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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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n Abschnitt B.79: Jungpferdeprüfungen§ 7900NamensnennungStart- und Ergebnislisten von Jungpferdeprüfungen müssen zusätzlich zu denüblichen Angaben auch die Namen beider Elterntiere und den Namen des Züchtersdes Jungpferdes enthalten (soweit bekannt).§ 7901Zugelassene ReiterFür die Teilnahme an Jungpferdeprüfungen sind folgende Reiter zugelassen:LK 3 A, LK 2 B, LK 2 A, LK 1 B, LK 1 AAuch in Jungpferdeprüfungen können die Reiter Leistungspunkte erreichen.§ 7902Zugelassene PferdeFür die Teilnahme an Jungpferdeprüfungen sind nur 4- und 5-jährige Pferde zugelassen.Die vorgestellten Pferde können Leistungspunkte erreichen, die dazu führen,dass entsprechende Pferde die Startberechtigung für die D.M. erreichen.§ 7903Teilung der Prüfung in zwei AltersklassenDer Veranstalter hat die Möglichkeit die Jungpferdeprüfungen in zwei Abteilungen(eine für 4-jährige und eine für 5-jährige Pferde) zu teilen. Dies ist möglich, wenn fürjede Altersklasse mindestens vier Nennungen vorliegen. Die Platzierung erfolgt injeder Abteilung.§ 7904Arena-AusstattungDie Arena muss eine solide Umzäunung aufweisen. Die Mindestgröße der Reitbahnfür diese Prüfungen beträgt 20 x 40 m. Die Bodenbeschaffenheit muss den Anforderungenan vergleichbare Disziplinen entsprechen.§ 7905Ausrüstung der PferdeDie erlaubte Zäumung ist: Snaffle-Bit- oder Hackamore-Zäumung mit beidhändigerZügelführung. Bandagen und Gamaschen sind in allen Jungpferdeprüfungenerlaubt.§ 79061. RichtverfahrenDie Jungpferdeprüfung ist eine Einstiegsprüfung für 4- und 5-jährige Pferde, umsie vorsichtig und ungezwungen an den Turniersport heranzuführen und ihnenTurniererfahrung zu ermöglichen. Dabei sollen die natürlichen Veranlagungen inden Grundgangarten, der Ausbildungsstand hinsichtlich der Ausbildungsskala, dasTemperament und der Gesamteindruck des Pferdes bewertet werden.Ausbildungsgerechte Vorstellung <strong>im</strong> geforderten Tempo sind einer der Schwerpunktedieser Prüfung. Über den entwicklungsgemäßen Unterschied zwischen 4- und5-jährigen Pferden sollen sich die Richter stets <strong>im</strong> Klaren sein. Ein perspektivisches69gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 69 08.02.13 08:44

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