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Untitled - Essent

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Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010Verwandte DokumenteDokumenttypTitelManagementsystemUPI 1UPI 2UPI 3GrundsätzedokumentGrundsätzedokumentProzedur 011Prozedur 011Prozedur 014Prozedur 025Prozedur 027Prozedur 038Prozedur 040Prozedur 041Prozedur 042ArbeitsanweisungArbeitsanweisungArbeitsanweisungKwaliteits Managementsysteem Productie(Qualitätsmanagementsystem Produktion)Werkvergunningen (Arbeitsgenehmigungen)Taak Risico Analyse (TRA/Aufgaben-Risiko-Analyse)Veilig stellen van installatiedelen (Sicherstellen von Anlagenteilen)Arbo RI&E BU productie algemene aspecten (Arbeitsschutz,Risikoinventarisierung und -bewertung, Geschäftseinheit AllgemeineAspekte ProduktionRegister van milieuaspecten BU productie (Register UmweltaspekteGeschäftseinheit ProduktionEisen voor engineering (Anforderungen an das Engineering)Eisen voor engineering tabel (Anforderungen an die Engineerings-Tabelle)VGM Prozedur Revisie- en onderhoudsprojecten (Prozedur SGU[Sicherheit, Gesundheit, Umwelt ] – Revisions- und Wartungsprojekte)Opvolgen van installatiegerelateerde incidenten (Nachverfolgen vonanlagenbezogenen Zwischenfällen)Beveiligingen overbruggen (Sicherungen überbrücken)Opstellen Operational Implementation Plan (Erstellen eines operativenImplementierungsplans)Beheren documenten (Dokumente verwalten)Modificeren installaties (Anlagen modifizieren)Kwaliteitsbeheersing ontwerp en engineering van bijzondereconstructies (Qualitätssicherung Entwurf und Engineering für besondereKonstruktionen)Opstellen IBC door RCM (Erstellen IBC durch RCM)Beheren P&ID tekeningen (Verwalten von P&ID-Zeichnungen)Pre Start Safety Review (Sicherheitsüberprüfung vor dem Start)Blatt 2 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010Terminologie & AbkürzungenAbkürzung/BezeichnungEvEVGMIBCRCMRI&EP&IDFMEAPHRHAZOPBedeutungEisen voor Engineering /Anforderungen an das EngineeringVeiligheid, Gezondheid en Milieu (SGU/Sicherheit, Gesundheitund Umwelt)Installatie BeheersConcepten / Verwaltungskonzepte AnlageReliability Centred MaintenanceRisico Inventarisatie en Evaluatie / Risikoinventarisierung und-bewertungProces en Instrumentatie diagram(tekening) / Prozess undInstrumentarisierungsdiagramm (Zeichnung)Failure Mode and Effects AnalysisProcess Hazard ReviewHazard and Operability StudyBlatt 3 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010Allgemein1. Einbindung der Mitarbeiter2. SGU-Informationen3. Risikostudien4. Arbeitsverfahren5. Ausbildung, Anweisung und Training6. Auftragnehmer7. Prüfung vor dem Hochfahren8. Mechanische Integrität9. Arbeitsgenehmigungen10. Beherrschung von Änderungen11. Untersuchung ungewöhnlicher Vorfälle12. Notfallplan und Notfallmaßnahmen13. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und interner VorgabenAnlagen:Anlage 3.4-A: Risikoinventarisierung und -bewertung für die ArbeitsumgebungAnlage 4.4-A: Arbeitsmethoden mit schriftlichem Verfahren/schriftlichen AnweisungenAnlage 5.6-A: ÜbertragungsprotokollAnlage 7.1-A: Checkliste HochfahrenAnlage 8.2-A; Apparatur, an der systematisch Inspektion und Wartung durchgeführt werdenAnlage 9.1-A; Zusätzliche Anforderungen an ArbeitsgenehmigungenBlatt 4 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0101. Einbindung der MitarbeiterZielDafür sorgen, dass die Mitarbeiter über Gefahren und andere SGU-Angelegenheiten gut informiertund aktiv in diese Angelegenheiten miteinbezogen werden.Anforderungen1.11.1.1Die Mitarbeiter werden dazu angeregt und in die Lage versetzt, alle essenziellen Informationen über SGU zu erhalten,an SGU-Aktivitäten teilzunehmen, Problembereiche zu kontrollieren und aus dem Weg zu räumen, Anweisungen undverfahren zu prüfen und zu verbessern.Informationen über SGU werden im Unternehmen strukturiert und planmäßig weitergeleitet. Diese strukturierteKommunikation umfasst folgende planmäßige Elemente:• Kommunikation über das Linking-Pin-Modell.• Jeder Mitarbeiter nimmt in Form einer Arbeitsbesprechung teil.• SGU ist ein wichtiger und fester Tagesordnungspunkt bei jeder Arbeitsbesprechung; die Arbeitsbesprechungwird protokolliert.1.1.21.1.31.21.2.1• Die Häufigkeit der Arbeitsbesprechungen wird festgelegt (mindestens 6 Mal pro Jahr).Jeder Mitarbeiter wird in die Lage versetzt, Zwischenfälle, Unfälle und Problembereiche der SGU zu berichten undVerbesserungsvorschläge für Anweisungen und Verfahren einzureichen.Die Abwicklung aller USG-Problembereiche, Zwischenfälle, Unfälle und Verbesserungsvorschläge verläuft strukturiertund nachvollziehbar. Für Rückmeldungen an die Beteiligten wird gesorgt. Siehe auch Paragraph 11.Die Mitarbeiter haben auch eine eigene Verantwortung für sicheres Arbeiten und deshalb wird von ihnen erwartet, dasssie bei allem, was sie tun, den SGU-Aspekten die nötige Beachtung schenken.Alle Mitglieder des Managements und Führungskräfte nehmen ihre individuelle Verantwortung wahr und zeigensichtbar ihre Führungsrolle in Bezug auf SGU; dies bedeutet mindestens:• das persönliche Bekanntmachen von (neuen) SGU-Richtlinien;• die sichtbare Beteiligung und Anwesenheit vor Ort;• Unzulänglichkeiten bei der SGU mit Priorität behandeln;• in einer Vorbildfunktion allgemeine Aufsicht führen über die Arbeiten, Regelungen, Verfahren und risikovollenVerhaltensweisen;• Informieren der Mitarbeiter über ihre persönliche Verantwortung bezüglich der SGU-Aspekte;• Aufnehmen von SGU-Elementen und der Verantwortung darüber in die Funktionsbeschreibung und1.2.2Bewerten der Einstellung und Leistung auf dem Gebiet der SGU in den Leistungsbeurteilungsgesprächen.Alle Mitarbeiter nehmen ihre individuelle Verantwortung hinsichtlich der SGU wahr; dies bedeutet unter anderem:• Einhalten von Verfahren, Anweisungen und Arbeitsgenehmigungen;• Melden von Unzulänglichkeiten, Zwischenfällen und Unfällen und proaktives Einreichen vonVerbesserungsvorschlägen;• proaktives Umsetzen der vom Unternehmen formulierten Sicherheitsprinzipien im allgemeinen Sinn.Blatt 5 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0102. SGU-InformationenZielDafür sorgen, dass Informationen über Gefahrenaspekte der Stoffe und Materialien in den Prozessen,der Prozesstechnologie und der Apparatur festgelegt und regelmäßig aktualisiert werden, dass dieseInformationen zugänglich sind und auf eine Weise zur Verfügung gestellt werden, die für denvorgesehenen Zweck geeignet ist.Anforderungen2.12.22.32.42.52.62.7Daten über Stoffe, die in der Produktion vorkommen, müssen gemäß den Anforderungen der EngineeringstabelleGefährliche Materialien in das Basisdossier Stoffe der betreffenden organisatorischen Einheit aufgenommen werden.Die as-built-Informationen über die Prozesstechnologie, die festgelegt werden müssen, umfassen mindestens:• ein Block-Flussdiagramm oder vereinfachtes Prozessflussdiagramm (einschließlich Material undEnergiebilanz);• die Prozesschemie (Beschreibung chemischer Prozesse und Reaktionen, falls zutreffend);• sichere