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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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Die Wertscheine (voucher) werden vom Auftraggeber über das INPS/NIFS erworbenund dem Beschäftigten übergeben, welcher <strong>die</strong>se bei jedem Postamt einlösen kann.Diese Wertscheine haben einen Nominalwert von 10,00 Euro bzw. 50,00 Euro undbeinhalten bereits <strong>die</strong> INPS/NISF Beiträge von 13%, <strong>die</strong> INAIL-Versicherung von 7%sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5%, <strong>die</strong> beim Einlösen des Wertscheins einbehaltenwird. Den Beschäftigen wird der Netto-Betrag des Wertscheines ausbezahlt, wasbei einem 10,00 Euro-Wertschein 7,50 Euro und beim 50,00 Euro-Wertschein 37,50Euro ausmacht.Die Meldung <strong>die</strong>ser Art von Beschäftigung an das INPS/NISF geschieht automatisch mitdem Eintausch der Wertscheine über das Postamt, sodass damit zugleich <strong>die</strong> Meldungder Arbeitszeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anrechnung zur Dienstalterspension erfolgt.Beispiel: Wird eine Person <strong>für</strong> Arbeiten im Jahr mit insgesamt 5.000,00 Eurovergütet, so werden 650,00 Euro an Rentenbeiträgen gutgeschrieben, was 18,8Versicherungswochen bzw. 4 Monaten entspricht.Nicht verpflichtend, aber auf alle Fälle zu empfehlen ist es, vor Beginn der Tätigkeit eineschriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Beschäftigten abzufassen, inwelcher, kurz zusammengefasst, der Tätigkeitsbereich und <strong>die</strong> Arbeitsform festgelegtund gleichzeitig bestätigt wird, dass <strong>die</strong> Vertragspartner mit <strong>die</strong>ser Arbeitsform und derAbwicklung einverstanden sind.Operative DurchführungHat man sich entschlossen, <strong>die</strong>se Form der Vergütung in Anspruch zu nehmen, müssenfolgende Schritte gemacht werden:Schriftliche Vereinbarung (optional, siehe Muster-Erklärung).Bevor <strong>die</strong> Tätigkeit beginnt, muß <strong>die</strong> Anzahl der benötigten Wertscheine beimINPS/NISF, <strong>Bozen</strong>, Dominikanerplatz 3, beantragt werden. Dies erfolgt durch dasAusfüllen eines eigenen Formulars, das dann an das INPS/NISF zu faxen (Fax 0471996730) oder dort persönlich abzugeben ist (Ansprechperson INPS/NISF <strong>Bozen</strong>, unterTel. 0471/996703).Für <strong>die</strong> beantragte Anzahl der Wertscheine muss der Gegenwert mittels normalenPosterlagscheins, welcher 3 Abschnitte aufweist (Mod. TD123), auf das PostkontokorrentNr. 89778229, lautend auf „INPS DG LAVORO OCCASIONALE ACC“ eingezahltwerden. Dabei ist als Einzahlungsgrund in italienischer Sprache <strong>die</strong> Anzahl der benötigtenWertscheine anzuführen, z. B. „10 voucher da 50,00 Euro“ oder „10 voucher da10,00 Euro“.Mit der Einzahlungsbestätigung (beide Orginalabschnitte!) und mit dem an dasINPS/NISF per fax übermittelten Antrags können <strong>die</strong> Wertscheine beim INPS/NISF in<strong>Bozen</strong>, Dominikanerplatz 3 (2. Obergeschoß, zur Zeit Herr Marangoni) abholt werden.Sollte nicht der gesetzliche Vertreter der <strong>Pfarrei</strong> <strong>die</strong> Wertscheine abholen, ist eineschriftliche Vollmacht <strong>für</strong> <strong>die</strong> betreffende Person vorzuweisen.Mit einem eigenen Vordruck muss mindestens einen Tag vor Beginn der Tätigkeit <strong>die</strong>Mitteilung an das INAIL gemacht werden, damit der Versicherungsschutz (Unfall)greift. (Formular „Annuncia nominativa Assicurati“ und Formular „modulo lavoro accessorio“)Der ausgefüllte Vordruck muss an <strong>die</strong> eigens eingerichtete Grüne Nummer800 657 657 gefaxt werden. Sollte <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> keine bereits gemeldete Versicherungspositionbeim INAIL haben, wird das Feld „Posizione Assicurativa Ditta“ nicht ausgefüllt.Sollte sich während der Tätigkeitsperiode eine Änderung der mitgeteilten Datenergeben, dann muß <strong>die</strong>s sofort mit <strong>die</strong>sem Vordruck dem INAIL mitgeteilt werden.77

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