13.07.2015 Aufrufe

Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4. Die Ursache für das Zutreffen von Befangenheitsgründen liegt be<strong>im</strong> Teilnehmer.Er ist bei seiner Nennung verpflichtet, den Richter in der Ausschreibung zu beachten.Im Falle des Zutreffens von Befangenheitsgründen und damit dem Verlust derStartberechtigung werden dem Teilnehmer keine Kosten ersetzt.5. Dieser Paragraph trifft nicht zu, wenn der Richter nachträglich geändert wurde.§ 610Nichtmitglieder der EWUTeilnehmer, die keine gültige EWU-Mitgliedschaft besitzen, dürfen auf EWU-Turnieren nur in der LK 5 starten. Sie dürfen in Sonderprüfungen starten, soweitdies nach Ausschreibung und Anhang sowie RB T2, C.91, C.92 zugelassen sind.Weiteres siehe Abschnitt A.3, 3.1.§ 620EWU-MitgliederNur Reiter, die Mitglieder in der EWU sind, sind auf EWU-Turnieren in LK 4 undhöher startberechtigt.§ 621MitgliedsdatenÄnderungen der Mitgliedsdaten, wie z.B. Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindungbei Einzugsermächtigung, müssen der Bds.-EWU unverzüglich mitgeteiltwerden.Weiteres siehe Abschnitt A.3.§ 630Mitglieder anderer Westernreitverbände1. Mitglieder anderer Verbände sind auf EWU-Turnieren nur in LK 5 startberechtigt(s. Nichtmitglieder der EWU).2. Mitglieder anerkannter Verbände, die einer höheren LK als LK 5 zugeordnet werdenmöchten, müssen EWU-Mitglied werden und einen Antrag bei der Bds.-EWUstellen. Diesem Antrag sind Leistungsnachweise ihres Verbandes beizufügen.3. Anerkannte Verbände <strong>im</strong> Sinne dieses Regelwerks sind: AQHA, DQHA, APHA,PHCG, ApHC, ApHCG, NRHA, NRHA Germany, NSBA, NSBA Germany, NCHA,NCHA Germany, SWRA.4. Als Leistungsnachweise gelten ausgedruckte Listen aus amtlichen Verbandslistenoder Schriftstücken einer Geschäftsstelle eines anerkannten Verbandes.5. Die Bds.-EWU behält sich vor, die Leistungsnachweise zu überprüfen. Stelltsich dabei heraus, dass amtliche Verbandslisten manipuliert wurden, kanndie Bds.-EWU eine Turniersperre für den Teilnehmer aussprechen, die demangegebenen Verband mitgeteilt wird.6. Die Bds.-EWU n<strong>im</strong>mt die Zuordnung zu einer LK vor.§ 640PferderegistrierungAlle teilnehmenden Pferde in Prüfungen der LK 1 bis 4 müssen bei der EWUregistriert sein. Für die Registrierung muss der Teilnehmer einen Equidenpass desPferdes vorlegen. Für die Pferderegistrierung wird eine Gebühr erhoben.Der Verkauf oder der Tod von EWU-registrierten Pferden oder eine ÄnderungHengst/Wallach muss der Bds.-EWU umgehend mitgeteilt werden.27gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 27 08.02.13 08:43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!