denplan gebunden; lediglich zum Zweck einer besseren Organisation wird vereinbart,<strong>die</strong> freiwillige Mitarbeit vor allem an folgenden Tagen bzw. Stunden einzubringen: vonMontag bis Freitag, nachmittags.Weiters wird erklärt, dass <strong>die</strong>se ehrenamtliche Tätigkeit kein Anstellungsverhältnis begründetund dass da<strong>für</strong> kein Lohn oder Gehalt ausbezahlt wird sowie weder jetzt nochin Zukunft irgendeine Vergütung verlangt wird. Lediglich eventuelle Spesen (Fahrtspesenusw.) werden im beiderseitigen Einverständnis zurückbezahlt.Die <strong>Pfarrei</strong> hat eine Haftpflicht- und Unfallversicherung <strong>für</strong> ehrenamtliche Mitarbeiter/innenabgeschlossen. Für eventuelle sonstige Schadensfälle ist <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> von derVerantwortung befreit.8. Der/<strong>die</strong> Verantwortliche <strong>für</strong> <strong>die</strong> Liturgiegestaltung wird laufend vom Pfarrseelsorgerbzw. Pfarrer, von der Pfarrsekretärign und vom Pfarrverantwortlichen informiert. Ihrerseitsinformiert er/sie den Pfarrseelsorger bzw. Pfarrer, <strong>die</strong> Pfarrsekretärin und denPfarrverantwortlichen.9. Im Sinne und gemäß den Auswirkungen des D.Legs. n. 196/2003 erklären <strong>die</strong> Vertragsparteienüber <strong>die</strong> Datenschutzbestimmungen informiert zu sein und <strong>die</strong> entsprechendenZustimmungen zu geben.Diese Beauftragung hat <strong>die</strong> Dauer von …. Jahren. Dem Auftraggeber bleibt es jedoch vorbehalten,<strong>die</strong>sen Auftrag jederzeit zurückzuziehen, sofern <strong>die</strong> pfarrlichen Gremien vorher angehört und derPfarrverantwortliche seine Zustimmung gegeben hat.Ort/DatumDer AuftraggeberDie Verantwortliche <strong>für</strong> LiturgieFür <strong>die</strong> pfarrlichen Gremien(Pfarrgemeinderat – Vermögensverwaltungsrat)92
ERKLÄRUNG und BEVOLLMÄCHTIGUNG<strong>für</strong> den Dienst alsPFARRVERWALTERVorausgeschickt,a) dass Hochw. ….. mit bischöflichem Dekret vom …. zum Pfarrer der <strong>Pfarrei</strong> zum hl. ..ernanntwurde und als gesetzlicher Vertreter im Register der juristischen Personen unter der Nr. … eingetragenist;b) dass N. N. ….. geboren am ...... in ...wohnhaft in .... Adresse, Tel.. MobilTel. … e-mail: ……sich bereit erklärt hat, bestimmte Verwaltungsangelegenheiten in der <strong>Pfarrei</strong> zu übernehmen, einedementsprechende Einführung absolviert hat und nun im Sinne des Volontariates freiwillig mitzuarbeitenund dabei seine persönlichen und professionellen Fähigkeiten im Sinne der Ehrenamtlichkeitund des freiwilligen Einsatzes zur Verfügung zu stellen;c) zur Kenntnis genommen, dass im Vermögensverwaltungsrat der <strong>Pfarrei</strong> <strong>die</strong>ser Bereitschaftdankbar zugestimmt und <strong>die</strong> damit verbundenen Aufgaben und Zuständigkeiten geklärt wurden,wird hiermit folgendes festgelegt:Der gesetzliche Vertreter der <strong>Pfarrei</strong>, Hochw. …. erteilt hiermit an N.N. …. welcher annimmt,<strong>die</strong> Vollmacht<strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> in allen ordentlichen Verwaltungsbelangen zu vertreten, unter Wahrung der diözesanenBestimmungen hinsichtlich der Beschlussfassung in den pfarrlichen Gremien und der Durchführungder vereinbarten Maßnahmen.Der Bevollmächtigte ist somit gehalten, sein Amt mit der Sorgfalt eines guten Hausvaters zu erfüllenund wird in besonderer Weise ermächtigt, folgendes vorzunehmen:a) Darüber zu wachen, dass das anvertraute Vermögen der <strong>Pfarrei</strong> auf keine Weiseverloren geht oder Schaden leidet;b) da<strong>für</strong> zu sorgen, dass das Eigentum am Kirchenvermögen auf nach weltlichemRecht gültige Weise gesichert wird, indem er, nach Anhören der pfarrlichen Gremienund nach Absprache mit dem Verwaltungsamt am Bischöflichen Ordinariat,Vereinbarungen und Verträge (Miet-, Pacht und Leihverträge) vorbereitet, <strong>die</strong>sezur Unterschrift vorlegt sowie <strong>die</strong> ordnungsgemäße Registrierung und <strong>die</strong> weitereBetreuung veranlasst;c) sich zu verwenden, dass Vermögenseinkünfte, finanzielle Zuwendungen und zugesagteöffentliche Beiträge zur rechten Zeit eingefordert, sicher verwahrt und nachdem Willen der Stifter und Spender nach den rechtmäßigen Bestimmungen verwendetwerden;d) <strong>die</strong> Einnahmen- und Ausgabenbücher wohlgeordnet zu