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13.07.2015 Aufrufe

Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010• Der Erteiler der Autorisierung ist abhängig von der Klassifizierung des Sicherungsniveaus:für SIL 2, SIL 3 und SIL 4 ist die Autorisierungsebene der Betriebsmanager. Bei dessenAbwesenheit ist es der Standortmanager.Für SILa und SIL 1 ist die Autorisierungsebene der Teamleiter. Bei dessen Abwesenheit derstellvertretende Teamleiter oder der Betriebsmanager.Für Sicherungen, die noch nicht nach der SIL-Einteilung klassifiziert sind, gilt:o Bei einer S1-Sicherung (Sicherung, wobei der maximale Effekt Tod oder bleibendeInvalidität ist) ist die Autorisierungsebene der Betriebsmanager. Bei dessen Abwesenheitder Standortmanager.o Bei einer anderen als der S1-Sicherung ist die Autorisierungsebene der Teamleiter. Beidessen Abwesenheit der stellvertretende Teamleiter oder der Betriebsmanager.o S1 oder nicht S1: Die Situation in gemeinsamer Abstimmung mit mindestens demTeamleiter einschätzen, eventuell ergänzt durch (einen) Spezialisten.Für die Überbrückung wird maximal Folgendes schriftlich protokolliert:o Code der zu überbrückenden Sicherung;o Gründe der Überbrückung;o SIL-Kategorie S1 oder S1 / nicht-S1;o Beschreibung des maximal zu erwartenden Effektes (Einschätzung eventuell ausHAZOP);o vorgeschlagene zusätzliche Risikobeherrschungsmaßnahmen;o (erwarteter) Zeitpunkt der Überbrückung;o erwartetes Ende der Überbrückung;o Unterschrift Teamleiter und Erteiler der Autorisierung (wenn unterschiedlich).Sofort nach der Überbrückung:o Art und Weise der Überbrückung (vom Ausführenden);o Datum und Zeitraum der gesetzten Überbrückung;o Name und Unterschrift des Ausführenden.Überbrückungszeitraum:o Für SIL 2, SIL 3, SIL 4 oder S1 (wenn noch kein SIL-Niveau festgestellt wurde) gilt:Maximal 2 Wochen; immer um 2 Wochen durch den Erteiler der Autorisierung bismaximal 2 Monate verlängerbar.o Für SIL1 und SIL a oder nicht-S1 (wenn noch kein SIL-Niveau festgestellt wurde) gilt:Maximal 6 Wochen; immer um 6 Wochen durch den Erteiler der Autorisierung bismaximal 6 Monate verlängerbar.o Die Autorisierung zur Verlängerung wird vom Teamleiter initiiert.Beim Zurücknehmen der Überbrückung (zurück zur ‚Entwurfs-Situation‘) wird auf demÜberbrückungsprotkoll aufgezeichnet:o Datum und Zeitpunkt der Wiederherstellungsüberbrückung;o Name und Handzeichen des Ausführenden;o Name und Handzeichen des Teamleiters.Ein (vorgesehener) längerer Überbrückungszeitraum wird als strukturelle Änderung betrachtet, fürBlatt 26 von 35

Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010die eine strukturell akzeptable alternative Vorkehrung getroffen werden muss, diese ist gemäßParagraph 10 der Anforderungen an die Betriebsführung abzuwickeln (Beherrschung vonÄnderungen).Protokolle von offenen Überbrückungen stehen auf der Wache zur Verfügung.Protokolle der zurückgenommenen Überbrückungen werden mindestens 2 Jahre aufbewahrt.Blatt 27 von 35

Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010• Der Erteiler der Autorisierung ist abhängig von der Klassifizierung des Sicherungsniveaus:für SIL 2, SIL 3 und SIL 4 ist die Autorisierungsebene der Betriebsmanager. Bei dessenAbwesenheit ist es der Standortmanager.Für SILa und SIL 1 ist die Autorisierungsebene der Teamleiter. Bei dessen Abwesenheit derstellvertretende Teamleiter oder der Betriebsmanager.Für Sicherungen, die noch nicht nach der SIL-Einteilung klassifiziert sind, gilt:o Bei einer S1-Sicherung (Sicherung, wobei der maximale Effekt Tod oder bleibendeInvalidität ist) ist die Autorisierungsebene der Betriebsmanager. Bei dessen Abwesenheitder Standortmanager.o Bei einer anderen als der S1-Sicherung ist die Autorisierungsebene der Teamleiter. Beidessen Abwesenheit der stellvertretende Teamleiter oder der Betriebsmanager.o S1 oder nicht S1: Die Situation in gemeinsamer Abstimmung mit mindestens demTeamleiter einschätzen, eventuell ergänzt durch (einen) Spezialisten.Für die Überbrückung wird maximal Folgendes schriftlich protokolliert:o Code der zu überbrückenden Sicherung;o Gründe der Überbrückung;o SIL-Kategorie S1 oder S1 / nicht-S1;o Beschreibung des maximal zu erwartenden Effektes (Einschätzung eventuell ausHAZOP);o vorgeschlagene zusätzliche Risikobeherrschungsmaßnahmen;o (erwarteter) Zeitpunkt der Überbrückung;o erwartetes Ende der Überbrückung;o Unterschrift Teamleiter und Erteiler der Autorisierung (wenn unterschiedlich).Sofort nach der Überbrückung:o Art und Weise der Überbrückung (vom Ausführenden);o Datum und Zeitraum der gesetzten Überbrückung;o Name und Unterschrift des Ausführenden.Überbrückungszeitraum:o Für SIL 2, SIL 3, SIL 4 oder S1 (wenn noch kein SIL-Niveau festgestellt wurde) gilt:Maximal 2 Wochen; immer um 2 Wochen durch den Erteiler der Autorisierung bismaximal 2 Monate verlängerbar.o Für SIL1 und SIL a oder nicht-S1 (wenn noch kein SIL-Niveau festgestellt wurde) gilt:Maximal 6 Wochen; immer um 6 Wochen durch den Erteiler der Autorisierung bismaximal 6 Monate verlängerbar.o Die Autorisierung zur Verlängerung wird vom Teamleiter initiiert.Beim Zurücknehmen der Überbrückung (zurück zur ‚Entwurfs-Situation‘) wird auf demÜberbrückungsprotkoll aufgezeichnet:o Datum und Zeitpunkt der Wiederherstellungsüberbrückung;o Name und Handzeichen des Ausführenden;o Name und Handzeichen des Teamleiters.Ein (vorgesehener) längerer Überbrückungszeitraum wird als strukturelle Änderung betrachtet, fürBlatt 26 von 35

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