13.07.2015 Aufrufe

AVB - ERGO Versicherung Aktiengesellschaft

AVB - ERGO Versicherung Aktiengesellschaft

AVB - ERGO Versicherung Aktiengesellschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(8) Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung in geschriebener Form, sofern nicht schriftlichvereinbart ist. Bezahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung festgesetzten Frist von mindestens zwei Wochen, könnenwir den Vertrag zum Ablauf der festgesetzten Frist kündigen, es sei denn Sie waren an der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschuldenverhindert. Im Falle unserer Kündigung vermindert sich Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz auf die prämienfreie Todesfallsumme oder er entfällt beiUnterschreitung der Mindestsumme gemäß § 13 (2) zur Gänze.(9) Ein wesentlicher Beitrag des <strong>Versicherung</strong>snehmers ist bei laufender Prämienzahlung die Möglichkeit eines Einziehungsauftrages.Dadurch ist auch sichergestellt, dass die Prämie rechtzeitig bei der <strong>Versicherung</strong> einlangt und die mit einem Zahlungsverzugverbundenen Rechtsfolgen, wie etwa der Verlust des <strong>Versicherung</strong>sschutzes sowie die nicht termingerechte Veranlagung, nicht eintretenkönnen.Haben Sie keine Einzugsermächtigung erteilt, erinnert Sie der Versicherer schriftlich an die Fälligkeit der Prämie, damit nicht aus einemallfälligen Versehen die für den <strong>Versicherung</strong>snehmer negativen Folgen eines Zahlungsverzuges entstehen. Die daraus resultierendenKosten (Druck, Porto, etc.) werden Ihnen gemäß § 41b <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz verrechnet. <strong>Versicherung</strong>snehmer sind nämlichaufgrund des <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes verpflichtet, die Prämie auf eigene Kosten an das <strong>Versicherung</strong>sunternehmen zuübermitteln.(10) Eine Stundung der Prämie ist mit uns in geschriebener Form, sofern nicht schriftlich vereinbart ist zu vereinbaren.(11) Langt die Prämie nicht rechtzeitig - ausgenommen bei Einzugsermächtigungen - bis spätestens zum Zahlungstermin ein, so wird diePrämie erst nach dessen Einlangen zum nächstmöglichen vorgesehenen Investitionstermin veranlagt.§ 5 Umfang des <strong>Versicherung</strong>sschutzes(1) Der <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon auf welcher Ursache der <strong>Versicherung</strong>sfall beruht.(2) Bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei Jahren nach Abschluss, Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht desVersicherers erweiternden Änderung des Vertrages leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung.Wird uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung derGeistestätigkeit begangen wurde, besteht hingegen voller <strong>Versicherung</strong>sschutz.(3) Wir bezahlen nur den Geldwert der Deckungsrückstellung, wenn das Ableben- infolge Benützung eines Fluggerätes (Luftfahrtgerät oder Luftfahrzeug), außer als Fluggast eines zum zivilen Luftverkehr zugelassenenMotor-, Strahlenantriebs- oder Segelflugzeuges oder als Fluggast eines Militärflugzeuges, das zur Personenbeförderung eingesetzt ist(als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Fluggerätes in ursächlichem Zusammenhang steht oder Besatzungsmitglied ist, nochmittels des Fluggerätes eine berufliche Tätigkeit ausübt),- infolge Ausübung einer gefährlichen Sportart zu Lande (z.B. Bergsteigen und Klettern, Militaryreiten), in der Luft (z.B.Fallschirmspringen, Drachenfliegen, Paragleiten, Ballonfahren), oder zu Wasser (z.B. Tauchen),- infolge Teilnahme an Wettfahrten oder zugehörigen Trainingsfahrten in einem Land-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeug,- infolge länger dauerndem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) außerhalb Europas und Nordamerikas, bei Reisen in politische unsichereGebiete bzw. bei Teilnahme an Expeditionen aus wissenschaftlichen oder anderen Gründen,erfolgt.(4) Bei Ableben im Zusammenhang mit jeglicher Art von Terrorakten (Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oderPersonengruppen zur Erreichung politischer, ethnischer, religiöser, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oderSchrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche EinrichtungEinfluss zu nehmen), bezahlen wir ebenfalls nur den Geldwert der Deckungsrückstellung.(5) Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten wir den Geldwert derDeckungsrückstellung.(6) Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt, von einer nuklearen, biologischen oder chemisch ausgelösten Katastrophe betroffen,bezahlen wir bei dadurch verursachten <strong>Versicherung</strong>sfällen den Geldwert der Deckungsrückstellung.§ 6 Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzes(1) Der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres Antrages in geschriebener Form, sofern nicht schriftlich vereinbart istoder durch Zustellung der Polizze erklärt und Sie die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig (§ 4 (6)) bezahlt haben. Vor dem in derPolizze angegebenen <strong>Versicherung</strong>sbeginn besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz.(2) Ihr <strong>Versicherung</strong>svertrag ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet.Der vorläufige Sofortschutz erstreckt sich auf die für den Todesfall beantragten Summen, höchstens auf 60.000,- Euro, auch wenninsgesamt höhere Summen auf das Leben desselben Versicherten beantragt sind.Der vorläufige Sofortschutz gilt,- wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist,- wenn der Versicherte nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht,- wenn der Versicherte die Gesundheitsfragen zum Antrag wahrheitsgemäß und vollständig - gemäß den tariflichen Bestimmungen -beantwortet hat,- soweit die <strong>Versicherung</strong>sbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§ 5) vorsehen.Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages in der Direktion des Versicherers, frühestens aber mit dem beantragten<strong>Versicherung</strong>sbeginn.Der vorläufige Sofortschutz endet mit Zustellung der Polizze oder der Ablehnung Ihres Antrags oder auch mit unserer Erklärung, dass dervorläufige Sofortschutz beendet ist oder auch Ihrem Rücktritt vom Antrag, sofern dieser vor Zustellung der Polizze erfolgt, in jedem Falljedoch sechs Wochen nach Antragstellung.L 201/05.13 Seite 4 von 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!