für den 2. Bauabschnitt - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ...

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Entwicklungsmaßnahme</strong> Grevenbroich-Kapellen‚Wohnen und Arbeiten am Bahnhaltepunkt Kapellen‘GestaltungshandbuchLeitlinien <strong>für</strong> die Wohnbereiche im <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong>Bereich Bebauungsplan Nr. K 26 1. Änderung


Stadt GrevenbroichDer BürgermeisterDezernat IV – Fachbereich Planung / BauordnungOstwall 6, 41513 GrevenbroichTelefon 02181 608-0, Telefax 02181 608-479DSK Deutsche Stadt- undGrundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KGRegionalbüro DüsseldorfWiesenstraße 21, 40549 DüsseldorfTelefon 0211 56002-0, Telefax 0211 56002-20Entwickler und Treuhänder der Stadt GrevenbroichProf. Dipl. Ing. Wolfgang PohlDipl. Ing. Bernd StreyDipl. Ing. Martin RoggeArchitekten und StadtplanerDüsselstraße 11, 40219 DüsseldorfTelefon 0211 393055, Telefax 0211 393056Planungsstand: September 2009


Inhalt1. Einführung in das Gestaltungshandbuch 2<strong>2.</strong> <strong>Städtebauliche</strong>s Konzept 43. Entwicklung in <strong>Bauabschnitt</strong>en, Bebauungspläne 64. Aufteilung in Gestaltungsbereiche 75. Gestaltungszonen — Wohnbereich 86. Die Gestaltung der Gebäude 96.1 Gebäudekubatur, Trauf– und Firsthöhen 96.2 Dachausbildung 136.3 Dachmaterial und Dachfarbe 176.4 Fassa<strong>den</strong>material und Farbe 176.5 Fassa<strong>den</strong>gliederung und Fassa<strong>den</strong>elemente 196.6 Unselbständige Gebäudeteile 207. Die Gestaltung der privaten Freiflächen 227.1 Einfriedungen 227.2 Bepflanzungen 248. Die Gestaltung der Stellplätze, Carports, Garagenund der Nebenanlagen 268.1 Stellplätze, Carports und Garagen 268.2 Nebenanlagen 298.3 Müllsammelanlagen 30


1. Einführung in das GestaltungshandbuchIm Rahmen der <strong>Städtebauliche</strong>n <strong>Entwicklungsmaßnahme</strong>'Grevenbroich-Kapellen' entsteht auf einer Fläche von 34 ha einattraktiver Wohn- und Arbeitsstandort mit großzügigen GrünundFreiflächen im direkten Einzugsbereich des BahnhaltepunktesKapellen-Wevelinghoven. Insgesamt wer<strong>den</strong> in zwei AbschnittenBaugrundstücke <strong>für</strong> etwa 700 Wohneinheiten sowie 2,9 ha Gewerbeflächerealisiert.Die Umsetzung der Maßnahme deckt insbesondere <strong>den</strong> erhöhtenBedarf an Wohnbauflächen und sichert eine geordnete städtebaulicheEntwicklung des Ortsteils Kapellen. Dabei trägt die Erscheinungsformder Gebäudeund des öffentlichen Raumeserheblich zur Integration desGebietes mit dem bestehen<strong>den</strong>Ortsteil bei. Architektur ist damitnicht nur Privatangelegenheit,sondern hat auch eineöffentliche Seite. VieleNeubaugebiete aber lei<strong>den</strong>trotz guter städtebaulicherKonzepte an einer nicht aufeinanderabgestimmten Vielfaltvon Materialien, Formenund Farben auf engstemRaum. Um die Attraktivität desBaugebietes auch langfristigsicherzustellen, sind Leitlinien<strong>für</strong> das Bauen sinnvoll, die diebauliche Vielfalt ordnen.Auf der Grundlage der städtebaulichenPlanung wurde daherein Gestaltungskonzept <strong>für</strong>das Baugebiet entwickelt, dasin dem vorliegen<strong>den</strong> Gestaltungshandbuchzusammengefasstwird.Das Gestaltungshandbuch soll dabei ein Mindestmaß an baulicherQualität mit einer ablesbaren I<strong>den</strong>tität <strong>für</strong> das Gebiet sicherstellen,gleichzeitig soll über die Verwendung von <strong>für</strong> <strong>den</strong> Ort typischenMaterialien eine Verbindung und gestalterische Verknüpfungmit dem bestehen<strong>den</strong> Ortsteil von Alt-Kapellen hergestelltwer<strong>den</strong>. Das Gestaltungshandbuch• schafft <strong>den</strong> Rahmen <strong>für</strong> die räumliche und bauliche Ausgestaltungdes Baugebietes• verdeutlicht und dokumentiert die verbindlichen Gestaltungsregelungen• zeigt alternative Gestaltungsmöglichkeiten auf• lässt Gestaltungsspielraum <strong>für</strong> Bauherren und Architekten.Abb. 1: Luftbild mit Abgrenzung des Plangebietes2


Das Ziel, ein attraktives Baugebiet entstehen zu lassen, das sich indie vorhan<strong>den</strong>en Strukturen einfügt, wird dabei auf verschie<strong>den</strong>enEbenen umgesetzt:BebauungsplanGestaltungsleitlinieGestaltungsempfehlungZiel: Sicherung einer räumlichenund baulichen Qualitätdes neuen Gebietes mit einerablesbaren Gestalt undeiner eigenen I<strong>den</strong>titätAbb. 2: Ebenen der QualitätssicherungIm Vordergrund steht das Bemühen, das städtebauliche Konzeptdurch eher wenige, da<strong>für</strong> aber eindeutige und nachvollziehbareGestaltungsregeln umzusetzen.Eine Konkretisierung der Gestaltungsinhalte erfolgt zunächstdurch Festsetzungen im Bebauungsplan. Diese Festsetzungenwer<strong>den</strong> dann durch Regelungen des Gestaltungshandbuchs ergänztund vertieft.Hierdurch entsteht folgende Regelungsfolge:1. Festsetzungen des Bebauungsplans als öffentlich rechtlicheVorgaben<strong>2.</strong> Gestaltungsleitlinien des Gestaltungshandbuches als privatrechtlicheRegelungen, die verpflichtender Bestandteilder Kaufverträge wer<strong>den</strong> und damit ebenso bin<strong>den</strong>d wiedie öffentlich rechtlichen Vorgaben sind3. Gestaltungsempfehlungen des Gestaltungshandbuches, dieHilfestellungen <strong>für</strong> Entscheidungen der Bauherren und Architektengeben sollen.Die Gestaltungsregeln betreffen jedes einzelne Bauvorhaben(= Gebäude und Außenanlagen) als einen Teil innerhalb des Gesamtgefüges.Sie wer<strong>den</strong> durch Texte und Skizzen erläutert.3


<strong>2.</strong> <strong>Städtebauliche</strong>s KonzeptFür <strong>den</strong> Bereich der <strong>Städtebauliche</strong>n <strong>Entwicklungsmaßnahme</strong>'Grevenbroich-Kapellen' entsteht ein modellhaftes familien- undwohngruppenfreundliches Baugebiet. Ergänzt um nicht störende,gewerbliche Nutzungen sowie gemischt genutzte Bereiche wirdunter dem Planungsansatz 'Wohnen und Arbeiten am BahnhaltepunktKapellen' ein Baugebiet entwickelt, in dem ökologische undstadtbildgestaltende Aspekte der Stadtplanung umfassend berücksichtigtwer<strong>den</strong>.Das städtebauliche Konzept basiert auf der Ausweisung von Baufelderninnerhalb eines rechtwinkligen Ordnungsmusters, das dievorhan<strong>den</strong>e bauliche Struktur ergänzt und sich dabei selbstverständlichin die großräumige Struktur einfügt. Die Ausgestaltungder Baufelder und Anordnung der Bebauung erfolgt entsprechendihrer Nutzung als Gewerbeflächen, gemischt genutzteBaufelder oder Wohnbauflächen. Die Baufelder der Wohnnutzun-Abb. 3: <strong>Städtebauliche</strong>r Rahmenplan (Stand Nov. 2002)4


