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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerben Abschnitt C.90: Allgemeine Best<strong>im</strong>mungen§ 9000AllgemeinDem Breitensport soll besonders auf Turnieren der Kategorie D und E entsprochenwerden.Das Angebot an Wettbewerben soll Teilnehmern, die noch keinen Anschluss an denLeistungssport gefunden haben, den Einstieg erleichtern.Dem Spaß an der Teilnahme gilt der Vorrang gegenüber der sportlichen Leistung.§ 9001DefinitionenA. SonderprüfungenSonderprüfungen sind Westernprüfungen, die nicht zu den Turnierdisziplinengehören.B. BreitensportwettbewerbeBreitensportwettbewerbe sind reitweisenübergreifende Wettbewerbe, die fürFreizeit-, Western- und klassische Reiter offen sind.§ 9002StartbegrenzungStartbegrenzungen gelten auch für Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbe.Weiteres siehe RB T1.§ 9003Mehrfach-StartsAuf der Nennung kann nur ein Reiter und ein Pferd genannt werden.In allen Klassen darf ein Pferd nur von einem Reiter vorgestellt werden, außer inbest<strong>im</strong>mten Wettbewerben, für die ausdrücklich erwähnt wird, dass ein Pferd auchunter zwei Reitern in zwei Starts vorgestellt werden kann.§ 9004LeistungspunkteDie Auswertung von Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerben betrifft nichtdie Erfassung der Leistungspunkte.§ 9005Ausrüstungsbest<strong>im</strong>mungenSoweit nicht in den Regeln der einzelnen Wettbewerbe gesondert geregelt,gelten die Ausrüstungsbest<strong>im</strong>mungen nach RB.§ 9006Abgelehnte AusrüstungDer Richter muss einen Teilnehmer mit regelwidriger Ausrüstung disqualifizieren.Dies kann vor Beginn des Rittes geschehen, der Ritt darf dann nicht durchgeführtwerden (keine Startgenehmigung) oder nach dem Ritt (Disqualifikation).99gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 99 08.02.13 08:44

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