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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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se im pfarrlichen Vermögensverwaltungsrat gefasst und <strong>die</strong> spezifische Genehmigungdes Bischöflichen Ordinariates gemäß can. 1281 § 1 CIC eingeholt. In <strong>die</strong>semZusammenhang kann der Pfarrverwalter in der Durchführung von Bau-, Sanierungs-und Restaurierungsprojekten beauftragt werden, Verträge (Werkverträge,Aufträge usw.) im Namen der <strong>Pfarrei</strong> zu unterzeichnen.g) Der Pfarrverwalter hat <strong>die</strong> Zeichnungsberechtigung über Pfarrkonten bei den Bankenusw., so dass <strong>die</strong> Durchführung der notwendigen Geschäfte im vereinbartenRahmen gewährleistet ist.h) Der Einsatz als Pfarrverwalter ist im Sinne einer ehrenamtlichen Mitarbeit (Volontariat)zu sehen und ist somit grundsätzlich nicht an einen fixen Stundenplan gebunden;lediglich zum Zweck einer besseren Organisation wird vereinbart, dass<strong>die</strong>se freiwillige Mitarbeit vor allem an folgenden Tagen bzw. Stunden erbrachtwird: von Montag bis Freitag, nachmittags.Weiters wird erklärt, dass <strong>die</strong>se ehrenamtliche Tätigkeit kein Anstellungsverhältnisbegründet und dass da<strong>für</strong> kein Lohn oder Gehalt ausbezahlt sowie weder jetztnoch in Zukunft irgendeine Vergütung verlangt wird. Lediglich eventuelle Spesen(Fahrtspesen usw.) werden im beiderseitigen Einverständnis vergütet.Die <strong>Pfarrei</strong> hat eine Haftpflicht- und Unfallversicherung <strong>für</strong> ehrenamtliche Mitarbeiter/innenabgeschlossen. Für eventuelle sonstige Schadensfälle ist <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> vonder Verantwortung befreit.i) Der Pfarrverwalter wird laufend vom Pfarrseelsorger bzw. Pfarrer und vom Pfarrverantwortlicheninformiert. Seinerseits informiert er den Pfarrseelsorger bzw.Pfarrer und den Pfarrverantwortlichen.j) Im Sinne und gemäß den Auswirkungen des D.Legs. n. 196/2003 erklären <strong>die</strong> Vertragsparteienüber <strong>die</strong> Datenschutzbestimmungen informiert zu sein und <strong>die</strong> entsprechendenZustimmungen zu geben.Diese Beauftragung hat eine Dauer von ……. Jahren.Dem Vollmachtgeber bleibt es vorbehalten, <strong>die</strong>se Vollmacht jederzeit zurückzuziehen, sofern derpfarrliche Vermögensverwaltungsrat vorher angehört und der Diözesanordinarius seine Zustimmunggegeben hat.Ort/DatumDer VollmachtgeberDer BevollmächtigteProt.Nr. ........ – <strong>Bozen</strong>, amGesehen und genehmigt, Bischöfliches Ordinariat <strong>Bozen</strong>-<strong>Brixen</strong>94

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