Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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5. Übertreten der Hindernisbegrenzung, Herausfallen oder Heraus- oder Herabspringenaus einem Hindernis (z.B. Rückwärts, Brücke, Seitwärts, Viereck) mitmehr als einem Huf. Die Begrenzung kann sich aus der Zeichnung ergeben undist nicht zwingend durch Stangen o.ä. gekennzeichnet.6. Schwerwiegender Ungehorsam (Ausschlagen, Bocken, Steigen, Ausschlagenmit dem Vorderhuf).7. Ein Hindernis nicht vollenden.8. Einmaliges Berühren des Pferdes am Hals, um dessen Kopf zu senken,oder Gebrauch der freien Hand, um das Pferd zu ängstigen oder zu loben(vergl. § 7411, 7.).9. Fehler, die zwischen den Hindernissen vorkommen können und nach Schwerebestraft werden sollen, sind weiterhin:a) Kopfhaltung zu hoch.b) Kopfhaltung zu tief (Ohrenspitzen unterhalb des Widerrists).c) Überspannung des Genicks, so dass der Nasenrücken hinter derSenkrechten istd) Extremes Nasevorstrecken.e) Extremes Maulöffnen.32gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 32 08.02.13 08:44

n Abschnitt B.75: Showmanship at Halter§ 7500Allgemeines und BewertungskriterienEs wird der Vorsteller bewertet, das Pferd stellt das Objekt dar, an dem der Teilnehmerseine Fähigkeiten, ein Pferd an der Hand vorzustellen, demonstrieren soll.Es wird gerichtet nach:1. Vorstellen des Pferdes: Gesamtbild, Pflegezustand/Sauberkeit, Zubehör/Ausrüstung.2. Erscheinungsbild des Vorstellers: Kleidung und Auftreten, Vorführen des Pferdesin der Bahn, Vorführung in der Bewegung, Vorführung im Stand, Aufmerksamkeitund Verhalten.3. Harmonisches Zusammenwirken von Vorsteller und Pferd.Je Reiter ist in einer Prüfung nur ein Pferd startberechtigt.§ 7501Zugelassene PferdePferde ab 4 Jahre, keine Hengste.§ 7502Einzelaufgabe (Pattern)Der Richter bestimmt die Einzelaufgabe und gibt sie spätestens eine Stunde vorTurnierbeginn bekannt (Aushang Meldestelle und Abreiteplatz).Das Pattern der Einzelaufgabe ist gezeichnet und beschrieben.Werden Marker eingezeichnet, so muss zu ersehen sein, auf welcher Seite derMarker geführt wird.§ 7503ManöverEs sollten folgende Manöver verwendet werden:- Führen des Pferdes im Schritt, Trab oder verstärktem Trab.- Rückwärts: Gerade oder im Bogen,- oder eine Kombination aus geraden und gebogenen Linien.- Halt.- Drehung um 90°, 180°, 270°, 360° nach rechts.- Drehung bis 90° nach links,- oder eine Kombination oder Wiederholung dieser Drehungen.§ 7504FührenDer Vorsteller führt auf der linken Seite desPferdes. Das Pferd befindet sich mit demBereich von Kopf und Hals in Höhe derSchulter des Vorstellers. Der Vorsteller hältdie Führleine (Strick oder Leder) in der rechtenHand und das Ende zusammen gerolltin der linken. Befindet sich eine Führkette imvorderen Bereich der Führleine, so soll diesenicht angefasst werden.33gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 33 08.02.13 08:44

5. Übertreten der Hindernisbegrenzung, Herausfallen oder Heraus- oder Herabspringenaus einem Hindernis (z.B. Rückwärts, Brücke, Seitwärts, Viereck) mitmehr als einem Huf. Die Begrenzung kann sich aus der Zeichnung ergeben undist nicht zwingend durch Stangen o.ä. gekennzeichnet.6. Schwerwiegender Ungehorsam (Ausschlagen, Bocken, Steigen, Ausschlagenmit dem Vorderhuf).7. Ein Hindernis nicht vollenden.8. Einmaliges Berühren des Pferdes am Hals, um dessen Kopf zu senken,oder Gebrauch der freien Hand, um das Pferd zu ängstigen oder zu loben(vergl. § 7411, 7.).9. Fehler, die zwischen den Hindernissen vorkommen können und nach Schwerebestraft werden sollen, sind weiterhin:a) Kopfhaltung zu hoch.b) Kopfhaltung zu tief (Ohrenspitzen unterhalb des Widerrists).c) Überspannung des Genicks, so dass der Nasenrücken hinter derSenkrechten istd) Extremes Nasevorstrecken.e) Extremes Maulöffnen.32gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 32 08.02.13 08:44

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