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Prospekt Steinschlagschutzfolien für Autos - Spandex

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<strong>Steinschlagschutzfolien</strong><strong>für</strong> Fahrzeuge


<strong>Steinschlagschutzfolien</strong><strong>Steinschlagschutzfolien</strong> bieten einen umfassenden Schutz vor Abnützung. Sie werden auf verschiedenen Karosserieteileneingesetzt wie Kofferraum, Kotflügel, Haube und viele mehr. Einige unserer Produkte lassen sich auch als Laminat <strong>für</strong> Digitaldruckeverwenden, die extremen Bedingungen ausgesetzt sind.Für weitere Produktinformationen, technische Angaben, Verklebetipps und -hinweise sowie weitere Produkte kontaktieren Sieuns unter Tel. 07841 685 200 oder per Email an brunnerfolien@spandex.comImagePerfect 2830-105 / -106 Stoneguard Laminat 240µ und 320µExtra dicke, flexible Steinschlagschutzfolie <strong>für</strong> den Einsatz als Kratz- und Steinschlagschutz auf leicht gewölbten Fahrzeugkarosserieteilen.Kann auch als Schutzlaminat von Digitaldrucken auf Helmen, Motorrädern, Motocross und anderemExtremsport-Zubehör einsetzt werden.Stärke: 240µ oder 320µKlebstoff: Solvent-Acrylatkleber, permanentHaltbarkeit: bis 7 JahreBreite Länge Farbe Stärke Art-Nr.100 cm 25 m transparent glänzend 240µ JDIP28301052550 m JDIP283010550100 cm 25 m transparent glänzend 320µ JDIP28301062550 m JDIP283010650Auch als Laufmeterware erhältlich.3M TM VentureShield 7510CC/CS-LD HochleistungsschutzfolieDie Steinschlagschutzfolie der Automobilhersteller jetzt auch bei Brunner erhältlich! Mit der neuen, kristallklarenVentureShield 7510CC/CS-LD Hochleistungsschutzfolie können Sie Radkästen, Ladekanten, Türkanten und Einstiege sowieGriffmulden vor Steinschlag und unerwünschten Kratzern schützen – und das mit einem kristallklaren Lackfinish Image.Durch diese Folie kann der Lack sein unversehrtes Erscheinungsbild erhalten, das bietet zum einen optische Vorteile, zumanderen bietet es einen deutlichen Mehrwert <strong>für</strong> Ihr Fahrzeug: eine intakte Lackoberfläche schützt vor Korrosion, führtzu reduzierten Wartungskosten und erhöht den Fahrzeugwert beim Wiederverkauf. Das Material passt sich sehr gut ankomplexe Kurven an.Stärke: 210µKlebstoff: hohe und verlässliche Haftung <strong>für</strong> einen breiten AnwendungsbereichBreite Länge Farbe Art-Nr.152 cm 15,24 m transparent glänzend YVS7510Auch als Laufmeterware erhältlich.3M TM Steinschlagschutzfolie F-506Schwarze, strukturierte Spezial-PVC-Folie, welche als Steinschlag-, Kratzschutz und speziell als Trittschutz eingesetzt werdenkann. 3M F-506 hat OEM-Spezifikationen vieler Automobilhersteller.Stärke: 440µKlebstoff: hohe und verlässliche Haftung <strong>für</strong> breite Anwendungsbereiche auf AutomobiloberflächenBreite Länge Farbe Art-Nr.122 cm 25 m schwarz strukturiert EF506Auch als Laufmeterware erhältlich.Version Februar 2013 - www.brunner-folien.de


<strong>Steinschlagschutzfolien</strong>3M TM Steinschlagschutzfolie 8591 ETransparent glänzende, glatte Polyurethanfolie, welche als Steinschlag-, Kratzschutz und speziell als Trittschutz eingesetztwerden kann. Sie ermöglicht gute Anpassungsfähigkeit an komplexe Konturen sowie gutes Umschlagverhalten beim Umklebenvon Kanten und Ecken (mit Wärmebehandlung). 3M 8591hat OEM-Spezifikationen vieler AutomobilherstellerStärke: 360µKlebstoff: hohe und verlässliche Haftung <strong>für</strong> breite Anwendungsbereiche auf AutomobiloberflächenBreite Länge Farbe Art-Nr.61 cm 33 m transparent glänzend J8591E122 cm 16,5 m transparent glänzend E8591EAuch als Laufmeterware erhältlich.3M TM SGH63M SGH6 ist ein Hochleistungsschutzfilm, der sich durch seine mit Klarlack beschichtete Oberfläche auszeichnet. Dieserzusätzliche Schutzfilm ergibt eine glänzende Oberfläche sowie eine verbesserte UV-Licht-Beständigkeit. Einsatzgebiete sind einfachverklebbare Sonnendächer, Stossfängern, Türkanten und die Fläche unter Türgriffen. Für Verklebungen auf anspruchsvollen3-D-Untergründen sollte die 3M 8591E eingesetzt werden. SGH6 hat OEM-Spezifikationen vieler Automobilhersteller.Stärke: 220µKlebstoff: hohe und verlässliche Haftung <strong>für</strong> breite Anwendungsbereiche auf AutomobiloberflächenBreite Länge Farbe Art-Nr.61 cm 36,57 m transparent JSGPPF6Auch als Laufmeterware erhältlich.Avery® SteinschlagschutzfolieUV-stabile PVC-Folie als Schutzlaminat <strong>für</strong> Steinschlag-gefährdete Stellen. Nur zum Verkleben auf glatten ebenen Flächen.Dimensionsstabiles Trägerpapier <strong>für</strong> problemlose Verarbeitung. Ausgezeichnete Dimensionsstabilität im Einsatz. Äußerstwiderstandsfähig gegen UV-Einstrahlung, Feuchtigkeit und Streusalz.Stärke: 325µKlebstoff: Hochleistungs-AcrylkleberBreite Länge Farbe Art-Nr.100 cm 50 m transparent D201050Auch als Laufmeterware erhältlich.Version Februar 2013 - www.brunner-folien.de