Unter- und Obergrenzen für Parameter wie Temperatur, Druck, Durchfluss und Zusammensetzung;• eine Bewertung der Konsequenzen von Abweichungen, einschließlich der Abweichungen, die Folgen für dieSicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern und für die Umwelt haben; Bitte beachten: Das kann direkt vonder FMEA/RCM-Studie, PHR oder HAZOP abgeleitet sein. Siehe Anforderungen an die Betriebsführung 3.Für die Prozessapparatur sind mindestens folgende as-built-Informationen festgelegt:• Leitungs- und Instrumentierungspläne (P&IDs);• Bauschalt- oder Logikschaltplan;• Klassifizierungsliste (Druckbehälter) und Dossier Druckbehälter;• Gefahrenzoneneinteilung für die Elektroanlage;• Entwurf und Entwurfsgrundlage, Einstellungen und Testdaten der Sicherheitseinrichtungen, worunter(instrumentelle und mechanische) Sicherungen und Sicherungssysteme, Erkennungssysteme undExplosionspräventionssysteme, eingeteilt als SILa, SIL1, SIL2, SIL3; hinsichtlich der mindestens zudokumentierenden Punkte siehe Anforderungen an das Engineering Registerkarte Prozesssicherheit;• Angewandte Entwurfcodes und -normen.Die Anlagenteile sind sichtbar und systematisch codiert, wobei mindestens die Codierungsnummer, die Flussrichtungund das Medium erkennbar sind.Das Management legt schriftlich fest, welchen anerkannten und allgemein akzeptierten Konstruktionsmethoden undAusführungsformen die Apparatur oder die Anlage entspricht. Zu denken ist dabei an:• Standardentwurf (DIN, ANSI, NEN, EEC);• Engineeringspraktiken, Entwurfsnormen (beispielsweise Anforderungen für das Engineering);• Lastenheft Anlage.Für bestehende Apparatur, die nach Codes, Normen oder Methoden entworfen und hergestellt wurde, die nicht mehrallgemein angewandt werden, wird vom Management überprüft und festgelegt, ob der Entwurf verantwortbar ist und obdie Apparatur in verantwortungsvoller Weise gewartet, inspiziert, geprüft und betrieben wird.Die in Abschnitt 2.1 - 2.6 genannten Informationen werden aktiv verwaltet und regelmäßig aktualisiert und sind für dieMitarbeiter (eigene und Mitarbeiter von Dritten), für die diese Informationen wichtig sind, auf einfache Weisezugänglich.Blatt 6 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0103. RisikostudienZielDafür sorgen, dass das Management eines jeden Standorts über die relevanten Informationenbezüglich Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltfolgen verfügt, die die Tätigkeiten am Standort fürdie Umgebung und das Gelände selbst haben, wahrscheinlich haben werden oder haben können, mitdem Ziel, bei Bedarf effektive Risikobeherrschungsmaßnahmen treffen zu können.Anforderungen3.13.2Für bestehende Anlagen werden zu Beginn mindestens folgende Risikostudien ausgeführt oder Daten festgelegt, wiedies im Registerblatt Prozesssicherheit der Matrix Anforderungen an das Engineering vorgeschrieben ist.Die Ergebnisse der vorausgehenden Studien werden ausgewertet, mindestens gemäß den Anforderungen an dasEngineering, wie im Registerblatt Prozesssicherheit vorgeschrieben. Bei Bedarf werdenRisikobeherrschungsmaßnahmen vorgeschlagen und priorisiert.3.3 Es wird regelmäßig eine Risikoinventarisierung und -bewertung für den Prozess erstellt.3.3.13.3.2Produktionsstandorte verfügen über ein System für die regelmäßige Analyse und Bewertung von Prozessgefahren fürjede Werksanlage, wobei von einer dafür geeigneten Methode Gebrauch gemacht wird. Die Häufigkeit, mit der dieseAnalyse ausgeführt wird, hängt von der Art der Werksanlage und vom Umfang der Anzahl der durchgeführtenModifikationen statt, beträgt aber mindestens fünf pro Jahr.Geeignete Methoden sind PHR und HAZOP (hinsichtlich der Anforderungen, die an diese Methoden gestellt werden,siehe Anforderungen für das Engineering, Registerblatt Prozesssicherheit).Die Ergebnisse aus der genannten Studie werden ausgewertet und die Risiken werden beurteilt. Bei Bedarf wird einMaßnahmenplan erstellt, um diese Risiken zu beherrschen oder zu vermindern.3.4 Es wird regelmäßig eine Risikoinventarisierung und -bewertung für die Arbeitsumgebung ausgeführt.3.4.13.4.2Jeder Standort verfügt über ein System zur regelmäßigen Untersuchung des Arbeitsplatzes, wobei von einergeeigneten Methode Gebrauch gemacht wird, um die potenziellen Risiken der Tätigkeiten deutlich zu machen. Daraufwird ein Maßnahmenplan abgestimmt, um die Risiken zu beherrschen oder weiter zu vermindern. Siehe Anlage 3.4-Afür die Mindestanforderungen an die Risikoinventarisierung und -bewertung.Es steht ein System zur Verfügung, um medizinische und andere Daten bezüglich Gesundheitsrisiken und derenBeherrschung festzulegen. Diese Daten werden gepflegt, aufbewahrt und vertraulich behandelt, wie gesetzlich unddurch unsere Unternehmenspolitik vorgeschrieben. Berufskrankheiten werden registriert.Blatt 7 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0104. ArbeitsverfahrenZiel:Für deutliche Arbeitsverfahren und -anweisungen sorgen, sodass die Arbeiten sicher ausgeführtwerden können und das Risiko von Unfälle und die Gefährdung der Gesundheit und der Umwelt aufein Minimum beschränkt wird.Anforderungen4.14.1.14.1.24.24.34.44.5Das Management entwickelt schriftliche Arbeitsverfahren, in denen deutliche Anweisungen für die Arbeiten nachannehmbaren SGU-Risiken enthalten sind, und führt diese ein. Diese Verfahren und Anweisungen stimmen zudemmit den Anforderungen an die Betriebsführung überein und konkretisieren diese bezüglich der SGU-Informationen(Paragraph 2) und Risikostudien (Paragraph 3) am Arbeitsplatz.Wo dies in den betreffenden Arbeiten zutreffend ist, werden in den Verfahren und Anweisungen in jedem Fall dieunten (4.1.1 bis 4.1.2) beschriebenen Elemente behandelt.Für die folgenden definierten Schritte der Betriebsphase werden schriftliche Arbeitsanweisungen mit deutlichenHandlungsanweisungen erstellt:• Hochfahren;• Normalbetrieb;• befristete Tätigkeiten;• Notstopp, einschließlich der Umstände, bei denen ein Notstopp erforderlich ist; dazu gehört auch dasErteilen der Verantwortlichkeit für einen Notstopp an qualifizierte Fachkräfte, damit Notstopps sicher undrechtzeitig ausgeführt werden;• Handelsweise in Notsituationen;• normaler Stopp;• Start nach Wartungsstopp oder Notstopp (siehe Anforderungen an die Betriebsführung, Paragraph 7).Hier werden mindestens die folgende SGU-Aspekte beschrieben (Minimieren von Risiken) oder die betreffendenInformationen leicht zugänglich gemacht:• Welche Risiken und erschwerenden Umstände werden unterschieden (beispielsweise von HAZOP, RI&Eoder TVA);• SGU-Konsequenzen von Abweichungen von sicheren Betriebswerten (soweit nicht durch HAZOPabgedeckt);• Maßnahmen, um SGU-Risiken als Folge von Abweichungen zu vermeiden oder zu korrigieren;• zur Minderung der erkannten Risiken, erschwerenden Umständen oder Expositionen durchzuführendeMaßnahmen, einschließlich technischer und administrativer Maßnahmen und der Verwendung vonpersönlicher Schutzausrüstung;• welches sind die Eigenschaften und Risiken der im Prozess verwendeten Chemikalien;• Beherrschungsmaßnahmen, die