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Untitled - Essent

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Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0103.4.A.23.4.A.33.4.A.4ionisierende Strahlung, Vibrationen, Enzyme und Mikroorganismen und die physische und geistige Belastung.Einzelne RI&E-Aspekte der verschiedenen Arbeitsplätze:- Anlage/Arbeitsplätze/Werkstätten:• Maschinen müssen mit Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein, die die unerwartete Bewegung vonbeweglichen Teilen verhindern und einen Notstopp der betreffenden Maschine ermöglichen.• Müssen mit geeigneten Mitteln ausgestattet sein, die eine Verletzung verhindern, als Folge von:o beweglichen Teilen;o Kontakt mit heißen Flächen;o Spritzen oder Leckage von Flanschen oder Leitungen, die unter Druck stehende heiße oderaggressive Flüssigkeiten enthalten.• Schädliche Gase und Dämpfe müssen effektiv abgesaugt und gefiltert werden.• Maschinen und Produktionsmittel müssen den EU-Normen entsprechen.- Elektrische Schalträume:• nur für autorisiertes Personal zugänglich;• gegen unerwünschten Kontakt angebrachte Vorkehrungen;• Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrichtung vorgeschrieben und verwendet.Die Informationen aus der Risikoinventarisierung und -bewertung für die Arbeitsumgebung müssen zur Verfügungstehen und von den Betroffenen einfach für ihre Arbeitsumgebung zurate gezogen werden können.Bei der Implementierung von Beherrschungsmaßnahmen muss in der Anlage und am Arbeitsplatz eindeutig und mitPiktogrammen angegeben werden, welche persönlichen Schutzausrüstungen zu verwenden sind. Diese müsseneindeutig spezifiziert sein und ausreichend vorhanden sein.Blatt 24 von 35

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