<strong>Steinschlagschutzfolien</strong>ORAGUARD 270 Stone Guard FilmTransparente, polymere PVC-Folie zum Schutz empfindlicher Oberflächen vor starker mechanischer Beanspruchung, speziell alsSteinschlagschutzfolie zur Verklebung auf Karosserieteilen. Empfohlen wird die Verklebung auf ebenen und leicht gewölbtenOberflächen.Stärke: 150µKlebstoff: Solvent-Polyacrylat, permanentBreite Länge Farbe Art-Nr.126 cm 50 m transparent glänzend JE270GAuch als Laufmeterware erhältlich.ORAGUARD 280 Stone Guard FilmHochtransparente, glänzende Polyurethanfolie zum zuverlässigen Schutz von Fahrzeugkarosserieteilen gegen Steinschlag.Empfohlen <strong>für</strong> die Verklebung auf ebenen und leicht gewölbten Untergründen.Stärke: 200µKlebstoff: Solvent-Polyacrylat, permanentBreite Länge Farbe Art-Nr.126 cm 25 m hochtransparent glänzend E280G152 cm 25 m hochtransparent glänzend Y280GAuch als Laufmeterware erhältlich.ORAGUARD 283 Stone Guard FilmDie neue Oraguard 283 ist eine 130μ-starke hochtransparente Polyurethan-Steinschlagschutzfolie. Diese Folie besitzt eineausgezeichnete UV-Beständigkeit und extreme Reissfestigkeit, wodurch sie sich als Steinschlagschutz auf ebenen undleicht gewölbten Oberflächen besonders eignet.Stärke: 130µKlebstoff: Solvent-Polyacrylat, permanentBreite Länge Farbe Art-Nr.152 cm 25 m hochtransparent glänzend Y283GAuch als Laufmeterware erhältlich.Version Februar 2013 - www.brunner-folien.de


<strong>Steinschlagschutzfolien</strong>1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungena) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der FirmaH. Brunner GmbH (im folgenden mit Verkäuferin abgekürzt) geltenausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischenPersonen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen(im folgenden mit Käufer abgekürzt).b) Sie gelten <strong>für</strong> sämtliche Lieferungen der Verkäuferin, mit Ausnahmeder Reparatur- und Instandsetzungsleistungen, des Systemservice,sowie des Verkaufs/der Installation von Hard- und Software. Für denVerkauf und die Installation von Hard- und Software gelten die AllgemeinenGeschäfts- und Lieferbedingungen <strong>für</strong> Hard- und Software.c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklichnicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Verkäuferin nichtausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Käufer dienachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichtgelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Verkäuferin gegenüberanzuzeigen.2. Zustandekommen des VertragesDas in der schriftlichen, telefonischen oder sonstigen Bestellung liegendeAngebot des Käufers zum Abschluss eines Vertrages gilt als vonder Verkäuferin angenommen, wenn die Verkäuferin dieses Angebotnicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Bestellung zurückweist.3. Zahlungsbedingungen und Preisea) Die Bezahlung von Materiallieferungen muss durch den Käuferinnerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsdatum erfolgen.b) Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart worden ist,ab dem Sitz der Verkäuferin in 77855 Achern. Bis E 250,00 Warennettowertwird dem Käufer ein Verpackungskostenanteil sowie dieVersandkosten in Rechnung gestellt. Ab € 250,00 Warennettowerterfolgt der Versand frei Haus einschließlich Verpackung. Es geltendie zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Nettopreise zuzüglich dergesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch <strong>für</strong> Terminaufträge undlängerfristige Lieferkontrakte.4. Aufrechnung / ZurückbehaltungDer Käufer kann gegenüber Forderungen der Verkäuferin mit eigenenForderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben,soweit die Forderungen des Käufers nicht bestritten oder rechtskräftigfestgestellt sind.5. Zahlungsverzug des Käufersa) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt,Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatzzu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibthiervon unberührt.b) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,ist die Verkäuferin auch ohne Fristsetzung berechtigt, dieHerausgabe des Liefergegenstandes beziehungsweise der