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Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0103. RisikostudienZielDafür sorgen, dass das Management eines jeden Standorts über die relevanten Informationenbezüglich Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltfolgen verfügt, die die Tätigkeiten am Standort fürdie Umgebung und das Gelände selbst haben, wahrscheinlich haben werden oder haben können, mitdem Ziel, bei Bedarf effektive Risikobeherrschungsmaßnahmen treffen zu können.Anforderungen3.13.2Für bestehende Anlagen werden zu Beginn mindestens folgende Risikostudien ausgeführt oder Daten festgelegt, wiedies im Registerblatt Prozesssicherheit der Matrix Anforderungen an das Engineering vorgeschrieben ist.Die Ergebnisse der vorausgehenden Studien werden ausgewertet, mindestens gemäß den Anforderungen an dasEngineering, wie im Registerblatt Prozesssicherheit vorgeschrieben. Bei Bedarf werdenRisikobeherrschungsmaßnahmen vorgeschlagen und priorisiert.3.3 Es wird regelmäßig eine Risikoinventarisierung und -bewertung für den Prozess erstellt.3.3.13.3.2Produktionsstandorte verfügen über ein System für die regelmäßige Analyse und Bewertung von Prozessgefahren fürjede Werksanlage, wobei von einer dafür geeigneten Methode Gebrauch gemacht wird. Die Häufigkeit, mit der dieseAnalyse ausgeführt wird, hängt von der Art der Werksanlage und vom Umfang der Anzahl der durchgeführtenModifikationen statt, beträgt aber mindestens fünf pro Jahr.Geeignete Methoden sind PHR und HAZOP (hinsichtlich der Anforderungen, die an diese Methoden gestellt werden,siehe Anforderungen für das Engineering, Registerblatt Prozesssicherheit).Die Ergebnisse aus der genannten Studie werden ausgewertet und die Risiken werden beurteilt. Bei Bedarf wird einMaßnahmenplan erstellt, um diese Risiken zu beherrschen oder zu vermindern.3.4 Es wird regelmäßig eine Risikoinventarisierung und -bewertung für die Arbeitsumgebung ausgeführt.3.4.13.4.2Jeder Standort verfügt über ein System zur regelmäßigen Untersuchung des Arbeitsplatzes, wobei von einergeeigneten Methode Gebrauch gemacht wird, um die potenziellen Risiken der Tätigkeiten deutlich zu machen. Daraufwird ein Maßnahmenplan abgestimmt, um die Risiken zu beherrschen oder weiter zu vermindern. Siehe Anlage 3.4-Afür die Mindestanforderungen an die Risikoinventarisierung und -bewertung.Es steht ein System zur Verfügung, um medizinische und andere Daten bezüglich Gesundheitsrisiken und derenBeherrschung festzulegen. Diese Daten werden gepflegt, aufbewahrt und vertraulich behandelt, wie gesetzlich unddurch unsere Unternehmenspolitik vorgeschrieben. Berufskrankheiten werden registriert.Blatt 7 von 35

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