gen mit einer überwiegen<strong>den</strong> Bebauung als Reihenhäuser, Doppelhäuseraber auch freistehender Einfamilienhäuser ermöglichendabei vielfältige Wohnsituationen innerhalb kleiner Nachbarschaften.Durch die Ausweisung von Spielstraßen, Fuß- und Radwegensowie kleinen Quartiersplätzen wer<strong>den</strong> dabei insbesonderedie Ansprüche von jungen Familien mit Kindern berücksichtigt.Ein zentraler Grünzug quert die bauliche Struktur von Sü<strong>den</strong>nach Nor<strong>den</strong>, ohne sie vollständig zu unterbrechen. Mit vielfältigenWegebeziehungen und attraktiven Spiel- und Aufenthaltsflächenbildet er <strong>den</strong> 'grünen Mittelpunkt ' des Gebietes und trägtsomit erheblich zur Attraktivität und Qualität des Standortes bei.Nach Nordwesten wird der Grünzug über die Straße 'Auf <strong>den</strong>Hundert Morgen’ zur Strukturierung und Aufwertung des angrenzen<strong>den</strong>Gewerbegebietes fortgesetzt, nach Südosten stellteine Unterführung unter der Bahnlinie die wichtige Verbindungdes Plangebietes zum Ortsteil Kapellen her. Der Bahnhaltepunktwird durch ein Wohn- und Geschäftshaus an einem kleinenStadtplatz städtebaulich betont. Infrastrukturelle Einrichtungen(nach Bedarf ein Kindergarten) sowie Einrichtungen zur Versorgungdes Gebietes mit Gütern des täglichen Bedarfs wer<strong>den</strong> indie Baustruktur integriert.5


3. Entwicklung in <strong>Bauabschnitt</strong>en, BebauungspläneDas städtebauliche Konzept ist so angelegt, dass es sich gut in<strong>Bauabschnitt</strong>en realisieren lässt.Der Bereich der <strong>Städtebauliche</strong>n <strong>Entwicklungsmaßnahme</strong>'Grevenbroich-Kapellen' wird dabei in vier Bebauungsplanteilbereichegegliedert, die die Grundlage <strong>für</strong> die einzelnen <strong>Bauabschnitt</strong>ebil<strong>den</strong>:Bebauungsplan K 21, 1. Änderungund Ergänzung , Straße‚Auf <strong>den</strong> Hundert Morgen‘Bebauungsplan K 25, 1. – 4.Änderung‚ Wohn– und MischgebietNord‘ / Planbereich desersten <strong>Bauabschnitt</strong>esBebauungsplan K 26 ,1. Änderung‚Wohngebiet Süd‘ / Planbereichdes zweiten <strong>Bauabschnitt</strong>esBebauungsplan K 27, 1. Änderung‚Gewerbegebiet auf <strong>den</strong>Hundert Morgen‘Abb. 4: Darstellung der BebauungsplanteilbereicheDie Entwicklung der Wohnbereiche im BebauungsplangebietK 25 als erster <strong>Bauabschnitt</strong> der städtebaulichen <strong>Entwicklungsmaßnahme</strong>ist weitestgehend fertig gestellt. Der überwiegendeTeil der Baufelder ist bebaut und die Gebäude bezogen.Der Planbereich des Bebauungsplanes K 26 bildet <strong>den</strong> zweiten<strong>Bauabschnitt</strong> der städtebaulichen <strong>Entwicklungsmaßnahme</strong>. Hierkönnen im südwestlichen Anschluss an <strong>den</strong> zentralen Grünzugund zur Straße 'Auf <strong>den</strong> Hundert Morgen' Wohnbauflächen <strong>für</strong>ca. 260 Wohneinheiten in unterschiedlichsten Wohnformen alsfreistehende Einfamilienhäuser, Doppel –und Reihenhäuser realisiertwer<strong>den</strong>.6


4. Aufteilung in GestaltungsbereicheAbgeleitet aus dem städtebaulichen Konzept und der Verteilungder Nutzungen ergeben sich unterschiedliche übergeordneteGestaltungsbereiche. Unterschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>• die Wohnbereiche• die Mischgebietsbereiche sowie• die gewerblich genutzten Bereiche.PPWA33PWA 31WA32WA 3435WA 39WA29WA30WA 38WA44WA45WA 37WA42WA43WA50WA51WA36WA 41WA48WA49WA 56WA40WA46WA47WA 55WA61WohnbereicheMischgebietsbereicheGewerbebereicheWA52WA53WA54WA57WA 58WA 59 WA60WA 62 WA 63Optionsfläche KindergartenAbb. 5: Übergeordnete GestaltungsbereicheAufgrund der unterschiedlichen funktionalen und gestalterischenAnforderungen der genannten Gestaltungsbereiche wer<strong>den</strong> diesejeweils gesondert betrachtet und in einzelnen Teilheften detailliertbeschrieben.Der vorliegende Teil des Gestaltungshandbuches stellt die Vorgabenund Regelungen zur Gestaltung der WOHNBEREICHE imBereich des Bebauungsplanes Nr. K 26 1. Änderung zusammen.7


5. Gestaltungszonen — WohnbereichAbgeleitet aus dem städtebaulichen Konzept und entsprechendihrer räumlichen Bedeutung im Plangebiet wird der Wohnbereichin zwei unterschiedliche Gestaltungszonen gegliedert:Zone 1: Die raumprägen<strong>den</strong> Baufelder entlang der Straße „Auf<strong>den</strong> Hundert Morgen“ und der Haupterschließungsstraße ins Gebiet.Zone 2: Die „inneren“ Baufelder im Gebiet und im Übergang zu<strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Landschaften oder zum zentralen Grünzug.Zone 1Die Baufelder der Zone 1bestimmen das Erscheinungsbildzu <strong>den</strong> städtebaulich wesentlichenBereichen des Gebietesund wer<strong>den</strong> dementsprechendmit höheren Gestaltungsvorgabenbelegt.Zone 2Die Baufelder der Zone 2 könnenals freie Baufelder mitüberwiegend freistehen<strong>den</strong>Einfamilien- oder Doppelhäusernweitestgehend individuellgestaltet wer<strong>den</strong>.Abb. 6: Gestaltungszonen WohnbereichDie Maßstäblichkeit und der bauliche Zusammenhalt der Bereichewird dabei über die maximalen Trauf- und Firsthöhensichergestellt. Die Höhe der Gebäude ist abhängig von derWohnform und der Lage des Baugrundstücks im Gebiet.8


6. Die Gestaltung der Gebäude6.1 Gebäudekubatur, Trauf- und FirsthöhenDie Grundform der Baukörper, die Gebäudekubatur, ergibt sichaus dem Zusammenspiel von Trauf– und Firsthöhe und der gewähltenGebäudetiefe. Folgende Regelungen zur Gebäudekubaturwer<strong>den</strong> als Festsetzungen im Bebauungsplan und als Gestaltungsleitliniegetroffen:Trauf– und FirsthöhenBebauungsplanAbgeleitet aus dem städtebaulichen Konzept wird folgende Höhenverteilungals verbindliche oder maximale Traufhöhe und maximaleFirsthöhe im Bebauungsplan festgesetzt:Die eingeschossigenBereicheFür <strong>den</strong> überwiegen<strong>den</strong> Teildes Wohnbereiches mit hauptsächlichfreistehen<strong>den</strong> Einfamilienhäusernund Doppelhäusernist eine eingeschossigeBebauung mit einer verbindlichenTraufhöhe von 4,00m und einer maximalen Firsthöhevon 8,00 m festgesetzt.Abb. 7: Höhenverteilung der WohnbereicheDie zweigeschossigenBereicheFür die Baufelder mit einerzweigeschossigen Bebauungsind die Gebäudehöhen miteiner verbindlichen Traufhöhevon 6,50 m und einer maximalenFirsthöhe von 10,50 m vorgegeben.Der dreigeschossigeBereichFür <strong>den</strong> zentralen Platzbereichist eine dreigeschossige Bebauungals möglicher Geschosswohnungsbaumit einermaximalen Traufhöhe von 9,00m und einer maximalen Firsthöhevon 12,50 m festgesetzt.9


