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Dr. Michael Grimberg und Matthias Knödler, Hochschule Harz Anett Germey, Landkreis Mansfelder Land Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Sachsen-Anhalt (NKHR) Die Entwicklung der Kommunalverwaltungen von Ordnungs- zu Dienstleistungsverwaltungen hat auch Auswirkungen auf die Stellung und Bedeutung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Die Umsetzung dieser Entwicklungen erfolgte bislang überwiegend auf der Grundlage der bestehenden haushaltsrechtlichen Vorschriften und wurde von den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch unter Inanspruchnahme der sog. Experimentierklausel nach § 146 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt individuell ausgestaltet 1 . Inzwischen zeichnet sich aber bundesweit eine grundlegende Reform des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens ab. Bei den Reformüberlegungen hat Nordrhein-Westfalen neben Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen durch das mit insgesamt sieben Kommunen breit angelegte „Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts“ eine Vorreiterrolle übernommen. Die Ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren hatte bereits 1999 die Orientierung des Haushalts- und Rechnungswesens an den Grundlagen des neuen Steuerungsmodells und die Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzeptes im zukünftigen kommunalen Hauhaltsrecht beschlossen. Das Bundesland Sachsen-Anhalt wird den konsequenten Weg zu einem doppischen Haushalts- und Rechnungssystem für die kommunalen Verwaltungen einschlagen 2 . Anders als in einigen anderen Bundesländern wird es in Sachsen-Anhalt nicht die Möglichkeit geben, sich optional auch für ein Rechnungswesen auf Basis der erweiterten Kameralistik zu entscheiden 3 . Neben dem Wechsel des Rechnungsstils wird auch die Integration von Verwaltungszielen, Kennzahlen und Indikatoren (Output) in das Haushaltswesen erfolgen. Durch diese Entwicklungen wird zum einen der Tatsache Rechnung getragen, dass die Kommunalverwaltungen sich für ihre Aufgabenerledigung zunehmend anderer Rechtsformen bedienen und damit ein neues, nämlich kaufmännisches Rechnungswesen einrichten. Diese „Flucht aus dem Haushalt“ vermindert die notwendige finanzpolitische Transparenz über alle Bereiche der Gemeinde. Durch die Umstellung der zentralen Haushaltswirtschaft auf die kaufmännische Buchführung wird u.a. die systematische Zusammenfassung von Informationen aus der Kernverwaltung und den ausgegliederten Bereichen, z.B. durch die Erstellung von Konzernbilanzen, wieder ermöglicht 4 . Weiterhin trägt die vorgesehene Reform der Stärkung der politischen Programmfunktion und der Wirtschaftlichkeit Rechnung. Die Konkretisierung der Aufgaben der Kommune soll zukünftig nämlich nicht mehr nur durch Ausgabe- bzw. zukünftig Aufwandsansätze erfolgen, sondern bereits im Haushaltsplan stärker inhaltlich beschrieben werden. Unter Ausgaben ist dabei der Geldmittelabfluss (Zahlung), unter Aufwand der bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) zu verstehen. Die Beschreibung der erwarteten Verwaltungsleistung im Rahmen der Planung konkretisiert die politischen Erwartungen und ermöglicht notwendige Soll-Ist-Vergleiche. Die Gegenüberstellung von Verwaltungsleistung 1 Grimberg, Bernhardt, Schünemann, Schwingeler, Kommunales Haushaltsrecht Sachsen-Anhalt, 3. Auflage 2002 Witten, S. 39. 2 Zitat aus dem Grußwort des Innenministers des Landes Sachsen-Anhalt Klaus Jeziorsky zur Fachtagung des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt am 25. und 26.03.2003 in Magdeburg, Kommu- nalnachrichten des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Ausgabe 04/2003, S. 63 3 Grimberg/Knödler, Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Sachsen-Anhalt, Ostbevern, S. 17 4 Grimberg/Bernhardt/Schünemann/Schwingeler, a.a.O., S. 40

