13.07.2015 Aufrufe

Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ERKLÄRUNG und BEVOLLMÄCHTIGUNG<strong>für</strong> den Dienst alsPFARRVERWALTERVorausgeschickt,a) dass Hochw. ….. mit bischöflichem Dekret vom …. zum Pfarrer der <strong>Pfarrei</strong> zum hl. ..ernanntwurde und als gesetzlicher Vertreter im Register der juristischen Personen unter der Nr. … eingetragenist;b) dass N. N. ….. geboren am ...... in ...wohnhaft in .... Adresse, Tel.. MobilTel. … e-mail: ……sich bereit erklärt hat, bestimmte Verwaltungsangelegenheiten in der <strong>Pfarrei</strong> zu übernehmen, einedementsprechende Einführung absolviert hat und nun im Sinne des Volontariates freiwillig mitzuarbeitenund dabei seine persönlichen und professionellen Fähigkeiten im Sinne der Ehrenamtlichkeitund des freiwilligen Einsatzes zur Verfügung zu stellen;c) zur Kenntnis genommen, dass im Vermögensverwaltungsrat der <strong>Pfarrei</strong> <strong>die</strong>ser Bereitschaftdankbar zugestimmt und <strong>die</strong> damit verbundenen Aufgaben und Zuständigkeiten geklärt wurden,wird hiermit folgendes festgelegt:Der gesetzliche Vertreter der <strong>Pfarrei</strong>, Hochw. …. erteilt hiermit an N.N. …. welcher annimmt,<strong>die</strong> Vollmacht<strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> in allen ordentlichen Verwaltungsbelangen zu vertreten, unter Wahrung der diözesanenBestimmungen hinsichtlich der Beschlussfassung in den pfarrlichen Gremien und der Durchführungder vereinbarten Maßnahmen.Der Bevollmächtigte ist somit gehalten, sein Amt mit der Sorgfalt eines guten Hausvaters zu erfüllenund wird in besonderer Weise ermächtigt, folgendes vorzunehmen:a) Darüber zu wachen, dass das anvertraute Vermögen der <strong>Pfarrei</strong> auf keine Weiseverloren geht oder Schaden leidet;b) da<strong>für</strong> zu sorgen, dass das Eigentum am Kirchenvermögen auf nach weltlichemRecht gültige Weise gesichert wird, indem er, nach Anhören der pfarrlichen Gremienund nach Absprache mit dem Verwaltungsamt am Bischöflichen Ordinariat,Vereinbarungen und Verträge (Miet-, Pacht und Leihverträge) vorbereitet, <strong>die</strong>sezur Unterschrift vorlegt sowie <strong>die</strong> ordnungsgemäße Registrierung und <strong>die</strong> weitereBetreuung veranlasst;c) sich zu verwenden, dass Vermögenseinkünfte, finanzielle Zuwendungen und zugesagteöffentliche Beiträge zur rechten Zeit eingefordert, sicher verwahrt und nachdem Willen der Stifter und Spender nach den rechtmäßigen Bestimmungen verwendetwerden;d) <strong>die</strong> Einnahmen- und Ausgabenbücher wohlgeordnet zu führen; am Ende jeden Jahresüber <strong>die</strong> Verwaltung Rechenschaft abzulegen (<strong>Pfarrei</strong>rechnung); Dokumenteund Belege, auf <strong>die</strong> sich vermögensrechtliche Ansprüche der <strong>Pfarrei</strong> gründen, gebührendzu ordnen und in einem entsprechenden und geeigneten Archiv aufzubewahrensowie authentische Kopien derselben im Archiv der Kurie zu hinterlegen;e) Bankgeschäfte (Einzahlungen, Überweisungen, Behebungen) im Namen und gemäßden Zwecken der <strong>Pfarrei</strong>, nach Beschlussfassung im pfarrlichen Vermögensverwaltungsratund, bei außerordentlichen Rechtsgeschäften, mit Zustimmung desDiözesanordinarius zu besorgen und entsprechende Verträge zu unterzeichnen sowievereinbarte Preise, Entgelte und Auszahlungen zu fordern, einzukassieren bzw.auszuzahlen sowie Quittungen auszustellen.f) Hinsichtlich der außerordentlichen Verwaltungsakte (Folium Diœcesanum 41(2006) 156) werden gemäß den diözesanen Weisungen <strong>die</strong> notwendigen Beschlüs-93

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!