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Zum kommentierten Vorlesungsverzeichnis

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Recht der UnternehmensmitbestimmungTeilnahmevoraussetzungen:Anmeldung zum Schwerpunkt 2 wünschenswertInhalte der Veranstaltung:Bei der Vorlesung handelt es sich um einen Wahlpflichtkurs im Schwerpunktbereich 2, zu dem aber auchStudierende anderer Schwerpunkte, des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht sowie interessierte Zuhörersachnaher Nebenfächer herzlich eingeladen sind. Das Recht der Unternehmensmitbestimmung behandelt dieBeteiligung der Arbeitnehmer an den Planungs- und Leitungsentscheidungen in Unternehmen, indem dieAufsichtsräte bestimmter Kapitalgesellschaften mit gewählten Arbeitnehmervertretern zu besetzen sind. Esbildet daher die wesentliche Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht.Die Veranstaltung behandelt, nach einer kurzen Einführung in die verfassungsrechtlichen undeuroparechtlichen Bezüge der Unternehmensmitbestimmung, die unterschiedlichen Mitbestimmungsmodellenach dem MitbestG 1976, DrittelbG, Montan-MitbestG 1951 und das Beteiligungsmodell in der EuropäischenAktiengesellschaft (SE) sowie die sich daraus für die Organisation der Organe von Kapitalgesellschaftenergebenden Konsequenzen.Literaturempfehlungen:Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2012, § 11 (zur Einführung).Weitere Vertiefungshinweise in der Veranstaltung.Europäisches WirtschaftsrechtSchwerpunkt 3WahlpflichtkurseInhalt der Veranstaltung:In der Vorlesung werden Begriff und Bedeutung des Europäischen Wirtschaftsrechts erläutert. Im ersten Teilwird ausführlich auf den Europäischen Binnenmarkt und dessen Grundfreiheiten eingegangen. Im zweiten Teilwerden das Diskriminierungsverbot, die Wettbewerbsordnung der EU und das Kartellrecht, dieBeihilfenkontrollen und das EU-Vergaberecht behandelt.Teilnahme an der Abschlussklausur ist möglich.UWG und MarkenrechtTeilnahmevoraussetzungen:Kenntnisse im allgemeinen Deliktsrecht des BGB, 5. SemesterWahlpflichtveranstaltung im Schwerpunktbereichsstudium (SPB 3)Inhalte der Veranstaltung:Behandelt wird das Recht gegen unlauteren Wettbewerb (Rechtsgrundlage: UWG von 2008) und das Rechtzum Schutz von Marken und Unternehmenskennzeichen (Rechtsgrundlage: Markengesetz). Behandelt werdenauch die Quellen des Europäischen Gemeinschaftsrechts und die Einwirkungen auf das nationale Recht durchdie Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts. Im einzelnen geht es um Entstehung des Schutzes vonUnternehmenskennzeichen und Marken sowie um deren Rechtsverletzung, um irreführende Werbung, umBehinderung von Mitbewerbern, unerbetene Werbung, Werbung mit Geschenken, unsachliche Beeinflussungvon Kunden, ergänzenden Leistungsschutz, Schutz geographischer Herkunftsangaben,Wettbewerbsverzerrungen durch Einflussnahmen des Staates. Der Kurs gehört zur Schwerpunktausbildung.

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