<strong>Dr</strong>. <strong>Michael</strong> <strong>Grimberg</strong> <strong>und</strong> <strong>Matthias</strong> <strong>Knödler</strong>, <strong>Hochschule</strong> <strong>Harz</strong><br />

<strong>Anett</strong> Germey, Landkreis Mansfelder Land<br />

Das Neue Kommunale Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesen in Sachsen-Anhalt (NKHR)<br />

Die Entwicklung der Kommunalverwaltungen von Ordnungs- zu Dienstleistungsverwaltungen<br />

hat auch Auswirkungen auf die Stellung <strong>und</strong> Bedeutung der öffentlichen Finanzwirtschaft.<br />

Die Umsetzung dieser Entwicklungen erfolgte bislang überwiegend auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der bestehenden haushaltsrechtlichen Vorschriften <strong>und</strong> wurde von den Gemeinden <strong>und</strong> Gemeindeverbänden<br />

auch unter Inanspruchnahme der sog. Experimentierklausel nach § 146 der<br />

Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt individuell ausgestaltet 1 .<br />

Inzwischen zeichnet sich aber b<strong>und</strong>esweit eine gr<strong>und</strong>legende Reform des kommunalen Haushalts-,<br />

Kassen- <strong>und</strong> Rechnungswesens ab. Bei den Reformüberlegungen hat Nordrhein-Westfalen<br />

neben Baden-Württemberg, Hessen <strong>und</strong> Niedersachsen durch das mit insgesamt sieben<br />

Kommunen breit angelegte „Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts“<br />

eine Vorreiterrolle übernommen.<br />

Die Ständige Konferenz der Innenminister <strong>und</strong> Innensenatoren hatte bereits 1999 die Orientierung<br />

des Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesens an den Gr<strong>und</strong>lagen des neuen Steuerungsmodells<br />

<strong>und</strong> die Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzeptes im zukünftigen kommunalen Hauhaltsrecht<br />

beschlossen. Das B<strong>und</strong>esland Sachsen-Anhalt wird den konsequenten Weg zu einem<br />

doppischen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungssystem für die kommunalen Verwaltungen einschlagen<br />

2 . Anders als in einigen anderen B<strong>und</strong>esländern wird es in Sachsen-Anhalt nicht die<br />

Möglichkeit geben, sich optional auch für ein Rechnungswesen auf Basis der erweiterten Kameralistik<br />

zu entscheiden 3 .<br />

Neben dem Wechsel des Rechnungsstils wird auch die Integration von Verwaltungszielen,<br />

Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren (Output) in das Haushaltswesen erfolgen. Durch diese Entwicklungen<br />

wird zum einen der Tatsache Rechnung getragen, dass die Kommunalverwaltungen<br />

sich für ihre Aufgabenerledigung zunehmend anderer Rechtsformen bedienen <strong>und</strong> damit ein<br />

neues, nämlich kaufmännisches Rechnungswesen einrichten. Diese „Flucht aus dem Haushalt“<br />

vermindert die notwendige finanzpolitische Transparenz über alle Bereiche der Gemeinde.<br />

Durch die Umstellung der zentralen Haushaltswirtschaft auf die kaufmännische<br />

Buchführung wird u.a. die systematische Zusammenfassung von Informationen aus der Kernverwaltung<br />

<strong>und</strong> den ausgegliederten Bereichen, z.B. durch die Erstellung von Konzernbilanzen,<br />

wieder ermöglicht 4 .<br />

Weiterhin trägt die vorgesehene Reform der Stärkung der politischen Programmfunktion <strong>und</strong><br />

der Wirtschaftlichkeit Rechnung. Die Konkretisierung der Aufgaben der Kommune soll zukünftig<br />

nämlich nicht mehr nur durch Ausgabe- bzw. zukünftig Aufwandsansätze erfolgen,<br />

sondern bereits im Haushaltsplan stärker inhaltlich beschrieben werden. Unter Ausgaben ist<br />

dabei der Geldmittelabfluss (Zahlung), unter Aufwand der bewertete Verbrauch von Gütern<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) zu verstehen. Die Beschreibung der erwarteten<br />

