13.07.2015 Aufrufe

Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bezüglich der Verwendung einer Gerte und Hilfszügeln bezieht sich die EWU auf dieVorschriften in § 68.B LPO und stellt damit die klassischen Reiter den Westernreiterngleich, die weder eine Gerte noch das Zügelende als Einwirkung benutzenund keinerlei Hilfszügel verwenden dürfen. Ausnahmen gelten für die Führzügel-Klasse und den Abreiteplatz (RB T1, A.28).n 1. Reitwettbewerbe§ 6100Ausrüstung der ReiterAnzug:Beliebiger, zweckmäßiger Reitanzug mit Stiefelhose und Stiefeln bzw. Jodhpurhoseund Stiefeletten.Vorgeschriebene Kopfbedeckung:Bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung. Empfohlenwird ein Schutzhelm, der der europäischen Norm „EN 1384“ 2000 genügt.Hilfsmittel:1. Gerte: Nicht zugelassen.2. Sporen sofern sie bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oderSchnittverletzungen zu verursachen. Dornlänge max. 4,5 cm (inkl. Rädchen).Der Sporn ist so zu verschnallen, dass der Dorn horizontal bzw. nach untengeneigt ausgerichtet ist.§ 6101Ausrüstung der PferdeSattel:Pritschensattel, englische Sattelform (Vielseitigkeitssattel, Springsattel, Dressursattel)einschließlich Steigbügel und Steigbügelriemen (frei von der Sturzfederherabhängend) und ggf. Vorgurt. Schweifriemen sind zugelassen.Zäumung und Reithalfter:Maßgeblich ist grundsätzlich die Form des Gebisses gemäß den nachfolgendenAbbildungen. Die Materialvorschriften sind nur bei solchen Gebissen verbindlich,bei denen das verwendete Material in der Abbildung ausdrücklich erwähnt wird;unterschiedliche Metallarten sind zulässig.Erlaubte Reithalfter:Hannoversches, englisches, kombiniertes Reithalfter wie in FN-RichtlinienBd.1 - S. 25f. beschrieben.§ 6102Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör- Vorderzeug: Zugelassen.- Bandagen, Gamaschen, Streichkappen bzw. -bandagen, Kronen-/(Fessel-)Ringeund Springglocken: Nicht zugelassen.- Fell- oder sonstige schonende Unterlagen an den Ausrüstungsgegenständen sindzugelassen.- Fliegenschutz an den Ohren ist zugelassen.12gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 12 08.02.13 08:44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!