Turnierbestimmungen Tierschutz im Pferdesport ... - Wittelsbuerger

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13.07.2015 Aufrufe

§ 59MedikationskontrollenMit Unterzeichnung des Nennungsformulars erklärt sich jeder Teilnehmer damiteinverstanden, bei seinem Pferd eine Medikationskontrolle vornehmen zu lassen.Der Turnierleiter, Turnierwart oder der Richter jedes Turniers jeder Kategorie kanndort Medikationskontrollen durchführen lassen.Jede anwesende Person über 18 Jahre kann bei schriftlicher Angabe der eigenenPersonalien, der Startnummer des betreffenden Pferdes und der Verdachtsgründeeine Medikationskontrolle beim Turnierausschuss für ein am Turnier teilnehmendesPferd beantragen.Wird dem Antrag stattgegeben, wird die Medikationskontrolle gegen Vorauszahlungvon zunächst 500,-- Euro durch den Antragsteller durchgeführt. Bei positivemBefund wird die verauslagte Gebühr erstattet. Bei negativem Ergebnis zahlt derAntragsteller die Gesamtkosten.Bei einer Deutschen Meisterschaft müssen mindestens 3 Medikationskontrollendurchgeführt werden. Hierzu werden vor Turnierbeginn mindestens 3 Prüfungenbestimmt und unter den startenden Pferden jeweils mindestens eines ausgelost.Einzelheiten zu Medikationskontrollen sind in einem gesonderten Merkblatt geregeltund orientieren sich an den Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR).§ 60KostenübernahmeBei Bestätigung der positiven Medikationskontrolle hat der Teilnehmer sämtlicheKosten und Folgen zu tragen.Bei Bestätigung des Verdachts oder bei Verweigerung der Kontrolle wird ein Disziplinarverfahrengegen den Teilnehmer eingeleitet. Näheres regelt die Rechtsordnung.Die Liste der verbotenen Substanzen ist Bestandteil der ADMR.§ 61Sonstige ManipulationenJedes Pferd, das medikamentös oder durch einen operativen Eingriff zur Leistungsverbesserung,Verhaltensänderung, Schmerzstillung oder zur Veränderung desErscheinungsbildes behandelt wurde, ist vom Turnier auszuschließen. Dies gilt unteranderem für Pferde, an denen eine Neurektomie (Nervenschnitt am Bein) vorgenommenwurde, und solche, deren Beweglichkeit des Schweifes eingeschränkt wurde.Bei einem solchen Verdacht kann der Turnierausschuss eine Untersuchung durchden Tierarzt anordnen.§ 62TasthaareDas Abrasieren von Tasthaaren im Maulbereich ist verboten. Die Haare an denOhren dürfen bündig geschoren sein. Das Ausrasieren im inneren Bereich der Ohrenist verboten.10gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 10 08.02.13 08:43

§ 63Konsequenzen bei Verstößen gegen dieTierschutzbestimmungen im PferdesportBestätigt sich der Verdacht eines Verstoßes aufgrund der aufgeführten Bestimmungen,so kann der Turnierausschuss Maßnahmen gegen Teilnehmer und Pferdeverhängen.Diese können sein:- Der Teilnehmer wird verwarnt.- Der Teilnehmer wird für das Turnier gesperrt (keine weitere Startgenehmigung).- Das Pferd wird für das Turnier gesperrt (keine weitere Startgenehmigung).Siehe dazu Abschnitt A.44.§ 64StartbegrenzungenAllgemein1. Für jedes Pferd, das für ein Turnier nach dem EWU-Regelwerk genannt wird,gelten die folgenden Startbegrenzungen, unabhängig davon, ob es von einemoder mehreren Teilnehmern in einer oder mehreren LK vorgestellt wird.2. Ein Teilnehmer darf mit einem oder mehreren Pferden in einer Einzelprüfungantreten, ein Pferd darf aber nur einen Reiter pro Prüfung haben.Ausnahmen: Siehe RB T2, C.3. Jeder Start in offiziellen Reit-Klassen und Reit-Sonderprüfungen oder Breitensportwettbewerbengilt als ein Start.4. Jeder Start in einer Führzügel-Klasse, einer Showmanship at Halter, einer Sonderprüfungoder einem Breitensportwettbewerb, bei der das Pferd geführt wird,gilt als ein 1/2 Start.5. Die Startbegrenzungen gelten pro Turniertag.6. Wird eine Klasse wegen Zeitverschiebung auf einen anderen Tag verlegt undwird dadurch die Startbegrenzung eines Pferdes überstiegen, so ist dies einzusätzlicher erlaubter Start.§ 65Starts pro Tag nach PferdealterDie Startbegrenzungen lauten:- 4-jährige Pferde: maximal 3 Starts pro Tag- 5-jährige und ältere Pferde: maximal 5 Starts pro Tag- 6-jährige und ältere Pferde: maximal 6 Starts pro Tag11gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 11 08.02.13 08:43

