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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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a) Nachdem das Rind ausgesucht wurde und von der Herde getrennt ist, mussder Zügel sofort hingegeben werden, und jegliche Hilfen des Reiters werden proVorkommnis mit 1 Punkt Abzug bestraft.b) Die Zügel müssen in einer Hand gehalten werden. Jedes Berühren mitder zweiten Hand wird mit 3 Punkten bestraft, außer wenn die Zügel geordnetwerden müssen. Dies ist nur zwischen zwei Cuts möglich.c) Sporeneinsatz hinter der Schulter zählt nicht als Hilfe. Wird der Sporen aufder Schulter eingesetzt, erhält der Reiter 3 Punkte Abzug.d) Stiefelspitze, Fuß, Steigbügel an der Schulter des Pferdes eingesetzt giltals sichtbare Hilfe und wird mit 1 Punkt bestraft.9. Wenn ein Rind, mit dem gerade gearbeitet wird, in die Herde zurückkehrt,werden 5 Strafpunkte abgezogen.10. Falls der Reiter von einem von ihm ausgewählten Rind ablässt und sich einemanderen Tier zuwendet, werden ihm dafür 5 Strafpunkte gegeben.11. Wenn ein Pferd das Rind so weit überholt, dass es seinen Arbeitsvorteil verliert,wird ihm für jedes dieser Vorkommnisse 1 Punkt abgezogen.12. Unnötige Grobheiten des Pferdes wie Schlagen oder Beißen des Rindes werdenmit 3 Punkten bestraft.13. Der Reiter darf von einem Rind ablassen, sobald dieses eindeutig stillsteht,sich offensichtlich vom Pferd abwendet oder sich hinter die Zeitlinie bzw. dieTurnback-Pferde begibt. In allen anderen Fällen werden dem Reiter 3 Punkteabgezogen.14. Falls sich das Pferd mitten in der Arbeit abwendet, werden 5 Strafpunktegegeben.15. Wenn ein Pferd 2 oder mehr Rinder aus der Herde treibt und nicht in derLage ist, eines daraus zu separieren, bevor es aufgibt, werden 5 Strafpunkteabgezogen. Falls die Zeit vorher abgelaufen ist, gibt es keine Strafpunkte.16. Die Pferde müssen entweder mit Bit (Stange) oder Hackamore geritten werden.Die Zäumung darf kein Nasenband oder Bosal haben. Die Hackamore mussaus Schnur oder geflochtener Rohhaut hergestellt sein und darf keine Metallteileaufweisen. Die Hackamore darf auch nicht zu eng sein; zwei Finger des Richtersmüssen leicht unter dem Nasenband bzw. dem Kinnriemen Platz finden. Chokeropes (zusammenziehbare Schnurteile), Tie-downs, Draht um die Nase oderam Stirnband, zu enge Nasenbänder (bei der Hackamore), Quirts oder andereZusätze, die dazu dienen, das Pferd unrechtmäßig unter Kontrolle halten zukönnen, sind in einer Arena, in welcher NCHA-anerkannte Prüfungen stattfinden,nicht zugelassen. Ein Vorgeschirr darf angelegt werden, sofern es den Halsdes Pferdes freilässt. Chaps und Sporen dürfen getragen werden. Jeder Reiter,der gegen eine oder mehrere der vorangegangenen Regeln verstößt, wirddisqualifiziert. Der Richter darf <strong>im</strong> Zweifelsfall den Reiter zu sich rufen, um zukontrollieren, ob in irgendeiner Weise ein Verstoß gegen Absatz 16 vorliegt.a) Alle Pferde müssen gemäß Absatz 16 gesattelt und gezäumt sein.b) Jeder Teilnehmer, der an einem NCHA-anerkannten oder -gesponsertenAnlass die Arena betritt, muss in korrekter Westernkleidung erscheinen, inkl. Hut.Die Männer müssen langärmelige, mit Knöpfen oder Druckknöpfen durchgeknöpfteHemden mit Kragen tragen. T-Shirts und Pullover oder Strickjacken sindnicht erlaubt. Frauen haben langärmelige Hemden oder Blusen mit Kragen zutragen. Sweater, die zum Hemd passen, sind erlaubt.97gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 97 08.02.13 08:44

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