Innerhalb der Höhenfestsetzungen bleibt es dem Bauherrn überlassen,wie weit das Gebäude aus dem Erdreich angehoben wirdund wie die Geschosshöhen und der Drempel (die Höhe zwischender letzten Geschossdecke und der Unterkante der Dachhaut)ausgeführt wer<strong>den</strong>. Für verbindlich festgesetzte Traufhöhen wirdeine Toleranz eingeräumt, um dem Bauherrn einen konstruktivenSpielraum bei der Dachgestaltung zu gewähren.Über die Festsetzung der Trauf– und Firsthöhen kann das Dachgeschossein Vollgeschoss wer<strong>den</strong>, ohne dass es Probleme mit derVollgeschossregelung nach Landesbauordnung (BauO NRW) gibt.Dadurch wird ein Ausbau zu Wohnzwecken erleichtert.Auszug aus <strong>den</strong> textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans:(<strong>2.</strong><strong>2.</strong>1) In allen Baugebieten sind die Traufhöhen und die Firsthöhenüber Bezugspunkt festgesetzt.(<strong>2.</strong><strong>2.</strong>2) Die festgesetzte Höhe baulicher Anlagen kann bei zwingendfestgesetzten Traufhöhen um bis zu 50 cm über – bzw. unterschrittenwer<strong>den</strong>.Hinweis: Bezugspunkt <strong>für</strong> die festgesetztenTrauf- und Firsthöhen (THbzw. FH) ist die mittlere Höhenlageaus <strong>den</strong> angegebenen Höhenpunktenüber NHN der dem jeweiligenBaugrundstück vorgelagerten Erschließungsflächein der Grenzezwischen öffentlicher Verkehrsflächeund Baugrundstück.Doppelhäuser bil<strong>den</strong> eine Gebäudeeinheit,Reihenhäuser können eineGebäudeeinheit bil<strong>den</strong>. Bezugspunkt<strong>für</strong> die festgesetzten TraufundFirsthöhen (TH bzw. FH) ist diemittlere Höhenlage aus <strong>den</strong> angegebenenHöhenpunkten über NHNder <strong>den</strong> jeweiligen Baugrundstückeneiner Gebäudeeinheit vorgelagertenErschließungsfläche in derGrenze zwischen öffentlicher Verkehrsflächeund <strong>den</strong> Baugrundstücken.Die Höhenpunkte über NHNsind an <strong>den</strong> Schnittpunkten vonGrundstücksgrenze und öffentlicherVerkehrsfläche durch Interpolationzu ermitteln.Abb. 8: Definition der Höhenbezugspunkte gemäß BebauungsplanGrundrissAnsichtGebäudeeinheitDHEFH1/2 1/2 1/2 1/2Baugrundstücke DH BaugrundstückGrundrissAnsichtBaugrenzeMögliche GebäudeeinheitRH1/2 1/2BaugrundstückeGebäudeeinheit 1öffentliche VerkehrsflächeBaugrenzeBaugrundstücke EFH bzw. DHMögliche GebäudeeinheitRHGebäudeeinheitDH1/2 1/2Baugrundstücke DHFHTHinterpolierter Höhenpunktin m NHNBaugrundstücke RH1/21/2Baugrundstücke Gebäudeeinheit 2öffentliche Verkehrsflächeangegebener Höhenpunktin m NHNangegebener Höhenpunktin m NHNFHTHinterpolierter Höhenpunktin m NHN10


Traufhöhe (TH)FestgesetzteTraufhöheFirsthöhe (FH)beim PultdachAbb. 9: Definition der Trauf- und Firsthöhe gemäß BebauungsplanErforderlicheBrüstungshöhe alsAbsturzsicherungAbb. 10: Definition der Traufhöhe bei StaffelgeschossenDie Traufhöhe (TH) bemisstsich im Schnittpunkt zwischender Außenkante des aufsteigen<strong>den</strong>traufseitigen Mauerwerksund der AußenkanteDachhaut des Hauptdaches.Bei Pultdachkonstruktionengilt als Firsthöhe (FH) derhöchste Punkt des Daches imSchnittpunkt zwischen derAußenkante des aufsteigen<strong>den</strong>firstseitigen Mauerwerks undder Außenkante Dachhaut desHauptdaches.Weitergehende Erläuterungen:Wird das Dachgeschoss alsStaffelgeschoss ausgebildet,gilt als Traufhöhe die Höhe dermassiven Attika. Zur Einhaltungder erforderlichen Brüstungshöheals Absturzsicherungder Dachterrassen könnenaufgesetzte filigrane Geländerdie festgesetzte Traufhöheüberschreiten.Überbaubare GrundstücksflächeIm Bebauungsplan wird die überbaubare Grundstücksflächedurch Baugrenzen festgesetzt. Innerhalb dieser Grenzen ist dieGebäudetiefe frei wählbar. Für <strong>den</strong> Wohnbereich ist in der Regeleine maximale Bautiefe von 12,00 m möglich.Beispiele zur GebäudekubaturDie folgen<strong>den</strong> Skizzen zeigen beispielhaft verschie<strong>den</strong>e Möglichkeitender Gebäudekubatur in Abhängigkeit von <strong>den</strong> im Bebauungsplanfestgesetzten Trauf- und Firsthöhen und der gewähltenGebäudetiefe.Die eingeschossigen Gebäude:8,00 m4,00 m 43° 39° 34°0,75 1,05 0,500,50 0,20 0,75max. Firsthöheverbindl.Traufhöhe8,50 m 10,00 m12,00 mangenommene Geschosshöhe = 2,75 mAbb. 11: Beispiele <strong>für</strong> die eingeschossige Bebauung11


Für die eingeschossigen Gebäude ergeben sich mögliche Dachneigungenvon ca. 43° bis 34° bei Bautiefen von 8,50 m bis maximal12,00 m. Die Höhe des Drempels variiert in Abhängigkeit von derLage des Erdgeschossbo<strong>den</strong>s über Gelände und bietet mit einerdurchschnittlichen Höhe von 0,75 m vielfältige Möglichkeitenzum Ausbau des Daches.Die zweigeschossigen Gebäude:10,50 m6,50 m 39°34°21°0,500,800,90max. Firsthöheverbindl.Traufhöhe0,500,200,1010,00 m 12,00 m 12,00 mAbb. 12: Beispiele <strong>für</strong> die zweigeschossige Bebauungangenommene Geschosshöhe = 2,75 mFür die zweigeschossigen Gebäude ergeben sich mögliche Dachneigungenzwischen 21° und 39° bei Bautiefen von 10,00 m bismaximal 12,00 m. In Abhängigkeit von der Lage des Erdgeschossbo<strong>den</strong>süber Gelände variiert die Höhe des Drempels zwischen ca.0,50 und ca. 0,90 m.Das dreigeschossige Gebäude:12,50 m9,00 m 30° 26,5° 21°0,550,750,25max. Firsthöhemax.Traufhöhe0,200,000,5012,00 m 12,00 m 12,00 mAbb. 13: Beispiele <strong>für</strong> die dreigeschossige Bebauungangenommene Geschosshöhe = 2,75 mFür das dreigeschossige Gebäude ergeben sich bei Ausnutzungder maximalen Traufhöhe von 9,00 m mögliche Dachneigungenbis etwa 30° bei absoluter Ausnutzung der Bautiefe von 12,00 m.In Abhängigkeit von der Lage des Erdgeschossbo<strong>den</strong>s über Geländeliegt die Drempelhöhe bei durchschnittlich 0,50 m.12


GestaltungsleitlinieUm die gestalterische Einheit der Gebäude zu betonen, sind Reihenhäuserund Doppelhäuser mit einer einheitlichen Trauf– undFirsthöhe auszubil<strong>den</strong>. Ist bei Reihenhausbebauungen aufgrundder Straßenhanglage eine durchlaufende Gebäudehöhe nichtmöglich, so sollte nicht mehr als ein Höhenversprung pro Reihenhausgruppevorgenommen wer<strong>den</strong>.6.2 DachausbildungDas Dach verleiht dem Haus seine Charakteristik, die Dachlandschaftprägt <strong>den</strong> Ort. Es ist in der Regel typisch <strong>für</strong> ein bestimmtesGebiet oder eine bestimmte Landschaft. Die Ausbildung einerzusammenhängen<strong>den</strong> Dachlandschaft ist daher ein wichtigesstädtebauliches Ziel. Für eine ablesbare und angemessene Dachausbildungist die Dachneigung, die Richtung des Daches, dieDachform, der Dachüberstand sowie mögliche Dachaufbautenvon entschei<strong>den</strong>der Bedeutung.Folgende Regelungen zur Ausgestaltung des Daches wer<strong>den</strong> alsFestsetzung im Bebauungsplan, als verbindliche Gestaltungsleitlinieund als Gestaltungsempfehlung getroffen:DachneigungenDachneigungen sind nicht vorgeschrieben. Sie ergeben sich aus<strong>den</strong> im Bebauungsplan festgesetzten Trauf- und Firsthöhen inVerbindung mit der Gebäudetiefe. Dabei beeinflusst die gewählteGebäudetiefe maßgeblich die mögliche Kubatur des Daches. Jetiefer das Gebäude ausgeführt wird, umso flacher wer<strong>den</strong> dieDächer (s.a. 6.1 Gebäudekubatur).DachrichtungBebauungsplanUm charakteristische Raumsituationen entlang der Haupterschließungsstraßenzu verdeutlichen, wird <strong>für</strong> einige Baugebietedie Dachrichtung der Gebäude als Firstrichtung im Bebauungsplanfestgesetzt.Die Firstrichtung der Dächer ist gemäß der zeichnerischen Festsetzungparallel zu <strong>den</strong> Erschließungsflächen auszubil<strong>den</strong>.DachformGestaltungsleitlinieDie Dachform ist sowohl <strong>für</strong> das Erscheinungsbild des einzelnenGebäudes als auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> Zusammenhalt von Gebäudegruppenvon wesentlicher Bedeutung. Um eine ablesbare Raumbildungder Gebäude zu <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Verkehrs– und Freiflächensicherzustellen, wird die Dachform in Abhängigkeit von <strong>den</strong> Gestaltungszonenals verbindliche Gestaltungsleitlinie festgelegt.13