beim physischen Kontakt mit Chemikalien oder der Exposition über dieLuft notwendig sind;• zur Minderung der Risiken oder der erschwerenden Umstände durchzuführende Maßnahmen müssenden Risikobeherrschungsmaßnahmen entsprechen, wie in HAZOP, RI&E oder TVA festgelegt;• Sicherheitseinrichtungen und ihre Funktionen;• Qualitätsbeherrschung für Rohstoffe und Beherrschung von Vorratsniveaus von gefährlichen chemischenStoffen.Die Arbeitsverfahren und Anweisungen sind für alle Mitarbeiter leicht zugänglich, die in einem Prozess arbeitenoder Wartungsarbeiten verrichten.Die Arbeitsverfahren werden so oft wie nötig überarbeitet, sodass sie eine Wiederspiegelung der gängigenArbeitsweise und eventueller Änderungen bei den Prozesschemikalien, der Technologie und der Apparaturdarstellen. Jedes Verfahren oder jede Arbeitsanweisung hat einen namentlich zugewiesenen Verwalter. DasManagement stellt jährlich fest, dass diese Arbeitsverfahren aktuell und korrekt sind.In Anlage 4.4-A ist beschrieben, für welche Arbeitsmethoden von Natur aus oder optional (oder ergänzend zugesetzlichen Bestimmungen) ein(e) schriftliche(s) Verfahren oder Anweisung gelten wird.Spezifische Überlegungen bezüglich der Sicherheit während Dienstreisen:• <strong>Essent</strong>-Mitarbeiter halten sich bei den Sicherheitsaspekten immer auf dem neuesten Stand, wo immersie sich befinden.Blatt 8 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010• <strong>Essent</strong>-Mitarbeiter auf Dienstreise halten sich an die vor Ort geltende(n) Gesetzgebung undVerhaltensregeln und handeln in Übereinstimmung mit den <strong>Essent</strong>-Sicherheitsnormen.Blatt 9 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0105. Ausbildung, Anweisungen und TrainingZielDafür sorgen, dass die Mitarbeiter in jeder Business Group und Konzernstabsabteilung soausgebildet, eingewiesen und trainiert werden, dass sie in der Lage sind, ihre Aufgaben auf sichere,gesunde und umweltbewusste Weise auszuführen.Anforderungen5.1Für jede Niederlassung oder Stabsabteilung und für jede Funktion werden die mindestens erforderlichen SGU-Kompetenzen (beispielsweise in Form eines SGU-Trainings und/oder von SGU-Kenntnissen oder -Erfahrung)festgelegt. Diese müssen folgende relevante SGU-Aspekte abdecken:• allgemeine SGU-Kenntnisse/Kompetenzen (beispielsweise VCA, Betriebsvorschriften,Managementhandbuch);• spezifische SGU-Kenntnisse/Kompetenzen (beispielsweise Arbeitsgenehmigungen, Verwendung vonpersönlicher Schutzausrüstung, Einsatz kleiner Feuerlöscher);• themenorientierte Kenntnisse/Kompetenzen (beispielsweise Feuer und Explosion, HAZOP und SIL-Klassifizierung, Überbrückung von Sicherungen);• funktionsorientierte Kenntnisse/Kompetenzen (beispielsweise Bedienung spezifischer Apparatur,5.25.35.45.55.65.7Kenntnisse der arbeitsplatzspezifischen Gefahren aus beispielsweise RI&E, NEN3140).Für jede Funktion wird hierauf ein Ausbildungs- und/oder Trainingsprogramm erstellt, in dem relevante SGU-Aspekte explizit behandelt werden. Die Ergebnisse dieses Programms werden regelmäßig nachprüfbarausgewertet und bei Bedarf werden korrektive Maßnahmen getroffen.Um das erforderliche SGU-Kompetenzniveau zu erfüllen, wird für jeden Funktionsinhaber daraus ein(mehrjähriger) Ausbildungsplan abgeleitet.Der Ausbildungsplan und dessen Ausführung sehen vor:• Auffrischungsschulungen bei Bedarf;• Registrierung der erfolgten Ausbildungen (nachverfolgbar);• geplante Ausbildungen, Anweisungen und Trainings für jeden Funktionsinhaber für das laufende Jahr;• regelmäßige Überprüfung, ob die Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis auf dem erforderlichen oderunterwiesenen Niveau sind.Linienmanager und ihre Stellvertreter werden nachweisbar in den für ihre Funktion relevanten SGU-Aspekteneingewiesen, bevor sie die zu ihrer Funktion gehörenden Verantwortlichkeiten übernehmen.Anlagenleiter und Funktionsinhaber auf vergleichbarem Niveau unterzeichnen ein Übergabeprotokoll, wenn sieihre Funktion antreten. In diesem Protokoll wird angegeben, wie und in welchem Maß sie in den wichtigsten SGU-Aspekten der betreffenden Werken und/oder Anlagen eingewiesen wurden. Siehe Anlage 5.6-A.Bevor Dritte die Zulassung erhalten, an einem <strong>Essent</strong>-Standort zu arbeiten, müssen sie in den vor Ort geltendenNotverfahren, den vorhandenen Notfalleinrichtungen und den relevanten SGU-Regeln eingewiesen werden.Zudem muss gewährleistet werden, dass dieses externe Personal die Kenntnisse, Fachkunde und Apparatur hat,die notwendig ist, damit die Arbeit auf sichere, gesunde und umweltverantwortliche Weise ausgeführt werdenkann. In den Anforderungen an die Betriebsführung 6 sind ergänzende Anforderungen für Firmen enthalten.Blatt 10 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0106. AuftragnehmerZielDafür sorgen, dass Firmen, die für <strong>Essent</strong> arbeiten (darunter beispielsweise auchTransportunternehmen, Abfallentsorgungsunternehmen und Lohnunternehmen) ihre Arbeit inÜbereinstimmung mit der SGU-Politik und den SGU-Zielsetzungen von <strong>Essent</strong> ausführen.Anforderungen6.1Die Auswahl der Firmen basiert unter anderem auf Anforderungen hinsichtlich ihrer SGU-Unternehmenspolitik undihren SGU-Leistungen.6.2 Für die Firmen gelten die gleichen Regelungen und Vorschriften, wie sie für <strong>Essent</strong> intern gelten.6.36.46.56.66.76.8Die spezifischen SGU-Anforderungen, die <strong>Essent</strong> an die Firmen stellt, werden vertraglich festgelegt. Das giltbeispielsweise für Anforderungen bezüglich der verlangten Leistung, des Trainings und der Berichterstattung.Alle Firmen, Subunternehmer und Mitarbeiter, die für <strong>Essent</strong> arbeiten, müssen mindestens VCA-zertifiziert sein(oder mindestens gleichwertig); eventuelle Ausnahmen hiervon werden einheitlich festgelegt.Bevor Firmen an einem <strong>Essent</strong>-Standort arbeiten dürfen, werden sie in den Notverfahren, den vorhandenenNotfalleinrichtungen und den relevanten SGU-Vorschriften vor Ort eingewiesen.Es wird gewährleistet, dass diese Firmen über die Kenntnisse, Fachkunde und Apparatur verfügen, die notwendigsind, damit die Arbeiten auf sichere, gesunde und umweltverantwortliche Weise ausgeführt werden können, wie esmindestens auch für <strong>Essent</strong> intern gilt (beispielsweise die Verwendung von elektrischem Handwerkzeug nachNEN3140; Aufstiegshilfen, die nachweisbar regelmäßig geprüft werden).Firmen, die an oder in der Nähe eines Prozesses oder Anlage arbeiten, werden über die potenziellen SGU-Risikendes Prozesses und der Anlage in Beziehung zu den auszuführenden Arbeiten informiert.Mit Hilfe eines Arbeitsgenehmigungssystems wird dafür gesorgt, dass die Arbeit auf die erforderliche Weiseausgeführt wird (Kontrolle von Schnittstellen zwischen <strong>Essent</strong> und der Firma). Siehe Anforderungen an dieBetriebsführung, Kapitel 9.6.9 Vor Beginn der Arbeiten mit erhöhtem Risiko muss eine TRA erstellt und von <strong>Essent</strong> genehmigt werden.6.106.11Das Management