Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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Kann innerhalb der Richterkommission keine Einigkeit erzielt werden, so entscheidetdie nächste ordentliche einberufene Richterversammlung mit einfacher Mehrheit.Die Richterschaft ist nach § 14 der Bundessatzung angemessen an den einzelnenAusschüssen zu berücksichtigen.§ 2Die Richter-Jahreshauptversammlung2.1 Der Termin für die Richter-Jahreshauptversammlung muss von der Richter-Jahreshauptversammlung des Vorjahres bestimmt werden.Die Richter-Jahreshauptversammlung muss von der Richterkommission mindestenseinmal jährlich mit einer schriftlichen Einladung an alle amtierendenRichter unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen einberufen werden.Weitere Richterversammlungen können bei Bedarf mit einer Frist von vier Wocheneinberufen werden. Diese müssen auch auf Verlangen von mindestens 30% der Richterschaft einberufen werden.Eine Richterversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordentlich einberufenwurde und die Anwesenden mindestens 50 % der Richterschaft repräsentieren.Kommen diese 50 % nicht zustande, so kann frühestens zu einem Termin nachvier Wochen später eine erneute Richterversammlung einberufen werden, beider die dann Anwesenden beschlussfähig sind.Über jede Versammlung sind Protokolle zu fertigen, die jedem Richter innerhalbvon acht Wochen nach dem Sitzungstermin zugesandt werden müssen.2.2 AusschlüsseÜber Ausschlüsse von der Richterliste entscheidet nach Vorschlag der Richterkommissiondas Präsidium und der Länderrat. Die Richterkommission kannin begründeten Fällen auch Sperren verhängen, dies jedoch nur immer mitZustimmung des Präsidiums.2.3 WidersprücheÜber Widersprüche gegen Entscheidungen der Richterkommission entscheidetdie nächste Richterversammlung mit einfacher Mehrheit.§ 3Richterprüfung3.1 D/E-Richterprüfung3.1.1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:- Vollmitgliedschaft in der EWU.- Vollendung des 25. Lebensjahres.- Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichenFührungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate (im Original)- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.- Nachweis, dass der Bewerber im Besitz des WRA Kl. III(Westernreitabzeichen Bronze) ist oder zehn Platzierungen auf A, A/Q oderB-Turnieren nachweisen kann- Nachgewiesene Tätigkeit als Ringsteward mit zufriedenstellenden Leistungenauf mindestens 5 EWU A, B oder C Turnieren oder Turnieren kooperativerVerbände- erfolgreiche und vollständige Teilnahme an einem Aufbauseminar(Richtergrundkurs)- Richten eines Anerkennungsturniers102gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 102 08.02.13 08:43

3.1.2. ZulassungDer Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Vorsitzenden /die Vorsitzende Richterkommission der EWU zu senden.Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die EWU Richterkommission.3.1.3. PrüfungsanforderungenDie D/E-Richterprüfung besteht aus zwei Teilen, die getrennt voneinanderabgelegt werden können. Die Prüfung findet in zwei Bereichen und Fächernstatt:3.1.3.1. Allgemeiner Teil - Theorie:3.1.3.1.1. Im schriftlichen Test der D/E-Prüfung müssen 50 Fragen beantwortet werden.Das Regelbuch darf benutzt werden. Das Zeitlimit beträgt maximaleine Stunde (60 Min).3.1.3.1.2. Mündliche Befragung zu den gerichteten Disziplinen und derenBegründung3.1.3.1.3. Ethik des Richtens, Tierschutz3.1.3.1.4. Breitensport (Bedeutung, Richten von Breitensportwettbewerben)3.1.3.2. Turnierdisziplinen - Praxis:Die Praxis findet sowohl per Video und/oder auch Live während eines A, Boder C Turniers statt3.1.3.2.1. Prüfungsdisziplinen sind: Trail, Reining, Showmanship, Horsemanship,Pleasure3.2 C-Richterprüfung3.2.1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:- Vollmitgliedschaft in der EWU- Vollendung des 25. Lebensjahres- Vollständige Teilnahme an den drei Grundlagenseminaren-Exterieurlehre Pferd-Bewegungslehre Pferd-Bewegungslehre Reiten-Betreute Testate auf 3 vollständigen EWU- Turnieren der Kategorie C, Boder A oder Turnieren kooperativer Verbände. (möglichst nach erfolgreicherTeilnahme an allen drei Grundlagenseminaren)3.2.2 ZulassungDer Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Vorsitzenden/ die Vorsitzende der EWU Richterkommission zu senden. Über die Zulassungzur Prüfung entscheidet die Richterkommission der EWU.3.2.3 PrüfungsanforderungenDie C-Richterprüfung besteht aus zwei Teilen, die getrennt voneinander abgelegtwerden können. Die Prüfung findet in zwei Bereichen und Fächern statt:3.2.3.1. Allgemeiner Teil - Theorie:3.2.3.1.1. Im schriftlichen Test der C-Prüfung müssen 100 Fragen beantwortet werden.Das Regelbuch darf benutzt werden. Das Zeitlimit beträgt maximaleine Stunde (60 Min).3.2.3.2. Mündliche Befragung zu den gerichteten Disziplinen und deren Begründung.3.2.3.2.1. Turnierdisziplinen - Praxis:Die Praxis findet sowohl per Video und/oder Live während eines A, B oderC-Turnieres statt.3.2.3.2.2. Prüfungsdisziplinen sind: Trail, Reining, Western Riding, Superhorse,Showmanship, Horsemanship, Pleasure103gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 103 08.02.13 08:43

