9.2.Entlohnte Mitarbeit – AngestelltenverhältnisDie normale Form, über welche Dienstleistungen erbracht werden, ist das Anstellungsverhältnis:<strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> als Arbeitgeber nimmt eine Person in Dienst, <strong>die</strong> dann alsAngestellte/r auf der Grundlage eines Kollektivvertrages den Arbeitsauftrag annimmtund da<strong>für</strong> <strong>die</strong> kollektivvertraglich festgelegten Rahmenbedingungen (Gehalt, Sozialabgaben,Versicherung, Ferien, Abfertigung usw.) in Anspruch nehmen kann. (Kollektivvertrag<strong>für</strong> Handel und Dienstleister oder Mesner-Kollektivvertrag)Das Anstellungsverhältnis kann vereinbart sein aufVollzeit (wöchentliche Arbeitszeit je nach Kollektivvertrag 38, 40 oder 45 Arbeitsstundenpro Woche) oderTeilzeit (Wochenstundenanzahl wird einvernehmlich festgelegt)Die Beiziehung eines Lohnberaters ist hier unbedingt erforderlich.Die Anstellung, Entlohnung, Versicherung, Sozialabgaben erfolgen also gemäß jeweiligenKollektivvertrag, wobei <strong>die</strong> Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden (Teilzeit) vereinbartwird.Die <strong>Pfarrei</strong> fungiert als Steuersubstitut und muss <strong>die</strong>se Positionen in der Steuererklärung(mod. 770) anführen.Für <strong>die</strong> Angestellten ist <strong>die</strong>ses Einkommen zu versteuern. Aus der Einzahlung der Sozialabgabenentstehen <strong>die</strong> Ansprüche auf Versicherungsleistungen und Dienstaltersrente.9.3.Wertgutscheine - Voucher-Vergütung <strong>für</strong> gelegentliche, geringfügige Arbeiten– (lavoro occasionale di tipo accessorio)GrundlageMit Art. 22 des D.legs. 112/2008, umgewandelt in Gesetz 133/2008, wurde das Konzeptder „geringfügigen Arbeit“, auf alle Kategorien von Personen und auf folgende Bereicheerweitert: Haushaltsarbeiten, Gartenarbeiten, Reinigung und Instandhaltung vonBaulichkeiten, Reinigung und Instandhaltung von Straßen, Reinigung und Instandhaltungvon Gartenanlagen, Reinigung und Instandhaltung von Denkmälern, ErgänzenderPrivatunterricht bzw. Nachhilfestunden, Sportliche Veranstaltungen, Kulturelle Veranstaltungen,Sozial-karitative Veranstaltungen, Dringlichkeitsarbeiten, Arbeiten im HilfsundSolidaritätsbereich, Austräger<strong>die</strong>nste von Drucksachen, Türverkauf von Tageszeitungenund Zeitschriften, andere Tätigkeiten, <strong>die</strong> von jungen Studenten ausgeübt werden.VergütungDie Vergütung der Dienstleistungen erfolgt durch Wertscheine (voucher) bis zu einemMaximalbetrag von 5.000,00 Euro netto pro Jahr und pro Auftraggeber vergütet. Derjährliche Bruttobetrag von 6.250,00 Euro beinhaltet 25% an Steuern, Pensions- undInail-Beiträge.Nur wenn der Auftraggeber ein Unternehmen oder ein Freiberufler ist, beträgt das Limit2.000,00 Euro netto pro Auftraggeber; <strong>die</strong>s trifft aber im Falle der <strong>Pfarrei</strong> nicht zu.Die begünstigte Person hingegen kann insgesamt den Betrag von bis zu 5.000,00 Euronetto pro Jahr erhalten.Dieses Einkommen ist <strong>für</strong> den Empfänger nicht mehr steuerpflichtig, da sämtlichesteuerliche und sozialabgabenpflichtige Beträge bereits abgezogen sind. Somit muss esnicht mehr als besteuerbares Einkommen erklärt werden. Ebenso ist der Auftraggebervon der Zahlung von Abgaben und Steuern in <strong>die</strong>sem Zusammenhang befreit.76
Die Wertscheine (voucher) werden vom Auftraggeber über das INPS/NIFS erworbenund dem Beschäftigten übergeben, welcher <strong>die</strong>se bei jedem Postamt einlösen kann.Diese Wertscheine haben einen Nominalwert von 10,00 Euro bzw. 50,00 Euro undbeinhalten bereits <strong>die</strong> INPS/NISF Beiträge von 13%, <strong>die</strong> INAIL-Versicherung von 7%sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5%, <strong>die</strong> beim Einlösen des Wertscheins einbehaltenwird. Den Beschäftigen wird der Netto-Betrag des Wertscheines ausbezahlt, wasbei einem 10,00 Euro-Wertschein 7,50 Euro und beim 50,00 Euro-Wertschein 37,50Euro ausmacht.Die Meldung <strong>die</strong>ser Art von Beschäftigung an das INPS/NISF geschieht automatisch mitdem Eintausch der Wertscheine über das Postamt, sodass damit zugleich <strong>die</strong> Meldungder Arbeitszeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anrechnung