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Reaktion auf die Aussagen von Dr. Jan-Schulte Hillen im ...

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Nun zu der Lösung, <strong>die</strong> unser deutsches Rechtssystem vorgeschlagen hat<strong>Jan</strong> <strong>Schulte</strong>-<strong>Hillen</strong>Es soll nach der erhitzten Debatte in den Me<strong>die</strong>n über den Film auch noch demüberforderten Zuschauer ein Abspann vor und nach dem Film gezeigt werden,welcher dem Zuschauer klarmacht, daß es sich hier um Fiktion handelt. Kann einKünstler noch tiefer sinken?Wenn ich ein gelbes Bild male und mir jemand sagt: “Entweder Du schreibstdaneben:„Das Bild ist nicht gelb, es sieht nur so aus, in Wirklichkeit ist es blau“ oderDu darfst es nicht ausstellen!“, schreibe ich dann ein Schild oder verbrenne ichvoller Trotz mein Werk?Andererseits scheint der geplante Abspann das Einzige an dem Film, - in dem <strong>auf</strong> soeinzigartig unglückliche Weise historische Ereignisse falsch wiedergegeben werden –zu sein, das wahr ist und so ist <strong>die</strong> Intention des OLG vielleicht weitsichtiger alsgedacht.Aber warum dann überhaupt noch den Film zwischen den Abspannen noch zeigen?Machen wahre Ereignisse aus einer Schmonzette einen Dokumentarfilm?Und wenn ja, was macht ein Abspann, der erklärt „alles nur gelogen“ dann aus<strong>die</strong>sem „Dokumentarfilm“? Einen Doku-Einheitsbrei? Wo bleibt der Anspruch der„Künstler“, den Zuschauer bewegen zu wollen wenn das „bewegende Produkt“ denLabel „alles nur gelogen“ trägt? Ich denke mir, es geht wohl mehr darum, wie eindeutscher Kritiker schreibt: „ein gelangweiltes Puplikum weiter zu langweilen“.Gernot StrackeHier ist viel Polemik <strong>im</strong> Spiel, <strong>die</strong> verdeutlicht, wie „unbeteiligt“ der Zuschauer <strong>Jan</strong><strong>Schulte</strong>-<strong>Hillen</strong> wirklich ist. Er kann offensichtlich nicht hinnehmen, dass der Film alsSpielfilm, und nicht als Dokumentarfilm gedreht wurde. Er vertritt, anscheinend wiesein Bruder sowie der Geschäftsführer der Fa. Grünenthal, <strong>die</strong> Meinung, dass sichdas Thema „Contergan“ nicht zum Spielfilm eigne. Der Bruder war es schließlichauch, der den Spielfilm vor dem OLG Hamburg als „Klamauk“ bezeichnete. Der alsArgument gegen den Film ins Feld geführte Abspann ist letztlich auch ein Ergebnisdes Widerstandes der Kläger gegen <strong>die</strong> Ausstrahlung des Films.Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier ein Grünenthal- und<strong>Schulte</strong>-<strong>Hillen</strong> Maßstab für <strong>die</strong> Kunstfreiheit eingeführt werden soll, den sonstniemand nachvollziehen kann. Das dahinter stehende Interesse konnte bisherebenfalls nicht transparent dargestellt werden.Mir scheint, man möchte das letzte Wort als Zensor darüber haben.(Na dann, gute Nacht Spielfilm)

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