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Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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4.5 Der Richter hat die Möglichkeit seine Richterkarte freiwillig für max<strong>im</strong>al ein Jahrstilllegen zu lassen. In diesem Fall ist er sowohl vom Pflichtseminar als auchvom jährlichen Regelbuchtest freigestellt.4.6 Über Härtefälle entscheidet auf Antrag die Richterkommission.4.7 Für alle Seminarbesuche gilt vollständige Anwesenheit von Anfang bis Ende.4.8 C-Richter dürfen auf A/B-Turnieren Reiter der LK 5,4 und 3 richten.D/E Richter dürfen auf C Turnieren Reiter der LK 5 und 4 richten.4.9 Der Besuch von Richterseminaren anderer Verbände (z.B. NRHA, AQHA,NCHA usw.) wird zur Weiterbildung empfohlen und die Teilnahme mitbestandener Prüfung wird in der Bundesgeschäftsstelle unter Zertifikat/Seminare vermerkt.4.10 Ein Richterseminar anderer anerkannter Verbände kann einmal als Ersatz fürein EWU-Richterpflichtseminar anerkannt werden.4.11 Das verbindliche Rücktrittsalter eines EWU Richters liegt bei 75 Jahren. DerVerbleib auf der Richterliste kann aber für weitere 5 Jahre beantragt werden.Entsprechende Anträge sind an die EWU Richterkommission zu richten.4.11 Sanktionsmaßnahmen:-bei Nicht- oder nicht erfolgreicher Teilnahme am Regelbuchtest-bei wiederholt nicht korrekt ausgefüllten Richterkarten und andere Papieren-bei wiederholt berechtigten Beschwerden über einen Richter.-bei direkter Werbung des amtierenden Richters während eines Turniers, z.B.durch Anzeigen, Sponsoring, Bandenwerbung, Verteilen von Prospekten usw.hat eine Meldung an die Richterkommission zu erfolgen, die nach erfolgterAnhörung des Richters über folgende Maßnahmen entscheiden kann:- Ermahnung- Verweis- zeitlich befristete Sperre- Streichung von der Richterliste§ 5 Richterverträge5.1 Es müssen schriftliche EWU-Verträge zwischen Richtern, Prüfern und Veranstalternabgeschlossen werden. In ihm muss eine Vereinbarung über Termin,Turnier, Kategorie, Richterentgelt, Fahrtkosten, Ringsteward und Übernachtungabgeschlossen werden. Die vorgeschriebenen Formulare sind bei der EWUBundesgeschäftsstelle erhältlich.5.2 Kein Richter darf das gleiche Turnier (gleicher Ort, gleiche Kategorie) zwei Jahrehintereinander richtenWenn 2 Richter auf einem Turnier eingesetzt werden, entfällt dieser Paragraph5.3 Ab 230 genannten Starts pro Tag müssen zwei Richter eingesetzt werden. Evtl.C-Richter für Reiter der LK 5,4 und 3, D/E-Richter für Reiter der LK 5 und 4.5.4 Alle A/B-Richter müssen auch bei C/D-Turnieren ihr volles Richterentgelt nehmen(A/B-Tagessatz). Dies geschieht zum Vorteil der C/D/E-Richter.D/E-Tagessatz: mind. 100,00 €C-Tagessatz: mind. 120,00 €A/B-Tagessatz: mind. 170,00 €Überstundensatz: mind. 10 € pro angefangener StundeÜberstundensatz bei mehr als 230 Starts pro Tag bedingt durch Nachnennungenmind. 30 €.Kilometer-Geld: pro angefahrenem Km max. 0,35 €Ringsteward-Tagessatz mind. 100,00 €106gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 106 08.02.13 08:43

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