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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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§ 601StartbereitschaftJeder Teilnehmer ist für sein pünktliches Erscheinen zur genannten Klasse selbstverantwortlich.§ 602Startnummern1. Jeder Teilnehmer hat die von der Meldestelle ausgegebenen Startnummern inPrüfungen zu tragen.2. In Gruppenprüfungen muss sich auf beiden Seiten des Pferdes eine erkennbareStartnummer befinden.3. In Prüfungen, in denen sich der zu bewertende Teilnehmer zu Fuß bewegt,befindet sich die Startnummer auf seinem Rücken.4. In allen Fällen mit nicht erkennbarer Startnummer erhält der Teilnehmer keineWertung.5. Die Zahlen auf den Startnummern müssen mindestens 90 mm hoch sein.Die Startnummern sind auch auf dem Abreiteplatz zu tragen.§ 603StarterlisteDie Startreihenfolge wird mit einer Starterliste vom Turnierleiter oder der Meldestellemind. 1 Stunde vor Beginn der jeweiligen Klasse festgelegt und ausgehängt. Siemuss von Klasse zu Klasse unterschiedlich sein. Bei einem Reiter mit mehrerenPferden sollen, soweit möglich, mind. 4 andere Reiter zwischen seinen Starts liegen.Die Startreihenfolge ist laut ausgehängter Starterliste bindend vorgeschrieben. DasNichteinhalten der Reihenfolge hat ein Erlöschen der Startberechtigung des Teilnehmerszur Folge. Ausnahme: Die Startreihenfolge kann bei Parallelstarts von Reiterund/oder Pferden mit Zust<strong>im</strong>mung des Richters verändert werden.In Gruppenprüfungen, bei denen alle Teilnehmer in die Bahn gebeten werden, ist dieReihenfolge des Einreitens nicht bindend vorgeschrieben.§ 604Unterstützung eines Teilnehmers durch andere PersonenDer Richter kann einen Teilnehmer, der sich in einer Prüfung innerhalb der Bahnbefindet und von einer Person außerhalb der Bahn offensichtlich beeinflusst wird,von der Bewertung ausschließen.Wird das Pferd eines Teilnehmers von einer anderen Person in die Bahn geführtund die führende Person überschreitet die Tor-Linie, erhält der Teilnehmer keineWertung. (Gilt nicht für Führzügel-Klassen.)§ 605Befangenheit1. Es dürfen keine Pferde starten, die in den letzten 3 Monaten vom Richter verkauftoder trainiert wurden.2. Teilnehmer, die in den letzten 3 Monaten Reitunterricht vom Richter erhaltenhaben, sind nicht startberechtigt.3. Niemand darf an einer Prüfung teilnehmen, dessen Angehöriger dort Richter ist.Angehörige sind hier Ehe- oder Lebenspartner, Eltern und Kinder.26gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 26 08.02.13 08:43

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