Neuwarezu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zurHerausgabe verpflichtet.c) Ferner ist die Verkäuferin dazu berechtigt, sämtliche ihr aus derGeschäftsverbindung obliegenden Leistungen zu verweigern, oder nurnoch gegen Vorkasse zu erbringen, solange sich der Käufer mit seinenZahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.d) Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältereRechnungen durch den Käufer noch nicht ausgeglichen sind.6. VersandDer Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. DerVersand erfolgt, sofern nicht extra vereinbart, nach Wahl der Verkäuferinper Post, Bahn, Express oder Spedition. Falls frachtfreie Lieferungvereinbart ist, gilt diese frachtfrei bis Bahnstation des Bestellers. Eswird in allen Fällen nur die normale Fracht vergütet. Mehrkosten <strong>für</strong>Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Käufers.7. VerpackungUnter Hinweis auf § 4 der Verpackungsverordnung vom 21.08.1998liegt in der Entgegennahme der von der Verkäuferin gelieferten Warenin ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Käufers/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung.8. VersicherungEine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch desBestellers und auf dessen Rechnung.9. Lieferunga) Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange derVorrat reicht. Alle von der Verkäuferin genannten Liefertermine sindunverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklichschriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nachAuftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages odertreten sonstige Umstände ein, die der Verkäuferin eine Einhaltungdes Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Verkäuferin dieseUmstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Lieferterminum einen angemessenen Zeitraum. Wird die Verkäuferin an der rechtzeitigenVertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations-,oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert,so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dassder Käufer nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochensetzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Lieferterminsnachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrungoder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von derVerkäuferin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wirddie Lieferfrist angemessen verlängert. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten,wenn er der Verkäuferin nach Ablauf der verlängerten Fristeine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen,wenn die Verkäuferin nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wirdder Verkäuferin die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründenganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.b) Die Verkäuferin ist abweichend von § 266 BGB dazu berechtigt,Teillieferungen vorzunehmen, soweit diese dem Käufer zumutbar sind.10. Rügeobliegenheit des Käufersa) Der Käufer hat zur Aufrechterhaltung seiner Mängelgewährleistungsrechteerkennbare Mängel nach Ablieferung der Ware derVerkäuferin gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestensjedoch 2 Wochen nach Lieferung.b) Handelt es sich um verborgene Mängel, so sind diese unverzüglichnach deren Entdeckung gegenüber der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen,spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung.11. Mängelgewährleistunga) Die Verjährungsfrist <strong>für</strong> Ansprüche und Rechte wegen Mängeln dergelieferten Ware - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr.Diese Verjährungsfrist gilt auch <strong>für</strong> sämtliche Schadensersatzansprüchegegen die Auftragnehmerin, unabhängig davon, ob sie mit demMangel im Zusammenhang stehen oder nicht, und unabhängig vonder Rechtsgrundlage des Anspruchs.Version Februar 2013 - www.brunner-folien.de