Verwaltungsleistung im Rahmen der Planung konkretisiert die politischen Erwartungen <strong>und</strong><br />

ermöglicht notwendige Soll-Ist-Vergleiche. Die Gegenüberstellung von Verwaltungsleistung<br />

1 <strong>Grimberg</strong>, Bernhardt, Schünemann, Schwingeler, Kommunales Haushaltsrecht Sachsen-Anhalt, 3. Auflage<br />

2002 Witten, S. 39.<br />

2 Zitat aus dem Grußwort des Innenministers des Landes Sachsen-Anhalt Klaus Jeziorsky zur Fachtagung des<br />

Studieninstituts für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt am 25. <strong>und</strong> 26.03.2003 in Magdeburg, Kommu-<br />

nalnachrichten des Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong>es Sachsen-Anhalt, Ausgabe 04/2003, S. 63<br />

3 <strong>Grimberg</strong>/<strong>Knödler</strong>, Neues Kommunales Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesen in Sachsen-Anhalt, Ostbevern, S. 17<br />

4 <strong>Grimberg</strong>/Bernhardt/Schünemann/Schwingeler, a.a.O., S. 40


(Output) <strong>und</strong> Aufwand (Input) ist darüber hinaus eine notwendige Voraussetzung zur Überwachung<br />

der Wirtschaftlichkeit.<br />

Die Ständige Konferenz der Innenminister <strong>und</strong> Innensenatoren der B<strong>und</strong>esländer (IMK) hat<br />

am 21.11.2003 den Bericht zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts von dem eingesetzten<br />

Unterausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage soll durch die<br />

Reform des Gemeindehaushaltsrechts<br />

• das kommunale Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten<br />

Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt<br />

<strong>und</strong><br />

• die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung<br />

von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen<br />

für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden 5 .<br />

Gr<strong>und</strong>legende Änderungen bei der Reform des kommunalen Haushalts-, Kassen- <strong>und</strong> Rechnungswesens<br />

in Sachsen-Anhalt, die inzwischen nicht mehr in Frage gestellt werden, sind der<br />

Wechsel des Rechnungsstils (Doppik statt Kameralistik) <strong>und</strong> die Integration von<br />

Verwaltungszielen, Kennzahlen <strong>und</strong> Indikatoren (Output) in das Haushaltswesen. Ein<br />

wichtiger Schritt auf dem Weg vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept ist<br />

die Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens. In gewerblichen<br />

Unternehmen hat die Anlagenbuchhaltung die Aufgabe, einen ständigen Überblick über alle<br />

länger- <strong>und</strong> mittelfristig genutzten Vermögensbestandteile zu gewährleisten. Sie erfasst auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage handels- <strong>und</strong> steuerrechtlicher Vorschriften Vermögenszugänge <strong>und</strong> -abgänge,<br />

sowie die Vermögensabnutzung. Mit Ausnahme der kommunalen Eigenbetriebe <strong>und</strong><br />

Eigengesellschaften war diese Form der Vermögenserfassung in den Verwaltungen bisher<br />

nicht verbreitet.<br />

Den Ausgangspunkt <strong>und</strong> den Bezugsrahmen eines neuen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesens<br />

bildet die Eröffnungsbilanz. Diese Bilanz, in der Literatur häufig auch als<br />

Vermögensrechnung bezeichnet, stellt erstmalig das vorhandene Vermögen der Kommune<br />

den Schulden gegenüber. Die systematische Fortschreibung der Vermögensrechnung<br />

beeinflusst den Ressourcenverbrauch (Aufwand) <strong>und</strong> das Ressourcenaufkommen (Ertrag) der<br />

