Die Mitteilung kann unter Umständen auch telefonisch über <strong>die</strong> grüne Nummer803164 erfolgen.Die Vergütung der Dienstleistungen erfolgt dadurch, dass zum vereinbarten Zeitpunkt<strong>die</strong> ausgefüllten Wertscheine der beschäftigten Person ausgehändigt werden. Dabeiist zu beachten, dass auf jedem Wertschein folgende Angaben (Vorder- und Rückseite)gemacht werden müssen: - <strong>die</strong> Steuernummern der <strong>Pfarrei</strong> - <strong>die</strong> Steuernummerdes Beschäftigten - der Zeitraum (Beginn und Ende), welcher vergütet wird - Unterschriftenvon Auftraggeber und Beschäftigten Die Wertscheine sind gemäß Rundschreiben des Arbeitsministeriums Nr. 3439/2013zeitlich unbegrenzt gültig (damit wird das Rundschreiben Nr. 4/2013 abgeändert).Diese ganze Operation kann auch telematisch durchgeführt werden, allerdingsbraucht es dazu <strong>die</strong> entsprechenden Voraussetzungen.Nähere Information finden sich auf der Internetseite des INPS/NISF:https://servizi.inps.it/servizi/poa/form/Informazioni.aspxE R K L Ä R U N GDie/der Unterfertigte ……………….., geboren am …………. in …………………....,wohnhaft in ………………………………. Steuernummer …………………………………..1. erklärt sich bereit, gelegentliche geringfügige Arbeit (attività occasionale ditipo accessorio), gemäß Art. 70, 72, 73 des Gesetzesdekretes 276/03 undnachfolgenden Änderungen zu leisten;2. zu wissen, dass <strong>die</strong> Vergütung <strong>für</strong> <strong>die</strong> geleistete Arbeit mittels Wertscheinen(voucher) erfolgt;3. in Kenntnis zu sein, dass <strong>die</strong>se Wertscheine <strong>die</strong> Beiträge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Renten- undUnfallversicherung enthalten;4. zu bestätigen, dass es sich bei <strong>die</strong>ser Form der Beschäftigung um KEIN Arbeitsverhältnishandelt und somit den Beschäftigten <strong>für</strong> Sozialleistungen imFalle von Krankheit, Mutter/Vaterschaft, Arbeitslosigkeit und Familienzulagennicht berechtigt.5. im Sinne des D.P.R. 445/2000, ex-art. 46 Abs. 1 zu erklären, dass mit <strong>die</strong>serVergütung <strong>die</strong> Höchstgrenze von 5.000,00 Euro netto nicht überschrittenwird.6. Keine weiteren Forderungen zu stellen, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> vereinbarte Tätigkeit undVergütung hinausgehen.Gelesen, erklärt und bestätigt …Ort Datum ….Unterschriften9.4.Sonderregelung <strong>für</strong> ChorleiterDie steuerlich korrekte Vergütung von Chorleitern ist durch <strong>die</strong> Regelung von Absatz299 des Gesetz Nr. 296/2006 (Finanzgesetz 2007, d.h. L. 296/2006 unter Art. 299)geklärt und damit erleichtert.Das Entgelt <strong>für</strong> künstlerische Leiter und technische Mitarbeiter von Chören, Musikgrup-78
pen und -kapellen, welche <strong>die</strong>se Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben, wie im Art. 67,Abs. 1, Buchstabe m) des DPR 917/86 vorgesehen, kann bis zu einem Jahreshöchstbetragvon 7.500,00 Euro von Chören oder Musikgruppen- kapellen ausbezahlt werden,der steuer- und abgabenfrei ist. Es genügt das Ausstellen einer Empfangsbestätigung,welche den Hinweis auf <strong>die</strong> <strong>die</strong> Art. 67 bzw. 81 und 83 des DPR 917/1986 i.g.F. undder nachfolgenden Änderungen durch das Gesetz 296/2006 auf weist.Entgelt in EuroBis 7.500,00Euroab 7.501,00 bis28.158,28 EuroÜber 28.158,28EuroSteuereinbehaltNeinJa - fixer Steuereinbehalt (ritenuta d’imposta)von 23% auf den <strong>die</strong> 7.500,00 Euro überschreitendenBetragJa – Steuereinbehalt von 23% als Vorauszahlung(ritenuta d’acconto) auf den <strong>die</strong> 28.158,28 Euroüberschreitenden Betrag.Angabe in derSteuererklärungNeinNeinJaEine Steuer wird erst bei Überschreiten des Limits von 7.500,00 Euro fällig.Der Chor muss auf alle Fälle, auch wenn kein Steuereinbehalt getätigt wird, <strong>die</strong> Steuererklärungnach Mod 770 berechnen und dort <strong>die</strong> ausbezahlten Beträge angeben. Sofernder Jahresgesamtbetrag <strong>die</strong> 7.500,00 Euro überschreitet muss der Steuereinbehaltam 16. des der Bezahlung folgenden Monats mittels F24 eingezahlt werden. DemEntgeltempfänger müssen <strong>die</strong> Zahlungen innerhalb