Zone 1Die Dachform wird verbindlichals Sattel- oder Pultdachfestgesetzt, Kombinationenmit einem Staffelgeschosssind möglich.Zone 2Die Dachform ist frei wählbar.Neben <strong>den</strong> Vorgaben zur Ausgestaltungder Dachformen inder Zone 1 oder 2 wird zurSicherung einer maßstäblichenGebäudekubatur entsprechendder geplanten Höhenentwicklungfestgelegt, dass unabhängigvon der Gestaltungszonereine PultdachkonstruktionenAbb. 14: Vorgaben zur Dachform in Abhängigkeit von der Gestaltungszone<strong>für</strong> freistehende Einfamilien–oder Doppelhäuser im gesamtenGebiet nicht zulässig sind. Versetzte Pultdächer zur Gliederungvon Dachflächen fallen nicht unter diese Regelung und sindgrundsätzlich zulässig.DachüberstandNeben der Traufhöhe wird die Dachkante des Gebäudes nicht unerheblichüber <strong>den</strong> möglichen Dachüberstand bestimmt. Zur Sicherstellungder im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe alsablesbare, durchlaufende Dachkante wird der Dachüberstand unabhängigvon <strong>den</strong> Gestaltungszonenals verbindlicheGestaltungsleitlinie festgelegt.Bei allen Dachformen ist derDachüberstand auf maximal0,70 m begrenzt. DiesesHöchstmaß gilt auch <strong>für</strong> <strong>den</strong>seitlichen Dachüberstand(Ortgang). Größere Dachüberständesind <strong>für</strong> die Region untypischund aus klimatischenGrün<strong>den</strong> nicht erforderlich.DachüberstandTraufemax. 0,70 mDoppel- oder Reihenhäuser sind mit gleicher Dachneigung,Dachrichtung, Dachform und gleichem Dachüberstand auszubil<strong>den</strong>.Nur so ist sicherzustellen, dass die gestalterische Einheit derGebäude erhalten und ablesbar bleibt.GestaltungsleitlinieDachüberstandOrtgangmax. 0,70 mAbb. 15: Maximal zulässiger Dachüberstand14


DachaufbautenDachaufbauten bieten vielfältige Möglichkeiten zur Belichtungund Ausgestaltung von ausgebauten Dachgeschossen und sinddaher im gesamten Plangebiet möglich. Als markantes Gestaltungselementdes Daches ist die Maßstäblichkeit und Anordnungvon Dachaufbauten <strong>für</strong> das gesamte Gebäude von Bedeutung.Folgende Regelungen zu Dachaufbauten wer<strong>den</strong> als Festsetzungim Bebauungsplan, als verbindliche Gestaltungsleitlinie und alsGestaltungsempfehlung getroffen:BebauungsplanAuszug aus <strong>den</strong> textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans:MLänge Aufbauten _ < 1/2 Fassa<strong>den</strong>länge1,50 1/3mind. max1/2maxAbb. 16: Vorgaben zu Dachaufbauten aus dem BebauungsplanDachaufbauten in Form vonDachgauben oder Zwerchgiebelnsind im gesamten Plangebietzulässig.Die Länge einer Einzelgaubeist auf maximal 1/3 der jeweiligenFassa<strong>den</strong>länge, die einesZwerchgiebels auf maximal1/2 der jeweiligen Fassa<strong>den</strong>längebeschränkt. Die Gesamtlängealler Dachaufbautendarf 1/2 der jeweiligen Fassa<strong>den</strong>längenicht überschreiten.Der Abstand von Dachaufbautenzum seitlichen Dachrand(Ortgang) muss mindestens1,50 Meter betragen.GestaltungsleitlinieDacheinschnitte sind ausschließlich auf <strong>den</strong> Gebäuderückseitenund nicht zur straßenorientierten Seite zulässig. Sie stellen eineUnterbrechung der Dachlandschaft dar und verhindern eindurchlaufendes Erscheinungsbild des Daches zur Straße.Um die Bedeutung und Funktion der Gauben als untergeordnetesBelichtungselement des Daches zu unterstreichen, sind Gaubenin der <strong>2.</strong> Dachebene sowie traufseitig geschlossene Gaubenfrontennicht zulässig. Bis auf die erforderliche Konstruktion sind aufder Vorderseite der Gauben nur Fensterflächen zulässig.Um die Richtung des Hauptdaches zu betonen, muss die Firsthöheder Dächer von untergeordneten Gebäudeteilen, wie z.B.das Dach eines Zwerchgiebels, mindestens 1,00 m unterhalb derFirsthöhe des Hauptdaches angeordnet wer<strong>den</strong>.15


Abb. 17: Verbindliche Gestaltungsvorgaben zur Ausgestaltung von DachaufbautenKeine Dacheinschnittezur StraßenseiteKeine traufseitig geschlossenenGaubenfrontenKeine Gauben inzweiter DachebeneFirst von untergeordnetenGebäudeteilen (z.B. Zwerchgiebel)mind. 1,00 m vomHauptfirst absetzenGauben sollten in Ausbildung und Proportion auf die Gliederungder darunterliegen<strong>den</strong> Fassade bezogen sein. Die Dachgaubeneines Gebäudes und einer Gebäudegruppe (Doppel- und Reihenhäuser)sollten in gleicher Höhe angeordnet wer<strong>den</strong>.Bei dem möglichen dreigeschossigen Gebäude im Baugebiet WA49 sollten Gauben oder ins Dach geführte Aufbauten grundsätzlichvermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, um die Gebäudehöhe nicht noch zusätzlichdurch Dachaufbauten zu betonen. Empfohlen wird ein Staffelgeschossmit einer Pult- oder Satteldachform. Die räumlicheWirkung des Dachgeschosses bliebe somit untergeordnet, gleichzeitigwürde das Staffelgeschoss vielfältige Möglichkeiten zurBelichtung der Dachräume bieten.GestaltungsempfehlungFür Gauben wer<strong>den</strong> einfachekubische Formen empfohlen:Schleppgauben, Spitzgaubenoder Tonnengauben. Zwerchgaubenkönnen sich flächenbündigaus der Fassade entwickeln.Ferner wird empfohlen, zwischenGaube und Dachrinnemindestens drei Pfannenreihen(nicht bei Zwerchgauben)vorzusehen. Dadurch wer<strong>den</strong>die Gauben eindeutig als Bestandteildes Daches charakterisiert.Abb. 18: Empfohlene GaubenformenSchleppgaube Spitzgaube Tonnengaube16


