Garantiegeber für die 80%ige Höchststandsgarantie im Fonds, in den der <strong>Versicherung</strong>snehmer im Rahmen derDeckungsrückstellung investiert:Österreichische Volksbanken-<strong>Aktiengesellschaft</strong>, A-1090 Wien, Kolingasse 14-16.geschriebene Form / SchriftformUnter geschriebener Form versteht man die Übermittlung eines Textes in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B.E-Mail oder Telefax).Schriftform bedeutet, dass dem Versicherer das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss (keineelektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes).Modellrechnungist die individuell auf Ihren Vertrag abgestimmte Darstellung der möglichen Entwicklung der Rückkaufswerte unter der Annahme einergleichbleibenden Zinskurve und gleichbleibender Volatilität.Prämieist das vom <strong>Versicherung</strong>snehmer zu zahlende Entgelt.Prämiensummeist die Summe aller während der Prämienzahlungsdauer fällig werdenden Prämien, nach Abzug der <strong>Versicherung</strong>ssteuer.Rückkaufswertist die Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt ("rückgekauft") wird. Der Rückkaufswert entspricht dem Zeitwert der<strong>Versicherung</strong> und berechnet sich aus dem Geldwert der Deckungsrückstellung oder 80% des an einem der Feststellungstage erreichtenHöchstkurses des Fonds während der Laufzeit - der jeweils höhere Wert gelangt zur Anwendung - gemäß § 13 (3).Tarif/Geschäftsplanist eine detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherersund die Gegenleistung des <strong>Versicherung</strong>snehmers (Prämie) zu berechnen sind. Der Geschäftsplan wurde der Finanzmarktaufsichtsbehörde(FMA) vorgelegt.Versicherer<strong>ERGO</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong>, A-1110 Wien, <strong>ERGO</strong> Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, FN 101528 g,HG Wien.Versicherterist die Person, dessen Risiko versichert ist.<strong>Versicherung</strong>snehmerist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag.§ 1 Allgemeine Informationen; Veranlagung der Prämie; Leistungen aus dem <strong>Versicherung</strong>svertragA) Allgemeine InformationenDie Fondsgebundene Lebensversicherung bietet <strong>Versicherung</strong>sleistungen im Ab- und Erlebensfall. Die Veranlagung erfolgt in Form einesgemanagten Fonds, an deren Wertentwicklung Sie teilnehmen. Der Fonds ist mit einer Höchststandsgarantie ausgestattet. Der Wert des Fondsbildet die Deckungsrückstellung Ihres Vertrages.B) Veranlagung der Prämie; Leistungen aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag(1) Die Veranlagung der Deckungsrückstellung erfolgt in einem eigenen Deckungsstock. Die Prämie wird abzüglich <strong>Versicherung</strong>ssteuer,Risikoprämien, Abschluss-, Verwaltungs- und Inkassokosten in einem eigenen Deckungsstock veranlagt. Die Veranlagung derDeckungsrückstellung erfolgt in einem von der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. aufgelegten und verwaltetenSpezialfonds (ISIN: AT0000A0K1G7).(2) Der <strong>Versicherung</strong>snehmer erhält im Erlebensfall den Geldwert der Deckungsrückstellung oder 80% des an einem der Feststellungstageerreichten Höchstkurses des Fonds während der Laufzeit – der jeweils höhere Wert gelangt zur Anwendung. Der Feststellungstag ist der24. des Monats (bzw. nächster Bankarbeitstag) + 2 Bankarbeitstage. Es wird kein gesonderter Abzug verrechnet.(3) Der Fonds enthält eine 80%ige Höchststandsgarantie des an einem der Feststellungstage erreichten Höchstkurses des Fonds währendder Laufzeit. Die Höchststandsgarantie ist auf Basis monatlicher Anpassung zu den jeweiligen Feststellungstagen nur nach obenanpassbar, eine Reduktion ist nicht möglich. Die Garantie wird auf monatlicher Basis durch die Österreichische Volksbanken-AGübernommen und der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H für Rechnung des Fonds gewährt. Aus dieser der VolksbankInvest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H für Rechnung des Fonds gegebenen Garantie der Österreichische Volksbanken-AG kann wederder Versicherer noch der <strong>Versicherung</strong>snehmer Ansprüche ableiten. Die <strong>ERGO</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> übernimmt weder dieGarantie für im Rahmen des Fonds abgegebene Zusagen noch für die Solvenz des Garantiegebers. Das Ausfallrisiko einer solchenGarantiezusage trägt der <strong>Versicherung</strong>snehmer. Die <strong>ERGO</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> haftet für das sorgfältige Vorgehen bei derEntscheidung für den Garantiegeber. Die Auswahl des Garantiegebers erfolgte unter Berücksichtigung der Bonität des Garantiegebers.