Ende Februar des darauf folgendenJahres schriftlich bestätigt werden. Der Entgeltempfänger hingegen muss dem Chorschriftlich erklären, in welche Klasse er mit dem erhaltenen Entgelt hineinfällt, damit<strong>die</strong>ser daraufhin entscheiden kann, ob und gegebenenfalls wie ein evtl. Steuereinbehaltgetätigt werden muss.Wenn eine Chorleiterin, <strong>die</strong> zu Lasten ihrer Eltern lebt, <strong>die</strong> 7.500,00 Euro Entgelt bezieht,gilt sie steuerlich noch als zu Lasten lebend (falls sie sonst nicht mehr als2.840,00 Euro im Jahr ver<strong>die</strong>nt).WICHTIG ist es, sich auf alle Fälle rechtzeitig mit einem Fachmann (Lohnberater) absprechenund <strong>die</strong> Situation und <strong>die</strong> Abwicklung klären.An denKirchenchor von …….BestätigungDer unterfertigte ........., geboren am ............ in ..............wohnhaft in .............................Steuernummer .............................Bankdaten …………………………………………bestätigt hiermit den Betrag von …………….Euro als pauschale Spesenrückerstattung und Vergütungals Chorleiter/in <strong>für</strong> das Jahr ……..erhalten zu haben.Dieser Betrag ist laut Art. 67 bzw. 81 und 69 bzw. 83 des D.P.R. 917/1986 i.g.F. und laut Gesetz296/27.12.2006 nicht steuerpflichtig.Ort/Datum, am ....Unterschrift79
- Seite 1 und 2:
VERWALTUNGSAMTUFFICIO AMMINISTRATIV
- Seite 3 und 4:
Inhaltsverzeichnis1. Das Pfarrbüro
- Seite 5 und 6:
Terminkalender bzw. Terminmappe um
- Seite 7 und 8:
1.2.3. Ordnung halten durch ein üb
- Seite 9 und 10:
Wichtig ist es, Mitarbeiter/innen i
- Seite 11 und 12:
1.5.Der BriefverkehrDie amtlichen S
- Seite 13 und 14:
2. Die Pfarrei unter rechtlichen Ge
- Seite 15 und 16:
can. 1281 - 1288) und den diözesan
- Seite 17 und 18:
VermögensverwaltungsratSeelsorgeei
- Seite 19 und 20:
(Außerordentl. Verwaltung Nr. 2)11
- Seite 21 und 22:
Bei der Ausstellung eines Taufschei
- Seite 23 und 24:
Die aktuell geltenden Richtlinien z
- Seite 25 und 26:
dadurch, dass er einen Akt setzt, d
- Seite 27 und 28: 4.2.Pfarrliche TätigkeitenDie pfar
- Seite 29 und 30: Kulturelle Tätigkeiten: Neben der
- Seite 31 und 32: Zweckmäßigkeit orientierte, wie z
- Seite 33 und 34: Diese edv-Software kann über das I
- Seite 35 und 36: dazu dienen, dass eine gewisse Plan
- Seite 37 und 38: In der Diözese Bozen-Brixen sind d
- Seite 39 und 40: Die Annahme von Schenkungen, Erbsch
- Seite 41 und 42: dal sig. ..........................
- Seite 43 und 44: nicht als Einkommen zu betrachten;
- Seite 45 und 46: Pfarrsender ) usw.A 7.A 8.A 9.Haush
- Seite 47 und 48: Sollte nach dreimalig erfolgter Mah
- Seite 49 und 50: können auch Tätigkeiten mit seels
- Seite 51 und 52: Ebenso können bestimmte Bereiche i
- Seite 53 und 54: tuten, Rechnungsbuchführung, Täti
- Seite 55 und 56: turen bzw. Erschließungsanlagen, f
- Seite 57 und 58: anzulegen oder ein vorhandenes zu
- Seite 59 und 60: Bestehende Gebäude müssen den neu
- Seite 61 und 62: 6.8.2. Finanzielle Unterstützung v
- Seite 63 und 64: Zu überlegen ist auch, ob für den
- Seite 65 und 66: 8. Ausführung von Bauarbeiten, San
- Seite 67 und 68: 7.4.Überlassung von Liegenschaften
- Seite 69 und 70: 7.4.3. Vermietung von einzelnen Rä
- Seite 71 und 72: 7.6.Veräußerungen von Liegenschaf
- Seite 73 und 74: 1. In der Pfarrei sind die Versiche
- Seite 75 und 76: vollen und erfüllten Menschsein, d
- Seite 77: Die Wertscheine (voucher) werden vo
- Seite 81 und 82: 9.7.Weitere Formen der freien Mitar
- Seite 83 und 84: 10. Ämter und Aufgaben in den Pfar
- Seite 85 und 86: 5. Welche Zuständigkeiten sind mit
- Seite 87 und 88: ERKLÄRUNG und BEVOLLMÄCHTIGUNGfü
- Seite 89 und 90: ERKLÄRUNG und BEAUFTRAGUNGfür den
- Seite 91 und 92: ERKLÄRUNG und BEAUFTRAGUNGfür den
- Seite 93 und 94: ERKLÄRUNG und BEVOLLMÄCHTIGUNGfü
- Seite 95 und 96: Mesner - Dienstleistungsvertragzwis
- Seite 97 und 98: Anhanggenauere Informationen im Vad
- Seite 99 und 100: Dem so verstandenen „Arbeiter“
- Seite 101 und 102: 11.1.3. Verantwortung für Straftat
- Seite 103 und 104: 11.3. Messstipendium IMA 33Der Pfar
- Seite 105 und 106: „Der Diözesanordinarius übertr
- Seite 107 und 108: Meldung bzgl. eventueller Lebensver
- Seite 109: Zum Testamentsvollstrecker bestimme