führen; am Ende jeden Jahresüber <strong>die</strong> Verwaltung Rechenschaft abzulegen (<strong>Pfarrei</strong>rechnung); Dokumenteund Belege, auf <strong>die</strong> sich vermögensrechtliche Ansprüche der <strong>Pfarrei</strong> gründen, gebührendzu ordnen und in einem entsprechenden und geeigneten Archiv aufzubewahrensowie authentische Kopien derselben im Archiv der Kurie zu hinterlegen;e) Bankgeschäfte (Einzahlungen, Überweisungen, Behebungen) im Namen und gemäßden Zwecken der <strong>Pfarrei</strong>, nach Beschlussfassung im pfarrlichen Vermögensverwaltungsratund, bei außerordentlichen Rechtsgeschäften, mit Zustimmung desDiözesanordinarius zu besorgen und entsprechende Verträge zu unterzeichnen sowievereinbarte Preise, Entgelte und Auszahlungen zu fordern, einzukassieren bzw.auszuzahlen sowie Quittungen auszustellen.f) Hinsichtlich der außerordentlichen Verwaltungsakte (Folium Diœcesanum 41(2006) 156) werden gemäß den diözesanen Weisungen <strong>die</strong> notwendigen Beschlüs-93
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VERWALTUNGSAMTUFFICIO AMMINISTRATIV
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Inhaltsverzeichnis1. Das Pfarrbüro
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Terminkalender bzw. Terminmappe um
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1.2.3. Ordnung halten durch ein üb
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Wichtig ist es, Mitarbeiter/innen i
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1.5.Der BriefverkehrDie amtlichen S
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2. Die Pfarrei unter rechtlichen Ge
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can. 1281 - 1288) und den diözesan
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VermögensverwaltungsratSeelsorgeei
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(Außerordentl. Verwaltung Nr. 2)11
- Seite 21 und 22:
Bei der Ausstellung eines Taufschei
- Seite 23 und 24:
Die aktuell geltenden Richtlinien z
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dadurch, dass er einen Akt setzt, d
- Seite 27 und 28:
4.2.Pfarrliche TätigkeitenDie pfar
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Kulturelle Tätigkeiten: Neben der
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Zweckmäßigkeit orientierte, wie z
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Diese edv-Software kann über das I
- Seite 35 und 36:
dazu dienen, dass eine gewisse Plan
- Seite 37 und 38:
In der Diözese Bozen-Brixen sind d
- Seite 39 und 40:
Die Annahme von Schenkungen, Erbsch
- Seite 41 und 42: dal sig. ..........................
- Seite 43 und 44: nicht als Einkommen zu betrachten;
- Seite 45 und 46: Pfarrsender ) usw.A 7.A 8.A 9.Haush
- Seite 47 und 48: Sollte nach dreimalig erfolgter Mah
- Seite 49 und 50: können auch Tätigkeiten mit seels
- Seite 51 und 52: Ebenso können bestimmte Bereiche i
- Seite 53 und 54: tuten, Rechnungsbuchführung, Täti
- Seite 55 und 56: turen bzw. Erschließungsanlagen, f
- Seite 57 und 58: anzulegen oder ein vorhandenes zu
- Seite 59 und 60: Bestehende Gebäude müssen den neu
- Seite 61 und 62: 6.8.2. Finanzielle Unterstützung v
- Seite 63 und 64: Zu überlegen ist auch, ob für den
- Seite 65 und 66: 8. Ausführung von Bauarbeiten, San
- Seite 67 und 68: 7.4.Überlassung von Liegenschaften
- Seite 69 und 70: 7.4.3. Vermietung von einzelnen Rä
- Seite 71 und 72: 7.6.Veräußerungen von Liegenschaf
- Seite 73 und 74: 1. In der Pfarrei sind die Versiche
- Seite 75 und 76: vollen und erfüllten Menschsein, d
- Seite 77 und 78: Die Wertscheine (voucher) werden vo
- Seite 79 und 80: pen und -kapellen, welche diese Tä
- Seite 81 und 82: 9.7.Weitere Formen der freien Mitar
- Seite 83 und 84: 10. Ämter und Aufgaben in den Pfar
- Seite 85 und 86: 5. Welche Zuständigkeiten sind mit
- Seite 87 und 88: ERKLÄRUNG und BEVOLLMÄCHTIGUNGfü
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- Seite 91: ERKLÄRUNG und BEAUFTRAGUNGfür den
- Seite 95 und 96: Mesner - Dienstleistungsvertragzwis
- Seite 97 und 98: Anhanggenauere Informationen im Vad
- Seite 99 und 100: Dem so verstandenen „Arbeiter“
- Seite 101 und 102: 11.1.3. Verantwortung für Straftat
- Seite 103 und 104: 11.3. Messstipendium IMA 33Der Pfar
- Seite 105 und 106: „Der Diözesanordinarius übertr
- Seite 107 und 108: Meldung bzgl. eventueller Lebensver
- Seite 109: Zum Testamentsvollstrecker bestimme