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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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n 2. Ausrüstung des Pferdes in Westerndisziplinen§ 6004WesternsattelUnter einem Westernsattel <strong>im</strong> Sinne dieses Regelwerks ist ein Sattel mitfolgenden Merkmalen definiert:- Ein Sattelhorn, das fest mit der Fork verbunden ist.- Fender (breite Beinleder entlang des äußeren Bügelriemens).Es gilt für alle Ausrüstungsgegenstände, dass silberne Verzierungen, wie etwabei Show-Sätteln, nicht höher bewertet werden als eine solide, gut gepflegteArbeitsausrüstung.§ 6005ZäumungenEs sind nur die folgenden Zäumungen zulässig:A. Snaffle-Bit-ZäumungDie Snaffle-Bit-Zäumung besteht aus:- Kopfstück mit Stirnriemen und Kehlriemen. Ein-Ohr-Kopfstücke am Snaffle-Bitsind nicht erlaubt. Zwei-Ohr-Kopfstücke sind nur mit Kehlriemen erlaubt.- Gebrochenes Gebiss (einfach oder doppelt gebrochen) aus glattem Metall ohneHebelwirkung mit Trensenringen. Aus der Unterseite des Mundstückes darf nichtshervorragen. Der Querschnitt des Mundstücks kann rund, oval oder eiförmig sein.Das Mundstück muss glatt sein, es dürfen sich keine aufgetragenen Wicklungenoder Ringe auf dem Gebiss-Stück befinden. Es darf nicht mehr als 3 mm Zungenfreiheithaben. Der Durchmesser der Trensenringe darf nicht größer als 10 cmund nicht kleiner als 5 cm sein. Die Trensenringe dürfen nicht derart mit Zügel,Kinnriemen oder Kopfstück verbunden sein, dass sich eine Hebelwirkung desGebisses ergibt. Der Zügel muss <strong>im</strong> Trensenring frei beweglich sein. Durchlässe<strong>im</strong> Trensenring für das Kopfstück und den Kinnriemen sind zulässig. 2,54 cm vomRand entfernt muss der Durchmesser des Mundstücks noch mindestens 0,8 cmbetragen. Das Mundstück darf zur Mitte hin <strong>im</strong> Durchmesser abnehmen.- Kinnriemen aus Leder oder Kunststoff, mindestens 1,25 cm breit. Kinnkettensind nicht erlaubt.- Geteilte Zügel (Split Reins). Beide Zügelenden müssen durch beide Händelaufen, dadurch muss eine Zügelbrücke gebildet werden. Das Snaffle-Bit wird<strong>im</strong>mer zweihändig geritten, d.h., es befinden sich in der Prüfung <strong>im</strong>mer beideHände an den Zügeln. Ausnahme: siehe Trail-Best<strong>im</strong>mungen Abschnitt B.74.Slobber Reins/Cowboy Snaffle-Bit sind zulässig. Sie bestehen aus Kopfstück,dem Kinnriemen, zwei Slobber Leathers und einer Mecate. Die Zügel werdenwie Bosal-Zügel geführt, das Leitseil ist am Sattel zu befestigen.B. Hackamore (Bosal)Eine Hackamore-Zäumung besteht aus:- Kopfstück, Stirnriemen, Kehlriemen, Ein-/Zwei-Ohr-Kopfstück.- Bosal (Nasenring): Ein flexibles, geflochtenes Leder-, Seil- oder Rohhaut-Bosal,dessen Kern aus Rohhaut besteht. Der max<strong>im</strong>al zulässige Durchmesser derseitlich am Pferdekopf anliegenden Abschnitte beträgt 1,8 cm (3/4 Zoll). Hartesoder unelastisches Material <strong>im</strong> Bereich, in dem das Bosal den Pferdekopf berührt,ist nicht zulässig, selbst wenn es dort gepolstert oder umwickelt ist. Bosals ausPferdehaar sind nicht zulässig.- Mecate, ein geschlossener Zügel, dessen Ende (Leitseil) am Sattel befestigt ist.Eine mechanische Hackamore (gebisslose Zäumung mit starker Hebelwirkung,Roy-Hackamore), die über Anzüge eine Hebelwirkung erzielt, ist nicht erlaubt.8gelbuch_2011_Teil 2_NEU_DC.indd 8 08.02.13 08:44

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