Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger
Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger
- Alle Hilfszügel (z.B. Tie-downs, Stoßzügel, Martingal, Ausbinder, Schlaufzügel)und Doppelzäumungen (Ausnahmen: siehe Aufsicht Abreiteplatz RB T1, A.28und Führzügel-Wettbewerb Abschnitt C.92).- Alle peitschenähnlichen Gegenstände (Peitsche, Gerte, Quirt) sowie dieVerwendung der Zügelenden (von Split Reins oder Romal) als Peitsche.§ 6007Zusätzliche AusrüstungFliegenschutz an den Ohren ist zugelassen. Fell- oder sonstige schonendeUnterlagen an den Ausrüstungsgegenständen sind zugelassen.Bandagen und Gamaschen (Boots, Combination Boots, Bell Boots, Wickelbandagenusw.) sind nur in den Disziplinen Western Horsemanship, Reining, Superhorse,Working Cow Horse, Cutting und in allen Jungpferdeprüfungen erlaubt.§ 6008Hufbeschlag und HufpflegeDer Hufbeschlag muss zweckdienlich und in Ordnung sein; nicht gestattet sindBleiplatten oder Gewichte, ob sichtbar oder unsichtbar.Hufschuhe sind zugelassen.n 3. Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbe§ 6010SonderprüfungenFür die Ausrüstung in Sonderprüfungen gelten die Bestimmungen §§ 6000bis 6008, wenn nicht unter den Bestimmungen der einzelnen SonderprüfungAusnahmen genannt sind.§ 6020BreitensportwettbewerbeFür Breitensportwettbewerbe und für reitweisenübergreifende Klassen gelten diefolgenden Bestimmungen:n 4. Ausrüstung der Reiter (Western- und Freizeitreiter)§ 6021KleidungDie vorgeschriebene Kleidung besteht aus:- Westernhut, Wanderreithut oder Reithelm (Bruch- und splittersicherer Reithelmmit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung. Empfohlen wird ein Schutzhelm, der dereuropäischen Norm „EN 1384“ 2000 genügt.).Für Reiter der Leistungsklasse 1-5 B ist das Tragen eines Reithelmszwingend – auch beim Reiten auf dem Abreiteplatz –vorgeschrieben.- Ein langärmeliges Hemd/eine langärmelige Bluse bzw. ein langärmeliger Pullover(hochgekrempelte Ärmel sind nicht erlaubt) und eine lange Hose.- Reitstiefel, Westernstiefel oder Stiefeletten, die über den Fußknöchel reichen.Die Kleidung muss sauber und ordentlich sein.10gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 10 08.02.13 08:44
§ 6022Zusätzliche erlaubte Ausrüstung- Chaps (lederne Beinkleider).- Tapaderos (mit Leder nach vorne geschlossene Bügel); nur erlaubt inLK 5, LK 4, Führzügel-Klasse.- Westernradsporen sowie Sporen, die in einer Kugelform enden, derenDurchmesser mind. 1,5 cm beträgt.Besonderes: Es gelten die Bestimmungen § 6003.n 5. Ausrüstung des Pferdes§ 6023SattelzeugWesternsattel, Wander- oder Distanzsattel, Vorderzeug und Schweifriemenzugelassen.§ 6024ZäumungWassertrense, Snaffle-Bit oder Hackamore (Bosal) zweihändig geritten.Zügel geteilt (Split Reins) oder geschlossen, Zügelmaterial nicht vorgeschrieben.Gebisse müssen den Ausrüstungsvorschriften der EWU oder der FN entsprechen.Mit Kandare, (Western-)Bit, mechanischer Hackamore (gebisslose Zäumung mitstarker Hebelwirkung, Roy-Hackamore) oder Pelham darf nicht geritten werden.§ 6025Zusätzliche Ausrüstung- Bandagen und Gamaschen (Boots, Combination Boots, Bell Boots, Wickelbandagenusw.) sind in allen Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerben erlaubt.- Fliegenschutz an den Ohren ist zugelassen.- Fell- oder sonstige schonende Unterlagen an den Ausrüstungsgegenständensind zugelassen.Klassische Reiter:Ausrüstungsbestimmungen nach FN-LPO (siehe Abschnitt A.61: u.a. kein Martingal,keine Gerte in Reitklassen).Führzügel-Wettbewerbe: Siehe Abschnitt C.92.n Abschnitt A.61: Klassische ReiterVorbemerkungen:Thema dieses Abschnitts sind die Bestimmungen für Teilnehmer mit klassischerAusrüstung auf Basis der Ausrüstungsbestimmungen nach FN-LPO (bearbeitetfür die Erfordernisse von Wettbewerben der EWU, für die auch klassische Reiterzugelassen sind).Bezugnahme auf die Leistungsprüfungsordnung LPO der Deutschen ReiterlichenVereinigung e.V. (FN; siehe dazu LPO §§ 68 und 70)Besonderes: Die EWU macht keine Unterscheidung von Pferden und Ponys. InWettbewerben der EWU gelten alle teilnehmenden Pferde als Ponys im Sinne derFN-LPO-Vorschriften.11gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 11 08.02.13 08:44