6.3 Dachmaterial und DachfarbeInsbesondere das Material und die Farbe der Dächer sind von besondererBedeutung <strong>für</strong> das Erscheinungsbild des Baugebietesund die Fernwirkung der Ortsilhouette. Ein einheitliches Materialund Farbe der Dächer schafft dabei einen baulichen und räumlichenZusammenhalt, innerhalb dessen eine individuelle Vielfaltunterschiedlicher Architekturen und Wohnformen möglich ist.Abb. 19: Räumlicher Zusammenhalt in Abhängigkeit von der DachfarbeFehlender räumlicher Zusammenhalt durch Verwendungunterschiedlichster DachfarbenRäumlicher Zusammenhalt trotz individueller Architekturendurch Verwendung einer einheitlichen DachfarbeFolgende Vorgaben zum Dachmaterial und zur Dachfarbe wer<strong>den</strong>als verbindliche Gestaltungsleitlinie getroffen:GestaltungsleitlinieAls Leitmaterial der Hauptdächer der Gebäude sind in allen Gestaltungszonenausschließlich Ton- oder Betonsteinpfannen zuverwen<strong>den</strong>. Ausnahmsweise sind Blech– und Grasdächer zulässig.Die Anordnung von Solaranlagen ist losgelöst von der Dacheindeckunggrundsätzlich zulässig.Als Leitfarbe der Hauptdächer der Gebäude sind in allen Gestaltungszonenausschließlich grau – anthrazitfarbene Dacheindeckungenzu verwen<strong>den</strong>.Doppel- oder Reihenhäuser sind in Material und Farbe des Dacheseinheitlich auszubil<strong>den</strong>.6.4 Fassa<strong>den</strong>material und FarbeDas Oberflächenmaterial der Außenwände und seine Farbgestaltunghat als wesentliches Gestaltungselement des Gebäudesauch Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Straßen undauf <strong>den</strong> räumlichen Zusammenhalt der einzelnen Bereiche.Folgende Regelungen zum Fassa<strong>den</strong>material und Farbe wer<strong>den</strong>als verbindliche Gestaltungsleitlinie getroffen:17


GestaltungsleitlinieZone 1Als verbindliches Leitmaterialund Farbe der Fassade ist einePutzfassade in weiß bzw.weiß-Abstufungen oder rotrotbraunesMauerwerk vorzusehen.Das Fassa<strong>den</strong>materialund die Farbe ist baufeldbezogeneinheitlich zu verwen<strong>den</strong>.Zone 2Die Gebäude sind in Materialund Farbe der Fassa<strong>den</strong> individuellgestaltbar.Abb. 20: Vorgaben zur Fassa<strong>den</strong>gestaltung in Abhängigkeit von der GestaltungszoneDoppel- oder Reihenhäuser sind in allen Gestaltungszonen inMaterial und Farbe der Fassa<strong>den</strong> einheitlich auszubil<strong>den</strong>.Weitere Erläuterungen: Zur Gliederung der Fassade oder Absetzenvon Gebäudeteilen sind Material- und Farbkombinationen mit<strong>den</strong> genannten Leitmaterialien möglich und sinnvoll.So können Sockelzonen, besondere Fassa<strong>den</strong>elemente oder Staffelgeschosseüber einen Material- oder Farbwechsel von derHauptfassade abgesetzt wer<strong>den</strong>. Daraus ergeben sich vielfältigezusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten.Abb. 21: Beispiele <strong>für</strong> Material– und FarbkombinationenMaterial– und Farbwechsel zur Gliederungder FassadeMaterial– und Farbwechsel zur Betonungeines Fassa<strong>den</strong>elementesMaterial– und Farbwechsel zurm Absetzendes Staffelgeschosses18


6.5 Fassa<strong>den</strong>gliederung und Fassa<strong>den</strong>elementeDie Fassade ist das 'Gesicht' eines Hauses. Sie 'lebt' durch die Gebäudeöffnungender Fenster und Türen, durch das Verhältnis vonoffenen zu geschlossenen Wandflächen. Öffnungen in Kombinationmit besonderen Gestaltungselementen beleben die Fassade,eine zu große Formenvielfalt ist jedoch zu vermei<strong>den</strong>.Folgende Regelungen zur Fassa<strong>den</strong>gliederung und zu Fassa<strong>den</strong>elementenwer<strong>den</strong> als verbindliche Gestaltungsleitlinie und alsGestaltungsempfehlung getroffen:GestaltungsleitlinieVertikale Elemente zur Fassa<strong>den</strong>rhythmisierung wie Zwerchgiebel,Vorbauten oder Erker können als besondere Fassa<strong>den</strong>elementedie vordere, straßenseitige Baugrenze um bis zu 1,00 m überschreiten.Die Gesamtlänge dieser Bauteile ist auf 1/2 der jeweiligenFassa<strong>den</strong>länge begrenzt.Abb. 22: Besondere Fassa<strong>den</strong>elementeAnsichtmax. 1,00 mBaugrenzeGrundrissmax..1/4 1/2 1/4straßenseitige Baugrenzemax. 1,00 mGestaltungsempfehlungBei Doppel- oder Reihenhäusern sollten Fenster und Türen in ihrerFarbgestaltung einheitlich ausgebildet wer<strong>den</strong>. Nicht empfohlenwer<strong>den</strong> Imitate, z.B. auf Kunststoff gedruckte Holzstrukturen.Sprossenunterteilungen der Fenster sollten als konstruktiveSprossen ausgeführt wer<strong>den</strong>, also nicht im Glas liegend oder aufgelegt.So wird eine materialgerechte Ausführung gestützt. Holzfenstersind Kunststofffenstern vorzuziehen. Eine naturfarbene,weiße oder farbige Gestaltung der Profile ist möglich, je nachgewünschtem Kontrast zum Fassa<strong>den</strong>material.Eine besondere Bedeutung kommtdem Eingangsbereich zu. Er ist dieVisitenkarte eines Hauses und solltemit großer Sorgfalt und Rücksichtauf <strong>den</strong> Charakter des Hauses gestaltetwer<strong>den</strong>.Abb. 23: Beispiele <strong>für</strong> EingangsbereicheHaustüren können dabei farbige Akzentebil<strong>den</strong>. In Kombination mitverglasten Elementen kann ein lichterund freundlicher Gesamteindruckerzielt wer<strong>den</strong>.19


Vordächer sollten filigran ausgebildet wer<strong>den</strong>. Dazu eignen sicham besten einfache Stahl-Glaskonstruktionen. Um eine Konkurrenzzum Hauptdach des Gebäudes auszuschließen sollten Vordächermit einer Pfanneneindeckung analog <strong>den</strong> Dachflächen unbedingtvermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Als angemessene Gestaltungselemente<strong>für</strong> <strong>den</strong> Eingangsbereich von Geschossbauten bieten sich verglasteTreppenhäuser an.6.6 Unselbständige GebäudeteileUnselbständige bauliche Anlagen wie Pfeiler, Balkone, Terrassenüberdachungensowie Glasvorbauten wie Wintergärten sind einwesentliches funktionales und gestalterisches Element des Gebäudes.Folgende Regelungen zu diesen Gebäudeteilen wer<strong>den</strong>als Festsetzungen im Bebauungsplan, als verbindliche Gestaltungsleitlinienund als Gestaltungsempfehlung getroffen:Auszug aus <strong>den</strong> textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes :Bebauungsplan(<strong>2.</strong><strong>2.</strong>3) Für untergeordnete Gebäudeteile wie z.B. Wintergärten,Vordächer, Terrassenüberdachungen oder sonstige bauliche VorundRücksprünge darf die festgesetzte Traufhöhe über- bzw. unterschrittenwer<strong>den</strong>. Die Gesamtlänge aller Über- bzw. Unterschreitungendarf maximal 1/2 der jeweiligen Trauflänge betragen.Unselbständige bauliche Anlagenwie Pfeiler und Balkonesowie Glasvorbauten wieWintergärten dürfen die rückwärtige,gartenseitige Baugrenzeum bis zu 2,00 m überschreiten.Zum öffentlichen Straßenraumsind Balkone und Glasvorbautenebenfalls möglich,sie sind jedoch wie besondereFassa<strong>den</strong>elemente mit einerÜberschreitung der vorderenBaugrenze um maximal 1,00m und einer maximalen Längevon 1/2 bezogen auf die jeweiligeFassa<strong>den</strong>länge auszubil<strong>den</strong>(s. 6.5 Fassa<strong>den</strong>gliederungund Fassa<strong>den</strong>elemente).2,00 mmax.zulässigBalkon/Wintergartenmax. 2,00 mGartenrückwärtige BaugrenzeGestaltungsleitlinieVorgartenzoneStraßeAbb. 24: Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze20


