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Zum kommentierten Vorlesungsverzeichnis

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StrafrechtStrafrecht IIITeilnahmevoraussetzungen:Die Veranstaltung richtet sich an die Studierenden des 3. Semesters im Studiengang Rechtswissenschaften.Vorausgesetzt wird der Besuch der Vorlesungen Strafrecht I und II.Inhalt der Veranstaltung:Behandelt werden die Delikte gegen das Eigentum (insbesondere Sachbeschädigung, Diebstahl mit allenSonderformen, Raub und schwerer Raub) und gegen das Vermögen (insbesondere Erpressung, Betrug,Untreue) sowie die typischen Anschlussdelikte (Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei, Geldwäsche) und dieUrkundenfälschung.Literaturempfehlungen:Rengier, Strafrecht BT I (Vermögensdelikte); Wessels/Hillenkamp, Strafrecht BT II (Straftaten gegen dasVermögen)Allgemeines VerwaltungsrechtÖffentliches RechtTeilnahmevoraussetzungen:Die Vorlesung richtet sich an Studierende des dritten Semesters, aber auch weiter Fortgeschrittene sindherzlich eingeladen mitzumachen.Inhalt der Veranstaltung:Die Vorlesung führt in das Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht ein. Sie deckt dabei den Pflichtfachstoffdes Allgemeinen Verwaltungsrechts ab und behandelt außerdem das Verwaltungsprozessrecht inGrundzügen.Die Examensrelevanz dieser beiden Rechtsgebiete ist enorm: Nach aller Erfahrung vergeht praktisch keinKlausurensatz ohne ohne Probleme aus diesen Gebieten.Die Vorlesung versucht, den Studierenden den anspruchsvollen Stoff soweit möglich im Dialog nahezubringen.Diese Lernform vermag Interesse und Lerneffekt deutlich zu steigern. Diese Steigerung gelingt nur, wenngenügend Studierende bereit sind, sich mündlich einzubringen.Öffentliches Recht III (Europarecht)Teilnahmevoraussetzungen:Die Veranstaltung ist an Studierende des 3. Fachsemesters gerichtet sowie an Studierende, die dieVeranstaltung als Nebenfach belegen.Inhalt der Veranstaltung:Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen und Grundstrukturen der europäischen Integration. Sie beginntmit ihrer historischen Genese, den verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlagen der Union sowie derenVerhältnis zu den Mitgliedstaaten. Es folgen die verschiedenen Organe und Rechtsakte desIntegrationsverbands sowie die Regeln über Rechtsetzung, Rechtsvollzug und Rechtsschutz in der EU. DenAbschluss bilden die Grundzüge des Binnenmarktrechts, vor allem die Grundfreiheiten des AEUV.Den Teilnehmern - Juristen wie Nichtjuristen - wird ein erster Zugriff auf das System des Europarechtsgeboten, das in die Strukturen von Verfassungs- und Völkerrecht eingeordnet und systematisiert wird. Diepraktische Bedeutung für den - nicht nur - juristischen Alltag wird hervorgehoben.

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