§ 59MedikationskontrollenMit Unterzeichnung des Nennungsformulars erklärt sich jeder Teilnehmer damiteinverstanden, bei seinem Pferd eine Medikationskontrolle vornehmen zu lassen.Der Turnierleiter, Turnierwart oder der Richter jedes Turniers jeder Kategorie kanndort Medikationskontrollen durchführen lassen.Jede anwesende Person über 18 Jahre kann bei schriftlicher Angabe der eigenenPersonalien, der Startnummer des betreffenden Pferdes und der Verdachtsgründeeine Medikationskontrolle be<strong>im</strong> Turnierausschuss für ein am Turnier teilnehmendesPferd beantragen.Wird dem Antrag stattgegeben, wird die Medikationskontrolle gegen Vorauszahlungvon zunächst 500,-- Euro durch den Antragsteller durchgeführt. Bei positivemBefund wird die verauslagte Gebühr erstattet. Bei negativem Ergebnis zahlt derAntragsteller die Gesamtkosten.Bei einer Deutschen Meisterschaft müssen mindestens 3 Medikationskontrollendurchgeführt werden. Hierzu werden vor Turnierbeginn mindestens 3 Prüfungenbest<strong>im</strong>mt und unter den startenden Pferden jeweils mindestens eines ausgelost.Einzelheiten zu Medikationskontrollen sind in einem gesonderten Merkblatt geregeltund orientieren sich an den Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR).§ 60KostenübernahmeBei Bestätigung der positiven Medikationskontrolle hat der Teilnehmer sämtlicheKosten und Folgen zu tragen.Bei Bestätigung des Verdachts oder bei Verweigerung der Kontrolle wird ein Disziplinarverfahrengegen den Teilnehmer eingeleitet. Näheres regelt die Rechtsordnung.Die Liste der verbotenen Substanzen ist Bestandteil der ADMR.§ 61Sonstige ManipulationenJedes Pferd, das medikamentös oder durch einen operativen Eingriff zur Leistungsverbesserung,Verhaltensänderung, Schmerzstillung oder zur Veränderung desErscheinungsbildes behandelt wurde, ist vom Turnier auszuschließen. Dies gilt unteranderem für Pferde, an denen eine Neurektomie (Nervenschnitt am Bein) vorgenommenwurde, und solche, deren Beweglichkeit des Schweifes eingeschränkt wurde.Bei einem solchen Verdacht kann der Turnierausschuss eine Untersuchung durchden Tierarzt anordnen.§ 62TasthaareDas Abrasieren von Tasthaaren <strong>im</strong> Maulbereich ist verboten. Die Haare an denOhren dürfen bündig geschoren sein. Das Ausrasieren <strong>im</strong> inneren Bereich der Ohrenist verboten.10gelbuch_2011_Teil 1_NEU_DC.indd 10 08.02.13 08:43

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