(4) Die Wertentwicklung des Fonds (ISIN: AT0000A0K1G7) bestimmt sich nach dem zum jeweiligen Stichtag ermittelten Kurs.(5) Bei Ableben des Versicherten in der prämienpflichtigen Zeit leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung oder 80% des an einemder Feststellungstage erreichten Höchstkurses des Fonds während der Laufzeit – der jeweils höhere Wert gelangt zur Anwendung,zuzüglich 5% des Geldwertes der Deckungsrückstellung, jedoch mindestens die Todesfallsumme.a. In der prämienfreien Zeit entspricht die Ablebensleistung dem Geldwert der Deckungsrückstellung oder 80% des an einem derFeststellungstage erreichten Höchstkurses des Fonds während der Laufzeit – der jeweils höhere Wert gelangt zur Anwendung,zuzüglich 5% des Geldwertes der Deckungsrückstellung, mindestens jedoch der Todesfallsumme, sofern noch kein Teilrückkaufnach Ende der Prämienzahlungsdauer erfolgt ist.L 201/05.13 Seite 2 von 9
. In der prämienfreien Zeit entspricht die Ablebensleistung dem Geldwert der Deckungsrückstellung oder 80% des an einem derFeststellungstage erreichten Höchstkurses des Fonds während der Laufzeit – der jeweils höhere Wert gelangt zur Anwendung,zuzüglich 5% des Geldwertes der Deckungsrückstellung, sofern nach Ende der Prämienzahlungsdauer bereits mindestens einTeilrückkauf erfolgt ist.Die Prämiensumme und die Todesfallsumme sind in der Polizze angeführt. Mit dem Eintritt des Ablebensfalles und der Zahlung der damitverbundenen <strong>Versicherung</strong>sleistung endet der <strong>Versicherung</strong>svertrag.§ 2 Was ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung?(1) Die Fondsgebundene Lebensversicherung bietet <strong>Versicherung</strong>sschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung einesSondervermögens (Anlagestock/Anlagestöcke). Die Anlagestöcke werden gesondert vom übrigen Vermögen in Wertpapieren angelegtund in Anteileinheiten aufgeteilt.(2) Die <strong>Versicherung</strong>sleistungen sind vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Deckungsrückstellung) abhängig. DieDeckungsrückstellung Ihrer <strong>Versicherung</strong> ergibt sich aus der Zahl der auf Ihre <strong>Versicherung</strong> entfallenden Anteileinheiten. Den Geldwertder Deckungsrückstellung Ihrer <strong>Versicherung</strong> ermitteln wir dadurch, dass die Zahl der Anteileinheiten Ihrer <strong>Versicherung</strong> mit dem amStichtag des letzten durchgeführten Investitionstermins ermittelten Wert einer Anteileinheit des entsprechenden Anlagestockesmultipliziert wird.(3) Erträge, die wir aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten erzielen, werden gemäß den Vertragsbedingungen desFonds verwendet. Bei ausschüttenden Investments werden die Erträge durch eine automatische Wiederanlage in Anteileinheiten desgleichen Investments umgerechnet und den einzelnen <strong>Versicherung</strong>en gutgeschrieben. Bei thesaurierenden Investments fließen dieErträge unmittelbar dem Sondervermögen zu und erhöhen damit den Wert der Anteileinheiten.§ 3 Veranlagung in Fonds(1) Bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung in einem Fonds. Bei Kurssteigerungen erzielen SieWertzuwächse, Kursrückgänge führen zu Wertminderungen. Bei Veranlagungen, die in einer Fremdwährung notieren, unterliegen dieseWährungskursschwankungen, die den Wert der Fondsanteile zusätzlich beeinflussen können. Sie tragen bei der FondsgebundenenLebensversicherung das volle Veranlagungsrisiko. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftigeEntwicklung zu.(2) Ihre Prämie führen wir nach Abzug der gesetzlichen <strong>Versicherung</strong>ssteuer, der tariflich vorgesehenen Abschluss- und Verwaltungskosten(siehe § 8) dem Fonds zu und bauen mit diesen Anlagebeträgen den Geldwert der Deckungsrückstellung auf.