Kommune. Sie ermöglicht damit den permanenten Überblick zum wirtschaftlichen Stand der<br />

Kommune.<br />

5 www.neues-kommunales-finanzmanagement.de/common/imk1103_0.pdf


Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts in den Neuen B<strong>und</strong>esländern<br />

In den Neuen B<strong>und</strong>esländern sind nach den Planungen der Innenministerien folgende<br />

Übergangsfristen für die Einführung des neuen Gemeindehaushaltsrechts geplant 6 :<br />

Brandenburg<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Sachsen<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Thüringen<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

Nicht vor 2008<br />

Nur Doppik<br />

2009<br />

Nur Doppik<br />

Nur Doppik<br />

2010<br />

Einführung 2007/2008 vorgesehen, vorauss. nur Doppik<br />

Das Land Sachsen-Anhalt hat in den Neuen B<strong>und</strong>esländern eine Vorreiterrolle zur<br />

Implementierung eines doppischen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungssystems übernommen. Für<br />

Sachsen-Anhalt werden gr<strong>und</strong>legende landesspezifische Lösungen für ein Rechnungswesen<br />

mit vier Komponenten - Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung <strong>und</strong> Kostenrechnung -<br />

erarbeitet <strong>und</strong> anwendungsbereit besonders für die Überführung in Software-Lösungen<br />

geschaffen. Die kleinen <strong>und</strong> mittleren Kommunen sind aufgr<strong>und</strong> der Anzahl <strong>und</strong> der<br />

besonderen Probleme in der Überführung <strong>und</strong> Anwendung eines doppischen Haushalts- <strong>und</strong><br />

Rechnungssystems im Fokus der Erforschung.<br />

Das Ministerium des Innern hat zuerst im Jahre 2000 der Stadt Bitterfeld auf Beschluss des<br />

Stadtrates zur Doppik-Einführung von 1999, dann im Jahre 2002 dem Landkreis Mansfelder<br />

Land einen Pilotcharakter zuerkannt. Weitere Kommunen können sich bis zu einer<br />

allgemeinen gesetzlichen Regelung für die sukzessive Einführung der Doppik neben der<br />

Kameralistik beim Ministerium des Innern bewerben <strong>und</strong> erhalten bei entsprechenden<br />

Voraussetzungen im Prinzip eine über mehrere Jahre laufende Ausnahmegenehmigung zur<br />

Einführung der Doppik. Diese Ausnahmegenehmigungen wurden u.a. für die Städte Aken <strong>und</strong><br />

Halberstadt <strong>und</strong> die Gemeinde Mittelland erteilt. Die Stadt Bitterfeld <strong>und</strong> der Landkreis<br />

Mansfelder Land beauftragten die <strong>Hochschule</strong> <strong>Harz</strong> mit der wissenschaftlichen Begleitung<br />

der Implementation eines doppischen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungssystems im Rahmen ihrer<br />

Modellfunktion für das Land Sachsen-Anhalt. Schwerpunkte des Vertrages sind die Sicherung<br />

der Rechnungslegung nach dem Ressourcenverbrauchskonzept für Kommunen <strong>und</strong> die<br />

wissenschaftliche F<strong>und</strong>ierung der Lösung eines doppischen Haushalts- <strong>und</strong><br />

Rechnungssystems für die Kommunen Bitterfeld <strong>und</strong> Mansfelder Land. Strategische<br />

6 Quelle: Frischmuth, Zur beschlossenen Reform des Gemeindehaushaltsrechts (Stand Februar 2004), ZKF<br />

2004, S. 62, aktualisiert nach StGB NRW-Mitteilung 696/2004 vom 03.09.2004, www.intern.nwstgb.de/<br />

mitteilungen/archiv/2004/oktober/696_2004_reform_des_gemeindehaushaltsrechts….