von <strong>Essent</strong> sorgt dafür, dass Firmen sich bei der Ausführung ihrer Arbeiten und der Erfüllungihrer Verantwortlichkeiten an die Vorschriften und Normen von <strong>Essent</strong> halten. Abweichungen hiervon werdenkorrigiert.Das SGU-Verhalten der Firmen wird systematisch beurteilt und beeinflusst die zukünftige Auswahl der Firmen.Diese systematische Beurteilung umfasst mindestens:• spezifische, vorab festgestellte SGU-Kriterien, die zur Bewertung herangezogen werden;• regelmäßige und konsistente Bewertung; die Art und Weise und die Häufigkeit, mit der eine Bewertungdurchgeführt wird, ist festgelegt und abhängig von/vom oder basiert auf: (dem) Umfang des Auftrags (Arbeitsstunden/Auftragssumme); (der) Dauer des Auftrages (Laufzeit); (der) Frage, ob sie jährlich oder nach Beendigung des Auftrags erfolgt; (der) Ausrichtung auf Verbesserungen; (den) Ergebnissen, die mit betreffenden Firma besprochen werden; (der) Feststellung eventueller Konsequenzen für das Firmenrating und der Auswahl fürzukünftige Aufträge.Blatt 11 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0107. Prüfung vor dem HochfahrenZielDafür sorgen, dass das Produktionsmanagement kurz vor dem Hochfahren einer Werksanlage odereines Teils einer Werksanlage prüft, ob die Werksanlage auf sichere und umweltverantwortlicheWeise in Betrieb genommen werden kann.Anforderungen7.17.1.17.1.2Kurz bevor eine Werksanlage oder ein Teil einer Werksanlage, in der Wartung ausgeführt und/oder Änderungenvorgenommen wurden (neuerlich) in Betrieb genommen wird, überprüft das Management anhand einer Checkliste,ob die Werksanlage auf sichere und umweltverantwortliche Weise hochgefahren werden kann. Die benötigteDokumentation zur Verifizierung wird besorgt. Mindestens stichprobenartig wird die Dokumentation auf Detailsgeprüft.Diese Checkliste muss mindestens folgende Elemente beinhalten:Für Änderungen: Stimmt die Ausführung mit den Entwurfsspezifikationen überein? Wurde eine Störungsanalyse gemäß den Anforderungen für das Engineering Prozesssicherheitausgeführt und wurden die Erkenntnisse umgesetzt? Wurden die relevanten Sicherungen installiert und geprüft? Sind die relevanten Notfalleinrichtungen einsatzbereit? Wurde die relevante Dokumentation überarbeitet? Wurden die Beteiligten über die Änderungen informiert und wurden, falls notwendig, neue Anweisungengegeben? Sind ergänzende, eventuell befristete SGU-Maßnahmen getroffen worden?Siehe Anlage 7.1-A für Details der auszuführenden Prüfungen (wo relevant).Wenn nur identischer Austausch stattgefunden hat: Stimmt die Ausführung mit den Entwurfsspezifikationen überein? Sind die relevanten Sicherungen installiert und geprüft worden? Sind die relevanten Notfalleinrichtungen einsatzbereit? Wurde die relevante Dokumentation überarbeitet? Sind ergänzende, eventuell befristete SGU-Maßnahmen getroffen worden?7.27.37.47.5Siehe Anlage 7.1-A für Details zu den auszuführenden Prüfungen (wo relevant).Die zur Verifizierung benötigte Dokumentation wird von den Ausführungsprojektleitern besorgt (ShutdownManager; Vertragsmanager; Projektmanager) und gebündelt dem Management der betreffenden Anlage zurVerfügung gestellt und von diesem beurteilt (Teamleiter und/oder Standortmanager).Bei Bedarf werden (befristete) zusätzlich für notwendig erachtete Risikobeherrschungsmaßnahmenvorgeschrieben und vom Teamleiter Produktion ergriffen. Die Ergebnisse der Prüfung vor dem Hochfahren werdenfestgehalten (Protokoll Hochlaufprüfung).Erst nachdem gemäß obengenannten Ausführungen die Autorisierung durch den Standortmanager (oder seinemangewiesenen Befugten) verliehen wurde, kann hochgefahren werden.Für das erste Hochfahren von neuen Werksanlagen siehe Registerblatt Prozesssicherheit der Anforderungen andas Engineering.Blatt 12 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0108.7Alle Anlagen werden mindestens einmal alle fünf Jahre systematisch analysiert, um festzustellen, inwieweitAusfallmechanismen, die die mechanische Zuverlässigkeit bestimmen, beherrscht werden (abgezielt wird auf dieAusfallmechanismen aus der FMEA/RCM-Studie, wie Korrosion, Vibrationen, Ermüdung, Überalterung,Kältesprödigkeit, Kavitation, Überbelastung, Erosion, usw. und worauf die Wartungsprogramme basieren). DieErgebnisse dieser Analyse werden festgehalten, ebenso eventuelle Maßnahmen, die auf der Grundlage dieserErgebnisse getroffen werden.8.8 Für die Ausführungsanforderungen für Anlagen und Apparaturen gelten die Anforderungen an das Engineering.Blatt 14 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0109. ArbeitsgenehmigungenZielDurch Regelungen für die Verminderung von Risiken für Tätigkeiten sorgen, die außerhalb dernormalen Bedienarbeiten liegen.Anforderungen9.19.2Für alle Tätigkeiten, die nicht zu den normalen Bedienarbeiten gehören und die bestimmte SGU-Risiken mit sichbringen, gilt ein adäquates Genehmigungssystem. Dieses System umfasst mindestens folgende Punkte: Meldepflicht bei Eintritt in die Werksanlage; die allgemeine Arbeitsgenehmigung; spezifische Genehmigungen sind für folgende Arbeiten notwendig: feuergefährliche Arbeiten; Betreten eines geschlossenen Raumes; Grabungsarbeiten; Arbeiten mit Strahlung (Nutzung radioaktiver Quellen). Im Genehmigungssystem kann optional für folgende Arbeiten eine spezifische Zulassung gelten: Hebearbeiten; Betreten eines Hochspannungsraumes; Betreten von Dächern; Arbeiten unter Wärmebelastung.Siehe Anlage 9.1 A für weitere Anforderungen.Im Genehmigungssystem müssen u. a. folgende Daten festgelegt sein: Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Genehmigungserteilers, Genehmigungsempfängers(-inhabers), eventueller Messfachkräfte und eventueller Sicherheitswache; Autorisierungsniveau (Zeichnungsbefugnis); Bedingungen, unter denen eine Genehmigung notwendig ist oder unterbleiben kann, und derjenige, derdarüber entscheidet.Blatt 15 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP01010. Beherrschen von ÄnderungenZielSicherstellen, dass die relevanten Änderungen bezüglich der 4 „M“ (Mittel, Material, Methode,Mensch) auf ihre SGU-Aspekte überprüft werden, bevor sie durchgeführt werden.Anforderungen10.1Jeder Produktionsstandort verfügt über ein System oder eine Methode, vorab die SGU-Aspekte von befristetenund permanenten Änderungen – mit Ausnahme von identischem Austausch – bezüglich der 4 „M“ (Mittel, Material,Methode, Mensch) zu überprüfen. Das System muss also Änderungen an Anlagen, Apparatur, Prozessen undProzesskonditionen, Grundstoffen und Arbeitsmethoden/Anweisungen decken.Dieses System oder diese Methodik umfasst mindestens die folgenden Elemente:eine Beschreibung, in welchen Fällen die SGU-Aspekte einer beabsichtigten Änderung nach dieserMethode beurteilt werden müssen;den Prozessablauf und die Befugnisse/Verantwortlichkeiten bezüglich der SGU-Genehmigung/Akzeptanz der Änderungen;das Anpassen relevanter Dokumentation und Information;ein Verfahren für unvorhergesehene dringende Änderungen;eventuell notwendiges Training, Anweisung und