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Vademecum für die Pfarrei - Diözese Bozen-Brixen

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9.2.Entlohnte Mitarbeit – AngestelltenverhältnisDie normale Form, über welche Dienstleistungen erbracht werden, ist das Anstellungsverhältnis:<strong>die</strong> <strong>Pfarrei</strong> als Arbeitgeber nimmt eine Person in Dienst, <strong>die</strong> dann alsAngestellte/r auf der Grundlage eines Kollektivvertrages den Arbeitsauftrag annimmtund da<strong>für</strong> <strong>die</strong> kollektivvertraglich festgelegten Rahmenbedingungen (Gehalt, Sozialabgaben,Versicherung, Ferien, Abfertigung usw.) in Anspruch nehmen kann. (Kollektivvertrag<strong>für</strong> Handel und Dienstleister oder Mesner-Kollektivvertrag)Das Anstellungsverhältnis kann vereinbart sein aufVollzeit (wöchentliche Arbeitszeit je nach Kollektivvertrag 38, 40 oder 45 Arbeitsstundenpro Woche) oderTeilzeit (Wochenstundenanzahl wird einvernehmlich festgelegt)Die Beiziehung eines Lohnberaters ist hier unbedingt erforderlich.Die Anstellung, Entlohnung, Versicherung, Sozialabgaben erfolgen also gemäß jeweiligenKollektivvertrag, wobei <strong>die</strong> Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden (Teilzeit) vereinbartwird.Die <strong>Pfarrei</strong> fungiert als Steuersubstitut und muss <strong>die</strong>se Positionen in der Steuererklärung(mod. 770) anführen.Für <strong>die</strong> Angestellten ist <strong>die</strong>ses Einkommen zu versteuern. Aus der Einzahlung der Sozialabgabenentstehen <strong>die</strong> Ansprüche auf Versicherungsleistungen und Dienstaltersrente.9.3.Wertgutscheine - Voucher-Vergütung <strong>für</strong> gelegentliche, geringfügige Arbeiten– (lavoro occasionale di tipo accessorio)GrundlageMit Art. 22 des D.legs. 112/2008, umgewandelt in Gesetz 133/2008, wurde das Konzeptder „geringfügigen Arbeit“, auf alle Kategorien von Personen und auf folgende Bereicheerweitert: Haushaltsarbeiten, Gartenarbeiten, Reinigung und Instandhaltung vonBaulichkeiten, Reinigung und Instandhaltung von Straßen, Reinigung und Instandhaltungvon Gartenanlagen, Reinigung und Instandhaltung von Denkmälern, ErgänzenderPrivatunterricht bzw. Nachhilfestunden, Sportliche Veranstaltungen, Kulturelle Veranstaltungen,Sozial-karitative Veranstaltungen, Dringlichkeitsarbeiten, Arbeiten im HilfsundSolidaritätsbereich, Austräger<strong>die</strong>nste von Drucksachen, Türverkauf von Tageszeitungenund Zeitschriften, andere Tätigkeiten, <strong>die</strong> von jungen Studenten ausgeübt werden.VergütungDie Vergütung der Dienstleistungen erfolgt durch Wertscheine (voucher) bis zu einemMaximalbetrag von 5.000,00 Euro netto pro Jahr und pro Auftraggeber vergütet. Derjährliche Bruttobetrag von 6.250,00 Euro beinhaltet 25% an Steuern, Pensions- undInail-Beiträge.Nur wenn der Auftraggeber ein Unternehmen oder ein Freiberufler ist, beträgt das Limit2.000,00 Euro netto pro Auftraggeber; <strong>die</strong>s trifft aber im Falle der <strong>Pfarrei</strong> nicht zu.Die begünstigte Person hingegen kann insgesamt den Betrag von bis zu 5.000,00 Euronetto pro Jahr erhalten.Dieses Einkommen ist <strong>für</strong> den Empfänger nicht mehr steuerpflichtig, da sämtlichesteuerliche und sozialabgabenpflichtige Beträge bereits abgezogen sind. Somit muss esnicht mehr als besteuerbares Einkommen erklärt werden. Ebenso ist der Auftraggebervon der Zahlung von Abgaben und Steuern in <strong>die</strong>sem Zusammenhang befreit.76

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