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Zum kommentierten Vorlesungsverzeichnis

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SchwerpunktbereichsveranstaltungenSchwerpunkt 1WahlpflichtkurseEuropäisches Privatrecht I (Allgemeines Vertragsrecht)Teilnahmevoraussetzungen:Die Teilnehmer sollten die Vorlesungen BGB AT und Schuldrecht AT gehört haben.Inhalt der Veranstaltung:Einführend wird zunächst der Stand der Europäisierung des Vertragsrechts behandelt. Im zweiten Teil geht essodann um den Vertragsschluss, an den sich Überlegungen zu Fragen der Gültigkeit des Vertrags anschließen.Weitere Gegenstände der Vorlesung sind der Inhalt des Vertrags, Vertragsstörung und Vertragsbruch sowiedie sich da-raus ergebenden Rechtsbehelfe und schließlich die Beteiligung Dritter am Vertrag. Die Vor-lesungschließt sowohl rechtsvergleichende als auch gemeinschaftsrechtliche Aspekte ein.Zweck der Veranstaltung ist, aufzuzeigen, inwieweit sich die unterschiedlichen Rechtstraditionen angenäherthaben, wenn sie in ein einheitliches europäisches Recht münden. Dafür müssen zunächst rechtsgeschichtlicheAspekte erörtert werden. Darüber hinaus soll ermittelt werden, wie das einheitliche Recht auf die nationalenRechtsordnungen zurückwirkt. Hierzu muss vor allem auch die Rechtssprechung des EuropäischenGerichtshofs berücksichtigt werden.Zu fragen wird auch sein, ob tatsächlich von einem System des Europäischen Vertragsrechts gesprochenwerden kann und welche Rolle hierbei nicht politische, wissenschaftliche Kodifikationen eine Rolle spielen.Untersucht werden in diesem Kontext die Regelungen des DCFR und der Acquis Principles. Ermittelt werdensollen in diesem Zusammenhang auch die jüngsten Entwicklungen, Inhalt und Perspektive des OptionalenInstruments.Literaturempfehlungen:Riesenhuber, Europäisches Vertragsrecht, 2. Auflage, de Gruyter 2006; Heiderhoff,Gemeinschaftsprivaterecht, 2. Auflage, München 2007; Schulze/ Stuyck, Towards a European Contract Law, 1.Auflage, München 2011; Hartkamp/ Hesselink, Towards a European Civil Code; 3. Auflage, Kluwer 2004.Internationales Privatrecht ITeilnahmevoraussetzungen:ab 5. SemesterInhalt der Veranstaltung:Die Vorlesung „Internationales Privatrecht“ wird in zwei aufeinander folgenden Semestern jeweils zweistündiggelesen. Sie widmet sich den allgemeinen Lehren des IPR (u.a. Begriffe und Aufgaben, historische Entwicklung,Theorien und Methoden, sein Verhältnis/Abgrenzung zu verschiedenen Nachbarrechtsgebieten und zurRechtsvergleichung, autonomes und staatsvertragliches IPR, Grundzüge des InternationalenZivilverfahrensrechts) sowie dessen Allgemeinem Teil (wie z.B. Grundfragen der Anknüpfung, Qualifikation,Verweisung, ordre public).Literaturempfehlungen:Textausgabe: Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 16. Auflage, München 2012;Lehrbücher: von Hoffmann/Thorn, Internationales Privatrecht, 9. Auflage, München 2007; vonBar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Band I – Allgemeine Lehren, 2. Auflage, München 2003.

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