Kommunikation, bevor die Änderung eingeführt werdenkann;10.210.2.110.2.210.2.3• Übergabe von Apparatur durch das Engineering/die Wartungsabteilung an die Produktionsabteilung.Für jede operative Einheit wird eine adäquat ausgebildete multidisziplinäre „Änderungskommission“ für diestrukturierte Beurteilung der relevanten SGU-Aspekte von Änderungsvorschlägen (vorgesehenen Änderungen)technischer Art benannt: Änderungen von Anlagen, Apparatur, Prozess oder Prozesskondition.Die relevante Dokumentation für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderung wird von der regulärenEngineeringsabteilung angeboten. Die „Änderungskommission“ prüft.Die Änderungskommission prüft die vorgeschlagene Änderung gemäß den Anforderungen an das Engineering undteilt die Sicherungseinrichtungen gemäß den Anforderungen für das Engineering ein. Die Änderungskommissionkann (zwingende) Vorschläge zur Verbesserung abgeben. Eine Standardcheckliste in verkürzter Form kann vomRegisterblatt Prozesssicherheit der Anforderungen an das Engineering abgeleitet werden.Die Änderungskommission prüft außerdem, ob eine der folgenden Standard-SGU-Studien oder -Dossiers als Folgeder vorgeschlagenen Änderung angepasst werden muss (siehe Tabelle Anforderungen für das Engineering):• PVA (procesveiligheidsanalyse/Prozesssicherheitsanalyse);• Dossier Grundstoffe;• QRA (kwantitatieve risicoanalyse/quantitative Risikoanalyse);• MCA (Maximaal te voorziene ongeval/maximal vorhersehbarer Unfall);• Entwurfsgrundlage Anlagen und Gebäude;• Freisetzung chemischer Stoffe und Staub am Arbeitsplatz;• Emissionen;• Lärm, der sich bis zur Wohnbebauung hin auswirkt;• Abfallverwertungsplan• Nutzungsanforderungen an Anlagen;• Einteilung Gefahrenzonen.Blatt 17 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP01010.2.410.2.5Gemäß Paragraph 7 muss vor dem Hochfahren geprüft werden, ob die Modifikation gemäß Spezifikation erfolgt istund die Empfehlungen der „Änderungskommission“ durchgeführt wurden. Endverantwortlich hierfür ist derStandortmanager. Er kann eventuelle (zusätzliche, eventuell befristete) Beherrschungsmaßnahmen in Kraftsetzen.Die Mitglieder der Änderungskommission müssen:• in den HAZOP-Techniken und in der SIL-Klassifizierung trainiert sein oder sich darin beraten lassen;• ausreichende Kenntnisse oder Erfahrung in Bezug auf die Werksanlage haben;• multidisziplinär zusammengesetzt sein, wobei folgende Disziplinen vertreten sind (abhängig von der Artder zu beurteilenden Änderung):ooooI&CMechanikElektrikBetrieb10.310.4Der Antragsteller oder Projektleiter der Änderung ist in der Regel während der HAZOP-Prüfung anwesend.Während der HAZOP-Prüfung sind mindestens 3 Mitglieder anwesend (von verschiedenen Disziplinen).Für die Anpassung der Arbeitsmethoden und Bedienungsunterweisungen mit SGU-Charakter gilt, dass dieErstellung, die Korrektur und die Zulassung durch voneinander unabhängige Funktionsinhaber stattfinden müssen.Der Verwalter der betreffenden Unterweisung erteilt die Zustimmung.Geplante Organisationsänderungen werden vor der Implementierung auf eventuelle Konsequenzen auf demGebiet der SGU geprüft.Blatt 18 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP01011. Untersuchung ungewöhnlicher VorfälleZielGewährleisten, dass ungewöhnliche Vorfälle (Risikosituationen, Zwischenfälle und Unfälle)tiefgreifend analysiert werden, um die Ursachen zu finden (direkte und verdeckte), damit adäquateMaßnahmen ergriffen werden können, um Wiederholungen zu vermeiden und die SGU-Leistung zuverbessern.DefinitionenDefinitionen von ungewöhnlichen Vorfällen und damit in Verbindung stehende Begriffe gemäßOSHA 29 CFR 1904.Anforderungen11.111.211.3Jeder Manager regt die Mitarbeiter dazu an, alle ungewöhnlichen Vorfälle zu melden, sodass diese analysiertwerden können. Das macht es möglich, von diesen Vorfällen zu lernen und ähnliche Vorfälle in der Zukunft zuvermeiden.Jeder ernsthafte ungewöhnliche Vorfall wird unmittelbar durch das verantwortliche Management untersucht. Dazuwird ein Untersuchungsteam zusammengestellt, das über die Ursache, die verdeckte Ursache und dieempfohlenen Maßnahmen berichtet, um Wiederholungen zu vermeiden. Wenn es vom verantwortlichen Managerals sinnvoll erachtet wird, erfolgt eine Ursachenanalyse nach einer Standardmethode (Tripod oder Keppner-Tregoe-Methode).Ein Untersuchungsteam besteht mindestens aus:• einem Aufsichtsführer aus dem Management der ersten Linie;• einem Funktionsinhaber mit spezifischen Kenntnissen über den betreffenden Prozess, einschließlicheines Firmenmitarbeiters, wenn es um Arbeiten der betreffenden Firma geht;• andere Funktionsinhaber mit Kenntnissen und Erfahrung, die notwendig sind, um den Vorfall tiefgreifendzu untersuchen und zu analysieren.11.4Die Untersuchung wird mit einer Berichterstattung über den ernsthaften ungewöhnlichen Vorfall ergänzt, dermindestens Folgendes enthält:• Basisinformationen (Ort, Einheit, Datum des ungewöhnlichen Vorfalls, Zeugen);• Informationen über eventuelle Verletzte und die Art der eventuellen Verletzung;• eine Tatsachenbeschreibung des Vorfalls;• sofort getroffene Maßnahmen;• der Anlass (direkte Ursachen) und verdeckte Ursachen (Basisursachen);• die Maßnahmen, die notwendig sind, um eine Wiederholung zu vermeiden;• eventuelle Empfehlungen aus der Untersuchung;• Unterschrift des Endverantwortlichen des Untersuchungsteams.11.5 Lerneffekte für andere Niederlassungen oder Abteilungen werden gegenseitig strukturell ausgetauscht.11.6Der verantwortliche Linienmanager garantiert die Ausführung der vereinbarten Beherrschungsmaßnahmen undkontrolliert diese.Blatt 19 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP01011.7 Es muss ein System vorhanden sein, mit dem noch offenstehende Maßnahmen nachverfolgt werden können.11.811.9Untersuchungsberichte über die ungewöhnlichen Vorfälle werden mindestens dreißig Jahre aufbewahrt (Aufnahmein das Konzernarchiv).Es muss ein Verfahren über Behandlung und Kommunikation ungewöhnlicher Vorfälle gelten, die juristischeund/oder öffentliche Folgen haben können.Blatt 20 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP01012. Notfallplan und NotfallmaßnahmenZielDafür sorgen, dass Pläne erstellt und Vorbereitungen getroffen werden, um bei Unfällen oderKatastrophen adäquat reagieren zu können. Das heißt, dass alle Maßnahmen getroffen werden, dienotwendig sind, um Anwohner, Mitarbeiter, Firmenpersonal, Umwelt und Eigentum zu schützen.Anforderungen12.112.2Der Notfallplan und die Notmaßnahmen müssen auf den identifizierten Notsituationen und LOC-Szenarienbasieren, die bei den verschiedenen Prozessen, Anlagen und Tätigkeiten entstehen können. Mindestens müssender Notfallplan und die Notfallmaßnahmen auf den identifizierten Notsituationen und LOC-Szenarien derRisikostudien von Paragraph 3 basieren.Jeder Standort verfügt über einen Notfallplan, der die technischen, medizinischen und organisatorischenEinrichtungen umfasst, mit denen die Folgen von Unfällen und Katastrophen begrenzt werden können. Es müssenin jedem Fall ausreichende Mittel vorhanden sein (technisch, organisatorisch, personell), um bei Unfällen ErsteHilfe leisten und Katastrophen bekämpfen zu können.12.312.412.512.6Der Notfallplan wird mit der örtlichen Behörde, den örtlichen Hilfsdiensten und Nachbarunternehmen abgestimmt.Der Notfallplan wird regelmäßig in der Praxis, mindestens 1 Mal in 3 Jahren, geprüft und beurteilt.Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit des Notfallplanes in Notsituationen wird durch Maßnahmen, wieSchattenarchive und/oder Backup-Einrichtungen garantiert.Jeder Standort verfügt über deutlich erkennbare technische und organisatorische Notfalleinrichtungen, die auf dieRisiken am Standort abgestimmt sind und eine schnelle und zielgerichtete Reaktion möglich machen. DieseEinrichtungen werden regelmäßig auf ihre Brauchbarkeit geprüft und wenn notwendig angepasst oder ersetzt. Esmüssen regelmäßig Unterweisungen und Übungen im Gebrauch dieser Notfalleinrichtungen stattfinden.Blatt 21 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP01013. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und internerVorgabenZielGewährleisten, dass die Standorte und Stabsabteilungen dafür sorgen, dass sowohl alleanzuwendenden örtlichen und grenzüberschreitenden gesetzlichen Verpflichtungen als auch interne<strong>Essent</strong>-Verfahren und Anweisungen eingehalten werden, um so das Risiko für Unfälle und dieGefährdung der Gesundheit und der Umwelt auf ein Minimum zu beschränken.Anforderungen13.113.2Jeder Standort verfügt über oder kann zurückgreifen auf spezifische Informationen und spezifisches Knowhow, umden örtlichen und grenzüberschreitenden Gesetzen und Regelungen, international akzeptierten Codes undArbeitsweisen, der Unternehmenspolitik von <strong>Essent</strong> und den <strong>Essent</strong>-Verfahren und -Anweisungen entsprechen zukönnen.Es ist ein System vorhanden, um den anzuwendenden Gesetze und Regelungen, international akzeptierten Codesund Arbeitsweisen, der Unternehmenspolitik von <strong>Essent</strong> und den <strong>Essent</strong>-Verfahren und -Anweisungen zuentsprechen.Blatt 22 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010Anlage 3.4-A: Risikoinventarisierung und -bewertung fürdie Arbeitsumgebung3.4.A.1Für die Arbeitsumgebung wird eine Risikoinventarisierung und -bewertung (RI&E) durchgeführt.Diese wird- auf die folgende Weise ausgeführt:• Sammeln von Informationen;• Identifizieren der Verwendung von Apparaturen oder Chemikalien und der Arbeitsplatzumgebung.• Identifizieren der latenten Risiken. Bitte beachten: Bei Bedarf nach den geltenden Regeln messen, mitkalibrierten Geräten und durch qualifiziertes Personal (beispielsweise dBA-Messung, Bestimmung des MAK-Wertes [maximale Arbeitsplatzkonzentration]);• Quantifizieren der Risiken;• Bewerten der Risiken;• Definieren der Risikobeherrschungsmaßnahmen nach den Prinzipien (in dieser Reihenfolge):ooooAnpassen des Prozesses/der Quelle;Abschirmen der Quelle;Installieren von Sicherheitseinrichtungen;Beherrschen des Restrisikos, mit/durch:• ergänzenden Verfahren oder Anweisungen;• Abschirmen der Mitarbeiter (persönliche Schutzausrüstung).• Implementieren (Implementierungsplan).• Bewerten der Effektivität von Risikobeherrschungsmaßnahmen.•- für verschiedene Arbeitsplätze ausgeführt, worunter:• die regulären Bedienerarbeitsplätze in der Anlage;• spezielle Bedien-/Schalträume;• Werkstätten;• Be- und Entladestationen;• Magazine;• Labore;• Büros und Archive.- für verschiedene Tätigkeiten ausgeführt, worunter:• Hochfahren, Herunterfahren, Notstopp, sich wiederholende Arbeiten (Kontrollrundgänge, reguläreBedienung, Reinigungsarbeiten, Probenentnahmen), Maßnahmen, um Anlagenteile zu sichern;• reguläre Wartungsarbeiten (wie Schweißen, Schleifen, Bohren, Schrauben);• elektrisch Sichern;• Be- und Entladen, Lagern und Umschlagen von Gütern.• Arbeiten an oder mit Computern und sonstigen Bürogeräten.- und untersucht die Sicherheits- und Expositionsrisiken durch Chemikalien, Staub, Lärm, ionisierende Strahlung, nicht-Blatt 23 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0103.4.A.23.4.A.33.4.A.4ionisierende Strahlung, Vibrationen, Enzyme und Mikroorganismen und die physische und geistige Belastung.Einzelne RI&E-Aspekte der verschiedenen Arbeitsplätze:- Anlage/Arbeitsplätze/Werkstätten:• Maschinen müssen mit Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein, die die unerwartete Bewegung vonbeweglichen Teilen verhindern und einen Notstopp der betreffenden Maschine ermöglichen.• Müssen mit geeigneten Mitteln ausgestattet sein, die eine Verletzung verhindern, als Folge von:o beweglichen Teilen;o Kontakt mit heißen Flächen;o Spritzen oder Leckage von Flanschen oder Leitungen, die unter Druck stehende heiße oderaggressive Flüssigkeiten enthalten.• Schädliche Gase und Dämpfe müssen effektiv abgesaugt und gefiltert werden.• Maschinen und Produktionsmittel müssen den EU-Normen entsprechen.- Elektrische Schalträume:• nur für autorisiertes Personal zugänglich;• gegen unerwünschten Kontakt angebrachte Vorkehrungen;• Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrichtung vorgeschrieben und verwendet.Die Informationen aus der Risikoinventarisierung und -bewertung für die Arbeitsumgebung müssen zur Verfügungstehen und von den Betroffenen einfach für ihre Arbeitsumgebung zurate gezogen werden können.Bei der Implementierung von Beherrschungsmaßnahmen muss in der Anlage und am Arbeitsplatz eindeutig und mitPiktogrammen angegeben werden, welche persönlichen Schutzausrüstungen zu verwenden sind. Diese müsseneindeutig spezifiziert sein und ausreichend vorhanden sein.Blatt 24 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010Anlage 4.4-A: Arbeitsmethoden mit schriftlichemVerfahren4.4.A.14.4.A.24.4.A.3Für folgende Arbeitsmethoden gilt mindestens ein schriftliches Verfahren oder schriftliche Anweisungen:• Überbrücken von Sicherungen.• Lock-out, secure; tag-out and try-out-Verfahren (elektrisches und mechanisches Sichern);• Gewährung des Zugangs zu Arbeiten an einer Anlage über das Arbeitsgenehmigungssystem (sieheParagraph 9, Arbeitsgenehmigungen); es gelten mindestens (spezifische) Arbeitsgenehmigungen für: allgemeine Arbeiten; feuergefährliche Arbeit; das Betreten geschlossener Räume; Grabungsarbeiten; Arbeiten mit Strahlung (Einsatz radioaktiver Quellen).Für folgende Arbeitsmethoden kann (optional) ein(e) schriftliche(s) Verfahren/Anweisung für in Kraft gesetzt erklärtwerden:• spezifische Wartungsaufgaben;• Vergeben von Wartungs-/Reparaturarbeiten an demontierter Apparatur oder von Abrissarbeiten anDritte;• Drucktest/Entpressen von Prozessapparatur, Druckfässern und des Leitungssystems;• Arbeiten in der Höhe;• Arbeiten auf Dächern;• Arbeiten mit Gerüsten und Steighilfen;• Arbeiten mit Hebezeug und Kränen;• Arbeiten mit Gabelstaplern, Löffelbaggern, etc.;• Arbeiten mit Nagelpistolen;• Arbeiten mit Hochdruckspritzgeräten;• Arbeiten mit LPG und Acetylen-Zylindern;• Arbeiten mit Sauerstoffgas-Schweißgeräten und Schneidbrennern;• Arbeiten