GestaltungsempfehlungBalkone als Kragkonstruktionen sollten nur in Verbindung mitLoggien und mit einer maximalen Auskragung von 1,50 m vonder Fassa<strong>den</strong>ebene ausgebildet wer<strong>den</strong>, um die Massivität vongroßformatigen Betonkragplatten vor der Fassade zu vermei<strong>den</strong>.max.1,50 mLoggiamax. 1,50 mAbb. 25: Kragkonstruktionen in Verbindung mit LoggienWintergärten sollten in leichter Bauweise aus Holz oder Stahlausgebildet wer<strong>den</strong>, in der Front und im Dachbereich solltenWintergärten vollständig verglast wer<strong>den</strong>.Abb. 26: Beispiele <strong>für</strong> lichte GeländerkonstruktionenBrüstungselemente der Balkonesollten als filigrane, verzinktoder farbig angelegte Stahlkonstruktionenausgebildetwer<strong>den</strong>, um lichte Geländerkonstruktionenzu erhalten.Geschlossene Brüstungselementesollten nur partiell alsbesondere Fassa<strong>den</strong>elementeoder in Kombination mit leichtenStahlkonstruktionen verwendetwer<strong>den</strong>. VollflächigeHolz– und Kunststoffelementewer<strong>den</strong> nicht empfohlen.21


7. Die Gestaltung der privaten Freiflächen7.1 EinfriedungenEinfriedungen gehören zum unmittelbaren Gebäudeumfeld. IhreAnordnung und Gestaltung prägen entschei<strong>den</strong>d <strong>den</strong> Charakterdes Straßenbildes. Als Übergangsbereich zwischen Gebäude undöffentlichen Straßenraum sollen Einfriedungen möglichst offenund natürlich wirken, gleichzeitig aber <strong>den</strong> zusammenhängen<strong>den</strong>Charakter des Straßenraumes betonen.Die Grundstücksfreiflächen wer<strong>den</strong> unterschie<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Vorgartenbereichund <strong>den</strong> rückwärtigen Gartenbereich. Die möglicheEinfriedung ist dabei auf die unterschiedliche Funktion undSchutzbedürftigkeit des jeweiligen Bereiches abzustimmen.Folgende Regelungen zu Einfriedungen wer<strong>den</strong> als Festsetzungim Bebauungsplan und als Gestaltungsempfehlung getroffen:Auszug aus <strong>den</strong> textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans:Bebauungsplan(3.1) Als 'Vorgärten’ wer<strong>den</strong>die Flächen zwischenstraßenseitiger Baugrenzeund Straßenbegrenzungsliniefestgesetzt.(3.2) In <strong>den</strong> 'Vorgärten’sowie in der als'Vorgartenzone' festgesetztenFläche sind an derGrundstücksgrenze als Einfriedungausschließlich Heckenaus Laubgehölzen(zusätzlich zulässig: Eibe),begrünte MaschendrahtoderStabgitterzäune sowieMauern bis zu einer Höhevon 0,80 m zulässig(Pflanzliste C1).Hecke oder Mauer, begrünterMaschendraht oder Stabgitterzaunmax. 0,80 m HöheVorgartenzoneHecken, begrünter Maschendrahtoderbegrünter Stabgitterzaunmax. 1,60 m HöherückwärtigerGartenbereichöffentliche Verkehrsflä-VorgartenzoneAbb. 27: Festsetzungen zu Einfriedungen gemäß Bebauungsplan(3.3) Grenzen rückwärtige Gartenbereiche an öffentliche Verkehrsflächenoder an die festgesetzte 'Vorgartenzone' ist, abweichendvon (3.2), ausnahmsweise als Einfriedung an derGrundstücksgrenze eine Hecke aus heimischen Laubgehölzensowie begrünte Maschendraht- oder Stabgitterzäune bis zu einerHöhe von 1,60 m zulässig (Pflanzliste C2). Andersartige Einfriedungenzu öffentlichen Flächen als die genannten sind nichtzulässig.22


Im Bebauungsplan wer<strong>den</strong> folgende unverbindliche Vorschlägevon heimischen Gehölzarten als Heckeneinfriedungen getroffen(Pflanzlisten C):C1: Laubgehölze <strong>für</strong> Schnitthecken, Höhe bis zu 0,80 MeterBerberis buxifolia nana u.a. (Sauerdorn i.S.)Buxus sempervirens (Buxbaum)Ilex crenata (Stechpalme i.S.)Ligustrum vulgare i.S. (Gemeiner Liguster i.S.)Potentilla i.S. (Fingerkraut i.S.)C2: Heimische Laubgehölze <strong>für</strong> Schnitthecken, Höhe bis zu 1,60MeterAcer campestre (Feldahorn)Carpinus betulus (Hainbuche)Corylus avellana (Hasel)Crataegus i.S. (Weißdorn i.S.)Fagus sylvatica (Rotbuche)Ilex aquifolium (Stechhülse)Ligustrum vulgare i.S. (Gemeiner Liguster i.S.)Viburnum i.S. (Schneeball i.S.)Weitergehende Erläuterungen: Die genannten Festsetzungen beziehensich sowohl auf <strong>den</strong> Übergang zu öffentlichen Verkehrs–als auch öffentlichen Grünflächen. Für die rückwärtigen Gartenbereichezum zentralen Grünzug sind die Vorgaben entsprechendeinzuhalten.GestaltungsempfehlungFür die Einfriedung privater Gartenbereiche untereinander wer<strong>den</strong>keine Gestaltungsvorgaben getroffen.Abb. 28: Negativ– und Positivbeispiele <strong>für</strong> Sichtschutzelemente im TerrassenbereichEs wird jedoch empfohlen, geschlosseneGrundstücksabtrennungennicht als Fertigelement,sondern in Abstimmungauf Material und Farbedes Wohngebäudes und nurim Bereich der Terrasse vorzunehmen,um das natürlicheund 'offene' Bild durchgrünterGartenbereiche nicht einzuschränken.Negativbeispiel eines Sichtschutzes alsFertigelement ohne jeglichen Gestaltungsbezugzum GebäudePositives Beispiel einer Terrassenabtrennungdurch Abstimmung des Sichtschutzelementesin Material und formalerAusgestaltung auf das Hauptgebäude23


7.2 BepflanzungenZur Qualität und zum Charakter eines Baugebietes tragen nichtnur die Gebäude, sondern entschei<strong>den</strong>d auch die Gestaltung deröffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen bei. Aus ökologischenGrün<strong>den</strong> und in Hinblick auf eine hohe Wohnqualität isteine möglichst naturnahe Gestaltung der privaten Freiflächen einanzustrebendes Ziel.Folgende Regelungen zu Bepflanzungen wer<strong>den</strong> als Festsetzungim Bebauungsplan und als Gestaltungsempfehlung getroffen:Auszug aus <strong>den</strong> textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans:(8.1) Hausgärten der Allgemeinen Wohngebiete (WA)Die nicht baulich genutzten Flächen sind gärtnerisch anzulegenund zu erhalten. Mindestens 30 % dieser Gartenflächen sind mitStrauchgehölzen oder kleinkronigen Baumarten zu bepflanzen,wobei mindestens zur Hälfte standortgerechte, heimische Laubgehölzezu verwen<strong>den</strong> sind (Pflanzlisten A3/A4).BebauungsplanIm Bebauungsplan wer<strong>den</strong> folgende unverbindliche Vorschlägevon heimischen Gehölzarten zur Bepflanzung der Hausgärtengetroffen (Pflanzlisten A):A3: Kleinkronige Baumarten (Höhe < 10 m)Crataegus laevigata (Weißdorn) – als HochstammMalus communis (Wildapfel)Pyrus communis (Wildbirne)A4: Straucharten <strong>für</strong> freiwachsende Hecken/GebüscheBerberis vulgaris (Gemeine Berberitze)Cornus mas (Kornelkirsche)Cornus sanguinea (Roter Hartriegel)Corylus avellana (Hasel)Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn)Crataegus laevigata (Zweigriffliger Weißdorn)Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen)Ligustrum vulgare (Gemeiner Liguster)Lonicera xylosteum (Gemeine Heckenkirsche)Prunus padus (Traubenkirsche)Prunus spinosa (Schlehe)Rosa canina (Hundsrose)Salix caprea (Salweide)Sambucus racemosa (Traubenholunder)Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball)24


GestaltungsempfehlungDie Ausgestaltung und Bepflanzung der Vorgartenbereiche ist <strong>für</strong>das Erscheinungsbild des Baugebietes von großer Bedeutung, dasie im unmittelbaren Wahrnehmungsfeld zur Straße liegen.Eine Bepflanzung mit einheimischen Sträuchern, bo<strong>den</strong>ständigenGehölzen oder kleineren Bäumen verstärkt dabei <strong>den</strong> Eindruckeines durchgrünten, lebendigen Wohnquartiers. Bloße Zierbepflanzungensollten vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.Der Versiegelungsanteil des Vorgartens sollte auf das unbedingtnotwendige Maß auf Zuwegungen und Zufahrten beschränktbleiben.Abb. 29: Beispiele <strong>für</strong> VorgartengestaltungenPositivbeispiel eines durchgrünten Vorgartensmit reduzierten VersiegelungsanteilenNegativbeispiel eines nahezu vollflächigversiegelten Vorgartens mit bloßer Zierbepflanzung25