3.1.2. ZulassungDer Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Vorsitzenden /die Vorsitzende Richterkommission der EWU zu senden.Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die EWU Richterkommission.3.1.3. PrüfungsanforderungenDie D/E-Richterprüfung besteht aus zwei Teilen, die getrennt voneinanderabgelegt werden können. Die Prüfung findet in zwei Bereichen und Fächernstatt:3.1.3.1. Allgemeiner Teil - Theorie:3.1.3.1.1. Im schriftlichen Test der D/E-Prüfung müssen 50 Fragen beantwortet werden.Das Regelbuch darf benutzt werden. Das Zeitl<strong>im</strong>it beträgt max<strong>im</strong>aleine Stunde (60 Min).3.1.3.1.2. Mündliche Befragung zu den gerichteten Disziplinen und derenBegründung3.1.3.1.3. Ethik des Richtens, <strong>Tierschutz</strong>3.1.3.1.4. Breitensport (Bedeutung, Richten von Breitensportwettbewerben)3.1.3.2. Turnierdisziplinen - Praxis:Die Praxis findet sowohl per Video und/oder auch Live während eines A, Boder C Turniers statt3.1.3.2.1. Prüfungsdisziplinen sind: Trail, Reining, Showmanship, Horsemanship,Pleasure3.2 C-Richterprüfung3.2.1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:- Vollmitgliedschaft in der EWU- Vollendung des 25. Lebensjahres- Vollständige Teilnahme an den drei Grundlagenseminaren-Exterieurlehre Pferd-Bewegungslehre Pferd-Bewegungslehre Reiten-Betreute Testate auf 3 vollständigen EWU- Turnieren der Kategorie C, Boder A oder Turnieren kooperativer Verbände. (möglichst nach erfolgreicherTeilnahme an allen drei Grundlagenseminaren)3.2.2 ZulassungDer Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Vorsitzenden/ die Vorsitzende der EWU Richterkommission zu senden. Über die Zulassungzur Prüfung entscheidet die Richterkommission der EWU.3.2.3 PrüfungsanforderungenDie C-Richterprüfung besteht aus zwei Teilen, die getrennt voneinander abgelegtwerden können. Die Prüfung findet in zwei Bereichen und Fächern statt:3.2.3.1. Allgemeiner Teil - Theorie:3.2.3.1.1. Im schriftlichen Test der C-Prüfung müssen 100 Fragen beantwortet werden.Das Regelbuch darf benutzt werden. Das Zeitl<strong>im</strong>it beträgt max<strong>im</strong>aleine Stunde (60 Min).3.2.3.2. Mündliche Befragung zu den gerichteten Disziplinen und deren Begründung.3.2.3.2.1. Turnierdisziplinen - Praxis:Die Praxis findet sowohl per Video und/oder Live während eines A, B oderC-Turnieres statt.3.2.3.2.2. Prüfungsdisziplinen sind: Trail, Reining, Western Riding, Superhorse,Showmanship, Horsemanship, Pleasure103gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 103 08.02.13 08:43

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