Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0102. SGU-InformationenZielDafür sorgen, dass Informationen über Gefahrenaspekte der Stoffe und Materialien in den Prozessen,der Prozesstechnologie und der Apparatur festgelegt und regelmäßig aktualisiert werden, dass dieseInformationen zugänglich sind und auf eine Weise zur Verfügung gestellt werden, die für denvorgesehenen Zweck geeignet ist.Anforderungen2.12.22.32.42.52.62.7Daten über Stoffe, die in der Produktion vorkommen, müssen gemäß den Anforderungen der EngineeringstabelleGefährliche Materialien in das Basisdossier Stoffe der betreffenden organisatorischen Einheit aufgenommen werden.Die as-built-Informationen über die Prozesstechnologie, die festgelegt werden müssen, umfassen mindestens:• ein Block-Flussdiagramm oder vereinfachtes Prozessflussdiagramm (einschließlich Material undEnergiebilanz);• die Prozesschemie (Beschreibung chemischer Prozesse und Reaktionen, falls zutreffend);• sichere Unter- und Obergrenzen für Parameter wie Temperatur, Druck, Durchfluss und Zusammensetzung;• eine Bewertung der Konsequenzen von Abweichungen, einschließlich der Abweichungen, die Folgen für dieSicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern und für die Umwelt haben; Bitte beachten: Das kann direkt vonder FMEA/RCM-Studie, PHR oder HAZOP abgeleitet sein. Siehe Anforderungen an die Betriebsführung 3.Für die Prozessapparatur sind mindestens folgende as-built-Informationen festgelegt:• Leitungs- und Instrumentierungspläne (P&IDs);• Bauschalt- oder Logikschaltplan;• Klassifizierungsliste (Druckbehälter) und Dossier Druckbehälter;• Gefahrenzoneneinteilung für die Elektroanlage;• Entwurf und Entwurfsgrundlage, Einstellungen und Testdaten der Sicherheitseinrichtungen, worunter(instrumentelle und mechanische) Sicherungen und Sicherungssysteme, Erkennungssysteme undExplosionspräventionssysteme, eingeteilt als SILa, SIL1, SIL2, SIL3; hinsichtlich der mindestens zudokumentierenden Punkte siehe Anforderungen an das Engineering Registerkarte Prozesssicherheit;• Angewandte Entwurfcodes und -normen.Die Anlagenteile sind sichtbar und systematisch codiert, wobei mindestens die Codierungsnummer, die Flussrichtungund das Medium erkennbar sind.Das Management legt schriftlich fest, welchen anerkannten und allgemein akzeptierten Konstruktionsmethoden undAusführungsformen die Apparatur oder die Anlage entspricht. Zu denken ist dabei an:• Standardentwurf (DIN, ANSI, NEN, EEC);• Engineeringspraktiken, Entwurfsnormen (beispielsweise Anforderungen für das Engineering);• Lastenheft Anlage.Für bestehende Apparatur, die nach Codes, Normen oder Methoden entworfen und hergestellt wurde, die nicht mehrallgemein angewandt werden, wird vom Management überprüft und festgelegt, ob der Entwurf verantwortbar ist und obdie Apparatur in verantwortungsvoller Weise gewartet, inspiziert, geprüft und betrieben wird.Die in Abschnitt 2.1 - 2.6 genannten Informationen werden aktiv verwaltet und regelmäßig aktualisiert und sind für dieMitarbeiter (eigene und Mitarbeiter von Dritten), für die diese Informationen wichtig sind, auf einfache Weisezugänglich.Blatt 6 von 35
Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0103. RisikostudienZielDafür sorgen, dass das Management eines jeden Standorts über die relevanten Informationenbezüglich Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltfolgen verfügt, die die Tätigkeiten am Standort fürdie Umgebung und das Gelände selbst haben, wahrscheinlich haben werden oder haben können, mitdem Ziel, bei Bedarf effektive Risikobeherrschungsmaßnahmen treffen zu können.Anforderungen3.13.2Für bestehende Anlagen werden zu Beginn mindestens folgende Risikostudien ausgeführt oder Daten festgelegt, wiedies im Registerblatt Prozesssicherheit der Matrix Anforderungen an das Engineering vorgeschrieben ist.Die Ergebnisse der vorausgehenden Studien werden ausgewertet, mindestens gemäß den Anforderungen an dasEngineering, wie im Registerblatt Prozesssicherheit vorgeschrieben. Bei Bedarf werdenRisikobeherrschungsmaßnahmen vorgeschlagen und priorisiert.3.3 Es wird regelmäßig eine Risikoinventarisierung und -bewertung für den Prozess erstellt.3.3.13.3.2Produktionsstandorte verfügen über ein System für die regelmäßige Analyse und Bewertung von Prozessgefahren fürjede Werksanlage, wobei von einer dafür geeigneten Methode Gebrauch gemacht wird. Die Häufigkeit, mit der dieseAnalyse ausgeführt wird, hängt von der Art der Werksanlage und vom Umfang der Anzahl der durchgeführtenModifikationen statt, beträgt aber mindestens fünf pro Jahr.Geeignete Methoden sind PHR und HAZOP (hinsichtlich der Anforderungen, die an diese Methoden gestellt werden,siehe Anforderungen für das Engineering, Registerblatt Prozesssicherheit).Die Ergebnisse aus der genannten Studie werden ausgewertet und die Risiken werden beurteilt. Bei Bedarf wird einMaßnahmenplan erstellt, um diese Risiken zu beherrschen oder zu vermindern.3.4 Es wird regelmäßig eine Risikoinventarisierung und -bewertung für die Arbeitsumgebung ausgeführt.3.4.13.4.2Jeder Standort verfügt über ein System zur regelmäßigen Untersuchung des Arbeitsplatzes, wobei von einergeeigneten Methode Gebrauch gemacht wird, um die potenziellen Risiken der Tätigkeiten deutlich zu machen. Daraufwird ein Maßnahmenplan abgestimmt, um die Risiken zu beherrschen oder weiter zu vermindern. Siehe Anlage 3.4-Afür die Mindestanforderungen an die Risikoinventarisierung und -bewertung.Es steht ein System zur Verfügung, um medizinische und andere Daten bezüglich Gesundheitsrisiken und derenBeherrschung festzulegen. Diese Daten werden gepflegt, aufbewahrt und vertraulich behandelt, wie gesetzlich unddurch unsere Unternehmenspolitik vorgeschrieben. Berufskrankheiten werden registriert.Blatt 7 von 35