziplinen aus § 761 ist für die Ausschreibung grundsätzlich freiwählbar.§ 782ZusammenlegungenZusammenlegungen werden wie folgt durchgeführt:- Jugend und Erwachsene einer LK- LK 5 und LK 4§ 783Reitweisenübergreifende KlassenDie Disziplinen WPL, WHS, TH und SSH können für die LK 5 reitweisenübergreifendausgeschrieben werden, d.h., es sind Western-, Freizeit- und klassische Reiterzugelassen, oder sie werden nur für Westernreiter ausgeschrieben. Es obliegt demVeranstalter, dies in der Ausschreibung zu vermerken. Werden LK-5-Klassen, diereitweisenübergreifend ausgeschrieben waren, mit LK 4 zusammengelegt, so ist dieganze Klasse reitweisenübergreifend.Die Disziplin RN kann nur für Westernreiter der LK 4 ausgeschrieben werden.§ 784Sonderprüfungen BreitensportwettbewerbeAlle Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbe dürfen auf EWU-D-Turnierenangeboten werden.Weiteres siehe RB T2, C.§ 785Nicht zugelassene Klassen der Kategorie DNicht zugelassen sind auf Turnieren der Kategorie D:- Jungpferdeprüfungen, getrennte Junior-/Senior-Klassen, Rinderklassen und Mannschaftswettbewerbe.Auf EWU-D Turnieren sind in allen Klassen, Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbennur Pferde ab 4 Jahre zugelassen.§ 786Zustandekommen von KlassenEine Klasse wird nur offiziell durchgeführt, wenn mindestens 3 Teilnehmer dafürgenannt haben. Bei weniger Teilnehmern kann auf Entscheidung des Veranstaltersim Einvernehmen mit den Teilnehmern eine Vorführung ohne Wertung stattfinden.Eine solche Vorführung ist aber ein „Start“ im Sinne der Startbegrenzungen fürPferde.40gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 40 08.02.13 08:43

n 7.6 Ausschreibungen Kategorie E§ 787AllgemeinEWU-E-Turniere sind Veranstaltungen mit Playday-Charakter. Es können auchPrüfungen für die Leistungskassen 4 und 5, ausgenommen Reining ausgeschriebenwerden. In der Disziplin WPL sind max. 5 Pferde in der Bahn zugelassen.Auf EWU-E-Turnieren sind in allen Klassen, Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbennur Pferde ab 4 Jahre zugelassen.Die Turniere dieser Kategorie können auch von den Prüfern Breitensport Westernreiten,die die Zulassung dafür haben, gerichtet werden. Die Ausbildung und das Bewertungssystemwerden über ein Merkblatt „Prüfer Breitensport / Westernreiten“ geregelt.n Abschnitt A.8: Nennungen§ 800NennungsformularNennungen für Turniere müssen auf den jeweils gültigen EWU-Nennungsformularenvorgenommen werden.§ 801Nennungsbestimmungen und notwendige AngabenJeder Teilnehmer an EWU-Turnieren muss vor seiner Teilnahme ein gültiges,vollständig ausgefülltes Nennungsformular abgeben. Er ist für Fehler auf diesemNennungsformular selbst verantwortlich. In der Nennung müssen folgende Angabenenthalten sein:- Name, Vorname- EWU-Mitgliedsnummer- Pferde-Registrierungsnummer- bei Jungpferdeprüfungen:Name beider Elterntiere des genannten Pferdes und Name des Züchters, sofernbekannt.- Angabe der genannten Prüfung(en)1. Ein Teilnehmer, der eine Nennung zurückzieht, erhält keine Erstattung der Startgebühr,es sei denn, er kann wegen nachweisbarer Krankheit oder Verletzungseines Pferdes oder eigener Krankheit oder Verletzung oder aufgrund einesTodesfalls in der Familie nicht starten. In diesem Fall werden 50% des gezahltenStartgelds erstattet. Der Antrag hierzu muss spätestens 4 Tage nach Turnierendebeim Veranstalter eingegangen sein. Hiervon ausgenommen sind Startgelder, dieals Preisgelder ausgeschüttet werden.2. Nennungen werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zu dem in der Ausschreibungangegebenen Nennungsschluss beim Veranstalter eingegangen sind. Unvollständigausgefüllte Nennungsformulare können von der Meldestelle nicht angenommenwerden.3. Nenngeld und alle Gebühren sind bis zum Nennungsschluss fällig. Gegen jedenTeilnehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, können Disziplinarmaßnahmennach der Rechtsordnung der EWU eingeleitet werden.41gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 41 08.02.13 08:43

n 7.6 Ausschreibungen Kategorie E§ 787AllgemeinEWU-E-Turniere sind Veranstaltungen mit Playday-Charakter. Es können auchPrüfungen für die Leistungskassen 4 und 5, ausgenommen Reining ausgeschriebenwerden. In der Disziplin WPL sind max. 5 Pferde in der Bahn zugelassen.Auf EWU-E-Turnieren sind in allen Klassen, Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbennur Pferde ab 4 Jahre zugelassen.Die Turniere dieser Kategorie können auch von den Prüfern Breitensport Westernreiten,die die Zulassung dafür haben, gerichtet werden. Die Ausbildung und das Bewertungssystemwerden über ein Merkblatt „Prüfer Breitensport / Westernreiten“ geregelt.n Abschnitt A.8: Nennungen§ 800NennungsformularNennungen für Turniere müssen auf den jeweils gültigen EWU-Nennungsformularenvorgenommen werden.§ 801Nennungsbest<strong>im</strong>mungen und notwendige AngabenJeder Teilnehmer an EWU-Turnieren muss vor seiner Teilnahme ein gültiges,vollständig ausgefülltes Nennungsformular abgeben. Er ist für Fehler auf diesemNennungsformular selbst verantwortlich. In der Nennung müssen folgende Angabenenthalten sein:- Name, Vorname- EWU-Mitgliedsnummer- Pferde-Registrierungsnummer- bei Jungpferdeprüfungen:Name beider Elterntiere des genannten Pferdes und Name des Züchters, sofernbekannt.- Angabe der genannten Prüfung(en)1. Ein Teilnehmer, der eine Nennung zurückzieht, erhält keine Erstattung der Startgebühr,es sei denn, er kann wegen nachweisbarer Krankheit oder Verletzungseines Pferdes oder eigener Krankheit oder Verletzung oder aufgrund einesTodesfalls in der Familie nicht starten. In diesem Fall werden 50% des gezahltenStartgelds erstattet. Der Antrag hierzu muss spätestens 4 Tage nach Turnierendebe<strong>im</strong> Veranstalter eingegangen sein. Hiervon ausgenommen sind Startgelder, dieals Preisgelder ausgeschüttet werden.2. Nennungen werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zu dem in der Ausschreibungangegebenen Nennungsschluss be<strong>im</strong> Veranstalter eingegangen sind. Unvollständigausgefüllte Nennungsformulare können von der Meldestelle nicht angenommenwerden.3. Nenngeld und alle Gebühren sind bis zum Nennungsschluss fällig. Gegen jedenTeilnehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, können Disziplinarmaßnahmennach der Rechtsordnung der EWU eingeleitet werden.41gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 41 08.02.13 08:43

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