Beachtung finden dabei die Anforderungen eines neuen modernen Finanzmanagements <strong>und</strong><br />

Controllings, in deren Mittelpunkt das neue Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungssystem steht 7 .<br />

Das Forschungsvorhaben am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der <strong>Hochschule</strong> <strong>Harz</strong><br />

zur Implementation des neuen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesens, hat zum Ziel, sowohl<br />

theoretische als auch praktische Gr<strong>und</strong>lagen für die besonderen Probleme insbesondere<br />

kleiner <strong>und</strong> mittlerer Kommunen zu erarbeiten. Im Zentrum der Forschungstätigkeit sollten<br />

sowohl inhaltliche Schwerpunkte wie die Bewertung des kommunalen Vermögens <strong>und</strong> der<br />

Schulden <strong>und</strong> daraus abgeleitet die Erstellung der Eröffnungsbilanz, die zukünftige<br />

Haushaltsgliederung, die Gestaltung der kommunalen Finanzrechnung <strong>und</strong> die Ausgestaltung<br />

der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung als gr<strong>und</strong>legende Elemente für ein modernes kommunales<br />

Rechnungswesen stehen.<br />

Zeitplan der Umstellung auf das NKHR in Sachsen-Anhalt<br />

Folgende Zeitschiene ist in Sachsen-Anhalt bis zur endgültigen Umstellung des kommunalen<br />

Rechnungswesens vorgesehen:<br />

• 2004 Vorlage Entwurf zu notwendigen Änderungen der Regelungen zur<br />

Haushaltswirtschaft<br />

• 2005 Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung des Gesetzgebungsverfahrens sowie<br />

der erforderlichen Verordnungen <strong>und</strong> gegebenenfalls Verwaltungsvorschriften,<br />

Veröffentlichung der neuen Gesetzlichkeiten <strong>und</strong> Verordnungen<br />

• ab 2006 Übergangsphase von kameralistischer auf doppische Haushalts- <strong>und</strong><br />

Rechnungsführung<br />

• 2009 Ende der voraussichtlich einzuräumenden Übergangsfrist<br />

• 2010 Außer-Kraft-Treten der kameralistischen Haushaltsregeln, In-Kraft-<br />

Treten der doppischen Haushaltsregeln<br />

Zur Umsetzung des neuen doppischen Haushalts <strong>und</strong> Rechnungssystems in Sachsen-Anhalt<br />

wurde vom Ministerium des Innern ein Lenkungsbeirat einberufen, in dem Vertreter des<br />

Ministeriums der Finanzen, des Landesrechnungshofes, der Experimentierkommunen, der<br />

Kommunalen Spitzenverbände, der Sikosa (Studieninstitut für kommunale Verwaltung<br />

Sachsen-Anhalt) <strong>und</strong> der <strong>Hochschule</strong> <strong>Harz</strong> vertreten sind. Der Lenkungsbeirat zur Erarbeitung<br />

der rechtlichen Voraussetzung für die Einführung eines neuen kommunalen<br />

Rechnungswesens hat sich am 05.07.2004 konstituiert. Anlässlich dieser Sitzung wurde<br />

zugesichert, dass das Ministerium des Innern einen Gr<strong>und</strong>satzerlass zur Einführung eines<br />

neuen Rechnungswesens herausgeben wird. Dieser „Hinweiserlass zur Einführung eines<br />

Neuen Kommunalen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesens (NKHR-LSA)“ wurde mit Datum<br />

vom 29.10.2004 allen Landkreisen, kreisangehörigen Städten <strong>und</strong> Gemeinden,<br />

Verwaltungsgemeinschaften, kreisfreien Städten <strong>und</strong> dem Landesverwaltungsamt in Sachsen-<br />

Anhalt bekannt gegeben.<br />

In diesem Einführungserlass wird klargestellt, dass sich das Land Sachsen-Anhalt entschieden<br />

hat, ausschließlich ein doppisches Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesen für die Kommunen <strong>und</strong><br />

die kommunalen Verbände, insbesondere Zweckverbände, Planungsgemeinschaften,<br />