(3) Der Fonds kann ohne geographische Beschränkungen in verschiedene Anlageklassen (z.B. Aktien, Renten und Alternative Investments)investieren. Die Investmentprodukte können jederzeit ergänzt oder ausgetauscht werden und die Veranlagung muss nicht in allenInvestmentprodukten erfolgen.(4) Wird der Fonds ausgetauscht, werden wir sie darüber informieren.§ 4 Pflichten des <strong>Versicherung</strong>snehmers(1) Sie sind verpflichtet den Antrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.Wenn das Leben einer anderen Person versichert werden soll, ist auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortungaller Fragen verantwortlich.(2) Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, können wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss,Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Änderung des Vertrages zurücktreten. Tritt der<strong>Versicherung</strong>sfall innerhalb dieser drei Jahre ein, können wir auch noch nach Ablauf dieser Frist zurücktreten. Wir können den Rücktrittnur innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben bzw. ab Kenntnis des <strong>Versicherung</strong>sfalleserklären. Wir können nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wir von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben Kenntnis hattenoder der verschwiegene Umstand keinen Einfluss auf den Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalles hatte. Bei arglistiger Täuschung können wir denVertrag jederzeit anfechten. Wenn wir den Vertrag anfechten oder vom Vertrag zurücktreten leisten wir den Rückkaufswert. Schuldhaftunrichtige oder unvollständige Angaben können darüber hinaus nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Verlust des<strong>Versicherung</strong>sschutzes führen, sodass wir im <strong>Versicherung</strong>sfall nur den Rückkaufswert leisten.(3) An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen ab Antragstellung gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag der ärztlichen Untersuchung; findeteine solche nicht statt, mit dem Tag der Antragstellung. Tritt zwischen der Antragstellung und der Annahme des Antrags eine Erhöhungder Gefahr ein, so hat der Antragsteller, sobald er von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt, dem Versicherer unverzüglich Anzeige zumachen. Als Erhöhung der Gefahr gilt insbesondere eine erhebliche Erkrankung oder Verletzung der zu versichernden Person.(4) Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Prämien (einmalige oder laufende Prämien) an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen. DiePrämie richtet sich nach dem vereinbarten Tarif, der Dauer der <strong>Versicherung</strong>, dem Geschlecht und dem Alter des Versicherten. Der Tarifenthält die versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen für Ihren <strong>Versicherung</strong>svertrag. Der Tarif wurde bei der Festlegungder Prämie, der Leistung und der Abschluss- und Verwaltungskosten Ihrem Vertrag zugrundegelegt.(5) Sie können Ihre laufenden Prämien nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlen. Es wird keinUnterjährigkeitszuschlag verrechnet. Im <strong>Versicherung</strong>sfall (§ 1) werden etwaige Prämienrückstände in Abzug gebracht.(6) Der erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Polizze, nicht aber vor <strong>Versicherung</strong>sbeginn fällig und ist sodann innerhalb vonzwei Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei monatlicher Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen,jeweils ab dem in der Polizze angegebenen Fälligkeitstag, zu bezahlen.(7) Wenn Sie die erste oder eine einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlen, sind wir leistungsfrei und können vom Vertrag zurücktreten, essei denn Sie waren an der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden verhindert. Es gilt als Rücktritt unsererseits, wenn wir die erste odereinmalige Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Bei einem Rücktritt sind die Kostender ärztlichen Untersuchung von Ihnen zu bezahlen.L 201/05.13 Seite 3 von 9