mit Druckluft;• Arbeiten an elektrischen Geräten;• Arbeiten mit elektrischen Werkzeugen;• Arbeiten an der Brandüberwachung und an Feuerlöschsystemen;• Arbeiten mit Schläuchen (einschließlich Prüfung/Aufspulanweisung);• Lagerung und Nutzung radioaktiver Quellen und Gebrauch von Lasergeräten;• Arbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialen und Komponenten;• Betreiben und Warten der Werkstattgeräte;• Verwalten und Prüfen von (spezifischen/m) Werkzeugen und Material;Für die Überbrückung von Sicherungen gelten mindestens folgende Bestimmungen:• Mechanische kapazitive Überdruckventile werden NICHT überbrückt;• Vor der Überbrückung einer Sicherung oder eines Sicherungssystems muss schriftliche Autorisierung erteiltwerden.Blatt 25 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010• Der Erteiler der Autorisierung ist abhängig von der Klassifizierung des Sicherungsniveaus:für SIL 2, SIL 3 und SIL 4 ist die Autorisierungsebene der Betriebsmanager. Bei dessenAbwesenheit ist es der Standortmanager.Für SILa und SIL 1 ist die Autorisierungsebene der Teamleiter. Bei dessen Abwesenheit derstellvertretende Teamleiter oder der Betriebsmanager.Für Sicherungen, die noch nicht nach der SIL-Einteilung klassifiziert sind, gilt:o Bei einer S1-Sicherung (Sicherung, wobei der maximale Effekt Tod oder bleibendeInvalidität ist) ist die Autorisierungsebene der Betriebsmanager. Bei dessen Abwesenheitder Standortmanager.o Bei einer anderen als der S1-Sicherung ist die Autorisierungsebene der Teamleiter. Beidessen Abwesenheit der stellvertretende Teamleiter oder der Betriebsmanager.o S1 oder nicht S1: Die Situation in gemeinsamer Abstimmung mit mindestens demTeamleiter einschätzen, eventuell ergänzt durch (einen) Spezialisten.Für die Überbrückung wird maximal Folgendes schriftlich protokolliert:o Code der zu überbrückenden Sicherung;o Gründe der Überbrückung;o SIL-Kategorie S1 oder S1 / nicht-S1;o Beschreibung des maximal zu erwartenden Effektes (Einschätzung eventuell ausHAZOP);o vorgeschlagene zusätzliche Risikobeherrschungsmaßnahmen;o (erwarteter) Zeitpunkt der Überbrückung;o erwartetes Ende der Überbrückung;o Unterschrift Teamleiter und Erteiler der Autorisierung (wenn unterschiedlich).Sofort nach der Überbrückung:o Art und Weise der Überbrückung (vom Ausführenden);o Datum und Zeitraum der gesetzten Überbrückung;o Name und Unterschrift des Ausführenden.Überbrückungszeitraum:o Für SIL 2, SIL 3, SIL 4 oder S1 (wenn noch kein SIL-Niveau festgestellt wurde) gilt:Maximal 2 Wochen; immer um 2 Wochen durch den Erteiler der Autorisierung bismaximal 2 Monate verlängerbar.o Für SIL1 und SIL a oder nicht-S1 (wenn noch kein SIL-Niveau festgestellt wurde) gilt:Maximal 6 Wochen; immer um 6 Wochen durch den Erteiler der Autorisierung bismaximal 6 Monate verlängerbar.o Die Autorisierung zur Verlängerung wird vom Teamleiter initiiert.Beim Zurücknehmen der Überbrückung (zurück zur ‚Entwurfs-Situation‘) wird auf demÜberbrückungsprotkoll aufgezeichnet:o Datum und Zeitpunkt der Wiederherstellungsüberbrückung;o Name und Handzeichen des Ausführenden;o Name und Handzeichen des Teamleiters.Ein (vorgesehener) längerer Überbrückungszeitraum wird als strukturelle Änderung betrachtet, fürBlatt 26 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010die eine strukturell akzeptable alternative Vorkehrung getroffen werden muss, diese ist gemäßParagraph 10 der Anforderungen an die Betriebsführung abzuwickeln (Beherrschung vonÄnderungen).Protokolle von offenen Überbrückungen stehen auf der Wache zur Verfügung.Protokolle der zurückgenommenen Überbrückungen werden mindestens 2 Jahre aufbewahrt.Blatt 27 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010Anlage 5.6A: ÜbergabeprotokollBeispiel des Titelblattes eines ÜbergabeprotokollsÜbergabeprotokollVersandliste:Datum:Funktion:Abteilung:Niederlassung:Mit diesem Protokoll erklären wir, dass der Übergabeprozess bezüglich der vollendet ist und die Qualität dieses Prozesses von einer Art ist, dass die SGU-Verantwortlichkeitender oben genannten Funktion des ausscheidenden Funktionsinhabers auf den neuenFunktionsinhaber übergeben werden können.Unterschrift:AusscheidenderFunktionsinhaberNeuerFunktionsinhaberName:Datum:Blatt 28 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0105.6.A.15.6.A.2An das Übergabeprotokoll wird eine Übergabeliste angehängt, auf der die individuellen Punkte aufgelistet sind, diewährend der Übergabe besprochen wurden.SGU-Angelegenheiten, die für gewöhnlich in die Übergabeliste aufgenommen werden:• Funktion:oooVerantwortlichkeiten und Befugnisse (einschließlich spezieller Verantwortlichkeiten, wie dasErgreifen von Maßnahmen in Notsituationen);gesetzliche Verpflichtungen;Kontakte mit den gesetzgebenden Behörden.• Anlage:ooooInterne und externe Sicherheitsberichte;interne und externe Berichte von Audits;Status und Vollständigkeit der Werksanlagendokumentation (siehe Anforderungen an dieBetriebsführung, Paragraph 2);spezifische SGU-Merkmale, wie:• spezielle Merkmale der Prozesstechnologie, Chemie;• spezielle Merkmale der Geräte;• bekannte Verschlechterungsmechanismen;• ungewöhnliche örtliche Umstände;• bekannte empfindliche Gebiete oder Schwachpunkte;• wichtige ungewöhnliche Vorfälle und Beinahe-Unfälle;• sonstige speziellen Risiken;• die neuesten Risikostudien (siehe Anforderungen an die Betriebsführung, Paragraph3).• Systeme:o SGU-Verfahren und -Anweisungen (Managementsystem);o regelmäßige SGU-Besprechungen;o regelmäßige SGU-Berichte.• Personen:o Organigramm;o Liste der Personen und Gruppen, mit denen der Funktionsinhaber Kontakt hat; derFunktionsinhaber wird diesen Personen und Gruppen vorgestellt;o Übergabe der relevanten HRM-Daten, für die der Funktionsinhaber der Linienverantwortlicheist.Blatt 29 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010Anlage 7.1-A: Checkliste Hochfahren7.1.A.17.1.A.2Ausführung gemäß den Entwurfsspezifikationen:Situativ zu bestimmen. Möglichkeiten:o Überprüfen, ob alle Komponenten montiert sind und den Spezifikationen entsprechen, erforderliche Zertifikateüberprüfen; Ausführungskonformität anhand der P&ID's und der Leitungs-ISO's; Ausführungskonformität anhand der EMRA-Dokumente (Logikschaltungen,Stromkreispläne, Zeichnungen Abzweigschrank, usw.).o Weitere Inspektionen (mechanische Fertigstellung): Prüfen, ob alle Leitungen und Armaturen geschlossen sind. Prüfen, ob eventuelle Leckagen vorhanden sind. Prüfen, ob Blindflansche montiert sind. Prüfen, ob Steckscheiben/Brillensteckscheiben gemäß Vorschrift angebracht oderherausgezogen wurden. Prüfen, ob Drosselblenden und Rückschlagklappen installiert sind. Prüfen, ob die 3-Wegeklappen in der richtigen Position stehen. Position der Locked-Open- und Locked-Closed-Ventile prüfen. Prüfen, ob zeitlich begrenzte Vorkehrungen installiert sind (beispielsweiseSpulenanschlussleitungen oder Siebe) und später wieder entfernt werden.Störungsanalyse ausgeführt und Erkenntnisse implementiert?Störungsanalyse gemäß Anforderungen für das Engineering und Zwischenfall-Nachverfolgung.Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Bericht der Störungsanalyse implementiert?Wurden nach der Störungsanalyse noch Modifikationen durchgeführt; wenn ja:zusätzlicher Bericht Störungsanalyse oder Prüfung Störungsanalyse.Wurden eventuelle offene Punkte vom Standortmanager für das Start-up genehmigt?Blatt 30 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0107.1.A.37.1.A.4Relevante Sicherungen und TOD's [Geräte unter Druck]: installiert und geprüft?Bitte beachten: Geprüft bedeutet: Neu geprüft (gemäß geltender Prüfhäufigkeit oder weil Wartung an derbetreffenden Sicherung ausgeführt wurde) oder noch innerhalb des Gültigkeitszeitraums der vorherigen Prüfung.o Mechanische Sicherungen: Installiert? Geprüft? Protokolle vorhanden?o Geräte unter Druck (TOD's) Geprüft/inspiziert und gemäß den Richtlinien für TOD's freigegeben? Protokolle vorhanden?o Gerätesicherungen und Sicherungsmaßnahmen: Laufprüfung von Gerätesicherungen SILa und SIL1 (oder nicht-S1) undSicherungsmaßnahmen durchgeführt? Prüfprotokoll vorhanden? Integrale Prüfung (mindestens eine funktionale Prüfung) vonGerätesicherungen und Sicherungsmaßnahmen SIL2, SIL 3 und SIL4 (oderS1) durchgeführt?Relevante Notfalleinrichtungen einsatzbereit?Funktionsprüfung von Notfalleinrichtungen durchgeführt (oder fällt noch in den Gültigkeitszeitraum der vorherigenPrüfung):oooooNot- und Augenduschen;Feuerlöscher (Handlöscher und automatische Löschvorrichtungen);Gaserkennungssysteme;Fluchtwege und Notausgänge frei von Hindernissen;Notausgänge und Notfalleinrichtungen gut gekennzeichnet.7.1.A.57.1.A.67.1.A.7Relevante Dokumentation überarbeitet?• Zeichnungen und Dokumente, wie spezifiziert in den Anforderungen an dieBetriebsführung 2.2 und 2.3, mindestens in rot/blau manuell as/built überarbeitet, für diebetreffende ausführende Abteilung(en) vorhanden.Die Betroffenen über die Änderungen informiert und bei Bedarf neue Anweisungen gegeben?• Relevante Bedienungsanweisungen (mindestens in rot/blau manuell) überarbeitet?• Relevante Anweisungen oder Trainings für eventuelle neue Geräte oder Anlagenerhalten?Ergänzende, eventuell befristete SGU-Maßnahmen getroffen?• Wurden, wo notwendig, die lokalen Behörden und eventuellen Anwohner über dieInbetriebnahme der Anlage informiert?• Wurden, wo notwendig, Notfallteams informiert?• Wurden eventuelle zusätzliche (befristete) vorgeschriebeneRisikobeherrschungsmaßnahmen (beispielsweise aus HAZOP) ausgeführt?Blatt 31 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010Anlage 8.2-A: Apparatur, an der systematisch Inspektionund Wartung durchgeführt werden8.2.A.18.2.A.28.2.A.38.2.A.4Für Sicherheitseinrichtungen und -apparatur:• Geräteschutz;• mechanischer Schutz;• Erdungssysteme;• Branderkennung- und Alarmsysteme;• Feuerlöschsysteme und Feuerlöscher;• Notbeleuchtung;• Notstoppeinrichtungen;• Not- und Augenduschen;• Spezielle persönliche Schutzausrüstung, wie Fallsicherung, Druckluft- oder Atemschutzgeräte;• Feuerschutztüren, Brandschutzwände;• sonstige Schutzsysteme und Schutzgeräte.Fest aufgestellte Ausrüstungen, unter anderem:• Fässer, Tanks, Säulen;• Rotierenden Maschinen;• Leitungssystem und Armaturen;• Öfen/Verbrennungsanlagen;• Hoch- und Niederspannungsanlagen;• Transformatoren;• Motoren und Generatoren;• Transportkräne.Transportausrüstung, worunter:• Gabelstapler und Löffelbagger;• Aufzüge• Förderbänder und Schneckenförderer;• Fahrzeuge und Lastkraftwagen;• übriger Fuhrpark.Werkzeuge und Geräte, worunter:• Gerüste, Leitern, Treppen;• Hebezeuge;• elektrische, hydraulische und pneumatische Geräte;• Werkstattwerkzeuge;• Schweißgeräte;• Gaszylinder und zugehörige Geräte.8.2.A.5Tief- und Hochbaukonstruktionen und Geräte, unter anderem:• Gebäude (Konstruktionen);• Tankfundamente und andere lasttragende Konstruktionen;• feste Leitern, Treppen und Podeste;• Abwassersysteme;• Straßen und Brücken.• HVAC [Heizung, Lüftung, Klimatechnik (HLK)];Blatt 32 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0108.2.A.6Verschiedenes• Mobile Gaserkennungsapparatur (beispielsweise Gasanalysatoren, Explosionsmesser, Sauerstoffmesser).• Mobile elektrische Mess- und Kalibriergeräte.8.2.A.7• Messgeräte für die zerstörungsfreie Prüfung (beispielsweise Wanddickenmesser, dBA-Messer,Vibrationssensor, Infrarotüberwachungsgeräte).Dort wo es um spezifische SGU-Inspektionen geht, muss der letzte Verwendungszeitraum bis zum nächstenInspektions- oder Wartungstermin (vorzugsweise und wo möglich) sichtbar auf den betreffenden Gerätenangebracht werden.Blatt 33 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP010Anlage 9.1-A: Zusätzliche Anforderungen anArbeitsgenehmigungen9.1.A.1Feuergefährliche Arbeiten:Im Genehmigungssystem müssen hierfür folgende Elemente festgelegt werden:• Bedingungen, unter denen eine Arbeitsgenehmigung für feuergefährliche Arbeiten notwendig ist:o Abhängigkeit von der Art der Arbeiten (beispielsweise Schweißen, Schleifen, Bohren,Oberflächentemperaturen, etc.).o Abhängigkeit von der Gefahrenzoneneinteilung und der Entzündungsklasse des Anlagenteiles,an dem gearbeitet wird.• Gaserkennungsapparatur:o wann vorgeschrieben, wer beschließt?o von wem zu verwenden (Kompetenzen)?o Voraussetzung für die Freigabe;o kontinuierliche Messung, Abgleich mit Startmessung.• Brandwache:o wann vorgeschrieben, wer beschließt?o welche Voraussetzungen gelten für die Brandwache (Kompetenzen)?o Anforderungen an die Anwesenheit (Aufsicht, kontinuierlich oder ad-hoc).• Situativ die adäquaten (zusätzlichen) Risikobeherrschungsmaßnahmen bestimmen lassen, unteranderem:o Beschränken der Quelle (beispielsweise Abschirmen des Funkenregens beim Schleifen);o Entfernen Treibstoff (System freimachen von brennbaren Materialien oder Chemikalien);o Entfernen Sauerstoff (unter inerten Bedingungen Arbeiten).Blatt 34 von 35


Anforderungen an die BetriebsführungRegelungP0109.1.A.2Geschlossene Räume:Im Genehmigungssystem müssen dafür folgende Elemente festgelegt werden:• Voraussetzungen, unter denen eine Arbeitsgenehmigung für geschlossene Räume benötigt wird:o Kriterien, nach denen ein Raum ein geschlossener Raum ist, und/odero Verzeichnis der geschlossenen Räume.• Sauerstoff- und Gaserkennungsapparaturo von wem einzusetzen (Kompetenzen);o Bedingung zur Genehmigungserteilung;o kontinuierliche Messung, Abgleich mit Anfangsmessung.• Lukenwache:o Welche Anforderungen werden an die Lukenwache gestellt (Kompetenzen wie beispielsweiseWas ist bei einer Katastrophe zu tun?);o Verzeichnis mit Namen derer, die den geschlossenen Raum betreten.• Situativ adäquate (zusätzliche) Risikobeherrschungsmaßnahmen bestimmen lassen, worunter:o Art der Sicherstellung von Zufuhrleitungen zu geschlossenen Räumen;o Art der Sicherstellung eventueller sich automatisch bewegender Teile in den geschlossenenRäumen (beispielsweise Rührwerke);o Verwendung von elektrischem Werkzeug und Schweißgeräten in geschlossenen Räumen;o Absaugung schädlicher Gase/Dämpfe.Blatt 35 von 35

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