Unterhaltungsverbände etc. einzuführen. Es werden die wesentlichen Vorteile des<br />

7 www.doppik-sachsen-anhalt.de/kommunalprojekte.htm.


kommunalen Haushaltsrechts nach den Gr<strong>und</strong>prinzipien der doppelten Buchführung<br />

gegenüber dem kameralistischen System für die Kommunen <strong>und</strong> die Bürger dargestellt. Der<br />

Zeitplan für die Einführung des NKHR-LSA wird in diesem R<strong>und</strong>erlass bestätigt. Da bis zum<br />

Ende des Jahres 2005 die rechtlichen Voraussetzungen in der<br />

Gemeindeordnung/Landkreisordnung <strong>und</strong> der Gemeindhaushaltsverordnung geschaffen<br />

werden sollen, können die Kommunen auf dieser Gr<strong>und</strong>lage ab dem 01.01.2006 ihre<br />

Haushaltswirtschaft auf das neue Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesen umstellen.<br />

Der Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong> Sachsen-Anhalt hat am 09.06.2004 zusammen mit dem<br />

Landkreistag Sachsen-Anhalt mit den Vertretern der Modellkommunen zur Erprobung eines<br />

neuen kommunalen Rechnungswesens einen Erfahrungsaustausch durchgeführt. Als Ergebnis<br />

dieses Erfahrungsaustausches hat sich unter dem Dach der kommunalen Spitzenverbände<br />

Sachsen-Anhalts ein Arbeitskreis konstituiert, der sich die Aufgabe stellt, abgestimmte<br />

Handlungsempfehlungen für die Einführung eines neuen kommunalen Rechnungswesens in<br />

den Kommunen Sachsen-Anhalts zu erarbeiten <strong>und</strong> diesen somit den Einstieg in ein neues<br />

Rechnungswesen zu erleichtern 8 . Erste Ergebnisse des Arbeitskreises sind Vorschläge über<br />

den künftig in Sachsen-Anhalt anzuwendenden Kontenrahmen <strong>und</strong> den Produktrahmen,<br />

Entwürfe einer Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens <strong>und</strong> der kommunalen<br />

Verbindlichkeiten für die Eröffnungsbilanz von Kommunen <strong>und</strong> Gebietskörperschaften<br />

(BewertR) <strong>und</strong> einer Gemeindehaushaltsverordnung auf doppischer Gr<strong>und</strong>lage, die bereits<br />

über den Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong> dem Ministerium des Innern vorgelegt wurden.<br />

Der Weg des Landkreises Mansfelder Land zum doppischen Haushalt<br />

Der Landkreis Mansfelder Land befindet sich seit dem Jahre 1998 in der<br />

Haushaltskonsolidierung. Bisher ist es nicht gelungen, die am Jahresende entstandenen<br />

Fehlbeträge abzubauen. Der Kreistag beschäftigte sich in seiner Sitzung am 27.02.2002<br />

ausführlich mit der Thematik des zukünftigen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesens <strong>und</strong> gab das<br />

Startsignal zur Einführung der Doppik im Landkreis Mansfelder Land. Das Ministerium des<br />

Innern bewilligte am 27.06.2002 die Durchführung eines Pilotprojektes zur Einführung eines<br />

doppischen Haushalts- <strong>und</strong> Rechnungswesens. Damit ist der Landkreis Mansfelder Land<br />

neben der Stadt Bitterfeld Vorreiter auf dem Gebiet der Doppik. Folgender Zeitplan wurde<br />

aufgestellt 9 :<br />

8 KNSA 478/20004 vom 23.07.2004<br />

9 www.mansfelderland.de


� Projektplanung<br />

Zu Beginn des Weges des Landkreises Mansfelder Land zum doppischen Haushalt stand die<br />