8. Die Gestaltung der Stellplätze, Carports, Garagen undder Nebenanlagen8.1 Stellplätze, Carports und GaragenIm unmittelbaren Wahrnehmungsfeld der öffentlichen Verkehrsflächenbil<strong>den</strong> die Anlagen <strong>für</strong> <strong>den</strong> ruhen<strong>den</strong> Verkehr ein wesentlichesGestaltungselement innerhalb des gesamten Baugebietes.Um die Gestaltung auf das Grundstück und das Gebäude abzustimmen,sind Stellplätze, Carports und Garagen in das Gebäude–und Freiflächenkonzept mit einzubeziehen.Folgende Regelungen zu Stellplätzen, Carports und Garagen wer<strong>den</strong>als Festsetzung im Bebauungsplan, als verbindliche Gestaltungsleitlinieund als Gestaltungsempfehlung getroffen:Auszug aus <strong>den</strong> textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans:(5.1) In der im Bebauungsplan nach landesrechtlichen Vorschriftenals 'Vorgartenzone' bezeichneten Fläche sind nur ebenerdigeStellplätze zulässig. Garagen und Carports sind unzulässig.(5.2) Der Grundstücksanteilder Stellplatzflächen zur Vorgartenflächedarf 50 % nichtüberschreiten.(5.3) Garagen in <strong>den</strong> Schmalseitenvon Gebäu<strong>den</strong>, die anöffentliche Verkehrsflächengrenzen, müssen mit einemMindestabstand von 0,50 mzur öffentlichen Verkehrsflächeerrichtet wer<strong>den</strong>. DieserAbstandsstreifen ist dauerhaftzu begrünen.(5.4) In allen Baugebieten sind Garagen innerhalb und außerhalbder überbaubaren Grundstücksfläche mit ihrer Zufahrtsseitemindestens 5,50 Meter von der Grenze der öffentlichen Verkehrsflächezurückzusetzen.BebauungsplanAbb. 30: Festsetzungen zu Stellplätzen, Carports und Garagen gemäß Bebauungsplannur StellplätzeVorgartenzonezu (5.1): Ausschluss von Garagen undCarports in der VorgartenzoneSchmalseitemind.0,50 mVorgartenzonemind. 5,50 möffentliche Verkehrsflächezu (5.3): Garagen in Schmalseiten außerhalbder Vorgartenzoneöffentliche VerkehrsflächeAusnahmsweise können Garagen auf <strong>den</strong> <strong>den</strong> Baugebieten WA31, WA 32 und WA 33 zugeordneten Flächen <strong>für</strong> Gemeinschaftsstellplätzeoder Gemeinschaftsgaragenanlagen mit ihrer Zufahrtseitemit einem Abstand von ≥ 3,00 m von der Grenze deröffentlichen Verkehrsfläche errichtet wer<strong>den</strong>.zu (5.4): Garagen innerhalb und außerhalbüberbaubarer Grundstücksflächen(5.5) Im Baugebiet WA 49 ist die Errichtung einer Tiefgarage auchaußerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.26


Mit <strong>den</strong> Festsetzungen des Bebauungsplanes sind vielfältige Lösungenzur Ausweisung von Stellplätzen, Carports oder Garagenauf <strong>den</strong> privaten Grundstücken möglich und lassen sich individuellauf die Bedürfnisse des konkreten Bauvorhabens abstimmen.Neben <strong>den</strong> genannten Festsetzungen wird im Bebauungsplan einPflanzgebot <strong>für</strong> private Stellplatzanlagen festgesetzt. Dies betrifftgrößere Stellplatzanlagen der Reihenhausbebauungen oder Anlagen<strong>für</strong> <strong>den</strong> Geschosswohnungsbau. Darüber hinaus wer<strong>den</strong> Vorgabenzur Begrünung von Tiefgaragendecken festgesetzt.Auszug aus <strong>den</strong> textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans:(8.2) Private Stellplatzanlagen: Je 5 ebenerdige Stellplätze ist einstandortgerechter Baum zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtungdauerhaft zu unterhalten. Zu pflanzen sind Hochstämme einerklein- bis mittelkronigen Baumart in dreimal verpflanzter Qualitätmit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm(Pflanzliste B2). Die Baumscheiben sind entweder zwischen <strong>den</strong>Längsseiten der Parkplätze mit einer Größe von mindestens10 m² oder als durchgehender Baumstreifen von mindestens2,20 m lichter Breite zwischen <strong>den</strong> Stirnseiten der Parkplätze anzuordnen.Die Baumstandorte sind vor dem Befahren und Beparkenzu sichern.(8.3) Allgemeinen Wohngebieten zugeordnete Gemeinschaftsanlagen:Auf <strong>den</strong>, <strong>den</strong> Baugebieten WA 31, WA 32 und WA 33 zugeordnetenFlächen <strong>für</strong> Gemeinschaftsstellplatzanlagen (GST)bzw. Gemeinschaftsgaragenanlagen (GGa) sind die Gemeinschaftsanlagen(GST bzw. GGa) mit standortheimischen Strauchundkleinkronigen Baumarten zu der angrenzen<strong>den</strong> öffentlichenGrünfläche abzupflanzen (Pflanzlisten A3/A4).(4) Begrünung von Tiefgaragendecken: Decken von Tiefgaragensind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen vollständigmit einer Substratschicht zu überdecken und dauerhaft zubegrünen.Im Bebauungsplan wer<strong>den</strong> folgende unverbindliche Vorschlägevon heimischen Gehölzarten zur Bepflanzung von Stellplatzanlagengetroffen (Pflanzliste B):B2: Klein- und mittelkronige Baumarten (Höhe 10 – 20 m)Acer campestre 'Elsrijk' (Feldahorn)Acer platanoides 'Cleveland' (Spitzahorn i.S.)Carpinus betulus 'Fastigiata' (Säulenhainbuche)Crataegus crus-galli (Hahnen-Dorn)Fraxinus excelsior 'Westhof's Glorie' (Esche i.S.)Pyrus calleryana 'Chanticleer' (Chinesische Wildbirne)Quercus robur 'Fastigiata' (Säuleneiche)Sorbus intermedia 'Brouwers' (Schmalkronige Mehlbeere)Tilia cordata 'Greenspire' (Winterlinde i.S.)Tilia cordata 'Rancho' (Winterlinde i.S.)Ulmus hollandica 'Lobel' (Stadt-Ulme)27


Garagen im baulichen Zusammenhang mit dem Wohnhaus sindin Material und Farbe wie das Hauptgebäude auszubil<strong>den</strong>. Überdie Vorgabe soll die Garage gestalterisch dem Hauptgebäude zugeordnetwer<strong>den</strong>.Carports sollten weitgehend als offene – bis maximal 3,00 m hohe- Konstruktionen in Holz oder Stahl ausgeführt wer<strong>den</strong>. Siesollten so gestaltet sein, dass höchstens zwei Wandseiten geschlossenausgeführt wer<strong>den</strong>. Sofern Carports direkt an einerHauswand angeordnet sind, gilt auch diese Wand als eine geschlosseneWandseite. Damit soll erreicht wer<strong>den</strong>, dass der gewünschteoffene Vorgartencharakter nicht durch garagenähnlicheEinbauten gestört wird.GestaltungsleitlinieGestaltungsempfehlungAbb. 31: Beispiele <strong>für</strong> Carports als offene oder überdeckte KonstruktionenExtensive Grasdächer sind <strong>für</strong> Flachdächer oder flach geneigteDächer von Garagen oder Carports (auch bei Nebenanlagen)sinnvoll und grundsätzlich zulässig. Neben einer ökologisch günstigenAuswirkung auf das Kleinklima wertet eine Dachbegrünungdie Baulichkeiten optisch auf, nicht zuletzt beim Blick aus demFenster.Größere Carport– oder Stellplatzanlagensollten mit einerHeckenbepflanzung eingefasstwer<strong>den</strong>. So wird die Massivitätund Großflächigkeit der Anlagenreduziert und ein gestalteterÜbergang zu <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong>Grundstücks–oder Wegeflächen geschaffen.Abb. 32: Beispiele <strong>für</strong> eingegrünte Carports oder StellplatzanlagenUm die Versiegelungsanteiledes Bo<strong>den</strong>s auf <strong>den</strong> Grundstückenmöglichst gering zu halten,sollten die Oberflächen von Stellplatzanlagen einschließlichihrer Zufahrten in versickerungsfähigen Belägen wie Rasen- oderSplittfugenpflaster hergestellt wer<strong>den</strong>.28


