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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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zug auf <strong>die</strong> Angelegenheiten der <strong>Pfarrei</strong>, der kirchlichen Liegenschaften (Kirchen, Widum,Pfarrheim usw.) sowie aller Bereiche, welche <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> betreffen, auch wenn<strong>die</strong>se in der operativen Durchführung von den jeweiligen zuständigen Beauftragtenverantwortlich betreut werden;d) unter Berücksichtigung von Nr. 5 <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> in der Öffentlichkeit zu vertreten und inihrem Namen zu sprechen sowie folgendes zu unterschreiben: Mitteilungen an <strong>die</strong> Bevölkerung,den Schriftverkehr mit den Ämtern am Bischöflichen Ordinariat, denSchriftverkehr im Dekanat;zusammen mit dem gesetzlichen Vertreter <strong>die</strong> Ansuchen an Behörden und öffentlicheEinrichtungen, Arbeitsanweisungen, Quittungen. Sämtliche Verträge hingegen müssenvorher mit dem Bischöflichen Ordinariat begutachtet werden, wobei dann entschiedenwird, wer <strong>die</strong>se im Namen der <strong>Pfarrei</strong> zeichnet.g) Die finanzielle Zuständigkeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> obliegt in erster Linie dem Beauftragten <strong>für</strong><strong>die</strong> Verwaltungsangelegenheiten (Pfarrverwalter), welcher <strong>die</strong> Beschlüsse des Vermögensverwaltungsratdurchführt und gemäß der ihm übertragenen Vollmacht handelt.h) Diese Mitarbeit im Sinne des Volontariates ist grundsätzlich nicht an einen fixen Stundenplangebunden; lediglich zum Zweck einer besseren Organisation wird vereinbart,<strong>die</strong> freiwillige Mitarbeit vor allem an folgenden Tagen bzw. Stunden einzubringen: vonMontag bis Freitag, nachmittags.Weiters wird erklärt, dass <strong>die</strong>se ehrenamtliche Tätigkeit kein Anstellungsverhältnis begründetund dass da<strong>für</strong> kein Lohn oder Gehalt ausbezahlt wird sowie weder jetzt nochin Zukunft irgend eine Vergütung verlangt wird. Lediglich eventuelle Spesen (Reisekostenusw.) werden im beiderseitigen Einverständnis zurückbezahlt.Die <strong>Pfarrei</strong> hat eine Haftpflicht- und Unfallversicherung <strong>für</strong> ehrenamtliche Mitarbeiter/innenabgeschlossen. Für eventuelle sonstige Schadensfälle ist <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> von derVerantwortung befreit.i) Der Pfarrverantwortliche wird laufend vom Pfarrseelsorger bzw. Pfarrer, von den Zuständigen<strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Sachgebiete, von den Vorsitzenden der pfarrlichen Gremienund Gruppen informiert. Seinerseits informiert der Pfarrverantwortliche denPfarrseelsorger bzw. Pfarrer und <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Sachbereiche Verantwortlichenin der <strong>Pfarrei</strong>.j) Im Sinne und gemäß den Auswirkungen des D.Legs. n. 196/2003 erklären <strong>die</strong> Vertragsparteienüber <strong>die</strong> Datenschutzbestimmungen informiert zu sein und <strong>die</strong> entsprechendenZustimmungen zu geben.Dem Vollmachtgeber bleibt es vorbehalten, <strong>die</strong>se Vollmacht jederzeit zurückzuziehen, sofern <strong>die</strong>pfarrlichen Gremien vorher angehört und der Diözesanordinarius seine Zustimmung gegeben hat.Ort/DatumDer VollmachtgeberDer BevollmächtigteProt.Nr. ........ – <strong>Bozen</strong>, amGesehen und genehmigt, Bischöfliches Ordinariat <strong>Bozen</strong>-<strong>Brixen</strong>88

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