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Untitled - Essent

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Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0104. ArbeitsverfahrenZiel:Für deutliche Arbeitsverfahren und -anweisungen sorgen, sodass die Arbeiten sicher ausgeführtwerden können und das Risiko von Unfälle und die Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt aufein Minimum beschränkt wird.Anforderungen4.14.1.14.1.24.24.34.44.5Das Management entwickelt schriftliche Arbeitsverfahren, in denen deutliche Anweisungen für die Arbeiten nachannehmbaren SGU-Risiken enthalten sind, und führt diese ein. Diese Verfahren und Anweisungen stimmen zudemmit den Anforderungen an die Betriebsführung überein und konkretisieren diese bezüglich der SGU-Informationen(Paragraph 2) und Risikostudien (Paragraph 3) am Arbeitsplatz.Wo dies in den betreffenden Arbeiten zutreffend ist, werden in den Verfahren und Anweisungen in jedem Fall dieunten (4.1.1 bis 4.1.2) beschriebenen Elemente behandelt.Für die folgenden definierten Schritte der Betriebsphase werden schriftliche Arbeitsanweisungen mit deutlichenHandlungsanweisungen erstellt:• Hochfahren;• Normalbetrieb;• befristete Tätigkeiten;• Notstopp, einschließlich der Umstände, bei denen ein Notstopp erforderlich ist; dazu gehört auch dasErteilen der Verantwortlichkeit für einen Notstopp an qualifizierte Fachkräfte, damit Notstopps sicher undrechtzeitig ausgeführt werden;• Handelsweise in Notsituationen;• normaler Stopp;• Start nach Wartungsstopp oder Notstopp (siehe Anforderungen an die Betriebsführung, Paragraph 7).Hier werden mindestens die folgende SGU-Aspekte beschrieben (Minimieren von Risiken) oder die betreffendenInformationen leicht zugänglich gemacht:• Welche Risiken und erschwerenden Umstände werden unterschieden (beispielsweise von HAZOP, RI&Eoder TVA);• SGU-Konsequenzen von Abweichungen von sicheren Betriebswerten (soweit nicht durch HAZOPabgedeckt);• Maßnahmen, um SGU-Risiken als Folge von Abweichungen zu vermeiden oder zu korrigieren;• zur Minderung der erkannten Risiken, erschwerenden Umständen oder Expositionen durchzuführendeMaßnahmen, einschließlich technischer und administrativer Maßnahmen und der Verwendung vonpersönlicher Schutzausrüstung;• welches sind die Eigenschaften und Risiken der im Prozess verwendeten Chemikalien;• Beherrschungsmaßnahmen, die beim physischen Kontakt mit Chemikalien oder der Exposition über dieLuft notwendig sind;• zur Minderung der Risiken oder der erschwerenden Umstände durchzuführende Maßnahmen müssenden Risikobeherrschungsmaßnahmen entsprechen, wie in HAZOP, RI&E oder TVA festgelegt;• Sicherheitseinrichtungen und ihre Funktionen;• Qualitätsbeherrschung für Rohstoffe und Beherrschung von Vorratsniveaus von gefährlichen chemischenStoffen.Die Arbeitsverfahren und Anweisungen sind für alle Mitarbeiter leicht zugänglich, die in einem Prozess arbeitenoder Wartungsarbeiten verrichten.Die Arbeitsverfahren werden so oft wie nötig überarbeitet, sodass sie eine Wiederspiegelung der gängigenArbeitsweise und eventueller Änderungen bei den Prozesschemikalien, der Technologie und der Apparaturdarstellen. Jedes Verfahren oder jede Arbeitsanweisung hat einen namentlich zugewiesenen Verwalter. DasManagement stellt jährlich fest, dass diese Arbeitsverfahren aktuell und korrekt sind.In Anlage 4.4-A ist beschrieben, für welche Arbeitsmethoden von Natur aus oder optional (oder ergänzend zugesetzlichen Bestimmungen) ein(e) schriftliche(s) Verfahren oder Anweisung gelten wird.Spezifische Überlegungen bezüglich der Sicherheit während Dienstreisen:• <strong>Essent</strong>-Mitarbeiter halten sich bei den Sicherheitsaspekten immer auf dem neuesten Stand, wo immersie sich befinden.Blatt 8 von 35

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