<strong>Steinschlagschutzfolien</strong>b) Die Verjährungsfristen nach Ziffer 11.Buchstabe a) gelten mit folgenderMaßgabe:(1) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.(2) Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn die Verkäuferin denMangel arglistig verschwiegen hat. Hat die Verkäuferin einen Mangelarglistig verschwiegen, so gelten anstelle der unter Ziffer 11 Buchstabeb) genannten Frist die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegenvon Arglist gelten würden.(3) Die Verjährungsfristen gelten <strong>für</strong> Schadensersatzansprüche zudemnicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, oder bei Verletzungwesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).c) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung,bei Werkleistungen mit deren Abnahme.d) Die Verkäuferin ist im Rahmen der Nacherfüllung nur dann zurNeulieferung bzw. Neuherstellung verpflichtet, wenn die vertragsgemäßeLeistung nicht durch Nacherfüllung in Form der Nachbesserung/Reparatur zu erbringen ist. Schlägt die Nacherfüllung durch Nachbesserungfehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nachseiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt hiervon bleibt dasRecht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unddieser Bestimmungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.e) Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, oderSelbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen derNachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleibenunberührt.f) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungenträgt der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungoder Leistung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufersverbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßenVerbrauch.12. Haftunga) Die Verkäuferin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der grobenFahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfennach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftetdie Verkäuferin nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten).Der Schadensersatzanspruch <strong>für</strong> die Verletzung wesentlicherVertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbarenSchaden begrenzt. Die Haftung der Verkäuferin ist auch in Fällen groberFahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schadenbegrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes genannten Ausnahmefällevorliegt.b) Die Haftung <strong>für</strong> Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgüterndes Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganzausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitvorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, derGesundheit gehaftet wird.c) Die Regelung der vorstehenden Absätze a) und b) erstrecken sichauf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt derLeistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln,der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder ausunerlaubter Handlung. Sie gelten auch <strong>für</strong> den Anspruch auf Ersatzvergeblicher Aufwendungen.d) Die Haftung der Verkäuferin <strong>für</strong> Verzug und Unmöglichkeit bestimmtsich in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit derVerkäuferin oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nachden gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Verkäuferin ist inFällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragtypischenSchäden begrenzt, wenn kein Fall einer Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.e) Die Verkäuferin haftet nicht <strong>für</strong> mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenund entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht bei der schuldhaftenVerletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie <strong>für</strong> Ansprüche nachdem Produkthaftungsgesetz.f) Eine Haftung <strong>für</strong> die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendungeines verkauften Produkte wird von der Verkäuferin nichtübernommen. Der Käufer ist in keinem Fall von der Verpflichtungentbunden, Produkte der Verkäuferin daraufhin zu prüfen, ob sie <strong>für</strong>den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind.13. Eigentumsvorbehalt/Verarbeitungsklausel/Verlängerter Eigentumsvorbehalt/dinglicheFreigabeklausela) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicherForderungen der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung mit demKäufer in Haupt- und Nebensache Eigentum der Verkäuferin.b) Der Käufer ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt derVerkäuferin stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h.Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und derVerkäuferin auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Käufers als an dieVerkäuferin abgetreten.c) Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeitenoder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. DieVerarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im folgenden zusammen“Verarbeitung” genannt und im Hinblick auf den Liefergegenstand“verarbeitet” genannt) erfolgt <strong>für</strong> die Verkäuferin; der aus der Verarbeitungentstehende Gegenstand wird im folgenden als “Neuware”bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware <strong>für</strong> die Verkäuferin mitder Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörendenGegenständen, steht der Verkäuferin Miteigentum an der Neuwarein Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes desverarbeiteten, vermischten, oder verbundenen Liefergegenstandes zumWert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitungergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt,sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer derVerkäuferin Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes desverarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Warezum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.d) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder derNeuware tritt der Käufer hiermit seinen Annspruch aus der Weiterveräußerunggegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalberan die Verkäuferin ab, ohne dass es noch weiterer besondererErklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe desBetrages, der dem von der Verkäuferin in Rechnung gestellten Preisdes Liefergegenstandes entspricht. Der der Verkäuferin abgetreteneForderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.e) Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mitGrundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass esweiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, dieihm als Vergütung <strong>für</strong> die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechtensicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandesbeziehungsweise der Neuware zu den übrigen verbundenenWaren zum Zeitpunkt der Verbindung an die Verkäuferin ab.Version Februar 2013 - www.brunner-folien.de


<strong>Steinschlagschutzfolien</strong>f) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der in diesem Paragraphenabgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf dieabgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesichertenForderung unverzüglich an die Verkäuferin weiterleiten. BeiVorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug,Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest,oder begründeten Anhaltspunkten <strong>für</strong> eine Überschuldungoder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist die Verkäuferinberechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen.Außerdem kann die Verkäuferin nach vorheriger Androhung unterEinhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegungder Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kundenverlangen.g) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käuferder Verkäuferin die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen denKunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichenUnterlagen auszuhändigen.h) Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungenoder Eingriffen Dritter hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich zubenachrichtigen.i) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Verkäuferinzustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als10 % übersteigt, wird die Verkäuferin auf Wunsch des Käufers einenentsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der Verkäuferinsteht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechtenzu.j) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,ist die Verkäuferin auch ohne Fristsetzung berechtigt, dieHerausgabe des Liefergegenstandes beziehungsweise der Neuwarezu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zurHerausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/derNeuware liegt keine Rücktrittserklärung der Verkäuferin, essei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.14. Gerichtsstand/Anwendbares RechtGerichtsstand <strong>für</strong> sämtliche Streitigkeiten der Vertragspartner ist -soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Verkäuferin in 77855 Achern.Es gilt deutsches Recht.Sie finden unsere Preisbücher online unter www.brunner-folien.de. Folgende sind vorhanden:DigitaldruckpreislisteHauptpreislisteEdge PreislisteHardware <strong>Prospekt</strong>Gerne steht Ihnen auch unser Team im Innendienst <strong>für</strong> Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Tel. 07841 685 200Erhältlich bei BrunnerH. Brunner GmbH, Am Risisee 13, 77855 AchernTel. 07841 685 200, Fax 07841 685 299, www.brunner-folien.deVersion Februar 2013 - www.brunner-folien.de

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