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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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5. Welche Zuständigkeiten sind mit der Übernahme des Dienstes verbunden?6. Wie lange geht der Auftrag?7. Wie wird <strong>die</strong>ser Dienst anerkannt?In <strong>die</strong>sem Zusammenhang gilt es auch, <strong>die</strong> genauere Vorgangsweise zu klären, mitwelcher Aufgaben, Dienste und Ämter in der <strong>Pfarrei</strong> übertragen werden:a) In einem ersten Schritt wird <strong>die</strong> zu erfüllende Aufgabe umschrieben und man wirdsich zugleich mit der Frage befassen, wer <strong>für</strong> <strong>die</strong> Übernahme <strong>die</strong>ses Dienstes angesprochenwerden könnte. Die Suche nach einer geeigneten Person wird dann erleichtert,wenn <strong>die</strong> Aufgabe möglichst klar dargestellt werden kann.b) Die Eignung einer Person soll dann auch feststehen, so dass <strong>die</strong>se Person in ihremDienst auch angenommen werden kann. Dies kann durch den Nachweis von Vorbereitungund Ausbildung erfolgen und wohl immer auch durch <strong>die</strong> Zustimmung derpfarrlichen Gremien zusammen mit dem Pfarrseelsorger bzw. Pfarrer und unterUmständen auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Amtsleiter am bischöflichenOrdinariat.c) In den Vorgesprächen sollte immer auch <strong>die</strong> Frage der Vergütung angesprochenwerden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass <strong>die</strong> meisten Dienste in den<strong>Pfarrei</strong>en nicht unbedingt den größten Teil des Tages oder einer Woche umfassen,so dass <strong>die</strong>ser Einsatz als ehrenamtlicher Einsatz im Sinne des Volontariates gesehenwird und außer einer Anerkennung <strong>die</strong> nachweisbaren Spesen (Fahrtgeld,usw.) vergütet werden. Geht aber der Einsatz über den ehrenamtlich zumutbarenDienst hinaus, dann müssen Formen der Vergütung gefunden werden, <strong>die</strong> legal abgewickeltwerden können (siehe dazu <strong>die</strong> Hinweise auf der Internetseite des Verwaltungsamtes- <strong>Vademecum</strong>).85

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