- Seite 76 und 77: Die Verhängung einer Disziplinarma
- Seite 78 und 79: 7. Der Pferdesportler vertraut dem
- Seite 80 und 81: (5) Wer gewerbsmäßig mit Wirbelti
- Seite 82 und 83: werden. Die vorliegenden Leitlinien
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- Seite 88 und 89: Darunter fallen z.B.- die Anwendung
- Seite 90 und 91: V. SchlussbemerkungenDiese Leitlini
- Seite 92 und 93: III. AbschnittDisziplinarmaßnahmen
- Seite 94 und 95: Sperre von mindestens einem Jahr un
- Seite 96 und 97: (2) Dem Beschuldigten ist vor der A
- Seite 98 und 99: § 22Vereinfachtes Verfahren des Sp
- Seite 100 und 101: Fragen stellen, ebenso Personen, di
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- Seite 104 und 105: 3.2.3.3. Auswertung der Prüfungser
- Seite 106: 4.5 Der Richter hat die Möglichkei
- Seite 113 und 114: Ihre Notizen113gelbuch_2011_Teil 1_
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- Seite 147 und 148: 13. Dritte Verweigerung.14. Auslass
- Seite 149 und 150: n Abschnitt B.75: Showmanship at Ha
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- Seite 163 und 164: 3 Punkte1. Nicht rechtzeitiges Aufn
- Seite 165 und 166: n Abschnitt B.77: Superhorse§ 7700
- Seite 167 und 168: § 7704Superhorse-Pattern 21) Öffn
- Seite 169 und 170: § 7706Superhorse-Pattern 41) Öffn
- Seite 171 und 172: n Abschnitt B.78: Reining§ 7800All
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- Alle Hilfszügel (z.B. Tie-downs, Stoßzügel, Martingal, Ausbinder, Schlaufzügel)und Doppelzäumungen (Ausnahmen: siehe Aufsicht Abreiteplatz RB T1, A.28und Führzügel-Wettbewerb Abschnitt C.92).- Alle peitschenähnlichen Gegenstände (Peitsche, Gerte, Quirt) sowie dieVerwendung der Zügelenden (von Split Reins oder Romal) als Peitsche.§ 6007Zusätzliche AusrüstungFliegenschutz an den Ohren ist zugelassen. Fell- oder sonstige schonendeUnterlagen an den Ausrüstungsgegenständen sind zugelassen.Bandagen und Gamaschen (Boots, Combination Boots, Bell Boots, Wickelbandagenusw.) sind nur in den Disziplinen Western Horsemanship, Reining, Superhorse,Working Cow Horse, Cutting und in allen Jungpferdeprüfungen erlaubt.§ 6008Hufbeschlag und HufpflegeDer Hufbeschlag muss zweckdienlich und in Ordnung sein; nicht gestattet sindBleiplatten oder Gewichte, ob sichtbar oder unsichtbar.Hufschuhe sind zugelassen.n 3. Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbe§ 6010SonderprüfungenFür die Ausrüstung in Sonderprüfungen gelten die Best<strong>im</strong>mungen §§ 6000bis 6008, wenn nicht unter den Best<strong>im</strong>mungen der einzelnen SonderprüfungAusnahmen genannt sind.§ 6020BreitensportwettbewerbeFür Breitensportwettbewerbe und für reitweisenübergreifende Klassen gelten diefolgenden Best<strong>im</strong>mungen:n 4. Ausrüstung der Reiter (Western- und Freizeitreiter)§ 6021KleidungDie vorgeschriebene Kleidung besteht aus:- Westernhut, Wanderreithut oder Reithelm (Bruch- und splittersicherer Reithelmmit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung. Empfohlen wird ein Schutzhelm, der dereuropäischen Norm „EN 1384“ 2000 genügt.).Für Reiter der Leistungsklasse 1-5 B ist das Tragen eines Reithelmszwingend – auch be<strong>im</strong> Reiten auf dem Abreiteplatz –vorgeschrieben.- Ein langärmeliges Hemd/eine langärmelige Bluse bzw. ein langärmeliger Pullover(hochgekrempelte Ärmel sind nicht erlaubt) und eine lange Hose.- Reitstiefel, Westernstiefel oder Stiefeletten, die über den Fußknöchel reichen.Die Kleidung muss sauber und ordentlich sein.10gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 10 08.02.13 08:44