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Untitled - Essent

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Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0105. Ausbildung, Anweisungen und TrainingZielDafür sorgen, dass die Mitarbeiter in jeder Business Group und Konzernstabsabteilung soausgebildet, eingewiesen und trainiert werden, dass sie in der Lage sind, ihre Aufgaben auf sichere,gesunde und umweltbewusste Weise auszuführen.Anforderungen5.1Für jede Niederlassung oder Stabsabteilung und für jede Funktion werden die mindestens erforderlichen SGU-Kompetenzen (beispielsweise in Form eines SGU-Trainings und/oder von SGU-Kenntnissen oder -Erfahrung)festgelegt. Diese müssen folgende relevante SGU-Aspekte abdecken:• allgemeine SGU-Kenntnisse/Kompetenzen (beispielsweise VCA, Betriebsvorschriften,Managementhandbuch);• spezifische SGU-Kenntnisse/Kompetenzen (beispielsweise Arbeitsgenehmigungen, Verwendung vonpersönlicher Schutzausrüstung, Einsatz kleiner Feuerlöscher);• themenorientierte Kenntnisse/Kompetenzen (beispielsweise Feuer und Explosion, HAZOP und SIL-Klassifizierung, Überbrückung von Sicherungen);• funktionsorientierte Kenntnisse/Kompetenzen (beispielsweise Bedienung spezifischer Apparatur,5.25.35.45.55.65.7Kenntnisse der arbeitsplatzspezifischen Gefahren aus beispielsweise RI&E, NEN3140).Für jede Funktion wird hierauf ein Ausbildungs- und/oder Trainingsprogramm erstellt, in dem relevante SGU-Aspekte explizit behandelt werden. Die Ergebnisse dieses Programms werden regelmäßig nachprüfbarausgewertet und bei Bedarf werden korrektive Maßnahmen getroffen.Um das erforderliche SGU-Kompetenzniveau zu erfüllen, wird für jeden Funktionsinhaber daraus ein(mehrjähriger) Ausbildungsplan abgeleitet.Der Ausbildungsplan und dessen Ausführung sehen vor:• Auffrischungsschulungen bei Bedarf;• Registrierung der erfolgten Ausbildungen (nachverfolgbar);• geplante Ausbildungen, Anweisungen und Trainings für jeden Funktionsinhaber für das laufende Jahr;• regelmäßige Überprüfung, ob die Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis auf dem erforderlichen oderunterwiesenen Niveau sind.Linienmanager und ihre Stellvertreter werden nachweisbar in den für ihre Funktion relevanten SGU-Aspekteneingewiesen, bevor sie die zu ihrer Funktion gehörenden Verantwortlichkeiten übernehmen.Anlagenleiter und Funktionsinhaber auf vergleichbarem Niveau unterzeichnen ein Übergabeprotokoll, wenn sieihre Funktion antreten. In diesem Protokoll wird angegeben, wie und in welchem Maß sie in den wichtigsten SGU-Aspekten der betreffenden Werken und/oder Anlagen eingewiesen wurden. Siehe Anlage 5.6-A.Bevor Dritte die Zulassung erhalten, an einem <strong>Essent</strong>-Standort zu arbeiten, müssen sie in den vor Ort geltendenNotverfahren, den vorhandenen Notfalleinrichtungen und den relevanten SGU-Regeln eingewiesen werden.Zudem muss gewährleistet werden, dass dieses externe Personal die Kenntnisse, Fachkunde und Apparatur hat,die notwendig ist, damit die Arbeit auf sichere, gesunde und umweltverantwortliche Weise ausgeführt werdenkann. In den Anforderungen an die Betriebsführung 6 sind ergänzende Anforderungen für Firmen enthalten.Blatt 10 von 35

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