Gesamtprojektplanung mit der Definition der Ziele des Gesamtprojektes, der Benennung der<br />

beteiligten Personen <strong>und</strong> Fachämter, der Festlegung von Aufgaben, Verantwortungen <strong>und</strong><br />

Kompetenzen, der Ressourcenplanung (Kosten- <strong>und</strong> Zeitplanung) <strong>und</strong> der Festlegung des<br />

Kommunikationsflusses. Die Projektleitung, die die Gr<strong>und</strong>satzentscheidungen hinsichtlich des<br />

Entwicklungsweges fällt, liegt beim Landrat <strong>und</strong> den Dezernenten. Das Projektteam besteht<br />

aus Vertretern des Amtes Kämmerei, Controlling <strong>und</strong> Beteiligungen, des Rechnungsprüfungs-<br />

, Bauverwaltungs- <strong>und</strong> Schulverwaltungsamt, der Teams Personalangelegenheiten bzw.<br />

Verwaltungsaufbau/-modernisierung <strong>und</strong> Vertretern der <strong>Hochschule</strong> <strong>Harz</strong>. Das Team hat die<br />

Aufgaben, die Arbeitsgruppen zu unterstützen. Zur praktischen Umsetzung des Projektes<br />

wurden drei Arbeitsgruppen gebildet, die jeweils aus drei bis vier Mitarbeitern der Fachämter<br />

der Kreisverwaltung bestehen 10 .<br />

10 www.mansfelderland.de


� Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des Vermögens<br />

Die Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des Vermögens des Mansfelder Landkreises wurde im Rahmen<br />

der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 31.12.2003 abgeschlossen. Gr<strong>und</strong>lage zur<br />

Ersterfassung war die „Inventurrichtlinie zur Erfassung des Anlagevermögens des<br />

Landkreises Mansfelder Land“, die Hinweise zum Verfahrensablauf gibt. Diese<br />

Inventurrichtlinie soll gewährleisten, dass die Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des Vermögens <strong>und</strong><br />

der Schulden einheitlich, vollständig <strong>und</strong> nach gleichen Bewertungskriterien erfolgen. Die<br />

Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des Anlagevermögens wurde dokumentiert, die Aufnahme der<br />

Vermögensgegenstände in die Anlagenbuchhaltung ist erfolgt.<br />

� Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung<br />

Einen laufenden Prozess stellt die Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung dar. Die Buchungen<br />

erfolgen über eine Schnittstelle zum Haushaltskassenrechnungswesen, wobei jede<br />

Haushaltsstelle immer mit einer Kostenstelle, einem Kostenträger bzw. einer Kostenart<br />

verknüpft ist. Jeder Haushaltsstelle wurde ein Sachkonto zugeordnet, welches bei der<br />

Erstellung von Anordnungen sichtbar ist.<br />

Die Produktbeschreibungen wurden in den einzelnen Fachämtern erstellt <strong>und</strong> werden<br />

gegenwärtig in einem Produktbuch zusammengefasst. Das Budgetierungskonzept wurde<br />

erstellt <strong>und</strong> wird für die Haushaltsplanungen ab dem Haushaltsjahr 2005 angewendet.


� Aus- <strong>und</strong> Fortbildungskonzept<br />

Im Jahr 2003 wurden für die Mitarbeiter Schulungen auf dem Gebiet der kaufmännischen<br />

Buchführung durchgeführt. Es wurden auch die wichtigen entsprechenden Buchungsvorgänge<br />

für die Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung erklärt. Dazu wurde ein „Aus- <strong>und</strong><br />

Fortbildungskonzept der Kreisverwaltung Mansfelder Land zur Einführung des Neuen<br />

Kommunalen Finanzmanagement“ erarbeitet, in welchem die Inhalte <strong>und</strong> Anforderungen <strong>und</strong><br />

der entsprechende Personenkreis festgehalten wurden 11 .<br />

11 www.mansfelderland.de

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