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Amtsgericht (Ausland) (pdf)

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<strong>Amtsgericht</strong>(Geschäftsnummer bitte stets angeben!)(Anschrift)_________________________________Telefon: ______________Telefax: ______________Durchwahl: ______________Datum:______________In dem RechtsstreitBeglaubigte AbschriftDer/Die klagende(n) Partei wird gemäß § 273 Zivilprozessordnung (ZPO) Folgendesaufgegeben/wird gemäß § 139 ZPO auf Folgendes hingewiesen:Wichtiger Hinweis für die klagende Partei:Das Gericht hat Sie aufgefordert, Ihren Klageanspruch durch weitere Erläuterungen oder Vorlagen vonBeweismitteln aufzuklären. Ihr Aufklärungsschriftsatz muss alles enthalten, was Sie zur DurchsetzungIhres Anspruchs vorbringen können und spätestens am letzten Tag der dafür gesetzten Frist beim Gerichteingehen. Wenn Sie der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen und keinen wichtigen Grund zurEntschuldigung dafür vorbringen, ist Ihnen im allgemeinen jede weitere Durchsetzung Ihres geltendgemachten Anspruchs abgeschnitten. Sie laufen damit Gefahr, allein wegen dieser Fristversäumung denProzess zu verlieren.Die beklagte Partei wird – falls eine Verteidigung gegen die Klage beabsichtigt ist –aufgefordert, innerhalb vonWochen nach Zustellung der Klageschrift(Anspruchsbegründung) unter Beweisantritt auf die Klage schriftsätzlich zu erwidern.Der/Die Beklagte(n) kann/können den Prozess selbst führen oder sich durch einenRechtsanwalt vertreten lassen. Soweit eine Vertretung durch eine andere Person als einenRechtsanwalt beabsichtigt ist, wird zur Frage der Zulässigkeit der Vertretung auf dienachfolgend abgedruckte Regelung des § 79 Abs. 2 ZPO verwiesen. Der Bevollmächtigtemuss eine schriftliche Vollmacht für das Verfahren (Prozessvollmacht) oder für die jeweilswahrgenommene Prozesshandlung (z. B. Terminsvollmacht) zu den Gerichtsakten einreichen.Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.Gesetzestext § 79 Abs. 1 und 2 ZPO(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen.Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltendmachen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen, soweit sie nicht nach Maßgabe desAbsatzes 2 zur Vertretung des Gläubigers befugt wären oder eine Forderung einziehen, deren ursprünglicher Gläubiger siesind.(2) Die Parteien können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind alsBevollmächtigte vertretungsbefugt nur1. Beschäftigte der Partei oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes); Behörden und juristischePersonen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildetenZusammenschlüsse können sich auch durch Beschäftigte anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichenRechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertretenlassen,RH 415 - Beglaubigte Abschrift der richterlichen Verfügung beim frühen ersten Termin - <strong>Amtsgericht</strong> (<strong>Ausland</strong>) - 07.2008


- 2 -2. volljährige Familienangehörige (§ 15 der Abgabenordnung, § 11 des Lebenspartnerschaftsgesetzes), Personen mitBefähigung zum Richteramt und Streitgenossen, wenn die Vertretung nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichenTätigkeit steht,3. Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände bei der Einziehung vonForderungen von Verbrauchern im Rahmen ihres Aufgabenbereichs,4. Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 desRechtsdienstleistungsgesetzes) im Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht, bei Vollstreckungsanträgen imVerfahren der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen wegen Geldforderungen einschließlich des Verfahrens zurAbnahme der eidesstattlichen Versicherung und des Antrags auf Erlass eines Haftbefehls, jeweils mit Ausnahme vonVerfahrenshandlungen, die ein streitiges Verfahren einleiten oder innerhalb eines streitigen Verfahrens vorzunehmen sind.Bevollmächtigte, die keine natürlichen Personen sind, handeln durch ihre Organe und mit der Prozessvertretung beauftragtenVertreter.Wichtiger Hinweis für die beklagte Partei:Das Gericht hat Sie aufgefordert, schriftlich auf die Klage zu erwidern. Diese Klageerwiderung mussdreifach spätestens am letzten Tag der dafür gesetzten Frist beim Gericht eingehen. Sie muss allesenthalten, was Sie zu Ihrer Verteidigung vorbringen können. Wenn Sie die Frist zur Klageerwiderungversäumen und keinen wichtigen Grund zur Entschuldigung dafür vorbringen, ist Ihnen im allgemeinenjede weitere Verteidigung gegen die Klage abgeschnitten. Sie laufen Gefahr, allein wegen dieserFristversäumung den Prozess zu verlieren.Beglaubigt

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