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Das informative Monatsmagazin für Boniswil 10 / 2013 - dorfheftli

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Stefan StuderVersicherungs- undVorsorgeberaterMobile 079 439 34 62stefan.studer1@mobi.chEigentums- und Mietwohnungenam Gartenweg in Beinwil am See3½- und 4½-Zimmer-WohnungenDie Mobiliar. Sicher ist sicher.Generalagentur Reinach, Andreas HuberAgentur SeengenPoststrasse 1, 5707 SeengenTelefon 062 767 90 00, Telefax 062 767 90 01reinach@mobi.ch, www.mobireinach.chEINMAL SPENDEN –ZWEIMAL HELFENMöchten Sie Not leidenden armenischen Bauern beimAufbau einer neuen Existenz helfen? Dies können Sie zumBeispiel durch die Spende einer Kuh, eines Schafes,eines Schweines oder von Hühnern. Später erhaltenebenso arme Landwirte gratis die ersten Jungtiere.Gerne senden wir Ihnen nähere Informationen und aufWunsch GRATIS eine DVD „Sambats Chance“.Diaconia Internationale HilfeFeldstrasse 9, 5712 Beinwil am See, Tel.: 062 771 05 50,E-Mail: diaconia@diaconia.org, www.diaconia.org/viehaktionJetzt Besichtigung vor Ort vereinbaren!130129D07GAArbeitsrecht: NebenbeschäftigungEine weitere Einschränkung ist die Ruhe- und Höchstarbeitszeit.Die wöchentliche Höchstarbeitszeitbeträgt je nach Branche 45 Stunden bzw. 50 Stun-Darf man einer Nebenbeschäftigung nachgehenbei gleichzeitigem Bestehen einer Haup-werden dabei zusammengerechnet. Weiter ist dieden. Arbeitsstunden bei verschiedenen Arbeitgebernterwerbstätigkeit? Es gibt Arbeitnehmer, die tägliche Höchstarbeitszeit zu beachten. Tages- undauf einen Nebenverdienst angewiesen sind, Abendarbeit muss der Arbeitnehmer – inklusive deraber ist dies zulässig?gesetzlichen Pausen – innerhalb eines Zeitraums von14 Stunden erledigt haben. Arbeitet der Arbeitnehmerauch in der Nacht, darf die tägliche ArbeitszeitEine Nebenbeschäftigung ist eine Tätigkeit, die derArbeitnehmer neben seiner Haupttätigkeit verrichtet. 9 Stunden nicht überschreiten bzw. muss inklusiveDiese Nebentätigkeit kann er bei seinem Hauptarbeitgeberabsolvieren oder aber auch bei einem an-Pausen innerhalb von <strong>10</strong> Stunden liegen.deren Arbeitgeber.Weiter sind tägliche Ruhezeiten und der wöchentlicheRuhetag einzuhalten. Die tägliche Ruhezeit beträgtmindestens elf aufeinanderfolgende Stunden.Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich zulässig, da derArbeitnehmer frei ist, seine Freizeit zu gestalten, wieer will. Die gesetzliche Treuepflicht gebietet es jedoch, Ferien dienen primär der Erholung. Der Arbeitnehmerdass der Arbeitnehmer seinen Hauptarbeitgeber informierenmuss, wenn er eine weitere Beschäftigung während der Ferien entgeltlich <strong>für</strong> einen Dritten undsoll in den Ferien neue Kräfte schöpfen. Arbeitet erannimmt.verletzt er dadurch die «berechtigten Interessen» desArbeitgebers, so kann die Unternehmung den bereitsTrotzdem gibt es gewisse Einschränkungen zu beachten.Sofern der Arbeitnehmer mit seiner Nebenzahlungverweigern.ausbezahlten Ferienlohn zurückfordern bzw. die Ausbeschäftigungden Hauptarbeitgeber konkurrenziert,verletzt er seine Treupflicht. Wenn das Konkurrenzverbotvertraglich geregelt ist, kann die konkurrenzierendeTätigkeit sogar zu einer fristlosen Kündigungführen. Es kann aber sein, dass der Arbeitnehmerseine Treuepflicht verletzt, wenn der Nebenerwerbdie Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters beeinträchtigt.Dies ist dann beispielsweise der Fall, wenn derArbeitnehmer bis spät in die Nacht arbeitet und amnächsten Tag übermüdet zur Arbeit erscheint und leistungsunfähigist.Telefon 062 777 42 74www.dast-immobilien.chQuelle: Gebag Treuhand AG, Lenzburg, 062 888 81 44– Mitglied des Schweizerischen Treuhandverbandes Treuhand | Suisse17

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