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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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§ 9244Zugelassene TeilnehmerFür alle Reitweisen und Leistungsklassen, Nichtmitglieder gelten als LK 5.§ 9245Zugelassene PferdePferde dürfen jeweils nur einmal starten. Alle Pferde ab 4 Jahre sind in der Prüfungstartberechtigt. Hengste nur für Teilnehmer LK 3 A, LK 2 bis 1.§ 9246Zugelassene HundeHunde dürfen jeweils nur einmal starten. Der teilnehmende Hund muss mindestens18 Monate alt sein. Hunde, jeder Rasse oder ohne Abstammung sind in der Prüfungstartberechtigt. Läufige Hündinnen dürfen starten.Der internationale Impfausweis ist bei der Meldestelle vorzuzeigen. Aus diesem muss ersichtlichsein, dass der Hund ausreichenden Impfschutz mit Grund<strong>im</strong>munisierung besitztund auch gegen Tollwut ge<strong>im</strong>pft ist. Zugleich muss er regelmäßig entwurmt sein.Trächtige und säugende Hündinnen, kranke oder verletzte und ansteckungsverdächtigeHunde sind von der Prüfung ausgeschlossen. Im Zweifelsfall entscheidet der Tierarzt.Eine Haftpflichtversicherung des Hundes muss nachgewiesen werden.Bescheinigungen über durchgeführte Wesensteste und Maulkorbbefreiungen müssenmitgeführt werden. Die Teilnahme der Hunde mit Maulkorb ist erlaubt. In jedem Fall sindje nach Bundesland die gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen einzuhalten.Die geltenden „gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen“ müssen sowohl in der Ausschreibungerwähnt, als auch in der Meldestelle ausgehängt werden. Mit „gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen“sind das geltende Hundegesetz und die geltende Hundeverordnung des jeweiligenBundeslandes gemeint. Außerdem gelten die kommunalen Hundeverordnungen.§ 9247Besondere Ausrüstungsbest<strong>im</strong>mungenReiter gem. Regelbuch – Leine muss am Start abgelegt werden; das Pferd wird amEnde rausgeführt nachdem der Hund wieder angeleint wurde.Westernreiter: Ausrüstung des Pferdes gem. Leistungsklasse und EWU Regelbuch.Be<strong>im</strong> ableinen des Hundes ist ein Handwechsel erlaubt.Klassische Reiter: Ausrüstung gem. EWU Regelbuch.Die Reiter mit zweihändiger Zügelführung dürfen die Zügel in eine Hand nehmen umseinem Hund Hand bzw. Sichtzeichen zu geben, z.B. Brücke vorausschicken oderbe<strong>im</strong> Ablegen.Die Handzeichen dürfen jedoch grundsätzlich bei ein- und zweihändiger Zügelführungnur stehend gegeben werden.Der Reiter darf mit seinem Hund verbal kommunizieren Dass heißt, Hörzeichen z.B.Platz, Sitz, bei Fuß, Bleib, Komm usw. ... und vor allem st<strong>im</strong>mliches Lob ist erlaubt.117gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 117 08.02.13 08:44

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