zur Dienstalterspension erfolgt.Beispiel: Wird eine Person <strong>für</strong> Arbeiten im Jahr mit insgesamt 5.000,00 Eurovergütet, so werden 650,00 Euro an Rentenbeiträgen gutgeschrieben, was 18,8Versicherungswochen bzw. 4 Monaten entspricht.Nicht verpflichtend, aber auf alle Fälle zu empfehlen ist es, vor Beginn der Tätigkeit eineschriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Beschäftigten abzufassen, inwelcher, kurz zusammengefasst, der Tätigkeitsbereich und <strong>die</strong> Arbeitsform festgelegtund gleichzeitig bestätigt wird, dass <strong>die</strong> Vertragspartner mit <strong>die</strong>ser Arbeitsform und derAbwicklung einverstanden sind.Operative DurchführungHat man sich entschlossen, <strong>die</strong>se Form der Vergütung in Anspruch zu nehmen, müssenfolgende Schritte gemacht werden:Schriftliche Vereinbarung (optional, siehe Muster-Erklärung).Bevor <strong>die</strong> Tätigkeit beginnt, muß <strong>die</strong> Anzahl der benötigten Wertscheine beimINPS/NISF, <strong>Bozen</strong>, Dominikanerplatz 3, beantragt werden. Dies erfolgt durch dasAusfüllen eines eigenen Formulars, das dann an das INPS/NISF zu faxen (Fax 0471996730) oder dort persönlich abzugeben ist (Ansprechperson INPS/NISF <strong>Bozen</strong>, unterTel. 0471/996703).Für <strong>die</strong> beantragte Anzahl der Wertscheine muss der Gegenwert mittels normalenPosterlagscheins, welcher 3 Abschnitte aufweist (Mod. TD123), auf das PostkontokorrentNr. 89778229, lautend auf „INPS DG LAVORO OCCASIONALE ACC“ eingezahltwerden. Dabei ist als Einzahlungsgrund in italienischer Sprache <strong>die</strong> Anzahl der benötigtenWertscheine anzuführen, z. B. „10 voucher da 50,00 Euro“ oder „10 voucher da10,00 Euro“.Mit der Einzahlungsbestätigung (beide Orginalabschnitte!) und mit dem an dasINPS/NISF per fax übermittelten Antrags können <strong>die</strong> Wertscheine beim INPS/NISF in<strong>Bozen</strong>, Dominikanerplatz 3 (2. Obergeschoß, zur Zeit Herr Marangoni) abholt werden.Sollte nicht der gesetzliche Vertreter der <strong>Pfarrei</strong> <strong>die</strong> Wertscheine abholen, ist eineschriftliche Vollmacht <strong>für</strong> <strong>die</strong> betreffende Person vorzuweisen.Mit einem eigenen Vordruck muss mindestens einen Tag vor Beginn der Tätigkeit <strong>die</strong>Mitteilung an das INAIL gemacht werden, damit der Versicherungsschutz (Unfall)greift. (Formular „Annuncia nominativa Assicurati“ und Formular „modulo lavoro accessorio“)Der ausgefüllte Vordruck muss an <strong>die</strong> eigens eingerichtete Grüne Nummer800 657 657 gefaxt werden. Sollte <strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> keine bereits gemeldete Versicherungspositionbeim INAIL haben, wird das Feld „Posizione Assicurativa Ditta“ nicht ausgefüllt.Sollte sich während der Tätigkeitsperiode eine Änderung der mitgeteilten Datenergeben, dann muß <strong>die</strong>s sofort mit <strong>die</strong>sem Vordruck dem INAIL mitgeteilt werden.77
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VERWALTUNGSAMTUFFICIO AMMINISTRATIV
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Inhaltsverzeichnis1. Das Pfarrbüro
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Terminkalender bzw. Terminmappe um
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1.2.3. Ordnung halten durch ein üb
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Wichtig ist es, Mitarbeiter/innen i
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1.5.Der BriefverkehrDie amtlichen S
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2. Die Pfarrei unter rechtlichen Ge
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can. 1281 - 1288) und den diözesan
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VermögensverwaltungsratSeelsorgeei
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(Außerordentl. Verwaltung Nr. 2)11
- Seite 21 und 22:
Bei der Ausstellung eines Taufschei
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Die aktuell geltenden Richtlinien z
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- Seite 27 und 28: 4.2.Pfarrliche TätigkeitenDie pfar
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- Seite 43 und 44: nicht als Einkommen zu betrachten;
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