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AVB - ERGO Versicherung Aktiengesellschaft

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Garantiegeber für die 80%ige Höchststandsgarantie im Fonds, in den der <strong>Versicherung</strong>snehmer im Rahmen derDeckungsrückstellung investiert:Österreichische Volksbanken-<strong>Aktiengesellschaft</strong>, A-1090 Wien, Kolingasse 14-16.geschriebene Form / SchriftformUnter geschriebener Form versteht man die Übermittlung eines Textes in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B.E-Mail oder Telefax).Schriftform bedeutet, dass dem Versicherer das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss (keineelektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes).Modellrechnungist die individuell auf Ihren Vertrag abgestimmte Darstellung der möglichen Entwicklung der Rückkaufswerte unter der Annahme einergleichbleibenden Zinskurve und gleichbleibender Volatilität.Prämieist das vom <strong>Versicherung</strong>snehmer zu zahlende Entgelt.Prämiensummeist die Summe aller während der Prämienzahlungsdauer fällig werdenden Prämien, nach Abzug der <strong>Versicherung</strong>ssteuer.Rückkaufswertist die Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt ("rückgekauft") wird. Der Rückkaufswert entspricht dem Zeitwert der<strong>Versicherung</strong> und berechnet sich aus dem Geldwert der Deckungsrückstellung oder 80% des an einem der Feststellungstage erreichtenHöchstkurses des Fonds während der Laufzeit - der jeweils höhere Wert gelangt zur Anwendung - gemäß § 13 (3).Tarif/Geschäftsplanist eine detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherersund die Gegenleistung des <strong>Versicherung</strong>snehmers (Prämie) zu berechnen sind. Der Geschäftsplan wurde der Finanzmarktaufsichtsbehörde(FMA) vorgelegt.Versicherer<strong>ERGO</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>, A-1110 Wien, <strong>ERGO</strong> Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, FN 101528 g,HG Wien.Versicherterist die Person, dessen Risiko versichert ist.<strong>Versicherung</strong>snehmerist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag.§ 1 Allgemeine Informationen; Veranlagung der Prämie; Leistungen aus dem <strong>Versicherung</strong>svertragA) Allgemeine InformationenDie Fondsgebundene Lebensversicherung bietet <strong>Versicherung</strong>sleistungen im Ab- und Erlebensfall. Die Veranlagung erfolgt in Form einesgemanagten Fonds, an deren Wertentwicklung Sie teilnehmen. Der Fonds ist mit einer Höchststandsgarantie ausgestattet. Der Wert des Fondsbildet die Deckungsrückstellung Ihres Vertrages.B) Veranlagung der Prämie; Leistungen aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag(1) Die Veranlagung der Deckungsrückstellung erfolgt in einem eigenen Deckungsstock. Die Prämie wird abzüglich <strong>Versicherung</strong>ssteuer,Risikoprämien, Abschluss-, Verwaltungs- und Inkassokosten in einem eigenen Deckungsstock veranlagt. Die Veranlagung derDeckungsrückstellung erfolgt in einem von der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. aufgelegten und verwaltetenSpezialfonds (ISIN: AT0000A0K1G7).(2) Der <strong>Versicherung</strong>snehmer erhält im Erlebensfall den Geldwert der Deckungsrückstellung oder 80% des an einem der Feststellungstageerreichten Höchstkurses des Fonds während der Laufzeit – der jeweils höhere Wert gelangt zur Anwendung. Der Feststellungstag ist der24. des Monats (bzw. nächster Bankarbeitstag) + 2 Bankarbeitstage. Es wird kein gesonderter Abzug verrechnet.(3) Der Fonds enthält eine 80%ige Höchststandsgarantie des an einem der Feststellungstage erreichten Höchstkurses des Fonds währendder Laufzeit. Die Höchststandsgarantie ist auf Basis monatlicher Anpassung zu den jeweiligen Feststellungstagen nur nach obenanpassbar, eine Reduktion ist nicht möglich. Die Garantie wird auf monatlicher Basis durch die Österreichische Volksbanken-AGübernommen und der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H für Rechnung des Fonds gewährt. Aus dieser der VolksbankInvest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H für Rechnung des Fonds gegebenen Garantie der Österreichische Volksbanken-AG kann wederder Versicherer noch der <strong>Versicherung</strong>snehmer Ansprüche ableiten. Die <strong>ERGO</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> übernimmt weder dieGarantie für im Rahmen des Fonds abgegebene Zusagen noch für die Solvenz des Garantiegebers. Das Ausfallrisiko einer solchenGarantiezusage trägt der <strong>Versicherung</strong>snehmer. Die <strong>ERGO</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> haftet für das sorgfältige Vorgehen bei derEntscheidung für den Garantiegeber. Die Auswahl des Garantiegebers erfolgte unter Berücksichtigung der Bonität des Garantiegebers.(4) Die Wertentwicklung des Fonds (ISIN: AT0000A0K1G7) bestimmt sich nach dem zum jeweiligen Stichtag ermittelten Kurs.(5) Bei Ableben des Versicherten in der prämienpflichtigen Zeit leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung oder 80% des an einemder Feststellungstage erreichten Höchstkurses des Fonds während der Laufzeit – der jeweils höhere Wert gelangt zur Anwendung,zuzüglich 5% des Geldwertes der Deckungsrückstellung, jedoch mindestens die Todesfallsumme.a. In der prämienfreien Zeit entspricht die Ablebensleistung dem Geldwert der Deckungsrückstellung oder 80% des an einem derFeststellungstage erreichten Höchstkurses des Fonds während der Laufzeit – der jeweils höhere Wert gelangt zur Anwendung,zuzüglich 5% des Geldwertes der Deckungsrückstellung, mindestens jedoch der Todesfallsumme, sofern noch kein Teilrückkaufnach Ende der Prämienzahlungsdauer erfolgt ist.L 201/05.13 Seite 2 von 9

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