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Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP01010. Beherrschen von ÄnderungenZielSicherstellen, dass die relevanten Änderungen bezüglich der 4 „M“ (Mittel, Material, Methode,Mensch) auf ihre SGU-Aspekte überprüft werden, bevor sie durchgeführt werden.Anforderungen10.1Jeder Produktionsstandort verfügt über ein System oder eine Methode, vorab die SGU-Aspekte von befristetenund permanenten Änderungen – mit Ausnahme von identischem Austausch – bezüglich der 4 „M“ (Mittel, Material,Methode, Mensch) zu überprüfen. Das System muss also Änderungen an Anlagen, Apparatur, Prozessen undProzesskonditionen, Grundstoffen und Arbeitsmethoden/Anweisungen decken.Dieses System oder diese Methodik umfasst mindestens die folgenden Elemente:eine Beschreibung, in welchen Fällen die SGU-Aspekte einer beabsichtigten Änderung nach dieserMethode beurteilt werden müssen;den Prozessablauf und die Befugnisse/Verantwortlichkeiten bezüglich der SGU-Genehmigung/Akzeptanz der Änderungen;das Anpassen relevanter Dokumentation und Information;ein Verfahren für unvorhergesehene dringende Änderungen;eventuell notwendiges Training, Anweisung und Kommunikation, bevor die Änderung eingeführt werdenkann;10.210.2.110.2.210.2.3• Übergabe von Apparatur durch das Engineering/die Wartungsabteilung an die Produktionsabteilung.Für jede operative Einheit wird eine adäquat ausgebildete multidisziplinäre „Änderungskommission“ für diestrukturierte Beurteilung der relevanten SGU-Aspekte von Änderungsvorschlägen (vorgesehenen Änderungen)technischer Art benannt: Änderungen von Anlagen, Apparatur, Prozess oder Prozesskondition.Die relevante Dokumentation für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderung wird von der regulärenEngineeringsabteilung angeboten. Die „Änderungskommission“ prüft.Die Änderungskommission prüft die vorgeschlagene Änderung gemäß den Anforderungen an das Engineering undteilt die Sicherungseinrichtungen gemäß den Anforderungen für das Engineering ein. Die Änderungskommissionkann (zwingende) Vorschläge zur Verbesserung abgeben. Eine Standardcheckliste in verkürzter Form kann vomRegisterblatt Prozesssicherheit der Anforderungen an das Engineering abgeleitet werden.Die Änderungskommission prüft außerdem, ob eine der folgenden Standard-SGU-Studien oder -Dossiers als Folgeder vorgeschlagenen Änderung angepasst werden muss (siehe Tabelle Anforderungen für das Engineering):• PVA (procesveiligheidsanalyse/Prozesssicherheitsanalyse);• Dossier Grundstoffe;• QRA (kwantitatieve risicoanalyse/quantitative Risikoanalyse);• MCA (Maximaal te voorziene ongeval/maximal vorhersehbarer Unfall);• Entwurfsgrundlage Anlagen und Gebäude;• Freisetzung chemischer Stoffe und Staub am Arbeitsplatz;• Emissionen;• Lärm, der sich bis zur Wohnbebauung hin auswirkt;• Abfallverwertungsplan• Nutzungsanforderungen an Anlagen;• Einteilung Gefahrenzonen.Blatt 17 von 35
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Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP01010. Beherrschen von ÄnderungenZielSicherstellen, dass die relevanten Änderungen bezüglich der 4 „M“ (Mittel, Material, Methode,Mensch) auf ihre SGU-Aspekte überprüft werden, bevor sie durchgeführt werden.Anforderungen10.1Jeder Produktionsstandort verfügt über ein System oder eine Methode, vorab die SGU-Aspekte von befristetenund permanenten Änderungen – mit Ausnahme von identischem Austausch – bezüglich der 4 „M“ (Mittel, Material,Methode, Mensch) zu überprüfen. Das System muss also Änderungen an Anlagen, Apparatur, Prozessen undProzesskonditionen, Grundstoffen und Arbeitsmethoden/Anweisungen decken.Dieses System oder diese Methodik umfasst mindestens die folgenden Elemente:eine Beschreibung, in welchen Fällen die SGU-Aspekte einer beabsichtigten Änderung nach dieserMethode beurteilt werden müssen;den Prozessablauf und die Befugnisse/Verantwortlichkeiten bezüglich der SGU-Genehmigung/Akzeptanz der Änderungen;das Anpassen relevanter Dokumentation und Information;ein Verfahren für unvorhergesehene dringende Änderungen;eventuell notwendiges Training, Anweisung und Kommunikation, bevor die Änderung eingeführt werdenkann;10.210.2.110.2.210.2.3• Übergabe von Apparatur durch das Engineering/die Wartungsabteilung an die Produktionsabteilung.Für jede operative Einheit wird eine adäquat ausgebildete multidisziplinäre „Änderungskommission“ für diestrukturierte Beurteilung der relevanten SGU-Aspekte von Änderungsvorschlägen (vorgesehenen Änderungen)technischer Art benannt: Änderungen von Anlagen, Apparatur, Prozess oder Prozesskondition.Die relevante Dokumentation für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderung wird von der regulärenEngineeringsabteilung angeboten. Die „Änderungskommission“ prüft.Die Änderungskommission prüft die vorgeschlagene Änderung gemäß den Anforderungen an das Engineering undteilt die Sicherungseinrichtungen gemäß den Anforderungen für das Engineering ein. Die Änderungskommissionkann (zwingende) Vorschläge zur Verbesserung abgeben. Eine Standardcheckliste in verkürzter Form kann vomRegisterblatt Prozesssicherheit der Anforderungen an das Engineering abgeleitet werden.Die Änderungskommission prüft außerdem, ob eine der folgenden Standard-SGU-Studien oder -Dossiers als Folgeder vorgeschlagenen Änderung angepasst werden muss (siehe Tabelle Anforderungen für das Engineering):• PVA (procesveiligheidsanalyse/Prozesssicherheitsanalyse);• Dossier Grundstoffe;• QRA (kwantitatieve risicoanalyse/quantitative Risikoanalyse);• MCA (Maximaal te voorziene ongeval/maximal vorhersehbarer Unfall);• Entwurfsgrundlage Anlagen und Gebäude;• Freisetzung chemischer Stoffe und Staub am Arbeitsplatz;• Emissionen;• Lärm, der sich bis zur Wohnbebauung hin auswirkt;• Abfallverwertungsplan• Nutzungsanforderungen an Anlagen;• Einteilung Gefahrenzonen.Blatt 17 von 35