Bebauungsplan8.2 NebenanlagenAbb. 33: Festsetzungen zu Nebenanlagen gemäß Bebauungsplanöffentliche VerkehrsflächeVorgartenzoneNebenanlagen hinterEinfriedungzu (6.1): Ausschluss von Nebenanlagen inder festgesetzten VorgartenzoneNeben <strong>den</strong> Anlagen <strong>für</strong> <strong>den</strong> ruhen<strong>den</strong> Verkehr ist die Anordnungund Ausgestaltung der Nebenanlagen <strong>für</strong> Abstellzwecke(Gartengeräte, Kellerersatzraum) <strong>für</strong> das kleinräumige Erscheinungsbilddes Baugebietes wichtig.Folgende Regelungen zu Nebenanlagen wer<strong>den</strong> als Festsetzungim Bebauungsplan, als verbindliche Gestaltungsleitlinie und alsGestaltungsempfehlung getroffen:Auszug aus <strong>den</strong> textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes:(6.1) Auf <strong>den</strong> gemäß 3.1 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungenbenannten Vorgartenflächen sowie in <strong>den</strong> nach landesrechtlichenVorschriften als 'Vorgartenzone' bezeichneten Flächen sindNebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 BauNVO unzulässig.(6.2) Außerhalb der Vorgärten sowie der nach landesrechtlichenVorschriften festgesetzten Vorgartenzone sind auf <strong>den</strong> nichtüberbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen zulässig, sofernsie eine Grundfläche von7,50 m² oder einen umbautenRaum von 20 m³ nicht überschreiten.öffentliche GrünflächeNebenanlagen hinterEinfriedungzu (6.2): Maximale Größe und Anordnungvon Nebenanlagen auf demGrundstückSie sind ausschließlich an der,dem öffentlichen Raum abgewandtenseitlichen Grundstücksgrenzezu errichten.Grenzen die Gartenbereicherückwärtig an öffentliche Flächen,so sind die Nebenanlagenhinter die Grundstückseinfriedungzu setzen.Weitergehende Erläuterungen: Die Festsetzungen des Bebauungsplanesbeziehen sich ausschließlich auf freistehende Nebenanlagen.Um <strong>den</strong> Gestaltungsspielraum <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bauherrn zu erhöhen,wer<strong>den</strong> zusätzliche Möglichkeiten zur Anordnung undAusgestaltung von Nebenanlagen im baulichen Verbund mit demHauptgebäude als verbindliche Gestaltungsleitlinien benannt.GestaltungsleitlinieIn der im Bebauungsplan festgesetzten Vorgartenzone sind Nebenanlagendann zulässig, wenn sie direkt an das Hauptgebäudeangebaut sind. Sie sind dann Bestandteil der Hauptfassade undwer<strong>den</strong> wie Fassa<strong>den</strong>vorbauten bewertet. Die Dimensionierungund Anordnung dieser besonderen Fassa<strong>den</strong>elemente ist entsprechend<strong>den</strong> Vorgaben unter 6.5 Fassa<strong>den</strong>gliederung und Fassa<strong>den</strong>elementezu gestalten.29


Als Teil der Hauptfassade sind Nebenanlagen im baulichen Zusammenhangmit dem Wohngebäude in Material und Farbe wiedas Hauptgebäude zu gestalten oder können als besondere Fassa<strong>den</strong>elementedurch einen Material- oder Farbwechsel vom Leitmaterialder Hauptfassade abgesetzt wer<strong>den</strong> (s. 6.4 Fassa<strong>den</strong>materialund Farbe).Grundsätzlich ist es empfehlenswert freistehende Nebenanlagen,die in Material und Farbe auf das Hauptgebäude abgestimmtsind, Sonderelementen als Fertigbausatz vorzuziehen. Bei Doppel–und Reihenhäusern wird empfohlen, jeweils zwei Nebenanlagenaneinander grenzen zu lassen.GestaltungsempfehlungLinks: Positivbeispiel <strong>für</strong> Nebenanlagenin Abstimmung von Materialund Farbe auf das Hauptgebäude.Rechts: Negativbeispiel <strong>für</strong> Nebenanlagenals separate Fertigelementeohne jeglichen Gestaltungsbezugzum angrenzen<strong>den</strong> baulichen Umfeld.Abb. 34: Beispiele zur Ausgestaltung von Nebenanlagen8.3 MüllsammelanlagenWie die Gestaltung der Nebenanlagen ist auch die Anordnungund Ausgestaltung der Müllsammelanlagen ein wichtiges Gestaltungselementnicht nur des privaten Grundstücks, sondern imÜbergang zur Straße auch des öffentlichen Raumes.Dabei ist zum einen <strong>für</strong> ein hygienisch wirkendes Erscheinungsbildder Abfallstationen zu sorgen, zum anderen soll der durchgrünteGartencharakter der Vorgärten nicht durch ungestalteteMüllsammelanlagen gestört wer<strong>den</strong>.Abb. 35: Negativbeispiele <strong>für</strong> ungestaltete Müllsammelanlagen30


Folgende Regelungen zu Müllsammelanlagen wer<strong>den</strong> als Festsetzungim Bebauungsplan und als Gestaltungsempfehlung getroffen:BebauungsplanAuszug aus <strong>den</strong> textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans:(3.4) In allen Baugebieten sind Standplätze <strong>für</strong> bewegliche Abfallbehälterin 'Vorgärten’ oder in der festgesetzten'Vorgartenzone' nur zulässig, wenn sie mit Sträuchern, Heckenoder anderen begrünten Einfassungen (begrünte Holz- oderStahlkonstruktionen) optisch von drei Seiten abgegrenzt wer<strong>den</strong>(Pflanzlisten C2/D).3-seitige EinfriedungHöhe > 0,80 m möglichVorgartenzoneWeitergehende Erläuterungen:Damit die Abfallbehältnissevon der Straße nicht sichtbarsind, dürfen Heckenpflanzungenum Müllsammelanlagendie <strong>für</strong> die Vorgartenzone festgesetzteEinfriedungshöhevon 0,80 m überschreiten.Abb. 36: Einfriedung der MüllstandorteIm Bebauungsplan wer<strong>den</strong> folgende unverbindliche Vorschlägevon heimischen Gehölzarten zur Einfriedung der Müllsammelanlagengetroffen (Pflanzlisten C):C2: Heimische Laubgehölze <strong>für</strong> Schnitthecken, Höhe bis zu 1,60MeterAcer campestre (Feldahorn)Carpinus betulus (Hainbuche)Corylus avellana (Hasel)Crataegus i.S. (Weißdorn i.S.)Fagus sylvatica (Rotbuche)Ilex aquifolium (Stechhülse)Ligustrum vulgare i.S. (Gemeiner Liguster i.S.)Viburnum i.S. (Schneeball i.S.)Pflanzliste D 'Kletterpflanzen zur Begrünung von Einfassungen'Aristolochia durior (Pfeifenwinde)Celastrus orbiculatus (Baumwürger)Clematis vitalba (Waldrebe)Hedera helix (Efeu)Humulus lupulus (Wilder Hopfen)Lonicera i.S. (Geißblatt i.S.)Lonicera periclymenum (Waldgeißblatt)Parthenocissus quinquefolia (Rankender Wein)31


Parthenocissus tricuspidata (Selbstklimmender Wein)Rosa i.S. (Kletterrosen i.S.)Vitis viniferia i.S. (Trauben-Weinrebe i.S.)Wisteria sinensis (Blauregen)Bei Reihenhausgruppen lassen sich Abfallbehälter aufgrund derBebauungsdichte oft nur unbefriedigend in die Vorgartenbereicheintegrieren.Es wird daher empfohlen, alsStandort <strong>für</strong> Müllsammelanlagendie Randbereiche in Kombinationmit möglichen Gemeinschaftsstellplatzanlagenzu nutzen.GSTEingefriedeterMüllstandortReihenhausgruppeGestaltungsempfehlungAbb. 37: Müllstandorte in Kombinationmit Gemeinschaftsstellplatzanlagen32

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